JAHRESBERICHT2021SÄCHSISCHERLANDTAG_7.LEGISLATURPERIODE
2JAHRESBERICHT 2021
3JAHRESBERICHT2021Der Sächsische Ausländerbeauftragte
4JAHRESBERICHT 2021Menschen mitMigrationshintergrund. Auchin diesemBericht schildern wir, wie es Ausländern oder Menschenmit Migrationsgeschichte in Sachsen geht:  Wie sind sieund wie sind Menschen in Verwaltung, Arbeitswelt undGesellschamit denveränderten Rahmenbedingungenund Restriktionen in der anhaltenden pandemischen Lagezurechtgekommen?  Wie gelingt die Integration vor Ort?Welche Anforderungen sind in der Praxis der Arbeitsweltzu bewältigen, wo musste gehandelt werden, wo gab esHindernisse und wie wurden Herausforderungen gescha?Was hat der Sächsische Ausländerbeauragte dazu beige-tragen?wieder überdecken aktuelle Ereignisse den ckblick aufdas vergangene Jahr. Im Jahresbericht2020 berichteten wirvon den ersten Auswirkungen der Zuwanderungsgesetzeauf den Arbeitsmarkt und den Folgen der Pandemie fürFoto: Steen GierschLIEBELESERINNEN,LIEBELESERVorspann
5offenes-sachsen.deÜber all diesen Themen liegt jedoch seit Februar 2022 derSchatten eines Krieges in Europa. Der Krieg in der Ukrainebetriuns unmittelbar.  Er konfrontiert uns wieder mitvielen Menschen, die Schutz suchen. Erfahrungen aus denJahren 2015 und 2016 werden wach. Er wirkt sich bereitsauf unser Leben,auf Projekte, Maßnahmenund Preise aus.Ich bitte Sie, nicht die eine Aufgabe gegen die andere ab-zuwägen. Integration und Zuwanderung in unsere Gesell-schaund Arbeitswelt bleibenebenso wichtig wiedieUnterstützung und der humanitäre Umgang mitMenschen,die auf Zeit bei uns sind. Das bestimmt die Arbeit vor Ortund spiegelt sich in den Themen dieses Berichtes wider. Inden Regionen,in denFirmen, beiBegegnungen amArbeits-platz oder beim Elternabend lebt und gelingt Integrationnur durch gegenseitiges, kontinuierliches Bemühen. Des-halb danke ich an dieser Stelle vor allem den langjährigenEhrenamtlichen für ihren Einsatz. Besonders denen zolleich Anerkennung, die aus einer kurzfristigen Hilfsaktionein jahrelanges verlässliches Engagement entwickelten.Der Bericht als FlipbookDieser 28. Jahresbericht ist zum ersten Mal nicht als reineDruckausgabe angelegt. Damit tragen wir dem Leserver-halten Rechnung: Die Zahl der bestellten Druckexemplareist seit mehrerenJahren gesunken unddie Zahl derDownloadsunseres PDF-Dokumentes immer weiter gestiegen. Dieseswar bisher eher einfach strukturiert und nur am großenBildschirm lesbar. »Dann machen wir es aber richti, hatmein Team beschlossen und sich an das interaktive Werkgemacht. Herausgekommen ist ein sogenanntes Flipbook,das auf vielen Endgeten gut gelesen werden kann.Es ent-hält kompakte Zusammenfassungen, vertiefende Informa-tionen, interaktive Dokumente, mehr Fotos und Videos. Esbietet letztlich mehr Inhalt, ist kostengünstig zu publizierenund auf Jahrzehnte recherchierbar. Ichnde, es kann sichsehen lassenund wirdeiner modernenVerwaltung gerecht.Ihre Anregungen auch hierzu bleiben uns willkommen.Ihr Geert Mackenroth
6JAHRESBERICHT 20211.27.20213.24.20216.23.20219.29.202131.12.2021**206416281955297123774VORWORT8WAS KENNZEICHNET2021?10AUSLÄNDERINNEN UNDAUSLÄNDER INSACHSEN12AKTIVITÄTEN DESPARLAMENTES14THEMENDER KLEINENANFRAGEN16INTERNATIONALE FREIWILLIGEINSACHSEN – EINPOTENTIAL18FLUCHT UNDVERTREIBUNGIM JAHR 2021SCHICKSALEIN ZAHLEN UNDFAKTEN20DER ARBEITSMARKT AUSSICHT DER ARBEITSAGENTUR22DIE WIRTSCHAFT IST FÜR EINWELTOFFENES SACHSEN24DIE LÄNDERBAHN NUTZT DASFACHKRÄFTEZUWANDERUNGS-GESETZIN DERPRAXIS26WO ARBEITGEBER UNDZUWANDERER BERATENWERDEN28»HEIM-30SCHUTZSUCHENDE UNDBILDUNGS-ZUGANGINSÄCHSISCHENAUFNAHMEEINRICHTUNGEN32UMGANGMIT COVID-19INCHSI-SCHENAUFNAHMEEINRICHTUNGENUND GEMEINSCHAFTSUNTERKÜNFTENINHALTVorspann
7offenes-sachsen.de38AUSREISEPFLICHT,FREIWILLIGEAUSREISE UNDABSCHIEBUNG40BETEILIGUNG UNDBERATUNG42DIE THEMEN DES JAHRES44WETTBEWERBE TROTZUND MIT PANDEMIE46INFORMIEREN,ARGUMENTIERENUND PUBLIZIEREN –ONLINE UNDOFFLINE48INSTÄNDIGEM KONTAKTMIT BEAUFTRAGTEN,NETZWERKEN UND BEIRÄTEN52TERMINE MIT BEAUFTRAGTEN,NETZWERKEN UND BEIRÄTEN54DIE SÄCHSISCHE HÄRTEFALL-KOMMISSION 202156DIE ENTSCHEIDUNGSPRAXISDER HÄRTEFALLKOMMISSION62ASYL-UND AUFENTHALTSRECHT64STATISTIK KURZUND KNAPP66AUSBLICK70KONTAKTE76GLOSSAR82IMPRESSUM
8JAHRESBERICHT 2021Corona-Pandemie: Impfverhalten und Spracherwerb2021 ist ein weiteres Jahr, in dem Corona den Alltag bestimmt, wenn auch mitverändertem Fokus. Seitdem zu Beginn des Jahres die ersten Impfstoe ein-gesetzt werden, vollzieht sich ein Lehrstückr die Spaltung einer Gesellscha:Geimpe und Impfverweigerer stehen sich auchaufgrund eines unbeständigendeutschen Krisen-Managements verständnislos gegeber. Immer wieder gibt esKontaktbeschränkungen, Einschränkungen fürHandel, Tourismus, Sportund Kultur,dann wieder Lockerungen und 2G, 3G, 2G+. Besonders rechtsextreme Gruppenversuchen daraus Kapital zu schlagen, rufen zum Impfboykott auf, organisieren un-autorisierte Proteste. Im Freistaat kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungenmit der Polizei, es gibt Morddrohungen gegen den Ministerpräsidenten. Die gesellschaft-liche Spaltung zeigt sich als eine reale Gefahr für unser friedliches Miteinander.Eine zweite Spaltung, die sich weniger oensiv als schleichend vollzieht, zeigt sich im un-terschiedlichen Impfverhalten von Personen mit und ohne Migrationsgeschichte. EineUntersuchung im Zeitraum November / Dezember 2021 ergibt, dass Personen ohne Migra-tionsgeschichte häuger einen Impfschutz haben als Personen mit Migrationsgeschichte.Dies ist zu einem kleinen Teil auf Diskriminierungserfahrungen im Gesundheits- und Pege-bereich, sozioökonomische Merkmale (Bildung und Einkommen) sowie das Alter zurück-zuführen. Vor allem aber sind Sprachbarrieren entscheidend: Unter Personen mit Migra-tionsgeschichtendet sich signikant mehr Unsicherheit und Falschwissen. Je besser dieDeutschkenntnisse eingeschätzt werden, umso höher ist die Impfquote. Die Studie oenbartauch, dass die Impfbereitschaunter den noch Ungeimpen bei Personen mit Migrations-geschichte höher ist als bei Personen ohne Migrationsgeschichte. Das bedeutet, dass mitder Bereitstellung von Informationen in der Muttersprache noch viele Menschen erreichtwerden können.Foto: Markus GulerWAS KENNZEICHNET2021?Was war 2021?
9offenes-sachsen.deEin erkennbarer Schaden, den die Corona-Pandemiehin-terlässt, betriden Spracherwerb: Lockdowns und dieUnterbrechung von Kursen bremsen die Fortschritte ein.Im Jahr 2021 beginnen rund 104000 Personen einen Inte-grationskurs – das sind 41 Prozent weniger als vor derPandemie im Jahr 2019. 2021 nnen viele integrations-politische Maßnahmen,wie FachkräeanwerbungundBeratungsangebote, wieder verstetigt werden. Gleichwohlgilt es weiterhin,die Folgen derwiederkehrenden zwischen-zeitlichen Einschränkungen abzumildern.Politische Neuerungen in SachsenS chwerpunkt der Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauf-tragten ist im Jahr 2021 die Mitwirkung am SächsischenIntegrations- und Teilhabegesetz.  Sachsen wird sich alsnes Bundeslandein eigenesIntegrations- undTeil-habegesetz geben. In einem breiten Beteiligungsprozesswird abMai einGesetzentwurf erarbeitet,in denderSächsische Ausländerbeauragteberatend einbezogenwird. Kern des Gesetzes soll es sein, Integration als Quer-schnittsaufgabe in allen Ressorts der Politik zu verankernund dadurch eine stabile gesetzliche Basis für die Integra-tion und gesellschalicheTeilhabe von zugewandertenMenschen zu schaen.Als sich im Juni 2021 in Sachsen eine öentliche Debatteüber diezumutbaren Rahmenbedingungenbei verpichten-den Ausreisen entfaltet, verständigen sich die Koalitions-parteien mitdem Innenministerium,Leitlinien beiderAbschiebepraxis festzulegen. Der Leitfaden soll Abschie-bungen auf das notwendige Mreduzieren und beson-ders das Wohl betroenerKinder und Familien indenBlick nehmen.Die intensivenBeratungen werdenzeit-weise auch vom Sächsischen Ausländerbeauragten, GeertMackenroth MdL, moderiert.Alles neu in Berlin? IntegrationspolitischeVorhaben der neuen BundesregierungDie Bundestagswahl 2021 birgt bereits vor dem Wahltag Ver-änderungen: Nach ihrer Anndigung, sich nach 16 Jahrenals Bundeskanzlerinverabschieden zuwollen, enetAngela Merkel ein Wahljahr, in dem der öentliche Diskurs,politische Diskussionen, die Mitgliedschain Verbändenund Parteien umsomehr zählen. AmEnde des Urnengangssteht eine neue Bundesregierung, die im Koalitionsvertragneue migrationspolitische Ziele anstrebt:»Menschen,dieam1. Januar 2022 seit nfJahren inDeutschland leben,nicht strllig geworden sindund sich zur freiheitlichen demokrati-schen Grundordnung bekennen, sollen eineeinjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhaltenkönnen, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen fürein Bleiberecht zu erfüllen.«Abgelehnte Asylbewerber und andere nicht aufenthalts-berechtigte Migranten, diemit einer Duldungin Deutschlandleben und gutintegriert sind, sollenwegen ihres verfestigtenAufenthalts die Chance auf ein Bleiberecht erhalten.»Wir schaen einmodernes Staatsangehörigkeitsrecht. Dafürwerden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichenund den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörig-keit vereinfachen.«Die Koalitionbekennt sichzum Ziel,den ZugangzurStaatsangehörigkeit zu erleichtern und mit einer Einbür-gerungskampagne aktiv fürden Erwerb derdeutschenStaatsangehörigkeit zu werben.Der Wahlakt ist ein Beispiel für einen für viele Menschenmit Migrationsgeschichte unzugänglichen Bereich, weil erdie deutsche Staatsangehörigkeit voraussetzt bzw. auf derkommunalen Ebenedie EU-Bürgerscha.Deshalb wirddiepraktische Nutzung rechtlich gegebener Einbürgerungs-möglichkeiten weiter wichtig sein, um die politische Teil-habe von Zugewanderten zu gewährleisten.Foto: Helios Christian Müller
Ende 2021 lebten im Freistaat Sachsen 229441 Personenohne deutsche Staatsangehörigkeit. Dasentspricht 5,7 Prozentder 4,04 Mio. Einwohner Sachsens. Der Ausländeranteil inSachsen liegtdamit deutlichunter demBundesdurch-schnitt von 13,1 Prozent. Diegrößten Gruppen waren Syrer,Polen undRumänen. In Dresden,Chemnitz undLeipzig istder Ausländeranteil sehr viel höher alsin den Landkreisen:In den drei kreisfreienStädten liegt er zwischen9 und 11 Pro-zent,während erin denLandkreisen überwiegendzwischen2 und 5 Prozent liegt. 2021 zogen insgesamt45891 Auslän-derüber die Landesgrenze inden Freistaat, zugleich zogen31138 Ausländer aus Sachsen weg. Aus Zu- und Fortzügenergab sich einWanderungsgewinn von 14753 ausländischenPersonen.Foto: Steen GierschAUSLÄNDERINNENUND AUSLÄNDERINSACHSEN
11Viele der hierlebenden Ausländer sindzu Ausbildungs- undErwerbszwecken hier: Im Wintersemester 2021/22 studierten18210 ausländische Studenten an sächsischen Hochschulen,das entspricht etwa 17Prozent aller Studierenden. Diemeistenkamen aus China (3079).2021 hatte Sachsen knapp3000 aus-ländische Ärzte.Damit hat sichdie Zahl ausländischerÄrzte, die bei derSächsischen Landesärztekammer gemeldetwaren, in den letzten 15 Jahren fast verdreifacht. Übrigens:Im Schnitt ist die ausländische Bevölkerung15,5 Jahre jüngerals die deutsche Bevölkerung in Sachsen.Der Freistaat Sachsen hat im letzten Jahr einen Anstiegeingegangener Asylerstanträgeregistriert. Mit7249 istihre Zahl wieder deutlich höher als im ersten Pandemie-jahr (2020:4912) und auf demNiveau der Vorpandemie-zeit (2019:6310). Über5387 Asylerstanträgewurde imletzten Jahr entschieden, wobei diese nicht aus dem Jahr2021 stammen müssen. Sachsen folgt damit dem bundes-deutschen Trend:Das Bundesamtfür Migrationund Flücht-lingeverzeichnet ebenfalls wieder ein WachstumgestellterAsylerstanträge gegenüberdem Vorjahr(2021: 148233,2020: 102581). Damit hat sich im Bund ebenso wieder einVorpandemieniveau eingestellt (2019: 142509).PolitischeUr-sachenfür denAnstieg derAsylanträge liegenunter anderemin der erneuten Machtergreifung der Taliban in Afghanistanund der EU-Belarus-Krise. Genauere Hintergrundinforma-tionen zu den Migrationsbewegungen entnehmen Sie demKapitel »Migration inEuropa, Bund, Sachsen«.Weitere Zahlenund Statistiken zur Situation der Ausländer in SachsenndenSie im Kapitel »Statistik«.Asylanträge im Freistaat Sachsen:Erst- und Folgeanträge pro JahrQuelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge02000400060008000201920202021753558889222Asylanträge im Jahresverlauf
Berichterstatter Albrecht Pallas (SPD) aus dem Innenausschusswährend der Debatte zum Jahresbericht | Foto: Markus Guler12JAHRESBERICHT 2021das Thema »Sichere Zuucht fürMenschen aus Afghanistan auch inSachsen: Landesaufnahmeprogrammauegen Außenpolitisches Versagennicht auf dem cken der Menschenvor Ort austragen!« ein. Die Hinter-gründe waren das Ende des NATO-Einsatzes in Afghanistan unddie Evakuierungen aus dem Land.Deutschland habe die Picht, denzahlreichen Menschen zu helfen,die in den letzten Jahren damit befasstgewesen seien, demokratische undden Menschenrechten verpichteteStrukturen in Afghanistan aufzu-bauen, so Juliane Nagel, DIE LINKE.Zudem seien Abschiebungen ausSachsen nach Afghanistan schändlich.Reaktionen deranderen Fraktionenbegehrten, 4912 auf. Das sei eine be-denkliche Lage, so Carsten Hütter,AfD,und verwies auf Zahlen aus demJahr 2016, nach denen Migranten inDeutschland insgesamt über 2000Straaten verübt hätten. Oseienjunge Männer verantwortlich gewesen.Vor allem in den Gemeinschasunter-künen gebe es ein hohes Gewalt-niveau, so Sebastian Wippel, AfD.Allein in Sachsen lebten derzeit14700 vollziehbar ausreisepichtigePersonen.Reaktionen deranderen FraktionenAufnahme von Ortskräenaus AfghanistanFür die aktuelle Debatte am 30. Sep-tember brachte die Fraktion DIE LINKETrotz Pandemie waren die Themen Asylund Zuwanderung im Parlament undim öentlichen Diskurs präsent. Teilsbefeuert durch Unterstützergruppenvon Ausreisepichtigen, durch diepolitische Agenda oder faktisch durchden Abzug aus Afghanistan.Debatten im PlenumAbschiebemoratorium jetztAuf Antrag der Fraktion DIE LINKEberieten die Abgeordneten am 25. Märzin einer aktuellen Debatte zum Thema:»Faisal Jahangir aus Meißen ist keinEinzelfall: Humanes Bleiberecht stattNerven-Poker – Abschiebemoratoriumjetzt!«. Aufhänger der Debatte wardie öentliche und kontroverse Ent-wicklung um die einstweilige Fest-nahme eines Pakistaners. Dieser warin Abschiebegewahrsam in Dresdengenommen und später freigelassenworden.Reaktionen deranderen FraktionenAbschiebung oderAnerkennungFür die Aktuelle Debatte der 35. Sit-zung des 7. Sächsischen Landtagsam 22. Juli beantragte die AfD-Fraktiondas Thema »Zuwanderung und Sicher-heit – Wie geht es weiter?«. Nachstatistischen Angaben nahm Sachsenim Jahr 2020 von 102581 registriertenPersonen, die in Deutschland AsylAsyl und Zuwanderung im Sächsischen LandtagAKTIVITÄTENDES PARLAMENTESWas war 2021?
Geert Mackenroth, Der Sächsische AusländerbeauragteFoto: Markus Guler13offenes-sachsen.deDie Fraktion DIE LINKE wendet sichin erster Linie dann an die Staats-regierung, wenn Abschiebungenöentlich werden, die aus der Sichtder Fragesteller nicht nach humani-tären Gesichtspunkten erfolgtenoder staatlichen Regelungen entgegenstanden. Weitere Hauptthemen sinddie Unterbringungssituation sowiedie schulischen und medizinischenRahmenbedingungen für Geüchtete.AfD und DIE LINKE fragenam meisten – Themen-spektrum ist sehr engInsgesamt verzeichnet das Elektro-nische Datenbank- und Archivsystemdes Landtags für 2021 unter demSachgebiet »Ausländer Migrante370 Kleine Anfragen. Diese inhaltlicheZuordnung deckt sich mit der internenErfassung der Drucksachen in derGeschässtelle des SAB. Inhaltlichbetrachtet reagieren die Abgeordnetender AfD-Fraktion vorrangig auf lokaleMeldungen zur Kriminalität undmöchten Zusammenhänge zwischenHerkun, Aufenthaltstitel und krimi-neller Handlung ergründen. Bei derIntegration werden in erster Linie dieKosten – etwa für Sprach- undIntegrationsmaßnahmen erfragt.Drei Jahresberichte desSAB im PlenumAm 3. Februar 2021 beriet das Plenumüber zwei Jahresberichte des Sächsi-schen Ausländerbeauragten. Zumeinen zum Jahr 2018 (DS 7/4282) undzum anderen über den Bericht zumJahr 2019 (DS 7/4285). Beide Berichtewaren bereits im Innenausschusseingehend besprochen und zur Kennt-nis genommen worden. Dies war dieBeschlussempfehlung des Innenaus-schusses. Im Zentrum der Diskussionstand allerdings nicht die Berichter-stattung über das Jahr 2019, sonderndie Folgen der zu diesem Zeitpunktbereits ein Jahr andauernden Pan-demie. Geert Mackenroth versprachin seiner Replik auf die Einlassungender Fraktionen, eine Folgenabschät-zung in die bereits laufende Bericht-erstattung zum Jahr 2020 aufzunehmen.Die ausgewerteten Ergebnisse seinerUmfrage bildeten einen Schwerpunktdes Folgeberichtes, der am 19. Novem-ber unter der Drucksache (DS 7/8237)im Plenum debattiert wurde. Tenorder Auswertung ist, dass der Integra-tionsprozess auf Entwicklungsstufenbasiert und empndlich gestörtwurde. Besonders betroen warendie Stufen Spracherwerb und sozialeIntegration. Eine Fortsetzung desangehaltenen Prozesses ist nichtmöglich, so Mackenroth im Plenumund forderte, die Lücken gezieltaufzuarbeiten.Wie der Jahresberichtentsteht und das Parlamentdurchläuft.Methode und Ergebnisseder Umfrage zu Pandemie-folgen 2020
14JAHRESBERICHT 2021Insgesamt wurden im Jahr 2021 laut EDAS 360 Kleine Anfragen (als Drucksa-chen) im Bereich »Migration/Ausländer« gestellt. Bis auf eine Anfrage aus derCDU-Fraktion fragte sonst ausschließlich die Opposition. Die AfD-Fraktion liegtmit großem Abstand(216) vor derFraktion Die Linke(143). Thematische Schwer-punkte liegen bei der AfD auf Nachfragen zueinzelnen Straaten mit nichtdeut-schen Tatverdächtigen (72) sowie Anfragen zum Asylverfahren (45). Die Linkeinteressiert sich hingegen besonders für einzelne Abschiebungen.Kleine Anfragen – Fraktionen ThemenKleine Anfragen – Verteilung nach FraktionenFraktionAfDLinkeCDUAbschiebung allgemein10140Abschiebung Einzelfall0460Asylverfahren /Aufenthaltsstatus44270Unterbringung21270Straftaten7200Kosten851(illegale) Einreise220Aufnahme120Integration2190Migration allgemein2120Freiw. Ausreise500Sonstige1190Quelle: EDAS; Geschässtelle des SAB2161431AfDDie LinkeCDUAuswertung Kleiner Anfragen an dieStaatsregierung im Bereich »Migration/Ausländer«vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021THEMENDER KLEINENANFRAGENWas war 2021?
15offenes-sachsen.deAusgewertet wurde mittels des Elektronischen Archivsys-tem EDAS. Zusätzlich wurde mit den in der Geschässtelledes Sächsischen Ausländerbeauragten als relevant regis-trierten Drucksachen abgeglichen.Auf Einzelfälle fokussierte Anfragen stellten in der RegelBezug zu einzelnenMedienberichten her. Gefragtwurdenach Tathergang, Ermittlungsstand, Nationalität/Aufent-haltsstatus der Tatverdächtigen.Etwa 90 Prozent der Kleinen Anfragen thematisierten Per-sonen und Themen im Kontext Asyl. Die Themen Migration,Zuwanderung, Einwanderungund Integrationwaren selte-ner Gegenstand der Fragestellungen.Bei Fragen nachAsylverfahren standen Statistikenzu Unter-bringungen und die Aufnahmen in diversen Zeiträumen/Städten/Landkreisen im Interesse.Die AfD-Fraktion fragtedabei etwa doppelt so viel wie Die Linke.Die AfD-Fraktion fragt tendenziell nach Kosten, negativenAspekten und Auswirkungen der Asylpolitik. Im Themen-feld »Integratio: erfragt sie fast ausschließlich die Kostender Unterstützung von Vereinsarbeit, integrativen Projektenund Initiativensowie Unterbringungs-und Verfahrenskostenbzw. etwaigen Erfolgskont-rollen. Bei einzelnen Straf-taten wird die mutmaßlicheBeteiligung nicht-Deutscheroder nach Kriminalstatistikengefragt. EinDrittel derFragennach Unterbringung von Personenim Asylverfahrenbezogen sich aufvon vermutlich von ihnen begangeneSachbeschädigungen an denUnterkünen.Die Fraktion Die Linke fragt tendenziell nachden Konditionen und konkretenUmständen derMenschen im Asylverfahren, etwa nach den Umständeneinzelner Abschiebungen oder deren Rechtmäßigkeit. Er-fragt werden weiterhin die Konditionen derUnterbringungin den zentralen/dezentralen Unterkünen. Nachfragengibt es zu Suizid(-versuchen), vermuteter unrechtmäßigerBehandlung in der Abschiebeha, aber zur Gefährdungvon Geüchteten durch Externe, beispielsweise durch An-grie auf Flüchtlingsunterküne.Foto: Steen Giersch
16JAHRESBERICHT 2021DerAKLHÜe.V.NetzwerkundFachstelle für Personelle Zusammen-arbeit stellt fest:»Die Aufnahme voninternationalen Freiwilligenin Ein-satzstellen in Deutschland bietet en-gagierten Menschen aus dem Auslanddie Möglichkeit, vielfältige Erfahrun-gen in unterschiedlichen Sektoren inDeutschland zu machen. Sie basiertauf dem gleichen Grundsatz der glo-balen Solidarität wie die Entsendungvon Freiwilligen ins Ausland. In die-sem Sinne kann eine friedliche Weltlangfristig nur durch interkulturellenAustausch unddas Verständnisfürandere Kulturen gefördert werden. En-gagierte Freiwillige leisten durchihrenEinsatz in Deutschland einen wichti-gen Beitragzur praktischenUmset-zung dieses Grundsatzes und habenprogramm »Das EuropäischeSolidaritätskorps«.Bei jedem Träger bewerben sich einehohe Zahl von Freiwilligen, um inSachsen Dienst zu tun. Nicht jede Be-werbung kann berücksichtigt werden.Die Bewerber werden sorgfältig aus-gewählt. Das Bewerbungsverfahren istmehrstug – entscheidend sind dieMotivation für den Freiwilligendienstund die Bereitschafür das Engage-ment im vorwiegend sozialen Bereich.Außerdem zählen Deutschkennt-nisse bzw. eine hohe Motivation, diedeutsche Sprache zu lernen. Die Trä-ger haben in verschiedenen Ländernfeste Kooperationspartner, die amAuswahlverfahren der Freiwilligenbeteiligt sind.Internationale Freiwilligen engagierensich in Sachsen zwar nur für einerelativ kurze Zeit (von sechs bis maxi-mal 18 Monaten), dennoch sind dieBelange dieser spezischen Gruppefür den Sächsischen Ausländer-beauragten sehr wichtig. Im Septem-ber 2021 fand das erste Treen desSächsischen Ausländerbeauragtenmit den drei größten sächsischenTrägern der internationalen Freiwilli-gendienste – Paritätische Freiwilligen-dienste Sachsen gGmbH, InitiativeChristen für Europa e.V., Heim gemein-nützige GmbH statt.In Sachsen sind jährlich etwa 200 in-ternationale Freiwillige aktiv. Rund120 vonihnen werden durch die dreigroßenTräger aufgenommen. Sie leistenihren Dienst vorwiegend in Wohl-fahrts-, Gesundheits- und Altenpege,in Behindertenhilfe und in Kinder-und Jugendhilfe. Der überwiegendeTeil von ihnen – etwa 86 Prozent –ist zwischen 18 bis 27 Jahren alt.Fast 80 Prozent besitzen eine Hoch-schulreife, einen Bachelorabschlussodereine abgeschlossene Berufsaus-bildung.Sie kommen aus Europa,dem Kaukasus, Zentralasien, AfrikaundLateinamerika. Die Grundlagenfür den Aufenthalt der internationalenFreiwilligen sind das Bundesfreiwilli-gendienstgesetz vom 28. April 2011,das Gesetz zur Förderung von Jugend-freiwilligendiensten vom 6. Mai 2008,das Programm »weltwärts« desBundesministeriums für wirtschaft-liche Zusammenarbeit und Ent-wicklung (BMZ) sowie das EU-Förder-INTERNATIONALEFREIWILLIGE INSACHSENEINPOTENTIALWas war 2021?
Träger der internationalen Freiwilligendiensteim Sächsischen Landtag | Fotos: Markus Guler17offenes-sachsen.deFreiwilligen für das Gemeinwohl imFreistaat Sachsen. Perspektivischbilden Freiwillige, die mit einem ver-gleichsweise hohem Bildungsniveaunach Sachsen kommen, praktischeFähigkeiten und Kenntnisse erwarbenund deutsch kommunizieren, auchnach ihrem Dienst ein Potential fürdie sächsische GesellschaundHochschullandscha.Hier geht es zu der Statistikvon der Netzwerk und Fach-stelle für internationalePersonelle Zusammenarbeit(AKLHÜ e.V.)YouTube-Video zur Arbeitvon Freiwilligen –Tschechen in Sachsen undSachsen in Tschechiennationalen Freiwilligendienste vorallem den Wunsch, dass Freiwilligekostengünstige und möglichst praxis-orientierte Sprachkurse besuchenkönnen. Denn Deutsch zu Lernen istein wichtiger Bestandteil des Frei-willigendienstes. Gewünscht ist auchein Bildungsticket für Freiwillige,damit sie zum täglichen Dienst kos-tennstiger fahren können. Er-schwerend ist auch, dass auch beiinternationalen Freiwilligen einRundfunkbeitrag erhoben wird.Trotz ihres geringen Einkommen(Taschengeld) können sie davonnicht befreit werden. Bei den GEZ-Gebühren suchen die Träger bundes-weit eine sung. Außerdem ist esfür die Träger schwierig, kostenns-tige Wohnungen oder Zimmer fürinternationale Freiwillige zunden,da vor allem in den großen StädtenSachsens der Wohnungsmarkt sehrangespannt ist. Der Sächsische Aus-länderbeauragte bot den Trägernim Rahmen seiner MöglichkeitenHilfe und Unterstützung an undwürdigte das hohe ehrenamtlicheEngagement der internationalendie Chance, den Globalisierungspro-zess durch eigenes Erleben zu verste-hen. Zudemkönnen durchihren DienstProzesse der interkulturellen Önungder Einsatzstellen in Deutschland undder Gesellschagefördert werden.«Im Vergleich zu deutschen Freiwilli-gen brauchen die internationalenFreiwilligen mehr Zeit für die Ein-arbeitung in ihre Tätigkeiten. Anderer-seits ist die Abbruchquote bei ihnensehr niedrig. Die internationalenFreiwilligen werden in ihren Einsatz-stellen als große Hilfe und Bereiche-rung wahrgenommen. Nach ihremDienst in Sachsen kehren sie in derRegel in ihre Heimat zurück. Es kommtaber auch vor, dass die Einsatzstellenden Freiwilligen Ausbildungsverträgeanbieten. Oder sie bewerben sich fürein Studium in Sachsen.Wünsche in denpolitischen RaumGegenüber dem Ausländerbeaurag-ten adressierten die Träger der inter-
18JAHRESBERICHT 2021Dabei sind in diesen Zahlen noch nicht die Menschen eingerechnet, die aufgrund von Natur-katastrophen wie Dürren, Überschwemmungen o.Ä. gezwungen waren, ihre Heimat zuverlassen. Experten gehen davon aus, dass im Jahr 2050 ungefähr 140 Millionen Menschenzu Klimaüchtlingen werden nnten. Wie bei den momentanen Fluchtbewegungen wirddavon in erster Linie die dhalbkugel betroen sein.Kriegerische Konikte sind allerdings die Hauptursache dafür, dass Menschen ihre Heimatverlassen. Nach Angabender Weltbank warenim letzten Jahr23 Länder miteiner Einwohner-zahl von zusammen850 Millionen Menschenmit Konikten mittlereroder hoher Intensitätkonfrontiert. Die aus diesen Konikten entstehendeNahrungsmittelknappheit sowie Inationverschlimmern die Not der Menschen zusätzlich und belasten die humanitäre Hilfe. Aufdie Länder Syrien, Afghanistan, Venezuela,d-Sudan und Myanmar entfallen dabei allein69 Prozent der aufgrund von Krieg, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen geohenenMenschen. Dabeiiehen die Menschen in erster Linie in die Nachbarländer – im Jahr 2021waren es 72 Prozent der Geüchteten, die ihr Heimatland verlassen. Eine große Mehrzahldieser Länderverfügt dabeiüber einniedriges, allenfallsmittleres Durchschnittseinkommen.Laut dem jährlich erscheinendenGlobal Trends Report desFlüchtlingshilfswerks derVereinten Nationen (UNHCR)wuchs die Zahlim Jahr 2021vertriebenen Menschen auf89,3 Millionen an. Davon sind 53,2 Millionen Menschen Binnenüchtlinge. Vertreibungs-gründe sind kriegerische Auseinandersetzungen, Gewalt, Verfolgung und Menschen-rechtsverletzungen. Mittlerweile sind es 36,5 Millionen Kinder, die aufgrund von Gewaltund Verfolgungiehen, entwurzelt. Insgesamt ist in den letzten zehn Jahren die Zahl derMenschen, die sich auf der Flucht befanden, jedes Jahr gewachsen und hat den höchstenStand seit Beginn der Aufzeichnungen erreicht.Global TrendsReport 2021Übersichtzu weltweitenFluchtbewe-geungenFoto: Halfpoint – stock.adobe.comFLUCHT UND VERTREIBUNGIM JAHR2021SCHICKSALEINZAHLEN UNDFAKTENWas war 2021?
19offenes-sachsen.debarländer (Pakistan, Indien) zuüchten, um schließlich überdie jeweiligen Deutsche BotschaeineEinreise zu erwirken.Im Anschluss wurden sie dann teilweise mit Charterügennach Deutschland gebracht.Die EU-Sanktionen gegen das Lukaschenko-Regierung inBelarus aus dem Jahr 2020 wegen der gewaltsamen Unter-drückung der Opposition wirkten sich auch auf die Flucht-bewegungen in die Europäische Union aus. Denn in Reaktionauf diese Sanktionen erklärte der mittlerweile fast 30 Jahreamtierende belarussische Präsident, dass er Menschen, dienach Europa einreisen wollen,nicht mehr aufhalten werde.Vor allem aus derAutonomen Republik Kurdistan imNordirakreisten zahlreiche Menschenunter Mithilfe vondaraufspezialisierten Reisebüros, die dienotwendigen Visa besorg-ten, nach Minsk und von dort an die polnische Grenze, umin die EU zu gelangen. Im Herbst 2021 sind die Menschensogar vonwerussischen Behördenan dieGrenze gebrachtworden. An der Grenze zu Polen kam es in der Folge zugewaltvollen Auseinandersetzungen. Die polnische Regie-rung erklärte für das Gebiet den Ausnahmezustand; auchPushbacks sollen stattgefunden haben. Die Bundespolizeiregistrierte bis Ende des Jahres etwa 11000 Versuche einerillegalen Einreise mit Bezug zu Belarus.33https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2021/10/staendige_aktualisierung_migrationslage.html[abgerufen am 20.06.2022].Migration nach Europa –besondere EntwicklungenDie Corona-Pandemie hatte auch im Jahr 2021 erheblicheAuswirkungen auf die Zahl der Asylbewerber und Schutz-suchenden in Europa.Hinsichtlich der dahingehendenDaten für Deutschland führt das Bundesamt für Migrationund Flüchtlinge auf seiner Internetseite eine ständig aktu-alisierte Liste über die Zahl der Antragstellungen und dieEntscheidungspraxis.StatistikAsylzahlenBei der Migration nach Europabzw. Deutschland standen imJahr 2021 die Machtübernahme der Taliban in Afghanistanund die daraus resultierenden Fluchtbewegungen sowiedie sogenannte Belarus-Route im Fokus der politischen undmedialen Wahrnehmung.Nachdem die letzten NATO-Truppen im Mai 2021 das Landverlassen hatten, nahmen die Taliban am 15. August Kabulein. Sie beherrschen mittlerweile fast ganz Afghanistan. In-folge der Machtübernahme sahen sich zahlreiche Ortskräeder Gefahr ausgesetzt nunmehr von den Taliban verfolgtzu werden. Ortskräe sind Personen, die insbesondere fürwestliche Streitkräe und Entwicklungshilfeorganisationengearbeitet hatten, sowie Menschenrechtsaktivisten. Um diesePersonengruppen zuschützen, führtendie westlichenStaaten unter militärischer Führung derUS-amerikanischenStreitkräe eine Evakuierungsmission am Kabuler Flug-hafen durch. Auch Deutschland beteiligte sich daran, sodass vom 16. bis zum 26. August 2021 deutsche Staatsange-hörige, ehemalige Ortskräe und ihre Familien sowie Per-sonal der internationalen Gemeinschaen aus Afghanistanüber Taschkent (Usbekistan) von der Bundeswehr evakuiertwurden. Im Rahmender militärischen Evakuierungsoperationog die Bundesregierung5347 Personen aus Afghanistanaus1. Darüberhinaus gingdie Bundesregierungdavonaus, dass noch weitere Personen schutzberechtigt seien;im Dezember 2021 gab die Regierung eine Zahl von über28000 Personen an, die bereits eine Aufnahmezusage vonSeiten Deutschlands erhaltenhatten. Von diesenMenschenwaren bis Mitte Dezember 2021 etwa 8000 Personen nachDeutschland eingereist (29%)2. Dabei sind undwaren vieledieser Personen gezwungen, zunächst in eines der Nach-1Bundestag, Drucksache 19/32677, 14.10.2021, S. 7.2Bundestag, Drucksache, 20/1224, 25.03.2022, S. 2.Foto: Ahmed AkachaPexels
20JAHRESBERICHT 2021ten 15 Prozent und in großen Betriebenmit über 250 Beschäigten sind es27,3 Prozent. Der Großteil der Auslän-der arbeitet in der Industrie undim Handwerk. Sie sind im verarbeiten-den Gewerbe (16912), in Zeitarbeits-rmen (14175) im Logistikbereich(10467) und im Gastgewerbe (10209)tig. Betriebe aus dem Finanz-wesenund Versicherungsbereichbeschäftigen vergleichsweise seltenausländischeStaatsbürger (318).Auällig ist, dass nur 35,1 Prozent –also rund ein Drittel der Beschäig-tenauf Helferniveau arbeiten.Wassinddas konkretfürMenschenhinterdenZahlen?Werkommtda zu uns undwoarbeitendie ausländischenBeschäftigten?Meistens sind es Männer. Von den101700 ausländischen Beschäigtenin Sachsen sind es 67947 also66,8 Prozent. Die 33755 Frauen machen33,2 Prozent aus. Elf Prozent (11236)sind unter 25 Jahre jung und diemeisten zwischen 25 und 55 Jahre alt.Genau sind es 81,1 Prozent oder82505 Personen. In kleinen Betriebenmit bis zu neun Beschäigten arbei-FrauUngetm,wieschätzenSie dieLage derAusländeraufdemsächsischenArbeitsmarktimJahr2021 ein?Sachsen protierte in den letztenJahren von der Zuwanderung auslän-discher Arbeitskräe, wenn auchauf geringerem Niveau im Vergleichzuanderen Bundesländern. Aktuellarbeiten über 100000 ausländischeStaatsbürger im Freistaat. DerenAnteilliegt mit 6,3 Prozent deutlichunter dem deutschen Durchschnittvon 13,4 Prozent. Von Juni 2020 bisJuni 2021 stieg die Zahl der sozial-versicherungspichtig Beschäigtenin Sachsen um 14952 (plus 0,9%)auf 1623 Mio. Im gleichen Zeitraumist die Zahl der sozialversicherungs-pichtig Beschäigten Ausländerum 12461 (plus 14%) auf 101700 ge-stiegen. Damit geht über 80 Prozentdes Beschäigungwachstums imJahresvergleich auf das Konto derausländischen Staatsbürger. Von den101700 sozialversicherungspichtigBeschäigten Ausländern in Sachsenkommen die meisten aus den an-grenzenden Ländern Polen (23859)und Tschechien (12884). Aber auchaus Rumänien und Syrien arbeitenfast 6200 und 5100 Menschenin Sachsen.Foto: »Regionaldirektion Sachsen/trendsetter«Michaela Ungethüm ist Geschäsführerin Operativder Regionaldirektion Sachsen der Bundesagenturfür Arbeit (BA). Für den Jahresbericht fragteMarkus Guler nach Fakten und EntwickungenDER ARBEITSMARKTAUSSICHTDER ARBEITSAGENTURZuwanderung | Arbeitsmarkt
21offenes-sachsen.deder Berufsabschlüsse ebenfalls gut,so dass die Verfahren zeitnahzumAbschluss gebracht werdennnen.Ein Hemmnis waren zum Teildielangen Wartezeiten bei der VergabevonVisa. Dieser Umstand ist allerdingsebenfalls vor dem Hintergrund derCorona-Pandemie zu betrachten, sodass hier Verbesserungen zuerwarten sind.Habensich diegesetzlichenRahmenbedingungenseitMärz2020 bewährt?Insbesondere die Berücksichtigungnichtakademischer Fachkräe erwei-tert die Möglichkeiten zur Deckung derhiesigen Fachkräebedarfe, etwa inder Pege oder im Handwerk. Insofernhaben die gesetzlichen Regelungendie Gewinnung internationaler Fach-kräe als einen Baustein zur Deckungdes Fachkräebedarfs gestärkt.DerBedarf anPflegepersonalistgr. Wasist aus denAnwerbeprojektenunterPande-miebedingungengeworden?2020 konnten internationale Fach-kräe aus dem Bereich der Pegegezielt für Sachsen gewonnen werden.Auf Grund der Corona-Pandemie wardie Zahl der rekrutierten Fachkräeallerdings mit etwa 20 eher gering.Andere Projekte, etwa Fachkräe ausdem handwerklichen Bereich zugewinnen, konnten in der aktuellenSituation nicht umgesetzt werden.Wo haben Siegute Erfahrungengemacht und wo sehenSieHand-lungsbedarf in denAbläufen,in derVerwaltung, in derPraxis?In Sachsen haben sich gute Strukturenentwickelt, die den Berufseinstieginternationaler Pegefachkräe er-leichtern. Es gibt ein breites Angebotan Schulungen und fachlichen Quali-kationen, die für den Einsatz unddieAnerkennung der Abschlüsse inter-nationaler Fachkräe benötigt werden.Im Pegebereich funktioniert dieZusammenarbeit bei der AnerkennungÜber alle Beschäigten liegt dieserAnteil bei 14,2 Prozent. Die meistensind Fachkräe und arbeitenauch bildungsadäquat. So arbeiten46824 (46% aller ausländischenStaatsbürger) auf Fachkräeniveauund 5368 auf Spezialistenniveaualso Meister oder Techniker. Expertenauf akademischen Niveau sind13777 Personen oder 13,5 Prozent.Wie ist dasLohnniveauimVergleich?Der Medienlohn aller Vollzeitbeschäf-tigten in Sachsen liegt bei 2.742 Euro.Bei den ausländischen Staatsbür-gernliegt er bei 2.075 Euro. Neben denausländischen sozialversicherungs-pichtig Beschäigten (101 700) gabesvergangenes Jahr im Juni 3255 aus-ländische Auszubildende undausschließlich geringgig ausländi-sche Minijobber. Diese nnen zumTeil sozialversicherungspichtigeBeschäigte oder Minijobber sein.Wastut dieAgentur,um demograsch bedingteLücken zu schließen?Die Demograe führt zu einem ck-gang der arbeitsfähigen Bevölkerung(1565 Jahre) von 2020 bis 2030, umetwa 176000 (minus 7,2%). Dasliegtdaran, dass es weniger EinsteigerinsBerufsleben gibt als Menschen,die in den Ruhestand gehen. Mit demvorhandenen Fachkräepotenzialwerden wir die Bedarfe nicht deckenkönnen. Deshalb müssen wir nignoch mehr als bisher die Fachkräeaus dem Ausland r Sachsen begeis-tern. Neben der ckgewinnung vonabgewanderten Sachsen in andereBundesländer und der Rückgewin-nung der Auspendler aus Sachsen istdie Zuwanderung von qualiziertenausländischen Fachkräen einewesentliche Quelle für neue Fachkräe.Instrumente derArbeitsagentur zurinternationalen Anwerbungund VermittlungFoto: Steen Giersch
22JAHRESBERICHT 2021andere. Für die dierenzierte Wahr-nehmung und damit das Treibeneiner zersetzenden Minderheit nichtnoch weiter zur Entfaltung kommtbraucht es nicht nur die Zivilgesell-scha, sondern auch das unter-nehmerische Engagement der Vielen.Der Verein Wirtschafür ein welt-oenes Sachsen ist hier inzwischeneine über die Grenzen Sachsens einemarkante und wahrnehmbare Stimme.MG: Eines derFocusThemen unterdem Dach derWeltoffenheitistdie qualifizierteZuwanderung.Woisthier nochLunach oben?RC: Die Situation auf dem Arbeits-markt verschärsich mit hoherDynamik. Unternehmen benötigenheute deutlich länger, um freie Stellenzu besetzen. Sowohl das AngebotChemnitz Geschäsführender Gesell-schaer. Für die Redaktion des Jahres-berichtessprach Markus Guer (MG)mit Robert Czajkowski (RC).MG:SiestehendemVereinseitAnfang2021vor. Waswar dieMotivation, in dieserFunktionmitgestalten zu wollen?RC: Sachsen ist geprägt von einerprosperierenden, technologie-orientierten Wirtschasstruktur mitvielen Hidden Champions und mittel-ständischen Unternehmerpersönlich-keiten. Die Mehrheit der Menschenist gastfreundlich und weltoen.Das sehen wir derzeit unter anderemin der Bereitscha, den Ukrainerinnenund Ukrainern hilfsbereit zur Seitezu stehen. Die Wahrnehmung in derÖentlichkeit ist mehrfach eine»Wirtschafür ein welt-oenes Sachsen« ist dasUnternehmernetzwerk mitklarem Bekenntnisr Weltoenheitund Internationalität im FreistaatSachsen. 2016 als Reaktion auf diefremdenfeindlichen Übergrie und diedamit verbundene mediale weltweiteBerichterstattung gegründet, unter-stützt der Verein heute vor allem diequalizierte Fachkräeeinwanderung.Er, engagiert sich für eine faktenba-sierte Diskussionskultur zur Förderungdes gesellschalichen Zusammen-halts und gegen fremdenfeindlicheTendenzen. Der Verein bringt sichvielerorts konkret ein, um die vorhan-denen großen Potentiale der sächsi-schen Wirtschazu stärken undauszubauen. Weil genau davon diegesamte GesellschaprotiertRobertCzajkowski ist seit 2021 Vorstands-sprecher und bei der Terrot GmbH inInterview mit Robert Czajkowski, Vorstandssprecherdes UnternehmernetzwerkesDIEWIRTSCHAFTIST FÜREINWELTOFFENES SACHSENZuwanderung | Arbeitsmarkt
23offenes-sachsen.dewesentlichen Instrument werdenkann. Die Integration in Arbeit ist ein,wenn nicht der entscheidendeSchlüssel für gelingende und wert-schätzende Integration von Menschen.Das SITG muss einen signikantenMehrwert bieten, und eine zukuns-taugliche Ertüchtigungsgrundlagefür die Integration von Menschen sein.Deshalb ist die Integration durchArbeit zwingend in einem gesondertenParagrafen, ggf. in gemeinsamerAbbildung mit Spracherwerb undAusbildung zuxieren. Dieses schadamit einen Rahmen für die Rechteaber auch Pichten für alle im Frei-staat in dem Bereich wirkenden. Indem Zusammenhang fordern wir auchdie Forcierung der interkulturellenÖnung der Landes- und Kommunal-verwaltungen.Vielen Dank.MG:Von derBundesgesetz-gebung zu denglichkeitendes FreistaatesSachsen,wastreibt Sie um?RC: Wir müssen uns in Sachsendazubekennen, dass wir ein Einwande-rungsland sind. Gegenwärtig undhistorisch belegbar. Die Blütezeit deschsischen Bergbaus im 15. Jahrhun-dert, die Wiege des wirtschalicherfolgreichen Sachsens, wäre ohneZuwanderung nicht möglich gewesen.Das Thema Fachkräe-Standortmarke-ting muss zur Handlungsmaximeim Freistaat werden, sonst werdenwir in Zukunnicht erfolgreicharbeiten können, um den Wohlstandin Sachsen zu sichern. Geradezugebetsmühlenartig weisen wir in denbeteiligen Ressorts darauf hin, dassdas neue Sächsische Integrations-und Teilhabegesetz dafür zum ganzwie auch die Einstellung und Quali-kation der Suchenden hat in denletzten Jahren deutlich abgenommen.Die Unternehmen sind folglich heutenicht nur oener für Fach- und Arbeits-kräe aus dem Ausland, sondernwerden mittelfristig ohne diese nichtbestehen können. Große Unternehmenhaben dieses Potential schon langeerkannt und arbeiten erfolgreichin diversen Teams. Bei kleinen ist zu-weilen Überzeugungsarbeit notwendig.Für eine erfolgreiche Umsetzungsind mehrere Faktoren wichtig, dazugehören gesetzliche Rahmenbedin-gungen, leistungsfähige Verwaltung,erfolgreiches Standortmarketing,entsprechende Erkenntnis sowieklare Positionen bei der Unterneh-mensleitung und eine überzeugteBelegscha.MG:Stichwort Fachkräe-einwanderungsgesetz,dasseitMärz2020 inKraist.RC: Der Zeitpunkt war wegen derSchließung der Grenzen denkbar un-günstig. Was wir in den Fachinforma-tionszentren Zuwanderung sehen,diewir als Teilprojekt im Rahmen desIQ Netzwerkes unter Beteiligung derAgentur für Arbeit und der Jobcenterführen, sind die signikant undstetig steigenden Nachfragezahlenseit Anfang 2021. Das betriinsbeson-dere das beschleunigte Fachkräe-verfahren. Bei der Novellierung solltendie rechtlichen Voraussetzungenz.B. für die Einreise zur Ausbidungs-platzsuche niedrigschwelliger angelegtwerden. Die Abschlussanerkennungvor der Einreise ist zu justieren unddieEinreise sollte mit einem Arbeits-vertrag für eine qualizierte Tätigkeitmöglich sein. Die größten Hürdenliegen in der Anerkennung der Berufs-qualikationen, insbesondere dieBerücksichtigung zum Teil langjährigerArbeitserfahrungen.Robert Czajkowski | Fotos: Ben Jenak
Lutzrner wirbt vor Ort in Belgrad | Foto: Länderbahn24JAHRESBERICHT 2021Mittlerweile, so rner, geht es mitdem Visum deutlich schneller. ImMärz 2020 dauerte es noch sechs Mo-nate und aktuell vergehen vom erstenTermin in der deutschen Botschaftbiszur Genehmigung maximal zehn Tage.Die Mitarbeiter der BotschainBelgrad haben sich auf die Umsetzungdes Fachkräezuwanderungsgeset-zes eingestellt. Körner lobt die Zusam-menarbeitundndet nach eigenemBekunden immer ein oenes Ohr.Integration macht MüheDie Integration hat die Länderbahnselbst in die Hand genommen. DieAnwärter werden in den ersten zweiWochen in einem interkulturellenSeminar mit deutschem Alltagswissenkonfrontiert. Was erwartet ein deut-das Arbeitsvisum benötigte weit überein Jahr. Eigentlich ein Zeitraum,in dem ein Unternehmen ein zu hohesRisiko eingeht. »Beratung gibt es dakeine, alles wurde selbst organisiert.«so Körner und berichtet von einemKooperationsarzt, der die medizinischpsychologische Eignung der Bewerberfeststellt. Bewährt hat sich auch diefeste Anstellung einer Integrations-beauragten innerhalb der Länderbahn,die zweisprachig die Kurse betreutund vor allem Orientierungswissen fürden Alltag vermittelt.Bei Lutz Körner spürt man, dass erweiß, worüber er spricht. Der Leiterinternationale Personalgewinnungist gelernter Lokführer und rekrutiertbei der Länderbahn GmbH Triebfahr-zeugführer – so heißen Lokführergenau. Mittlerweile betreut er bereitsdie sechste Ausbildungsgruppe ausSerbien. Angefangen hat er damit imJahr 2019. Damals fehlten im Unter-nehmen 36 Fahrer für Triebfahrzeuge.Die Firma reagierte mit einer Markt-analyse und Werbung im benachbar-ten Polen, Tschechien und der Ukraine,jedoch ohne Erfolg. Fündig wurdeKörner in Serbien. Das kleine Landmit etwa sieben Millionen Einwohnernleistet sich zwei Verkehrsschulen,in denen quasi Lokführer ausgebildetwerden. Der Haken daran ist, dass dieAusbildung nicht wie in Deutschlanddual organisiert ist und die Praxisdeutlich zu kurz kommt. Zudem ist dasserbische Eisenbahnsystem etwaauf dem Stand der 70er- und 80er-Jahrein Deutschland. Es wird deutlichüber Bedarf ausgebildet und in derFolge sind ein Drittel der serbischenLokführer arbeitslos. Die Länder-bahn sah dieses Potential und starteteprobehalber mit zwei serbischenKandidaten einen Ausbildungslehr-gang zum europäischen Triebfahrzeug-führer. Ein Abschluss, der in derganzen EU gilt.Körner suchte sich Partner vor Ort.Gemeinsam mit dem Goetheinstitutwurden die zwei jungen Männer in16 Monaten auf das Sprachniveau B1+gebracht. Das parallele Verfahren fürDASVERFAHRENLÄUFTBEIUNSJETZTGUT,RUHIGUNDBERECHENBAR.LutzKörnerDIELÄNDERBAHN NUTZTDASFACHKRÄFTEZUWANDERUNGS-GESETZINDERPRAXISZuwanderung | Arbeitsmarkt
Die serbischen Lokführer Jovan Boskov (links) und Miroslav Gojak (rechts) auf dem DresdnerHauptbahnhof. | Foto: Dietrich Flechtner25offenes-sachsen.deIm Gespräch kommt Lutz Körnerimmer wieder auf die Kommunika-tionsfähigkeiten der Triebfahrzeug-führer zu sprechen. »Diese Kompetenzist in diesem Beruf lebenswichtigbetont er. Planmäßig ein Fahrzeugzu fahren, sei vergleichsweise schnellgelernt. Auch Eisenbahnhierarchie,Infrastruktur, Fahrzeuge und Technikkönne man gut erlernen, um die Prü-fung nach den Richtlinien des Eisen-bahnbundesamtes zu bestehen. ImHinblick auf Sicherheitsanforderungenund das Verhalten bei Störungen inder Praxis will er keine Abstriche beiSprache und Verständnis machen.Das erfordere von beiden PartnernMühe, Empathie und Fleiß. Aber, soder Leiter Personalgewinnung mitsichtlichem Stolz: »Wir sind derzeitdas einzige Bahnunternehmen inDeutschland mit einem ausgegliche-nen Personalbestand.« Das sei gutfür die Fahrgäste, die Mitarbeiterund das Unternehmen.GUden bestandenen Abschlusspfun-gen eine Übernahme garantiert.Drei Jahre soll der Absolvent dannmindestens bei der Länderbahnaneinem Standort tätig werden.Gezahltwird nach dem Tarifvertrag der Ge-werkscha, den man sich aussuchenkann: Entweder GDL oder EVG.Während der Ausbildung sorgt dasUnternehmen für Unterkun, Aus-bildungsgehalt und Integration.§19CABS. 3EINEMAUSLÄN-DERKANNIMBEGRÜNDETENEINZELFALLEINEAUFENTHALTS-ERLAUBNISERTEILTWERDEN,WENNANSEINERBESCHÄFTI-GUNGEINÖFFENTLICHES,INSBESONDEREEINREGIONALES,WIRTSCHAFTLICHESODERARBEITSMARKTPOLITISCHESINTERESSEBESTEHT.scher Unternehmer an Pünktlichkeit,Sicherheit, Kleidung im Betrieb?Was erwarten Vermieter und Nach-barn in Sachsen und Franken anMülltrennung, NachbarschaoderLautstärke? Wer grüßt wen? Wiefunktionieren das Gesundheitssystem,KITA und Schule und welche Ver-sicherungen sind sinnvoll? Dasklingtstreng, aber habe sich für beideSei-ten bewährt, sagt Körner. Diemittler-weile 38 neuen Mitarbeiter sindallegute Mieter geworden und werden vonihren Kollegen respektiert. Etwa dieHäle von ihnen ist verheiratet undplant den Nachzug ihrer Familien.Während der zweijährigen Ausbildungleistet sich das Bahnverkehrsunter-nehmen eine ständige Integrations-schulung. In Zusammenarbeit mit derWestsächsischen Hochschule Zwickauwerden die Auszubildenden jedenFreitag (!) in der Fachsprache Deutschunterrichtet. Dabei ist der Lehrplanbewusst inhaltlich oen, so dassauch Alltagserfahrungen besprochenwerden können. Beim Ankommenhilsicher auch, dass die Zeit anden Praktikumsorten in Ostsachsen,dem Vogtland und in Oberfranken fürdie Wohnungssuche und touristischeErkundungen genutzt werden soll.DieHilfe bei der eigenständigen Woh-nungssuche ist inbegrien.Ausbildung und Abschlussohne AbstricheTriebfahrzeugführer ist laut Arbeits-agentur ein ausgewiesener Mangel-beruf. Deswegen wird das Visumnach § 19c Abs. 3 des Aufenthalts-gesetzes durchweg erteilt. DieLänderbahn GmbH schließt mitden serbischen Mitarbeitern einenAusbildungsvertrag ab. Darin istbeispielsweise geregelt, dass dasSprachniveau B1+ erreicht werdenmuss. Im Gegenzug wird nach
Beratungsstelle für ausländische Beschäigte in Sachsen BABS | Foto: Paul Günther26JAHRESBERICHT 2021Die Servicestelle Internationale Fachkräe für Sachsenals Teil des ZEFAS unterstütztgezielt ausländische Fachkräe und Auszubildende sowie interessierte Unternehmen beiFragen der Zuwanderung. Sie bietet kompetente Erst- und Verweisberatungen an. Dies ge-schieht in enger Abstimmung mit den regionalen und sachsenweiten Akteuren. Die bereitsbestehenden Unterstützungsangebote sollen weiter bekannt gemacht und ezient mitein-ander verbunden werden.www.zefas.sachsen.deBeratungsstelle für ausndische Beschäigte in Sachsen/BABSUnter dem Motto »Legale Arbeit unter fairen Bedingungen und Gleichbehandlung allerBeschäigten« richtet sich die Beratungsstelle an alle Arbeitnehmende aus EU-Mitglieds-ländern, die in Sachsen ihre tigkeit ausüben oder das konkret planen. Im Mittelpunktder Beratung stehen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Die Beratung wird in mehrerenSprachen (Deutsch, Tschechisch, Polnisch, Slowakisch, Ungarisch, Rumänisch und Englisch)angeboten.Zentrum für Fachkräesicherung und Gute Arbeit/ZEFASDie Fachkräesicherung und die Gestaltung guter Arbeitsbedingungen sind zentraleAufgaben von ZEFAS. Das Zentrum bietet Unterstützung für mittlere und kleine Unter-nehmen sowie für Beschäigte im Freistaat an. Als nachgeordnete Behörde unterstütztdas ZEFAS dasSächsische Staatsministerium fürWirtschaft, Arbeit undVerkehr beiseinerfachlichen Arbeit undgibt Impulse fürdieVerbesserung derRahmenbedingungen zurFachkräesicherung.Servicestellen in SachsenWO ARBEITGEBER UNDZUWANDERER BERATENWERDENZuwanderung | Arbeitsmarkt
Foto: Steen Giersch27offenes-sachsen.deWirtschar ein weltoenes Sachsen e.V.Der Vereininformiert undsensibilisiert dieUnternehmen inBezug auf den sächsischen Arbeitsmarkt. Es werden Infor-mationen rund um das Thema Integration internationalerFachkräe zur Verfügung gestellt. Der Verein dient auchdem Austausch über Wege der Integration nationaler undinternationaler Fachkräe sowie über denUmgang mitFremdenfeindlichkeit im Unternehmen. Durch seine Arbeitwill derVerein zumehr Wirtschasleistungin Sachsenbei-tragen und die Integrationvon Zuzug und Zuwanderungindie Wirtschabegleiten und konkret fördern.www.welcomesaxony.deNETZWERKUnternehmen integrieren FlüchtlingeDas Netzwerkist eine Initiative des Deutschen Industrie-und Handelskammertages(DIHK), gefördertdurch dasBundesministerium für WirtschaundKlimaschutz (BMWK).Es bietet seinen Mitgliedern Informationsmaterialien undChecklisten zur Beschäigung von Geüchteten, Praxis-tipps und Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmenzur Integration in Ausbildung und Beschäigung, Veran-staltungen und Webinare als Impulse und Know-How vonExperten sowie regelmäßige Updates über die wichtigstenRegularien und Gesetzesänderungen. Über die sächsischeRegionalbotschaerinießen in das Netzwerk regionaleBesonderheiten und Angebote ein und die Expertise wirdan die Unternehmen in der Region weitergegeben.www.unternehmen-integrieren-uechtlinge.deDie Beratungsstelle für ausländische Be-schäftigtein Sachsen wird im Auragdes Sächsischen Staatsministeriums fürWirtscha, Arbeit und Verkehr vom IGRELAN e.V. betrieben.www.babs.sachsen.deIQ Netzwerk SachsenDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales(BMAS) hat im Jahre 2015 das bundesweite rder-programm »Integration durch Qualizierung (IQ)« insLeben gerufen, mit dem Ziel die Arbeitsmarktintegrationvon Erwachsenen mit Migrationshintergrundzu verbessern.Das IQ Netzwerk Sachsen wird durchEXIS Europa e.V.koordiniert. IQ entwickelt underprobt Instrumente, Hand-lungsempfehlungen und Beratungs- und Qualizierungs-konzepte, welcheumgesetzt undin Regelangebotenverankertwerden sollen. Im Netzwerkarbeiten sachsenweit verschie-denePartner invier Handlungsschwerpunkten –Anerken-nungsberatung, Qualizierungsmaßnahmen im Kontext desAnerkennungsgesetzes, interkulturelle Kompetenzentwick-lungderzentralen Arbeitsmarktakteure,Regionale Fach-kräftenetzwerkeEinwanderung – zusammen. AlsPartner sindMigrantenorganisationen, Migrationsberatungen, Bildungs-einrichtungen,Vertreter der Wirtscha, regionale Integra-tionsnetzwerke, Landkreise, Landesministerien, das Bundes-amt für Migration und Flüchtlinge sowie der SächsischeAusländerbeauragte eingebunden.www.netzwerk-iq-sachsen.deDie FachinformationszentrenZuwanderunginLeipzig,Dresden und Chemnitz sind zentrale Anlaufstellen für alleZielgruppen im BereichZuwanderung in denArbeitsmarkt.Sie sind zudem Schnittstelle zu weiteren Arbeitsmarkt-und Beratungsakteuren. r alle sächsischenRegionenaußerhalb der Ballungsräume gibt es Erstinformationenüber die Hotline Leitstelle Zuwanderung. Die Fachinforma-tionszentren Zuwanderung bieten Unterstützung in denThemen Fachkräegewinnung aus der EU und aus Dritt-staaten, beruiche Orientierung, Anerkennung vonBerufs-und Studienabschlüssen,Qualizierung, Finanzierungund rderung, Deutsch lernen, faire beruiche Integra-tion, Zuwanderung und Aufenthalt sowie Vielfalt im Unter-nehmen.Seit 2019 ist Exis Europa e.V. auch für das Projekt»Modellzur Entwicklung neuer Struktur im Gesundheitswesen vorallem für Heilberufe – Koordination der beruichen Aner-kennung von ausländischen Gesundheitsfachkräen imFreistaat Sachsen« verantwortlich.www.exis.de
Foto: TU Dresden28JAHRESBERICHT 2021Die menschenwürdige Unterbringung vonAsylsuchendenund geduldeten Ausländernbleibt einwichtiges Thema in der Arbeit desSächsischen Ausländerbeauragten(SAB). Mitdem »Heim-TÜV« wurdenvorüber einem Jahrzehnt ob-jektive Standardsfür einetransparenteundvergleichbareDarstellung ihrer Wohnsituation entwickelt. Grundlage istdas Sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz in Verbindungmit § 53 des Asylgesetzes. In der aktuellen Legislaturperio-de evaluiert der SAB die Unterbringung sowohl in Zustän-digkeit der Kommunen als auch des Landes. In den Kom-munen steht beim »Heim-TÜV« Teil III die Perspektive derBewohner im Vordergrund. ImSeptember 2021 wurde diequalitative Vorstudieabgeschlossen.Beider Unterbringungin Zuständigkeit des Landes – »Heim-TÜV« Teil IV – wer-den die Aufnahmeeinrichtungen näher betrachtet. Erar-beitet wurden Konzept und Design der Studie. Die Erhe-bungsinstrumente und die Feldphase sind vorbereitet.»Heim-TÜV« – DiePerspektive der BewohnerDie Sichtder Betroenenwurde inallen vorherigen»Heim-TÜVs« mittelbar einbezogen. Jetzt sind die Bewohner vonGemeinschasunterkünen sowie Personen in dezentralerUnterbringung persönlich gefragt.  Mit der Vorbereitungund Durchführung der Befragung wurden die DresdnerForschungswerk GmbH, Kommunikations- und Marktfor-schung, Rebecca Renatus & AnjaObermüller, sowie dasInstitut für Kommunikationswissenschader TechnischenUniversität Dresden, Prof. Dr. Lutz H. Hagen, Professurfür Wirtschas- und Politikkommunikation beauragt.Diequalitative Vorstudie wurde durch Vorgespräche mit Mitar-beitern der Migrationsberatungsstellen undFlüchtlingssozial-arbeit, die in direktem Kontakt mit den Personen aus derZielgruppe stehen und über hinreichende Erfahrung ver-fügen, sorgfältig vorbereitet. Mittelsder Vorgespräche wurdendie Erreichbarkeit der Zielgruppe sowie die Methodik derBefragung geklärt. Das Ziel der qualitativen Befragung war es,einen detaillierten Einblick in die individuellen Erfahrungender Bewohner in Bezug auf ihreUnterbringung zu erhalten.Im Sommer 2021 wurden 15 leitfadengestützte Interviews(elf Einzel- und vier Paarinterviews) mit Bewohnern vonGemeinschasunterkünen und in dezentraler Unterbrin-gung durchgeführt. Die Befragten waren in elf Wohnorten(zwei kreisfreie Städte, vierLandkreise) untergebracht undkamen auszwölf Staaten.Interviewt wurdemit Dolmetschernin siebenSprachen. DieBefragten warenim Alterzwischen21 und 51 Jahren, zehn Männer und neun Frauen, alleinle-bend, alleinmitKindern sowie mitPartner und Kindern.Siekamen zwischen2000 und 2019 nach Deutschland.Laut Aussagen der Bewohner von Gemeinschasunterkünf-tenund dezentraler Unterbringung erfüllt die Ausstattungder Unternedie Grundberfnisse;erwähnt wurdemehrmals derRenovierungsbedarf. DieBewohner hoen,dass diese Artder Unterbringung zeitlichbefristet ist. Proble-Teil III und IV»HEIM-TÜV«Schutzsuchende
29offenes-sachsen.deBeschreibung verschie-dener Aspekte derUnter-bringung in Aufnahmeeinrich-tungen.Identiziertwerden sollenallgemeine Muster und Typen derUnterbringung sowie Best-Practice-Bei-spiele. Einsichten inallgemeine Problem-strukturen, ihre Ursachen und sungenwerden dargestellt.Für die Evaluationwurden folgende Kriterienaufgestellt: Bausubstanz und Lage der Einrichtun-gen, Versorgung und Ausstattung, Hygiene, Sicher-heit,Schutz vulnerabler Gruppen, medizinische Ver-sorgung sowie emotionale und kognitive Versorgung.Vorbereitet wurden eine Online-Befragung, leitfadenge-stützte Interviews mit Experten vor Ort und Besuche dereinzelnen Aufnahmeeinrichtungen. Durchdiese Erhebungs-instrumentewerden quantizierbare Angaben und reich-haltige Innenansichten zu Spezialthemen erwartet. Durchstandardisierte Beobachtungsprotokolle bei konkreten Be-suchen der Einrichtungen werden die Ausküne in Inter-views undOnline-Befragung validiert.Die fürden Herbst2021 geplante Feldphase konnte pandemiebedingt nichtdurchgeführt werden. Sie soll nunmehr 2022 stattnden.Im Anschluss werden die gewonnenen Daten ausgewertet.matisch sehen sie häug die Lage am Stadtrand oder aufdem Land sowie die Anbindung an den ÖPNV. Kritisiertwurde wenig Platzr Familien, Problemebei Abspracheder gemeinschalichenKüchennutzung sowiefehlendeSelbstbestimmung. Andererseits wurde die Betreuungals hilfreich undfreundlich bezeichnet. Und:Die Be-wohner fühlen sich in ihrer Unterkunsicher. DieBewohner derdezentralen Wohnungennehmenbesonders ihre Privatsphäre und einselbstbe-stimmtes Leben alsgroßen Fortschrittwahr.Der Kontakt zuden Nachbarn istunterschied-lich ausgeprägt, zum Teil gibt es Erfahrun-gen mitRassismus imWohnhaus oderWohnort. Die Betreuung istauch hier gutund ausreichend. Die größteSorge derBewohner von Gemeinschasunter-künen und dezentraler Wohnungenin Sachsen gilt in der Regel nicht derQualität der Unterbringung,sonderndem Status und der Bleibeperspektive.Die Ergebnisse dieser VorstudiesindausschlaggebendfürdienächstePhase der Bewohnerbefragung. An-gestrebt wirdeine größereZielgruppe,um die zentralen Aussagen zu vali-dieren.»Heim-TÜV« –AufnahmeeinrichtungenMit der Evaluierung der Einrichtun-gen des Freistaates Sachsen zur Auf-nahme von Asylbewerbern wurdenDr.Christoph Meißelbach, Hochschule derSächsischen Polizei, SächsischesInstitutr Polizei-und Sicherheitsforschungund Luise Anter M.A., Institut für Kom-munikationswissenschader TU Dresden,Jun.-Professur fürDigitale Medienund dieMethoden ihrer Erforschung, beauragt.Meißelbach war bereits ProjektleiterundCoautor der Studie »Heim-TÜV« Teil II undAnter Teildes studentischenBefragungs-teams.Die Landesdirektion Sachsen, in derenZustän-digkeit die Aufnahmeeinrichtungen stehen, ko-operiertmit der Geschässtelle des SächsischenAusländerbeauragten und deren wissenschali-chen Partnern. Ziel der Studie ist die umfassendeDr. Christoph Meißelbach lehrt an der Hoch-schule der Sächsischen PolizeiFoto: Stabs-stelle Kommunikation, Hochschule derchsischen Polizei (FH), Martin KulkeÜberblick zuallen »Heim-TÜV«
30JAHRESBERICHT 2021Sachsen nahm im vergangenen Jahr 10222 Asylsuchende auf. Das sind mehr als doppeltso viele wie im Vorjahr (4463). Der fallende Trend der letzten Jahre scheint beendet. SeitMärz 2021 verzeichnen die Aufnahmeeinrichtungen deutlich mehr Zuge als in den Vor-jahresmonaten. Die Zahl reicht in etwa an die Jahre 2016/17 heran. Die meisten Aufnahmenverzeichnete im Rückblick das Jahr 2015. Damals kamen69900 Asylsuchende nach Sachsen,2016 waren es 14860 und 2017 kamen 9183 Menschen. 2018 reisten 8828 und im Jahr 2020insgesamt 6645 Asylsuchende nach Sachsen ein.Standen zuBeginn desJahres 2021elf Aufnahmeeinrichtungenmit einerKapazitätvon 4 855 Plätzen zur Verfügung, so waren es zum 31. Dezember zwölf Einrichtungen mitinsgesamt 4520 Plätzen. Davon befandensich elf Aufnahmeeinrichtungen inBetrieb sowieeine weitere mit 750 Plätzen im sogenannten Stand-by-Modus.11DS 7/5059, DS 7/8716Aufnahme von Asylsuchenden in Sachsen2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021Jan7261 640 3 041 771948697543323Feb4912 011 2 209 573678514463378März 5231 413 857517725541283441April 6131 578 861456701517106676Mai6831 570 78073282344672567Juni8672 286 1 253 606679434122564Juli1 002 4 077 1 108 816894549283655Aug1 077 5 759 1 100 828800565560883Sept 1 352 10 285 8638056635506041 006Okt1 283 14 339 9359406225925462 047Nov1 449 16 8621 036 1 026 6926524401 802Dez1 717 8 080 8171 113 603588441880Quelle: Sächsisches Staatsministerium des InnernJan FebMärAprMai Jun JulAugSepOktNovDez20142015201620172018201920202021Unterbringung von Asylsuchendenin AufnahmeeinrichtungenSCHUTZSUCHENDE UNDBILDUNGSZUGANG IN SÄCHSISCHENAUFNAHMEEINRICHTUNGENSchutzsuchende
Unterbringungssituation in AufnahmeeinrichtungenVerwendet wurden Stichtagsdaten, die dem Quartalsende am nächsten kommen.Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern31offenes-sachsen.dePandemiebedingt wurde dasBildungsangebot teilweisenur eingeschränkt umgesetzt. Soweit es die Regelungenund die örtlichen Bedingungen zuließen, wurde das An-gebot grundtzlich aufrechterhalten. Ausfälle amPräsenz-unterrichtaufgrund der individuellen Situation (z.B. beiQuarantänen) wurden durch Hausaufgaben, einschließlichder Auswertung im Einzelgespräch, kompensiert. AllgemeineHygienestandards wurden beachtet. Die Klassenstärkenwurden je nach vorherrschendemInfektionsgeschehen redu-ziertund es bestand die Möglichkeit der Arbeit in Klein-gruppen bzw. Einzelunterricht mit personalisierten Unter-richtsmaterialien und Hausaufgaben.4Das Bildungsangebot umfasst die Module Grundlagen derMathematik, Englisch sowie Bewegung und Kunst.Es wirdin deutscher Sprache unterrichtet. Der Unterrichtndetmontags bis freitags mit jeweils vier Stunden je Tag undGruppe statt. Eine Trennung nach Schulartenndet nichtstatt, sondern nach Altersklasse Unterstufe (sechs bis elfJahre und Oberstufe (zwölfbis 18 Jahre). DieGruppenstärkesoll dabei 15 Teilnehmende nicht übersteigen. Die einge-setzten Lehrkräe verfügen nicht über die klassischen Ab-schlüsse wie Studium auf Lehramt, sondern über unter-schiedlichste, meistausländische Abschlüsse.Das Personalist nicht Bestandteil des Stellenplanes für den Schuldienstdes Freistaates Sachsen.54DS 7/78115DS 7/9103Bildungszugang von Kindern undJugendlichen in AufnahmeeinrichtungenDie Grundlage bildenArt. 14 derRichtlinie 2013/33/EU (Auf-nahmerichtlinie) sowie §§26, 28 desSchulgesetzes in Verbin-dungmit den Änderungen des Asylgesetzes im Juli 2017.Für alle Kinderab sechs Jahren,unabhängig vom Aufenthalts-status,besteht in Sachsen eine Schulpicht.Zum Stichtag30. Juni2021 befandensich imFreistaat Sachsen346 Personen unter 18 Jahren in Aufnahmeeinrichtungen.Davon waren neun Kinder undJugendliche im schulpich-tigen Alter (618 Jahre) länger als drei Monate, weitereneun Personen länger als sechs Monate und keine Personnger als zlfMonate dort untergebracht.Im 1. Halb-jahr2021 wurden im Rahmen des Lernangebots in allenStandorten insgesamt 510 Kinder und Jugendliche übereine durchschnittliche Dauer von 49 Tagen »beschult«.2Zum Stichtag 31. Dezember2021 befanden sich imFreistaatSachsen 452 Personen unter 18 Jahren in Aufnahmeein-richtungen, und zwar 20 Kinder und Jugendliche im schul-pichtigen Alter länger als drei Monate, zwei Personennger als 12 Monate(keine Person länger alssechs Monate).Im 4. Quartal 2021 befanden sich insgesamt 684 Kinderund Jugendliche über eine durchschnittliche Dauer von1218 Tagen im Lehrangebot.32DS 7/70183DS 7/87040100020003000 400050001.27.20213.24.20216.23.20219.29.202131.12.2021**5355535544804230452020641628195529712377KapazitätBelegung0 1000 2000 3000 400009.01.202002.04.202025.06.202024.09.202031.12.2020*4280415548054805485523392598181418141919KapazitätBelegung
32JAHRESBERICHT 2021gekennzeichnet. An denentsprechenden Knotenpunkten derEinrichtungen stehen Desin-fektionsmittel bereit. Allen neu ankommenden Personen wird eine Erstausstattung vonmedizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen oder FFP2-Masken zur Verfügung gestellt.Darüber hinaus verfügen die Aufnahmeeinrichtungen über ein eigenes umfangreichesHygienekonzept, welches ständig fortgeschrieben wird. Wesentliche Bestandteile diesesKonzeptes sind u.a. die je nach Verfahrensstand getrennte Unterbringung der Bewohnerunter Kohortenbildung (Neuzugänge, regulärer Aufenthalt, kommunale Verteilung) sowiesofortige isolierte Unterbringung bei Verdachtsfällen einschließlich Kontaktnachverfolgung.Die Aufklärung der Bewohner in denAufnahmeeinrichtungenüber Covid-19 wurde seitPandemiebeginn im Februar/März 2020 mit fortschreitenden Erkenntnissen über den ErregerSARS-CoV-2 kontinuierlicherweitert underfolgte mittelsmehrsprachigen Aushängen,Pikto-grammen, Flyern sowie über individuelle Aufklärungsgespräche durch die Gesundheits-stationen der Betreiber. In den Aufnahmeeinrichtungen gelten die allgemeinen Hygiene-standards und Pventionsmaßnahmen gegen das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2.Auch auf die Bestimmungen wird durch mehrsprachige Aushänge und Piktogramme hin-gewiesen. Einzuhaltende Abstandsregeln sind mittels Absperrbändern oder BodenmarkierungUMGANGMITCOVID-19INSÄCHSISCHENAUFNAHME-EINRICHTUNGEN UNDGEMEINSCHAFTSUNTERKÜNFTENSchutzsuchende
33offenes-sachsen.deder Landkreise und kreisfreien Städte kontrollieren durchBegehungen deren Einhaltung.Eine positiv nachgewieseneTestung in Gemeinschasunter-künen der Landkreise und kreisfreienStädte wurde von denGesundheitsämtern im Rahmen des Infektionsschutzge-setzes nicht einzeln erfasst. Nach § 9 Infektionsschutzgesetzwerden Name, Geschlecht, Geburtsdatum, weitereKontakt-datenund Wohn- bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsorterfasst.Weder Nationalität, noch Flüchtlings- oder Aufenthalts-status werden erfasst.In den Gemeinschasunterkünen wurden die Bewohner seitMärz 2021 über die Möglichkeiten und Nebenwirkungeneiner Impfung gegen Corona durch mehrsprachige Hinweis-blätter, in der Regel des Robert-Koch-Instituts, umfassendinformiert. Ergänzend erfolgten auch Informationen durchdie Flüchtlingssozialarbeit. In Vorbereitung von Imper-minen in den Einrichtungen bekamen die Bewohnerdiebenötigten Anamnesebögen,Einwilligungserklärungenund Aufklärungsblätter in ihrer jeweiligen Landesspracheausgehändigt.11DS 7/7696, DS 7/7710. DS 7/7359, DS 7/7875In den chsischenAufnahmeeinrichtungen wurden indenersten drei Quartalen 2021insgesamt 213 Personen Corona-positiv getestet, was einem Anteil von 1,22 Prozent an derGesamtbelegung entspricht.In der Gesamtbevölkerung wurden im Zeitraum Januar bisSeptember 2021 insgesamt 158773 Fälle von positivenCorona-testungen gemeldet.Bei einerGesamtbevölkerung vonetwa 4,05Mio. Menschenin Sachsenentspräche dieseinemAnteil von 3,9 Prozent.Im Sommer 2021 wurde eine Konzeption zur Testung inden chsischen Aufnahmeeinrichtungen erstellt. In dieserKonzeption wurden Testanlässe für Bewohner (z.B. PCR-Test bei Neuzugängen, nach ckkehr nach Abwesenheit,nach Ablaufder Quarantäne,vor Verteilungin dieKommu-nen) sowie für in der Einrichtung tätige Personenfestgelegt.Die Einhaltung der Vorschrien wurde durch regelmäßigePrüfungen und Begehungen der Landesdirektion Sachsenbei den Betreibern kontrolliert.In den sächsischen Aufnahmeeinrichtungen wurden seitApril 2021Impfaktionen durchmobile Teamsdurchge-führt. In Vorbereitung bzw. im Rahmen der Coronaschutz-impfung erfolgte eine umfassende durch mehrsprachigesInformationsmaterial begleiteteAufklärung. Zusätzlichwurde seit August 2021 bereits im Rahmen der Erstunter-suchung durch die Gesundheitsämter intensiv über dieImpfung gegen Corona sowie zu möglichen Nebenwirkun-gen aufgeklärt. DieImpfung erfolgte jeweilsnach individu-ellen ärztlichen Aufklärungsgesprächen imBeisein vonDolmetschern.Die Bewohner derGemeinschasunterkünewurdenzum Corona-Virus selbst sowie zu Verhaltensweisen durchmehrsprachige Hinweise und Informationen in Form vonAushängen und durch die Flüchtlingssozialarbeit regel-mäßig aufgeklärt. Diese Hinweise wurden entsprechendaktualisiert und angepasst. Es wurde über die aktuellenCorona-Schutz-Verordnungen und die Corona-Regeln infor-miert. Die Hinweisblätter und Informationen wurden vomRobert-Koch-Institut, denLandesüchtlingsräten sowieverschiedenen Hilfsorganisationen zur Verfügung gestellt.Die Betreiber derUnterküne sind zurUmsetzung derRegelungen der Corona-Schutz-Verordnung sowie der indivi-duellenHygienekonzepte verpichtet, einschließlich Ände-rungenund Aktualisierungen.Die UnterbringungsbehördenAufnahmeeinrichtung DresdenFotos: Markus GulerDatenquelle: Robert-Koch-Institut: COVID-Dashboard,Fälle kumuliert, eigene Berechnungen.
34JAHRESBERICHT 2021Verteilung auf die KommunenDie Asylsuchenden werden nach Registrierung und medi-zinischer Untersuchung inden Aufnahmeeinrichtungen desFreistaates in der Regel nachkurzer Zeit in die Unterkünein den Kommunen verteilt. Asylantragsteller aus sicherenHerkunsstaaten hingegen sollen bis zum Abschluss derVerfahren in einer Aufnahmeeinrichtung verbleiben.Die Verteilungsquoten für die landesinterne Verteilung derAsylbewerber in Sachsen werden jährlich aus dem jeweiligenAnteil der Wohnbevölkerung der Landkreise undKreisfreienStädte an der sächsischen Gesamtbevölkerung zum Stich-tag 30.06. berechnet. Die Verteilungsquoten für das Jahr2021 beziehen sich demnach auf den Bevölkerungsstandvon Juni 2020. Daraus ergibt sich folgende Verteilung:Verteilungsquoten innerhalb SachsensQuelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen(Gebietsstand: 30.06.2020)Flüchtlingssozialarbeit in chsischen undkommunalen Unterbringungseinrichtungenr GeflüchteteFür die sozialeBetreuung der Asylbewerberin den landes-eigenen Aufnahmeeinrichtungenhaben die damit be-auragten Betreiber von 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr für bis zu200 Personen vier Betreuersicherzustellen. Darüber hinausist ein Betreuungsschlüssel (Sozialarbeiterpro Geüchteten)von mindestens 1:70 zu gewährleisten. In den Aufnahme-einrichtungen sind in der Zeit von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhrmindestens zweiBetreuerinnen/Betreuer (jeweilseinePerson weiblich und männlich) für bis zu 100Bewohnerinnenund Bewohner zu beschäigen. Bis 520untergebrachte Per-sonen sind mindestensdrei, bis 700vier und bis1000 unter-gebrachte Personen sind mindestens fünf Betreuer vollum-fänglich einzusetzen.Für die sozialeBetreuung der untergebrachtenPersonen inder Aufnahmeeinrichtung zur Unterbringung und Versor-gung von Asylbewerbernmit besonderem Betreuungs-und/oder Pegebedarf verpichten sich die Auragnehmer injedem der Unterbringungsobjekte täglich von 6:00 Uhr bis20:00 Uhr mindestens zweiBetreuer vollumfänglich einzu-setzen. In der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr soll nebeneinem ständigen Ansprechpartner eine weitere Person ein-gesetzt werden. Ein Betreuungsschlüssel entsprechend einerRegelaufnahmeeinrichtung ist nicht vorgegeben, weil dasmedizinische und pegerischeFachpersonal in derEinrich-tung sowie ein Pegedienst auf Grundlage einer ärztlichenVerordnung neben der sozialen Betreuung auch pegerischeLeistungen der Grund- und Behandlungspege erbringt.Weiterhin wird eine psychologische/psychotherapeutischeBetreuung angeboten.1In denkommunalenEinrichtungenvariiert derBetreuungs-schlüssel je nach Größe der Einrichtung und Möglichkeitender Landkreise und kreisfreien Städte von 1:40 bis 1:171,3.In der StadtDresden gibt eskeinexen Betreuungsschlüssel.In der Stadt Leipzig werden in der Flüchtlingssozialarbeitder Gemeinschasunterküne für Personen im Leistungs-bezug AsylbLG folgende Betreuungsschlüssel angewandt:Für kleine Unterküne bis 100 Plätze 1:40 und für großeUnterküne ab 100 Plätze 1:50. Für Personen im Leistungs-bezug SGB II ist in allen Gemeinschasunterkünen derBetreuungsschlüssel 1:100.21DS 7/86462DS 7/864613.714.667.46.267.55.94.98.25.57.76.4Stadt DresdenStadt LeipzigStadt ChemnitzBautzenGörlitzSächsischeSchweiz-OsterzgebirgeMittelsachsenMeißenNordsachsenErzgebirgskreisVogtlandkreisZwickauLeipzig
35offenes-sachsen.deDie Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Leipzig alsdie Gebietskörperschaen mit dem höchsten Bevölkerungs-anteil nehmen demnach zusammen gutein Viertel derAsylbewerber auf. Geregelt ist die Unterbringung und Ver-sorgung imchsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz(Sächs-FlüAG).Unterbringung in den KommunenDie Asylbewerber werdenentsprechend diesem Verteilungs-schlüssel in den Landkreisen und Kreisfreien Städten unter-gebracht. Versorgung, Betreuung und Art der Unterbringungobliegt dabei den Kommunen. Sie kann zentral in Gemein-schasunterkünen oder dezentral in Wohnungen bzw.Wohnprojekten erfolgen.Die Verteilung innerhalb der Kommunen setzen diese ineigener Verantwortung und entsprechend den Gegeben-heiten vor Ort um.Gemeinschaftsunterkünfte in Sachsen (2021 im Vergleich zu 2020)2021AnzahlGUKapazität BelegungMonatabsolut prozentual*Januar9110 6017 63372Februar9010 5657 87474,53März9010 5507 92675,13April9010 6097 97375,15Mai9010 6127 96775,08Juni9110 5957 91574,71Juli9010 6217 92374,6August8910 5617 82874,12September8610 5737 74373,23Oktober12514 9159 89266,32November12314 5189 82167,65Dezember11814 4039 54466,26Quelle: Daten basieren auf der internen monatlichen Unterbringungsstatistik des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, jeweils zumMonatsende, *eigene Berechnungen2020AnzahlGUKapazität BelegungMonatabsolut prozentual*Januar9711 3567 76768,4Februar9611 2607 64267,87März9611 2777 55867,02April9611 2787 48466,36Mai9511 2497 68168,28Juni9511 2367 80669,47Juli9511 2317 89270,27August9411 1517 79069,86September9310 7217 83073,03Oktober9310 7037 73972,31November9110 5597 68972,82Dezember9110 5587 70873,01Foto: Steen Giersch
36JAHRESBERICHT 2021Gebietskörperschaften mit größerenVeränderungen zum VorjahrQuelle: Sächsisches Staatsministerium des InnernQuote der dezentralen Unterbringungin SachsenQuelle: Sächsisches Staatsministerium des InnernZentrale/dezentrale Unterbringung vonGeflüchteten in SachsenIn den Landkreisen und Kreisfreien Städtengab es mit Stand31.12.2021 insgesamt 87 Gemeinschasunterküne. Darüberhinaus stehen zwei weitere Unterkunsmöglichkeiten im»Stand-By-Modus« mit einer Kapazität von 226 Plätzen zurVerfügung.3Die Landkreise und die Kreisfreien Städte verfügten im1. Halbjahr 2021 über 10551 Plätze in Gemeinschasunter-künen, die zu 74,1Prozent belegt waren. Fürdie dezentraleUnterbringung gab es 16792 Plätze in Wohnungen, diezu79,8 Prozent ausgelastet waren. Im 2.Halbjahr 2021 standen10718 Plätze in Gemeinschasunterkünen zur Verfügung,die zu 80,3 Prozentbelegt waren. Dazu gabes 16648 Plätzein Wohnungen, die zu 82,9 Prozent genutzt wurden.Die nachfolgenden Übersichten verdeutlichen die Entwick-lung der Unterbringungssituation anhand der Anzahl derGemeinschasunterküne in Sachsen über den Jahresver-lauf. Darinnden sich auch als Interims- oder Notunter-küne bezeichnete Unterküne wieder.Prozentual gesehen waren die Gemeinschasunterkünedurchgängig zu etwa zwei Dritteln belegt. Aufgrund der zuberücksichtigenden individuellenBedarfe kannjedoch3DS 7/8716 sowie eigene Berechnungennicht auf alle freien Plätze auch eine Belegung erfolgen.Das betrietwa ein Viertel der freien Plätze. Rechneteman diese bei derKapazität heraus, so ergäbesich faktischeine höhere »bereinigte« Belegungsquote.Dezentral – in Wohnungen oder Wohnprojekten – unter-gebracht werden insbesondere Familien mit Kindern undGeüchtete mit einer Bleibeperspektive. Damit soll der in-dividuellen Situation Rechnung getragen sowie eine ange-messenere Privatsphäre und ein selbstständigeres Lebenermöglicht werden.Zur Quote der dezentralen Unterbringung liegen Eckwertejeweils zum Halbjahr vor (vgl. Grak unten links).In der Jahresmitte 2021 lag die Gesamtquote für Sachsenum zweiProzentpunkte höherund zumJahresende inetwa beim Ausgangspunkt.Insgesamt kann festgestelltwerden, dass etwazwei Drittel derGeüchteten in Sachsendezentral untergebracht sind.Betrachtet man die Quoten der dezentralen Unterbringungder einzelnen Gebietskörperschaen, sind im Jahresvergleichzum Jahresende 2020 und 2021 in den folgenden Gebiets-körperschaen die größten Veränderungen erkennbar(vgl. Grak unten rechts).020406080100Vogtlandkreis SSOLeipzig Nordsachsen Görlitz2020202199,252,57877,141,4020406080100StadtChemnitzErzgebirgskreisMittelsachsenVogtlandkreisZwickauStadtDresdenBautzenGörlitzMeißenSSOStadtLeipzigLeipzigNordsachsen31.12.202001.07.202131.12.2021
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AUSREISEPFLICHT,FREIWILLIGE AUSREISEUND ABSCHIEBUNGNach endltiger Ablehnung von Asylanträgen wird denBetroenen in der Regel eineFrist zur freiwilligen Ausreisegesetzt. Reisen sie in dieser Zeit nicht aus, nnen sie ab-geschoben werden, wenn dem keine Abschiebungshinder-nisse entgegenstehen bzw. keine Duldungerteilt wordenist; dann ist die Abschiebung zeitweise ausgesetzt.Für die freiwillige Rückkehr in bestimmte Herkunsstaatenbesteht die Möglichkeit dernanziellen Förderung über Rück-kehrprogrammedes Bundes und der Länder (Programme:REAG/GARP).
39Grundsätzlich könnenmittellose Drittstaatsangehörige,die sich im Bundesgebiet aufhalten undin ihr Herkunslandzurückkehren oder weiterwandern möchten,Leistungen die-serProgramme in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanspruchauf Förderung bestehtjedoch nicht. DieAusreise wirddurch die Internationale Organisation für Migration (IOM)organisiert und betreut.Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die damitverbundenen Einschränkungen im internationalen Flug-verkehr spiegeln sich auch in den Zahlen der freiwilligenAusreisen und Abschiebungen wider.Nachfolgende Tabelle zeigt im Jahresvergleich, wie vielePersonen jeweils zum 31. Dezemberausreisepichtig waren,über ckkehrprogramme ausgereist bzw. wie viele abge-schoben worden sind. Zudem weist dieTabelle auf, bei wievielen Personen die Abschiebungen zeitweise ausgesetztund Duldungen erteilt worden sind.Zu berücksichtigen ist, dass aufgrund des weltweiten Pan-demiegeschehens im Frühjahr 2020 sämtliche Flug- sowieandere Reisewegeüber längereZeit eingestelltwaren.Demzufolge fanden in diesem Zeitraum weder freiwilligenoch zwangsweise Rückkehren statt.Dem Sächsischen Ausländerbeauragtenist im Zusam-menhang mit Abschiebungen das humanitäre Augenmaßbesonders wichtig. So sollten unbillige Härten wie etwaFamilientrennungen – wenn irgend möglich – vermiedenwerden. Werden Abschiebungen durchgeführt, sollten et-waige Auswirkungen auf das jeweilige soziale Umfeld derBetroenen – soweit möglichberücksichtigt werden.Ausreisepicht, freiwillige Rückkehr undAbschiebung20202021Ausreisepflichtige Personen(jeweils zum Stichtag 31.12.)14 147 14 742Geförderte freiwillige Rückkehr(bewilligte lle nach ProgrammREAG / GARP)(im Jahresverlauf)299525Abschiebungen (§ 58 Abs. 1 und3 AufenthG)(im Jahresverlauf)834932Duldung(jeweils zum Stichtag 31.12.)11 288 11 423Quelle: Ausländerzentralregister, Sächsisches Staatsministerium des Innern
40JAHRESBERICHT 2021und Ausländerinnen. In Erfüllung dieser Aufgabe wird der Sächsische Ausländerbeauf-tragte bei Petitionen, Gesetzentwürfen, Verordnungen, Richtlinien sowieErlassen derStaatsregierung mit ausländerrechtlichemBezug beteiligt. Danebenwenden sich eineViel-zahl von Einzelpersonen mit Fragen und Anliegen an den Sächsischen Ausländerbeauf-tragten, die dieLebensverhältnisse und Aufenthaltssituationvon Ausländerinnenund Aus-ländern im Freistaat Sachsen betreen.Beteiligung des Sächsischen AusländerbeauragtenIm Jahr 2021 nahm der Sächsische Ausländerbeauragte zu sieben Petitionen gegenüberdem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages Stellung. Die Petitionen hatten dabeiinsbesondere aufenthaltsrechtliche Problemlagen, wie beispielsweise die WiedereinreiseDokumentation der Arbeit desSächsischen AusländerbeauragtenDer SächsischeAusländerbeauragte vertritt– sosieht esdas Gesetzüber denSächsischenAusländerbeauragten vor – die Interessen der im Freistaat Sachsen lebenden AusländerVereinssprechstunde mit Vertretern des Kolibri e.V. | Foto: Martha FreitagPetitionen, Einzelfälle undHärtefallanfragenBETEILIGUNG UND BERATUNGDie Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten
41offenes-sachsen.deBei weiteren Anliegen konnteentweder auf anderweitige auf-enthaltsrechtliche Möglichkeitenverwiesen werden, weil diese bei-spielsweise noch nicht ausgeschöpwaren oder ein Ausschlussgrund nachder Härtefallkommissionsverordnung ge-geben war. Bei einigen vollziehbar ausreise-pichtigen Betroenen, für die keine Erfolgsaus-sichten imHärtefallverfahren gesehenwurden,erfolgte der Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligenAusreise. Auch die Möglichkeiten der Wiedereinreise miteinem Visumwerden indiesem Zusammenhangthematisiertund erläutert.Die täglichen einfachen telefonischen oder persönlichenVor-sprachen werden nicht gesondert erfasst. In der Mehrzahlerfolgt die Beantwortung durch Vermittlung an regionaleAnsprechpartner, Ausküne oder Hinweise auf weiterfüh-rende Informationen.nach erfolgter Abschiebung, Erteilung von Aufenthaltser-laubnissen, die Passbeschaung bei Eheschließung oderdie Erteilung von Beschäigungserlaubnissen zum Gegen-stand.In Umsetzungdes Koalitionsvertragesder SächsischenStaatsregierung wurde der Sächsische Ausländerbeauragteauch an der Erarbeitung eines Leitfadens ckführungs-praxis beteiligt.Dabei nahmer dieSicht derBetroenen einund mahnte ein verhältnismäßiges Vorgehen orientiert anden Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes an.Beratung und InformationIm Jahr 2021 unterstützten und berieten der SächsischeAusländerbeauragte und dieGeschässtelle 99 Einzelper-sonen(2017: 76 |2018: 125 |2019: 123 |2020: 90). DieAnfragenbetrafen in ca. 44 Prozent der lle Fragestellungen zumAufenthalt in Deutschland (Aufenthaltstitel,Niederlassungs-erlaubnis, Abschiebung). Ca. 22 Prozent der Anfragen be-fassten sich mit der familiären Lebenssituation (Besuch,Familiennachzug, Visum, Eheschließung). Ca. 6 ProzentderAnfragen bezogen sich auf die Staatsangehörigkeit sowiedas Einbürgerungsverfahren. Ca. 27 Prozenthatten Problem-lagen wie Leistungsbezug (bspw. Elterngeld, Kindergeld),Beschäigung (Arbeit,Ausbildung, AnerkennungvonSchul- und Berufsabschlüssen)oder die WohnsituationzumGegenstand.In der Regel erfolgt die Prüfung der Einzelanliegen durchKontakt mit denentsprechenden behördlichen Stellen.Je nach Fallgestaltung werden Stellungnahmen eingeholtund es wirdeine einvernehmliche Klärungangestrebt.In anderen llen werden Kontakte und Informationen ver-mittelt. Über die rechtlichen Möglichkeiten wird im Rah-men des gesetzlichen Aurages des Ausländerbeauragteninformiert, dies betriauchden Hinweis aufdie Möglichkeitdes Petitionsverfahrens.HärtefallanliegenAls Mitgliedder SächsischenHärtefallkommission wendensich viele Betroenean den AusländerbeauragtenunddieGeschässtelle mit der Bitte, die Möglichkeiteines Härte-fallverfahrens zu prüfen. 2021 ersuchten in 126 llen dieBetroenen umInformationen zumrtefallverfahren.Von diesen Fällen brachten die Mitglieder der SächsischenHärtefallkommission 13 Härtefallanträge in die SächsischeHärtefallkommission ein.Beratung mit der juristischen Re-ferentin der HärtefallkommissionGrit Sperling | Foto: Steen Floss
42JAHRESBERICHT 2021Im Ergebnis derwissenschalichen Untersuchung derUnterbringungssituation von Schutz-suchenden Heim-TÜV« III) wurden die Projekte mitden Schwerpunkten Integration sowieSchutz vulnerabler – also besonders verletzlicher – Gruppen fortgeführt. Dazu wurdenzwei fortführende Studien projektiert und mit wissenschalicher Unterstützung in Angrigenommen. Zum einenwird die Perspektiveder Bewohner inden Fokus derUntersuchungengestellt und zum anderen die konkrete Situation in Aufnahmeeinrichtungen, die bislangnicht untersucht werden konnte.Vulnerable Gruppen – Hilfen bei sexualisierter GewaltIn Sachsen und bundesweit besteht ein vielfältiges Netzwerk von Institutionen und Orga-nisationen, die sich dem Opferschutz und der Pvention von Gewalt widmen. Um auf dieProblemlage aufmerksam zu machen, Sensibilität zu fördern und konkrete Hilfe zu ermög-lichen, entstand eine neue Themenseite und eine Broschüre »Gewaltschutz«. Diese Sammlungvon Einrichtungen und die Links zu ihren Webseiten machen auf die naheliegenden Wegezur Beratung undUnterstützung aufmerksam. Damitsollen einige auch fremdsprachliche Möglichkeiten aufgezeigt und die Kenntnis vonAnlaufstellen bei Gefährdeten, BetroenenZu Beginn des Jahres eruierte die Geschässtelle im gesamten Netzwerk für Integrationund Migration Sachen (NIMS) die Folgen der Pandemie speziell bei Menschenmit Migra-tionshintergrund. Die gebündelten Ergebnisse und Schlussfolgerungen wurden noch imJahresbericht 2020 veentlicht und fanden bei den Abgeordneten im Innenausschussund inder Plenardebattegroße Beachtung.DerAusgleichder erkanntenDezite –insbeson-dere der sprachlichen Entwicklung – dauert an und wurdedurch die pandemiebedingtenRestriktionen auch im Jahr 2021 behindert.Foto: Steen GierschHilfen, Mediation und gezielteZuwanderungDIETHEMENDES JAHRESDie Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten
43offenes-sachsen.depersönliche und gemeinsame Gespräche, sammelte Meinun-gen,Forderungen und Rahmenbedingungen. Die Beratungund Vermittlungzum »LeitfadenRückführungspraxis«wurde im Frühjahr 2022 abgeschlossen.Chancen für Sachsen durch ZuwanderungAls Schwerpunkt der aktuellen Wahlperiode legte der Be-auragte die Unterstützung von Netzwerkpartnernauf demGebiet der Arbeitsmarktintegration fest. Arbeitssuchendeund ihre Angehörigen sind für die sächsische Gesellschaund Wirtschalebenswichtig. Sie sind eine Bereicherung.In der Regel sind sie mobil, motiviert, gut ausgebildet undqualiziert. Der Dialog mit den Arbeitgebern und den zustän-digenBehörden –bei derAnwendung desFachkräezuwan-derungsgesetzesund bei der Anerkennung ausländischerBildungs- und Ausbildungsabschlüsse – standen im Mittel-punkt der Bemühungen des Ausländerbeauragten. ZuTagetretende Dezite und Optimierungsvorschläge wurden inden politischen Raum und in dieFachgremien eingebracht.Dazu gehören die Mitarbeit in der Interministeriellen Ar-beitsgruppe (IMAG) oder der intensive Kontakt mit denVertretern der mittelständischen sächsischen Wirtscha, denHandwerkskammern und Industrie- und Handelskammern.Science goes to schoolSeit 2021 fördert der Sächsische Ausländerbeauragte dasProjekt »Science goes toschool« des Dresden InternationalPhD Program (DIPP). Dabei bieten internationale Wissen-schaler in englischer SpracheBiologie-Workshops mitpraktischen Experimentenan Schulenin DresdenundUmgebung an. Dabei soll die Neugierde der Schüler aufWissenschaund ausländische Kulturen geweckt werden.Der Beauragte möchte vergleichbare Projekte sichtbarermachen und langfristig neue generieren.undin ihrer Umgebungerweitert werden. Zahlreiche Unter-suchungen nationaler wie internationaler Organisationenbelegen immer wieder, dassunsere Gesellschadem Prob-lem der Gewalt gegen Menschen trotz aller Bemühungennoch nicht ausreichend begegnet. Besonders schwerwie-gende Folgen hat das, wenn die Opfer schutz- und hilfe-bedürigen Gruppen wie Frauen und Kindern angehören.Overhindern familiäre Bindungen und Scham in diesenFällen, dassdas Opfersich oenbartund Hilfesucht. Wennes in seiner unmittelbarenUmgebung keine Unterstützungndet und die Gewalt andauert, wird sie möglicherweise alsunabwendbar zu ertragen angesehen. Bei den Menschenmit Migrationshintergrundin Sachsensind invielen Fällenkulturelle Barrieren und nicht ausreichende Sprachkennt-nisse zusätzliche Hindernisse. Besonderer Aufmerksamkeitbedürfen die Minderjährigen in dieser Gruppe. Wenn nichtselbst Opfer, so waren sie doch oschon in ihrem Heimat-land und während der monatelangen Flucht Zeugen vonGewalt. Die Studien im Rahmen des »Heim-TÜV« und dieErfahrungen derFachleute inBeratungsstellen zeigen,dass sich das leider auch in den Gemeinschasunterkünf-ten fortsetzt.Betroene und besorgte Personen nne sich an eine derausgewählten Anlaufstellen undKontakte aus derUmgebungdes Opfers wenden. Hiernden sieHilfe und Unterstützungin der konkreten Situation und bei der Aufarbeitung desErlebten. Wenn die Mauern des Schweigens durchbrochenwerden und eine kompetente Stelle eingeschaltet wird, kön-nenzunige Gewaltverhindert, der Missbrauchgeahndetund Täter bestrawerden.Die Betreiber, Träger undUnterkunsleitungen könnenvon der angebotenen Beratung protieren, wenn sie denSchutz vor Gewalt in ihren Unterkünen ausbauen undverbessern wollen.Mediator auf dem Weg zumRückführungsleitfadenDie öentliche gesellschaliche Debatte über die zumut-baren Rahmenbedingungen bei Abschiebungen nahmen dieKoalitionsparteien in Sachsen zumAnlass, sich gemeinsammit dem sächsischen Staatsministerium des Innern überLeitlinien bei derAbschiebung zu verständigen.Die medialeund politische Diskussion wurde durch die Abschiebungund Trennung einer georgischen Familie aus Pirna unddie Inhanahme eines pakistanischen Staatsangehörigenaus Meißen in der AbschiebehaDresden ausgelöst. GeertMackenroth bot sich als Vermittler und Prozessgestalter an.Auf diesem Wege führte er ab Sommer 2021 mit Vertreternder Koalitionspartner und desInnenministeriums intensive»Scienes goes to school« in Dohna | Foto: Anja Glenk
44JAHRESBERICHT 2021Initiativen, die sich in den vergangenen zwölf Monaten besonders für die Integration vonMigrantinnen und Migranten in unserer Gesellschaeinsetzten, sie unterstützten und vor-lebten. Ein Schwerpunkt des Wettbewerbs war dieIntegration unter Pandemiebedingungen.Alle Projekte wurden in einer Broschüre vorgestellt. Die Website zum Wettbewerb infor-mierte auf einer interaktiven Karte über die Standorte und die Integrationsarbeit.Ausgezeichnet wurden am 22. November mit dem Sächsischen Integrationspreis 2021 derMosaik Leipzig e.V., das gemeinsame Projekt des Jobcenter Vogtland mit der DiakonischesBeratungszentrum Vogtland gGmbH und die Klasse 2b der Rosa-Luxemburg-GrundschuleChemnitz.Der Sächsische Integrationspreis 2021Die Verleihung des Integrationspreises bildet seit 2009 im Rahmen einer Feierstunde imPlenarsaal und mit der anschließenden Begegnung in der Landtagslobby denJahreshöhe-punkt in der sächsischen Asyl- und Integrationsszene. Leider mussten alle Bewerber umden Sächsischen Integrationspreis2021 kurzfristig wiederausgeladen werden, dadie rasanteInfektionsentwicklung nur eine sparsame Würdigungder Preisträger des Wettbewerbs zuließ.Insgesamt hatten sich 59 Vereine, Verbände, Initiativen und Unternehmen um den Preisbeworben. Die Preisträger wurden von einer sechsköpgen Jury ermittelt. Es wurden dreiPreise vergeben, die mit je 3.000Euro dotiert waren. Ausgezeichnet wurden Projekte undPreisverleihung unter Pandemiebedingungen am 22. November 2022 | Foto: Arvid MüllerDie Preisträger2021WETTBEWERBETROTZUND MITPANDEMIEDie Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten
45offenes-sachsen.deBeziehungspege. Insgesamtsind 30ehren-amtlicheMitarbeiterinnenundMitarbeiterunterschiedlichen Alters aktiv.Die Juryüberzeugte dielangjährige undkonkreteHilfe in der prekären Lebenssituation der Platten-bausiedlung. Besonders die aktuelle und nachhaltigeArbeit in der Pandemie entspricht der Intentiondes Stern-talerpreises.Zusätzlich liegt der Fokus auf dem Steigerndes Selbstwertgehls der Kinder. Aus dem Kindertreher-aus hat sich 2018 der Familientreentwickelt. Dieser berätEltern und stellt Angebote für die Familien bereit.Über den Wettbewerb:Der Sterntaler wurde 2015 ins Leben gerufen und seitdemjedes Jahranlässlich desUN-Weltkindertages am20. Septem-berverliehen. Seit 2020 richtet sich der Preis an Projekte,die sowohl mitKindern mit Migrationshintergrundalsauch mit sozial benachteiligten Kindern arbeiten. Um denSterntaler haben sich 2020 insgesamt neun Initiativen ausganz Sachsen beworben. Diese engagieren sich vor allemfür die Integration, Teilhabe und rderung von Kindernmit Migrationshintergrund und Benachteiligung.Sterntaler 2021 für den Einsatz in derArbeit mit Kindern geht an den ZwickauerLichthaus e.V.Der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Sachsenund der Sächsische Ausländerbeauragte zeichneten an-sslich des UN-Weltkindertagesam 20. SeptemberdasProjekt »Gemeinsam in Neuplanitz« desLichthaus e.V. aus.Der Sterntaler würdigt den herausragenden Einsatz in derArbeit mit Kindern mit Migrationshintergrund und benach-teiligten Kindern. Das Preisgeld beträgt 3.000Euro und istfür künige Projekte vorgesehen.Die Laudatio auf die Preisträger hielt die Bundestagsabge-ordnete Susann thrich aus Meissen. Sie ist seit Novem-ber 2021 die erste Kinder- und Jugendbeauragte des Frei-staates Sachsen. Sterntalerelen den Kindern nicht vomHimmel in den Schoß, sondern waren leicht erreichbar füralle Kinder im Erdgeschoss der Platte in Zwickau, sagte siemit Bezugzum Namendes Preises.»Lassen Sieuns gemein-sam jeden Tag zum Kindertag machen. In Zwickau undüberall in Sachsen.«, so thrich weiter.Die Vorstandsvorsitzendedes DeutschenKinderschutz-bundes Landesverband Sachsen, Christina Koch, hob beider Übergabe des Preises hervor, dass trotz reduzierter per-nlicher Kontakte derPreisträgerverein immer fürdieKinder da war. »Sie gaben und geben den Kindern undderen Familien Halt, Zuucht,Vertrauen und sind mitdemHerzen in ihrer Arbeit dabei.«Lichthaus ist seit 2015 im Zwickauer Stadtteil Neuplanitzaktiv. Hier wohnen viele Migranten und sozial schwacheFamilien. Lichthaus startete mit einem Begegnungscafeund konzentriert sich auf Angebote für Kinder und Familien.Allein in dem Plattenbau, in demder Verein Hilfen anbietet,wohnen etwa 650 Menschen. Während der Pandemie fokus-siertesich die Arbeit auf die rderung der Kinder. Ange-boten werden Hausaufgabenhilfen, Freizeitangebote undDie Preisträger vom Lichthaus imSächsischen Landtag | Foto: Steen GierschWIRWISSEN, DASSWÄHRENDDERPANDEMIE VOR ALLEM DIE SCHULISCHEENTWICKLUNGDERKINDERLEIDET.LICHTHAUSUNTERSTÜTZTDIEKINDERGENAU AN DIESER STELLE UND AUF DAUER.DDASPROJEKTINDERPLATTENBAUSIED-LUNGSETZTDORTAN,WOESNOTWENDIGUNDEFFEKTIVIST.GeertMackenroth
46JAHRESBERICHT 2021zu sehen und Dispute erträglicherzu machen. Zu den Grundregeln ge-hört etwa, nicht zu belehren, Themen-wechsel zu erkennen und Parolen-springen nicht mitzumachen sowieFakten zu benennen und mit Witzeinem Gespräch die Schärfe zunehmen. Postkarten und Gesprächs-strategien basieren auf einer Zusam-menarbeitmit Prof. Dr. Klaus-PeterHufer. Er lehrt an der UniversitätDuisburg-Essen. Der Politologe entwi-ckelteein Argumentationstraininggegen Stammtischparolen. Das Setwurde aufgrund der Nachfragemehrfach nachproduziert und mitneuen Zahlen aktualisiert. Häugbestellen Lehrer und andere Multi-plikatoren ganze Klassensätze.zierendeSprüche und Parolen, aufder Rückseite passende Gegenfragen,Argumente und Fakten. »Mit denKarten und der Gesprächsanleitunggeben wir den Nutzern hilfreichesRüstzeug für eine erfolgreiche Ausein-andersetzung mit Halbwahrheitenund Verschrungstheorien in dieHand.«, so Mackenroth. Denn verfes-tigte Meinungen lassen sich in derRegel nicht allein mit Argumentenoder ein paar klugen Worten ändern,dass lehre seine politische Erfahrung.In Gesprächen zu aufgeladenen The-men geht es vor allem um die stillenZuhörer, die Mitdenker und die Un-entschlossenen. 20 strategische Tippshelfen den Gesprächsteilnehmerndabei, die Perspektive der anderenKontinuierlichinformiert der Be-auragte auf seiner Home-page www.oenes-sachsen.de. BeidenDiensten Twitter und Instagramwurde mit der neuen Legislatur diePräsenz mit tagesaktuellen Themenund Fakten verstärkt. Den korrespon-dierenden Newsletter bezog monatlichein stabiler Kreis von über1200 Multi-plikatorenund Einzelpersonen. Aufder Homepage werden in erster LinieInformationen zu regionalen Bera-tungen, zur Härtefallkommission undvor allem zu den Publikationengenutzt. Eigenständige Webpräsen-tationen haben die Wettbewerbe(www.sterntalerpreis.de und www.saechsischer-integrationspreis.de).Am Stammtisch gegenParolen PopulismusPropagandaIm April 2021 stellte Geert Mackenrothzum Thema Ausländerfeindlichkeitund Fremdenhass eine Argumenta-tionshilfegegen Stammtischparolenvor. Auf zehn Kartennden sich provo-Foto: Anja SchwarzINFORMIEREN,ARGUMENTIERENUND PUBLIZIERENONLINE UNDOFFLINEDie Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten
47offenes-sachsen.dezusammengestellt. Bei einer »Bestell-ut« wie zum Skatspiel, ist dieseine große logistische und zeitlicheHerausforderung.Ab Oktober 2021 wurden der Jahres-bericht 2020, die Dokumentationzum Integrationspreis 2021 sowie derInterkulturelle Wand- und Taschen-kalender für das Jahr 2022 an festeAdress-Verteiler versandt und warenonline bestellbar. Wie in den vergan-genen Jahren, wurde auch 2021 dasSprachlernhe»Deutsch lernen!« unddas dazugehörige Plakat »Deutschlernen!« sehr gut nachgefragt, oft-mals in großen Stückmengen. Auchhier gab es eine Neuauage. Da dieTreen der Kommunalen Beauragten,das Netzwerktreen NIMS und dieVerleihung des Integrationspreisesnicht in Präsenz stattnden konntenerfolgte der Abgrizumeist über dasOnlinesystem. Eine direkte Publika-tionsverteilung bei Veranstaltungenentel – aufgrund der Corona-Pan-demie – leider auch in diesem Jahr.Lediglich der Tag der oenen Tür am3. Oktober ermöglichte den direktenAustausch mit einem eingeschränktenBesucherkreis.Reger AbgriderPublikationenNeben den festen Verteilern im Netz-werk Integration Migration Sachsen,den Mandatsträgern, Partnern undBewerbern, den Behörden auf Landes-und Regionalebene gingen über dasOnlinebestellsystem im Jahr 2021insgesamt 2505 Publikationsbestel-lungen ein. Im Jahr 2020 waren es769,im Jahr 2019 6861 und im Jahr 20182346. Im Mai 2021 wurden drei neuePublikationen erstellt: »Hass imNetz«, »Gewaltschutz« und das Karten-set »Stammtischparolen«. Alle wurdensofort stark nachgefragt. Vor allemaus den alten Bundesländern gingendie Bestellungen ein. Wandkalenderund Taschenkalender wurden bis weitin das Frühjahr bestellt. Der Taschen-kalender ist grasch anspruchsvollgestaltet und solide buchbinderischverarbeitet. Er enthält alle sächsischenFeiertage, Schulferien, Plenarsitz-ungen und eine Auswahl von interna-tionalenFest- und Gedenktagen.Zudem sind auf jeder Doppelseite Er-klärungen zu religiösen Festen undZeiten sowie eine Faktenbox abge-druckt. In der Geschässtellewerden alle Bestellungen postfertigWas tun bei Hass im Netz?Aus dem Netzwerk werden weiterhinhasserfüllte Kommentare, Bedro-hungen oder Falschmeldungen gegendie Aktiven gespiegelt. Die Hilfestel-lung zum Umgang mit Hass im Netzwurde angesichts neuer rechtlicherRahmenbedingungen komplett aktu-alisiert. Die Druckausgabe enthältmit einer abtrennbaren Handkarteein praktikables Handlungsschema.»Integration ist Trumpf«Als Renner bei den Publikationenerwies sich das internationaleSkatspiel, dass gemeinsam mit derTraditionsrma Altenburger ent-wickelt wurde. Den 32 Karten mitdeutschen und französischen Karten-werten liegt eine Spielanleitung inDeutsch, Englisch, Französisch,Arabisch, Farsi, Russisch, Polnischund Tschechisch bei. Innerhalb derersten Tage bestellten die Sachsentausende Spiele. Die Erstauage von4000 Exemplaren war nach etwasmehr als 24 Stunden vergrien. Alleinam ersten Tag der Bestellmöglichkeitgingen 430 Onlinebestellungen,darunter auch Misch- und Mehrfach-bestellwünsche, ein. Am zweiten Tagwurde die Anzahl der Bestellungen –mit erstaunlichen 845 Stück – noch-mals getoppt. Es war klar, dass einezweite Auage des Skatspiels folgensoll. Seit November 2021 ist das Skat-spiel wieder bestellbar. Der passio-nierte Skatspieler Mackenroth freutsich über den Erfolg seiner Idee:»Die Edition mit deutschem und fran-sischemBlatt inklusive der Spiel-regeln in acht Sprachen hat vieleMenschen angesprochen. Man lerntsich kennen, schätzen und erspieltsich Alltagskultur. Integrationsollauch durch Spiele gelingen.«Foto: Markus Guler
48JAHRESBERICHT 2021Integrationspolitische Themen aufnehmen, bewerten,bündeln und in dengesellschalichenbzw. in den politischen Raum bringen. Um dieser Aufgabe nachzugehen, haben sich festeFormate und Kommunikationswege etabliert, die einen guten Austausch mit allen Netzwerk-partnern sicherstellen: Das Treen mit den kommunalen Ausländer- und Integrationsbe-auragten ist ein wichtiges regelmäßiges Format, das seit Jahren zum kontinuierlichenInformationsuss zwischen Kommunen und Landesebene beiträgt. Darüber hinaus gibtder Austausch mit den regionalen Partnern, Initiativen, Organisationen, Vereinen undwei-terenBeteiligten beständig wichtige Impulse.Zum Netzwerk gehören darüber hinaus die Ausländerbeauragten der anderen Bundes-nder, mit denen der Sächsische Ausländerbeauragtestetig auf der bundesweiten Landes-konferenz und aufder Landeskonferenz fürdie Beauragten derostdeutschen Bundesländerins Gespräch kommt.Der Sächsische Ausländerbeauragte wird vom Parlament gewählt und hatden gesetzlichen Auragt,die »Belange derin Sachsen lebendenAusländer«zu wahren (SächsAuslbeaurG). Er kann nach eigenemErmessen tätig werden.Diese Zielvorgabe ist mit verschiedenen Aufgabengebieten verbunden, derenGrenzen in der Praxisießend sind.Begegnung bei »Dresden is(s)t bunt« | Foto: Markus GulerINSTÄNDIGEM KONTAKTMITBEAUFTRAGTEN, NETZWERKENUND BEIRÄTENDie Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten
Konferenz der Integrations- undAusländerbeauragten der BundesländerDie Herbstkonferenz der Beauragten der Länderwurde 2021von derBayerischen Integrationsbeauf-tragtenGudrun Brendel-Fischer MdL ausgerichtet undfandin hybrider Form München statt. Schwerpunkt-thema war unter anderem die Notwendigkeit der Ände-rung desAufenthaltsgesetzes,um denbestehendenFachkräemangel durch inländische und ausländischeArbeitskräe auszugleichen. Auch ging es um die Entwick-lung des Arbeitsmarktes für Menschenmit Migrationsge-schichte unter besonderer Beachtung geüchteter Frauen.49offenes-sachsen.deTreen der kommunalen Ausländer- und IntegrationsbeauragtenDie Konferenzder kommunalenAusländer- undIntegrationsbeauragten (KAIB)musste am11. März ein weiteres Mal digital stattnden. Dennoch war es wichtig, um von den Erfah-rungen und demEngagement der Beteiligten»an der Basis«zu hören. Schwerpunktedes Tref-fenswaren u.a. die Unterbringung vonGeüchteten, die Notwendigkeit einerstrukturellenmehrsprachigen medizinischen Versorgung sowie die Kommunikation zwischen Land undKommunen.Frühjahrstreen der Länderbeauragten OstAuch das Treen der Länderbeauragten Ost, das dieses Jahr von Sachsen ausgerichtet wurde,fand am 17. Juni digital statt. Wichtige Tagesordnungspunkte waren die Erfahrungen mitdem Beschwerdemanagement in Aufnahmeeinrichtungen, pandemiebedingte Einschrän-kungen von Deutsch- und Integrationskursen sowie die ostdeutsche Vernetzung bei derinterkulturellen Önung (IKÖ).LAKO | Foto: Sammy MinkoIm Gespräch – online oderpersönlich oder beides
50JAHRESBERICHT 2021»Dresden isst bunt, Gastmahl für allDas Dresdner »Gastmahl für alle« brachte am 13. September am Goldenen Reiter knapp2000 Gäste zusammen. An einem der 160 Tische begrüßte auch der Sächsische Ausländer-beauragte alle Gäste und Teilnehmer mit leckerem Kuchen und bot die Gelegenheit, insGespräch zu kommen. Seitseiner Premiere 2015 ist»Dresden is(s)t bunt« einBekenntnis zuVielfalt, Oenheit und Dialog. Es bringt die Stadtgesellschamiteinander ins Gesprächunter dem ganz einfachen Credo: Mitmachen zählt! Organisiert wird das Fest jährlich vonder Cellex Stiung, die dabei vom CSD Dresden e.V., der AWO Sachsen und dem VereinDresden – Place to be! e.V. unterstützt wird.30 Jahre »Integration durch Sport«Der Landessportbund feierte am 1. November das30-jährige Bestehen desProgramms »Integration durch Sport« in Sachsen. Zur Festveranstaltunghat der Sächsische Ausländerbeauragte auf digitalem Weg ein Grußwortan die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowiealle Sponsorenund Fördererdes LSBSachsen gerichtet,die mitihrer kontinuier-lichen Arbeit dazu beitragen, dass der Sport sein ungeheures integratives Potentialentfalten kann. Vielen Dank für 30 Jahre Vielfalt im Sport in Sachsen!Geert Mackenroth bei»Dresden is(s)t bunt«Fotos: Markus Guler30 Jahre Integration durch Sport»Kolibri e.V.«Vereinssprechstunde mit dem Dresdner »Kolibri e.V.«Für einen Besuch des Kinder- und Elternzentrum»Kolibri e.V.« Dresden (kolibri-dresden.de)muss man Zeit mitbringen, denn GeschäsführerinKristina Daniels und Vorstandsvorsit-zendeHalyna Yefremova haben am 15. November viel von ihrer breiten Vereinsarbeit zuberichten. Interkulturelle Projekte und Veranstaltungen, ein ganzjähriges Kursangebot,Jugendarbeit und Bildungsfahrten – es gibt fast nichts, was der Verein nicht (möglich)macht. Aufgrund seines breiten Angebots erhält der»Kolibri e.V.«enormen Zulauf undsteht somit vorgroßen Veränderungen. ImRahmen der Weiterentwicklungdes Vereinskon-zeptshat sichder SächsischeAusländerbeauragte mitdem Vereinzusammengesetzt, umgemeinsaminhaltliche und strategische Möglichkeiten abzuklopfen.Der»Kolibri e.V.«ist einer von mehreren Vereinen, der 2021 das Gesprächsangebot desSächsischen Ausländerbeauragten wahrgenommen hat. Es giltallen Vereinen, die sich inden Bereichen Migration und Integration engagieren.Hier geht es zum Video-Grußwort
51offenes-sachsen.de
Landesbeirat IntegrationFoto: Martha FreitagBeirat AbschiebehaFoto: Markus Guler52JAHRESBERICHT 2021Beirat AbschiebehaAls Vorsitzender des Beirats beider Ausreisegewahrsams- und Abschiebungshaeinrichtungberuder Sächsische Ausländerbeauragte die Mitglieder in mindestens drei Sitzungenpro Jahr zusammen. Dabei erteilt die Einrichtungsleitung den Mitgliedern die erforderli-chen Ausküne und unterrichtetsie über besondere Vorkommnissein der Einrichtung. DieBeiratsmitglieder tauschen sich über die Belange der Untergebrachten aus und stimmenihr Vorgehen ab. Sie fungierenals Ansprechpartner für die inder Einrichtung auf der Ham-burger Straße in Dresden untergebrachten Ausreisepichtigen.Die Arbeit wird durch das Mitwirken des Landesbeauragten an aktuellen Themen, Ent-wicklungen oder Ereignissen ergänzt. Dabei gilt es auch, gesellschaliche Tendenzen zuerkennen, umnegativen Entwicklungenfrühzeitig entgegenwirkenzu könnenund positiveEntwicklungen zu fördern.Landesbeirat IntegrationViermal tagte 2021 der Landesbeirat Integration, um die Zukunsaufgaben des FreistaatesSachsen im Bereich Integration nachhaltig begleiten zu nnen. Dabei werden Neuigkeitenaus der Landespolitik berichtet und diskutiert, aktuelle Integrationsstudien und rder-programme vorgestellt und Bilanzen gezogen. Dem Landesbeirat gehören unter anderemVertreterinnen und Vertreter des Landes, der Kommunen, der Integrationsforschung, derFreien Wohlfahrtspege, der Gewerkschaen, der Kirchen und Religionsgemeinschaen,der Wirtschaund der Zivilgesellschaan.Die Gremienarbeitist einzentraler Baustein,um dieInteressen vonAusländern inSach-sen zu vertreten. Soist der Sächsische Ausländerbeauragtein mehreren Ausschüssenund Beirätenaktiv, diesich mitMigrations- undIntegrationsthemen beschäigen:AlsVorsitzender im Beirat bei der Ausreisegewahrsams-und Abschiebungshaeinrichtung,als Mitglied im Landesbeirat Integration, im Lenkungsausschuss Antidiskriminierungsowie als Mitglied in der Interministeriellen ArbeitsgemeinschaBeschleunigtes Fach-kräeverfahren. Dabei legt der Sächsische Ausländerbeauragte Augenmerk auf die Wert-schätzung vonAusländern undneu eingebürgertenDeutschen, dieLobbyarbeit fürHandelund Gewerbe hinsichtlich der Arbeitsmöglichkeiten von Ausländern mit unterschiedli-chen Aufenthaltssituationen, den Einsatz für Integrationsmaßnahmen und die Betreuungsehr schutzbedüriger Geüchteter.TERMINEMITBEAUFTRAGTEN,NETZWERKEN UND BEIRÄTENDie Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten
MIDEM VideokonferenzFoto: Martha Freitag53offenes-sachsen.deWeitereausgewählteTermine desJahres 2021nden Sie hierMitwirkung am Sächsischen Integrationsgesetz: Auakt zum Beteili-gungsprozess am 6. Mai, Abschluss am 23. SeptemberSachsen soll ein eigenes Integrations- und Teilhabegesetz bekommen. Der Entwurf dafürwurde im Jahr 2021 in einem breiten Beteiligungs- und Dialogprozess gemeinsam mit Be-teiligten der aktiven Integrationsarbeit vor Ort sowie der Zivilgesellschaerarbeitet. Beider Auaktkonferenz begrüßte der Sächsische Ausländerbeauragte den Prozess, der ver-schiedene Akteure aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaeinbindet: »Integration isteine Querschnittsaufgabe, will sie gelingen, muss sie in allen Ressorts der Bildungs-, Sozial-,Wirtschas- und Kulturpolitik stets mitgedacht werden. Das neue Gesetz wird dafür dieRahmenbedingungen schaen. Letztendlich ist aber auch jeder Einzelne von uns gefragt,wenn es darum geht, in Sachsen ein weltoenes, wertschätzendes und vielfältiges Klimazum Wohle aller zu schaen«, sagte Geert Mackenroth MdL. Den Endpunkt des Beteili-gungsprozesses markiert die Abschlussveranstaltung am 23.September. Die Staatsregierunghat zum Ziel, den Gesetzentwurf im Jahr 2022 dem Landtag zur Beratung und zur Be-schlussfassung zu übergeben.Fachgespräch Corona und RechtspopulismusCoronakritiker sind keinehomogene Gruppe, populistischeEinstellungen und Benachteili-gungsgefühle sind querüber alle ideologischenLager verteiltdas ist einesder Ergebnisseder Jahresstudie 2021 des Mercator-Forums Migration und Demokratie (MIDEM – https://forum-midem.de/publikationen).r den Sächsischen Ausländerbeauragten ist eswich-tig,gesellschaliche Tendenzen zu erkennen, weshalb er dem Fachgespräch des Mercator-Forums Migration und Demokratie (MIDEM) am 1. Dezember zum Thema »Corona undRechtspopulismus« beiwohnte.Die Studie geht auch der Frage nach, ob die populistische Corona-Debattedas Thema Migration aus dem Fokus verdrängt habe.»Gedenkwochenende Hoyerswerda 1991 Erinnerungen, Einsichten,PerspektiveMit einemGedenkwochenende istam 17./18./19. Septemberin Hoyerswerdaan denrassis-tischen Angriauf ein Wohnheim für Vertragsarbeiter und eine Asylbewerberunterkunvor 30Jahren erinnertworden. Nachtagelanger Belagerungim September1991 musstendieBetroenen unter Polizeischutz mit Bussen aus der Stadt evakuiert werden. Die Bilder ausHoyerswerda waren nur der Anfang einer Welle der Fremdenfeindlichkeit, die Anfang der90er-Jahre die vereinte Bundesrepublik schockierte. Die Auaktveranstaltung zum Gedenk-wochenende wurde u.a. durch den Sächsischen Ausländerbeauragten enet. Mit Aus-stellungen, Podiumsdiskussionen und Vorträgen wurden die Ereignisse reektiert und dieFrage nach dem richtigen und angemessenen Gedenken aufgeworfen.Zu Gast in HoyerswerdaFoto: Steen FlossDie Ergebnisse der Studie sind hier:
54JAHRESBERICHT 2021In drei Fällen konnte ein Verfahrenaufgrund von Ausschlussgründennicht durchgeführt werden.Die Kommission beriet 2021 in zehnSitzungen über 35 der 60 Anträgeaus dem Jahr 2021. Insgesamt befasstesie sich im Jahr 2021 mit 48 Anträgen,davon 13 noch aus dem Jahr 2020.In zehn Fällen richtete die Kommissionein Härtefallersuchen an den Innen-minister. In drei Fällen kam diedafür erforderliche Mehrheit nichtzustande.Im Vorjahr 2020 waren 63 Anträge andie Härtefallkommission gestelltworden. Im Vergleich zum Jahr 2015hatte sich die Anzahl der Anträge aufdas Sechsfache gesteigert.richtete der Vorsitzende ein Ersuchenan den Sächsischen Staatsministerdes Innern. Der Sächsische Staats-minister des Innern entsprach denErsuchen in allen llen. Das betrafinsgesamt 83 Personen, darunter30 Kinder. Folgt der Sächsische Staats-ministerdes Innern den Ersuchen,ordnet er die Erteilung einer Aufent-haltserlaubnis für ein bis drei Jahre an.In drei Fällen kam die erforderlicheMehrheit in der Kommission fürein Ersuchen an den Staatsministernicht zustande.13 Anträge nahmen die Einreichendenzurück, weil sich beispielsweiseeine andere aufenthaltsrechtlicheLösung abzeichnete.Die Sächsische Härtefallkommissionbeschäigte sich auch im Jahr 2021mit einer Vielzahl von Fällen, in denennach den Grundsätzen des Aufent-haltsrechts kein Bleiberecht für dieBetroenen in Deutschland gegebenwar. Die Mitglieder der Kommissionplädierten jedoch für einen Verbleibder Betroenen im Bundesgebiet,wenn sie dringende humanitäre oderpersönliche Gründe dafür sahen.Seit 2016 war die Zahl der Härtefall-anträge zunächst stetig gestiegen.Im Jahr 2021 war die Fallzahl imVergleich zum Vorjahr 2020 erneutleicht rückläug.Jeder Fall wird innerhalb der Kom-mission individuell betrachtet. DasAugenmerk liegt neben der konkretenLebenssituation der Betroenenauchauf der bisher erreichten undweiterhinzu erwartenden Integrationsleistung.Dabei werden für die Entscheidunginsbesondere die Sprachentwicklung,die Lebensunterhaltssicherung,das soziale Umfeld und die bisherigeAufenthaltsdauer einbezogen. DasVotum jedes einzelnen Mitglieds ist dasErgebnis eines inneren Abgungs-prozesses, der die Gesamtsituation derBetroenen berücksichtigt.Bilanz 2021Im Jahr 2021 brachten die Mitglieder60 neue Anträge für insgesamt118 Personen, darunter 43 Kinder,in die Sächsische Härtefallkommissionein. In 41 Fällen aus dem Jahr 2021Das Menschliche entscheidetDIESÄCHSISCHEHÄRTEFALLKOMMISSION2021Die Sächsische Härtefall Kommission
55offenes-sachsen.devor die Härtefallkommission zubringen. Ein Recht auf Befassungdurch die Härtefallkommissionbesteht nicht.Mit Eingang des Selbstbefassungs-antrags beim Vorsitzenden beginntdas Verfahren. Zu dem Antrag nimmtdie zuständige AusländerberdeStellung. Wenn der Vorsitzendekeinenabsoluten Ausschlussgrund nach derSächsischen Härtefallkommissions-verordnung feststellt, wird dieAngelegenheit Gegenstand der nächst-möglichenSitzung der Härtefall-kommission. Für die Dauer desHärtefallverfahrens sind aufenthalts-beendende Maßnahmen ausgesetzt.Stellt die Härtefallkommission mitder Mehrheit von zwei Dritteln ihrerneun Mitglieder fest, dass trotz voll-ziehbarer Ausreisepicht des Aus-länders dringende humanitäre oderpersönliche Gründe seine weitereAnwesenheit im Bundesgebiet recht-fertigen, bittet der Vorsitzende derHärtefallkommission den SächsischenStaatsminister des Innern, die Ertei-lung einer Aufenthaltserlaubnisanzuordnen. Die Letztentscheidung ineinem Härtefall obliegt dem Staats-minister des Innern.Die Sitzungen der Härtefallkommis-sionnden nicht-öentlich statt.Die Mitglieder entscheiden weisungs-unabhängig und nach ihrerfreien Überzeugung.Die Härtefallkommission befasst sichmit Fällen, in denen ein Asylantragabgelehnt wurde, beziehungsweise dieBetroenen nicht oder nicht mehrüber einen Aufenthaltstitel vergen,also vollziehbar ausreisepichtigsind. In Fällen, in denen es gewichtigeGründe dafür gibt, dass der Ausländerin Deutschland bleiben sollte, kannüber die Härtefallkommission unterUmständen ein solches Bleiberechtüber ein Ersuchen an den SächsischenInnenminister erwirkt werden. DieRegelung des § 23a Aufenthaltsgesetzstellt eine Abweichung von densonstigen Vorgaben des Aufenthalts-gesetzes dar. Dem Härtefallverfahrenimmanent ist der Gedanke der Sub-sidiarität. Gibt es andere Möglichkeitennach dem Aufenthaltsgesetz, einenAufenthaltstitel zu erlangen oder dieVollziehbarkeit der Ausreisepichtabzuwenden, so werden sind diesein der Regel vorrangig geprüundgenutzt. Im Interesse der Betroenenist ein gutes Zusammenspiel allerBeteiligten – Ausländer, Härtefall-kommissionsmitglied, Unterstützer,aber auch Ausländerbehörde –erforderlich, um einen sachgerechtenWeg beschreiten zu nnen.Nur ein Mitglied der Härtefallkommis-sionkann diese veranlassen, sichmit dem Anliegen eines Ausländerszu beschäigen (Selbstbefassungsan-trag). Der oder die Betreende mussein Mitglied der Härtefallkommissionseiner Wahl dafür gewinnen, den FallDie MitgliederIm Jahr 2021 nahmen hauptvertretendder Sächsische AusländerbeauragteGeert Mackenroth als gewählterVorsitzender der Härtefallkommission,Oberlandeskirchenrat Jörg Teichmannbis Ende Mai für die evangelische Lan-deskirche Sachsen, Mechthild Gatterfür das Bistum Dresden-Meißen, JörgEichler für den Sächsischen Flücht-lingsrat, Dipl.-Ing. Karlheinz Petersenfür die Liga der freien Wohlfahrts-pege, Reinhard Boos als Vertreterdes Sächsischen Staatsministeriumsdes Innern, Sebastian Vogel bis Okto-ber als Vertreter des Staatsministe-riums für Soziales und Gesellschaft-lichen Zusammenhalt, Detlef Sittelals Vertreter des Städte-und Gemein-detages und René Burk als Vertreterdes chsischen LandkreistagesdieMitgliedschain der Härtefallkom-mission wahr. In Nachfolge alsVertre-ter der evangelischen Landeskirchewurde ab Juni Herr OberkirchenratTimo Haase und als Vertreter desStaatsministeriums für Soziales undGesellschalichen ZusammenhaltHerr Christian Avenarius ab Oktoberdurch den Staatsminister des Innernernannt.Zur Arbeitsweiseder SächsischenHärtefallkommissionDer chsische Ausländerbeauragteist kraGesetzes Mitglied der Säch-sischen Härtefallkommission unddamit antragsberechtigt im Härtefall-verfahren. Er ist zudem der gewählteVorsitzende der Sächsischen Härte-fallkommission. Die Geschässtelleder Sächsischen Härtefallkommission,die für die Bearbeitung der Anträgeund die organisatorischen Abufedes Härtefallverfahrens verantwortlichist, ist an die Geschässtelle desSächsischen Ausländerbeauragtenangebunden.Informationsmaterial der Härtefallkommission in elf Sprachen, in Leichter Sprache undeine ausführliche Handreichung für Beratungsstellen | Fotos: Markus Guler
56JAHRESBERICHT 2021Gründe, den Härtefall festzustellen, nnen nicht abstrakt und schon gar nichtabschließend deniert werden. Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall und dieBesonderheiten, die der Fall aufweist,an. Mögliche Gründe, die füreine Härtefall-entscheidung sprechen, können beispielsweise sein:langjähriger Aufenthalt in Deutschlandnachhaltige Integration im Bundesgebietfehlende Bindungen zum/im Heimatlandschwere KrankheitSo wurde in den folgenden Fallkonstellationen nach positiver Entscheidung derKommission ein Aufenthaltstitel erteilt:Eine aus der Russischen Föderation stammende Frau reiste 2011 im Alter von60 Jahren im Rahmen der Familienzusammenführung mit ihrem deutschenEhemann in das Bundesgebiet ein. Im Jahr 2016 verstarb der Ehemann undihr weiterer Aufenthalt war von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig.Durch das fortgeschrittene Alter war eine vollständige Sicherungdes Lebens-unterhalts aus eigener Erwerbstätigkeitnicht zu erwarten. FamiliäreBindun-genin ihr Heimatland bestehen nicht. Sie ist Mutter von zwei erwachsenen,deutschen Söhnen, die ebenfalls in Sachsen leben. Sie engagiert sich ehren-amtlich in einem Kreativzentrum, ist Mitglied eines Chores und bringt sichbei der Organisation von Veranstaltungen ein.Ein Mädchen kam im Jahr 2015 als Zehnjährige mit ihren Eltern aus Georgiennach Deutschland. DieFamilie stellte einenAsylantrag, der abgelehntwurde.Das Mädchen konnte nach einem Jahr Aufenthalt auf ein Gymnasium wechselnund erzielte dort bereits nach kurzer Zeit einen herausragenden Notendurch-schnitt (1,0). Sie giltals hochbegabt mit besonderemmathematischen Talent.Im Klassenverband istsie sehr gutintegriert, ihr kommtdort eine Vorbildfunk-tion zu. Insbesondere von der Schule– Leitung, Lehrer, Schüler und Schüler-eltern –aber auchvon Vertreternder Verwaltungvon Wohnortund Landkreiswird dem Mädchen große Unterstützung zuteil.DIEENTSCHEIDUNGSPRAXIS DERHÄRTEFALLKOMMISSIONFoto: Steen Giersch
57offenes-sachsen.deKeine Mehrheit in der Kommission fand beispielsweise derAntrag für eine tunesische Frau, die 2015 eingereist war.Trotz ihrer zeitweisen Beschäigung in einer Altenpege-einrichtung und guter sprachlicher Integration kam dieerforderliche Mehrheit der Mitglieder der Kommission fürein Härtefallersuchen nicht zustande.Auch bei positiven Voten der Kommission tridie endgültigeEntscheidung derchsische Staatsminister desInnern.ImBerichtsjahr 2021gab derInnenminister inallen FällendenErsuchen zunächst statt und ordnete die ErteilungvonAufenthaltserlaubnissen nach §23a AufenthG an.In einemFall wurde die Anordnung zu einem späteren Zeitpunktwiderrufen, da nach abgeschlossenem Verfahren vor derHärtefallkommission Anhaltspunkte für Unstimmigkeitenhinsichtlich der tatsächlichen Identität bekannt gewordensind.Die Zahlen 2017 bis 2021 im ÜberblickFolgende Graken geben Auskunüber die familiäre Situ-ation und die Aufenthaltsdauer der Betroenen sowie dieregionale Verteilung der Anträge bzw. dieZuständigkeit derAusländerbehörden.Zur Arbeitsweise der SächsischenHärtefallkommissionDer Sächsische Ausländerbeauragte (SAB) ist kraGeset-zes Mitglied der Sächsischen Härtefallkommission (HFK)und damit antragsberechtigt im Härtefallverfahren. Er istzudem der gewählte Vorsitzende der Sächsischenrtefall-kommission. Die Geschässtelle der Sächsischen Härte-fallkommission, die für die Bearbeitung der Anträge und dieorganisatorischen Abufe des Härtefallverfahrens verant-wortlich ist,ist andie Geschässtelledes SABangebunden.Gibt es andereMöglichkeiten nach demAufenthaltsgesetz,einen Aufenthaltstitel zu erlangen oder die Vollziehbar-keit der Ausreisepicht abzuwenden, so werden diesein derRegel vorranginggeprüund genutzt.ImInteresse der Betroenenist ein gutesZusam-menspiel aller Beteiligten –Ausländer, Härte-fallkommissionsmitglied,Unterstützer,aber auch Ausländerbehörde – erforder-lich, um einen sachgerechtenWeg be-schreiten zu können.Anträge an die Härtefallkommission nach regionaler Zuständigkeit (Wohnort der Betroffenen)Quelle: Geschässtelle der Sächsischen Härtefallkommission20172018201920202021051015StadtChemnitzStadtDresdenStadtLeipzigLKErzgebirgskreisLKBautzenLKGörlitzLKMeenLKMittelsachsenLKNordsachsenLKchsischeSchweiz-OsterzgebirgeLKVogtlandkreisLK ZwickauZAB / LDS
58JAHRESBERICHT 2021Daten der Jahre 2015 – 2021 im ÜberblickJahrAnträge BetroffeneRück-nahmenHärtefall-ersuchenBetroffene Anord-nungennach § 23aAufenthGBetroffene2015102549492016289361355125120175316163298329820185914982558255820197818610541185311620206312384810142862021601181341834183Quelle: Geschässtelle der Sächsischen HärtefallkommissionAufenthaltsdauer zum Zeitpunkt der Entscheidung in der HFK-Sitzung2017 2018 2019 2020 2021unter 1 Jahr01001 – 2 Jahre24322 – 3 Jahre26128233 – 4 Jahre131918494 – 5 Jahre37262275-6 Jahre221424116 – 7 Jahre2242157 – 8 Jahre122168 – 9 Jahre100339 – 10 Jahre0101210-15 Jahre2210215 – 20 Jahre0411220 – 25 Jahre0210über 25 Jahre 1101Quelle: Geschässtelle der Sächsischen Härtefallkommission201720182019202020210510152025unter 1Jahr1-2 Jahre2-3 Jahre3-4 Jahre4-5 Jahre5-6 Jahre7-8 Jahre8-9 Jahre9-10 Jahre10-15 Jahre15-20 Jahre20-25 Jahre
59offenes-sachsen.deNur ein Mitglied derHärtefallkommission kann diese veran-lassen, sich mit dem Anliegeneines Ausländers zu beschäf-tigen (Selbstbefassungsantrag). Der oder die Betreende mussein Kommissionsmitgliedseiner Wahldafür gewinnen,den Fall vor die HFK zu bringen. Ein Recht auf Befassungdurch diese besteht nicht.Mit Eingang des Selbstbefassungsantrags beim Vorsitzendenbeginnt dasVerfahren. Zudem Antragnimmt diezuständigeAusländerbehörde Stellung. Wenn der Vorsitzende keinenabsoluten Ausschlussgrund nach der Sächsischen Härte-fallkommissionsverordnung feststellt, wird die Angelegen-heit Gegenstand der nächstmöglichen Sitzung.Für die Dauerdes Härtefallverfahrens sindaufenthaltsbeendende Maßnah-menausgesetzt.Stellt die HFKmit der Mehrheitvon zwei Drittelnihrer neunMitglieder fest, dass trotz vollziehbarer Ausreisepicht desAusländers dringende humanitäre oderpersönliche Gründeseine weitereAnwe-senheitim Bundesgebiet rechtfertigen,bittet der Vorsitzende den SächsischenStaatsminister des Innern,die Erteilung einerAufenthaltserlaubnis anzuordnen. Die Letzt-entscheidung in einemrtefall obliegt demStaatsminister des Innern. Die Sitzungenderrte-fallkommissionnden nicht-öentlich statt. Die Mit-glieder entscheiden weisungsunabhängig und nach ihrerfreien Überzeugung.Schaubild des Verfahrens der HFKFamiliäre Situation der Betroffenen2017 2018 2019 2020 2021Familien miterwachsenenKin-dern1000Familien mitminderj.(undggf.aucherw.)Kindern3018221410Alleinerziehen-demit Kindern36918Kinder ohneEltern1000Ehepaare15123Einzelpersonenweiblich229610Einzelpersonenmännlich1528364029Einzelpersonenmit erw. Kindern0010Quelle: Geschässtelle der Sächsischen Härtefallkommission20172018201920202021010203040Familien miterwachsenenKindernminderj. (und ggf.auch erw.)KindernAlleinerziehendemitKindernKinder ohneElternEhepaareEinzelpersonenweiblichEinzelpersonenmännlichEinzelpersonenmiterw. Kindern
60JAHRESBERICHT 2021des Lebenserwerbs und-unterhaltes hätten meines Erachtensdahinter zurückgestellt werden müssen. Es kann bei derBeurteilung des Härtefalls nach meinem Verständnis auchnicht um Vorbildungs- oder Arbeitsmarktfragen gehen.Nach meinem Empnden wurde den Entscheidungen desBAMF und der Ausländerbehörde in den bisher erlebtenSitzungen jeweils ein zu hohes Gewicht beigemessen. AlsJurist kann ich diese zwar (manchmal) nachvollziehen; alsMitglied der Kommission sehe ich mich aber gefordert, un-abhängig davon im Einzelfall eine Gnadenentscheidung auf-grundbesonderer persönlicher Not zu treen.Das Feedback des »Neuen«,ein unbefangener oder fragen-der Blick vonaußen kann vielleichtauch hilfreich sein.Ichnsche mir, dasswir uns inder Kommission immerwiedereinmal Zeit nehmen, um uns über die Entscheidungskrite-rien auszutauschen, diese zu diskutieren und transparentzu machen. Jedenfalls freue ich mich auf dieweitere Zusam-menarbeit – kollegial, konstruktiv und auch kritisch.Christian AvenariusMeine Berufung zum Mitglied der Sächsischen Härtefall-kommission im Oktober 2021 habe ich als große Ehre, aberauch als große Verantwortungempfunden. Daran wirdsich bis zum Ende meiner Amtszeit sicher nichts ändern.Bevor ich dies näher ausführe, möchte ich mich kurz vor-stellen:Ich wurde am23. August 1959als Sohn einerItalienerin undeines Deutschen in München geboren. Aufgewachsen binich in Heidelberg. 1980 zog ich nach Freiburg im Breisgau,wo ich zunächst meinen Zivildienst und anschließend einJurastudium und das dazugehörige Referendariat absol-vierte.Im März 1991 tratich als Staatsanwalt indie sächsische Justizein. Von 1992 bis 2000 war ich Richter an verschiedenenDresdner Gerichten. Anschließend war ich zwei Jahre für dieGeneralstaatsanwaltschaDresden tätig, bevor ich wiederzur StaatsanwaltschaDresden zurückkehrte. Dort wurdeich 2006 zum Oberstaatsanwalt ernannt.Im Mai 2018 wurde ich in den Geschäsbereich der Sächsi-schen Staatskanzlei versetzt und mit der Leitungdes Sach-sen-Verbindungsbüros in Brüssel betraut. Seit März 2020bin ich wieder in Dresden und im Staatsministerium fürSoziales und Gesellschalichen Zusammenhalt tätig. Dortbin ich inzwischen Leiter der Abteilung GesellschalicherZusammenhalt, in der auch der Arbeitsbereich Integrationverortet ist.Härtefallkommission – neue MitgliederTimo HaaseIch bin 51 Jahre alt und evangelisch. Meine Frau und ichhaben vier Kinderim Alter von9 bis 18Jahren. Als gelernterFischer habe ich nach der Wiedervereinigung das Abiturnachgeholt und Jura studiert. Ich legte beide Examina inSachsen ab und wareinige Jahre als Rechtsanwaltangestellt,bevor ich 2001 als Referent in den Dienst der Landeskirchetrat. Beim Landeskirchenamt übernahm ich verschiedenejuristische Aufgaben, überwiegend mitFinanzbezug – zuletztals stellvertretender Abteilungsleiter. Seit 2016 leiteich dieun-abngige Finanzkontrolle derLandeskirche. 2018 schlossich ein wirtschaswissenschaliches Aufbaustudium mitdem Master ab. Nebenamtlich bekleide ich unter anderemden Vorstandsvorsitz beimMarthahospiz Dresden e.V.,einemchristlichen Hotelträger mit langer Tradition.Als ich im Mai 2021 kurzfristig gebeten wurde, den Sitz derLandeskirche in der Härtefallkommission zu übernehmen,habe ich zunächst gezögert und michgefragt, ob das ange-sichts meinerjuristischen Denk-und Arbeitsweiseeine guteIdee wäre. Inzwischendure ich schoneinige Erfahrungensammeln und die Arbeitsweise der Kommission kennen-lernen. Insbesondere die Arbeit der Geschässtelle emp-nde ich als sehr professionell. Die obige Frage lässt michaber auch heute, ein Jahr später, noch nicht losGleich mein erster eigenerFall verdeutlichte mir dasDilemma.Es ging um eine junge Nordafrikanerin, die medizinisch-psychologisch schwer durch sexuelle Gewalt traumatisiertwar und der im Heimatland aufgrund Trennung vom gewalt-tätigenEhemann und ihrer Konversion zum christlichenGlauben Gefahr an Leibund Leben drohte. Daswar für michabsolut glaubhaund auch durch ärztliche Gutachtenbe-legt. Trotz guter Sprachkenntnisse und Integrationwurde derAntrag abgelehnt,auch weilsie aktuell»nur« (fürmichangesichts ihrer schlechten Verfassung eherer-staunlich) eine kleine Anstellung alsHaus-meisterin nachweisen und wegen ihrerpsychischen Erkrankung undderenBehandlung noch keineAusbildungbeginnen konnte.Der Härtefallwurde mit knapperMehrheit ver-neint.Die Entscheidungwar zurespektieren, fürmich aberabsolut unverständlich undfrustrierend. Denn für michwar das geradezu »der«Falleiner persönlichen undhu-manitären Härte.Die Fragen
61offenes-sachsen.deDie Mitglieder derHärtefallkommission haben nurüber ganzbesonders gelagerte Ausnahmefälle zu entscheiden. Sie sinddabei nur dem Gesetz und ihrem Gewissen unterworfen.Hierbei kommen auch sie manchmal nicht umhin, harteEntscheidungen zu treen, die tiefin den persönlichen Be-reich der Betroenen hineinwirken.Es ist deshalb auchfürdiese tigkeit nicht nur in jedem einzelnen Fall von Be-deutung, zu welchem Ergebnisman kommt, sondern immerauch, wie man zu diesem Ergebnis kommt.Eine der nachdrücklichsten Erfahrungen, die mir meinejahrzehntelange Tätigkeit in der Straustiz gebracht hat, ist,dass es kaum eine größere Verantwortung als denUmgangmit Macht gibt.Man muss sichals Richter oderStaatsanwaltimmer wieder vor Augen halten, wie tief man mit seinenEntscheidungen inden engstenLebensbereich derunmittel-bar Betroenen, aber auch ihrer Angehörigen eingrei. Diesgilt auch dann, wenndie getroenen Entscheidungen nichtnur mit der Gesetzeslage, sondern auch dem allgemeinenGerechtigkeitsgefühl in Einklang stehen.Unabhängig davon, wie verabscheuungswürdig die Tat ei-nes Mörders, Vergewaltigers oder Kinderschänders auchist, stehen alle, die in der Straustiz Verantwortung tragenin der Picht, ihre Entscheidungen nicht nur einmal, son-dern auch zweimal und notfalls auch noch ein drittes Malsorgfältig zu prüfen.Gerade dann, wennes darum geht,harteEntscheidungen zu treen.Dieses Verständnis vom Umgang mit Verantwortung lässtsich zwarnicht vollsndig,aber dochin erheblichemMaßeauf dieArbeit derrtefallkommission übertragen.Ich habees deswegen sozusagen mitgenommen.Die Sächsische Härtefallkommission berät im Sächsischen Landtag | Foto: Markus Guler
62JAHRESBERICHT 2021Allerdings hat am 8. Dezember 2021 mit der Koalition aus SPD, Grünen und FDP eine neueBudesregierung ihre Arbeit aufgenommen, die in ihrer Regierungszeit auch im Bereich desAufenthalts- und Asylrechts einige Änderungen vornehmen möchte. Die wesentlichen gesetz-geberischen Ziele sind folgende:Familienzusammenführung bei subsidiär Schutzberechtigten sollverbessert werdenWar nochzwischen 2016bis 2018der Familiennachzugfür subsidiärSchutzberechtigteaus-gesetzt und 2018 durch das»Familiennachzugsneuregelungsgesetz« auf 1000 Visa begrenztworden, so stehtnun im Koalitionsvertrag:»Wir werden dieFamilienzusammenführung zusubsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleichstellen« (S. 140). Dies würde eineRückkehr zur Gesetzeslage von 2015 bedeuten.Humanitäres Bundesaufnahmeprogramm für AfghanistanLaut Koalitionsvertrag soll es ein humanires Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistangeben. Davon sollen vor allem Personen erfasst werden, die nicht der eingeschränktenDenition von Ortskräen unterfallenund die nicht inder geschlossenen Liste derMenschen-Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht 2021Nach den umfangreichenÄnderungen des Aufenthaltsgesetzesdurch das Gesetzüber Dul-dungbei Ausbildung und Beschäigung vom 01.01.2020 sowie dem sogenannten Fach-kräeeinwanderungsgesetz vom 01.03.2020 war das Jahr 2021 von keinen bedeutendenVeränderungen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts gekennzeichnet.Die Mitglieder des neuen Bundeskabinetts nehmen zum ersten Mal auf der Regierungsbank Platz.Foto: Deutscher Bundestag/Henning SchachtPläne der neuen BundesregierungASYL-UND AUFENTHALTSRECHTDie Sächsische Härtefall Kommission
Foto: IBAS Dresden63offenes-sachsen.deReform des StaatsangehörigkeitsgesetzesAuch imBereich desStaatsangehörigkeitsrechts hatdie Koali-tioneinige Neuerungenin Aussicht gestellt.Die wichtigsteStrukturreform betriein gerichtlicheinklagbares Einbür-gerungsrechtnach fünf statt bisher acht Jahren, bei »beson-derenIntegrationsleistungen« sogarnach drei Jahren.Eineunbefristete Niederlassungserlaubnis als »Staatsangehörig-keit light«soll es bereits nach drei Jahren geben, obwohldas Europarecht eigentlich fünfJahre vorschreibt. Dabeisollen dieEinbürgerungsvoraussetzungen unangetastetbleiben, nur die Fristen sind kürzer.Darüber hinaus soll die doppelte Staatsangerigkeit gene-rell erlaubt werden. Allerdings wird Mehrstaatigkeit schonheute vielfach hingenommen:bei der Einbürgerungebensowie bei der Geburt von Kindern, deren Eltern keinen Doppel-passhaben dürfen (ius soli). Zum anderen führt auch dasliberalste Einwanderungsrecht nicht automatisch zu mehrEinbürgerungen. Denn auch bisher wird das »Einbürge-rungspotenzial« bei Weitem nicht ausgeschöp. MehrereMillionen Menschen könnten sich einbürgernlassen, bean-tragendies jedochnicht. Beispielsweisehaben ausländischeMitbürger mit Niederlassungserlaubnis fast die gleichenRechte wie deutsche Staatsbürger; allein die Aussicht aufdas Wahlrecht scheint kein ausreichend großer Anreiz für dieBeantragung einer deutschen Staatsbürgerschazu sein.rechtsaktivisten berücksichtigt wurden.Zudem soll dieAufnahme von Ortskräen und ihren engsten Familienan-gehörigen vereinfacht werden.Überarbeitung des Asylbewerberleistungs-gesetzes und weitere Änderungen fürSchutzsuchendeDie Koalitiore beabsichtigen,das Asylbewerberleistungs-gesetz »im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfas-sungsgerichts weiter[zu]entwickeln«(S. 140).Was diesgenauheißt, bleibtallerdings oen.Diskutiert wurdeim UmfeldderKoalitionsverhandlungen insbesondere eine unbüro-kratischere Gesundheitsvorsorge. Abgeschawerden sollenArbeitsverbote für bereits in Deutschlandlebende Personen,wodurchdieUnterscheidungzwischen»guterundschlech-ter« Bleibeperspektive hinfälligwerden soll. Darüberhinaussollen die mit der sogenannten »Duldung-Light« (§ 60bAufenthG) verbundenenArbeitsverbote wegfallen.In diesemZusammenhang steht auch die beabsichtigte Einführungeiner Identitätsklärung durch Versicherung an Eides statt.Neues »Chancen-Aufenthaltsrecht«mit Stichtag»Menschen, dieam 1.Januar 2022seit fünfJahren inDeutschland leben, nicht straällig geworden sind und sichzur freiheitlichen demokratischen Grundordnung beken-nen,sollen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probeerhalten nnen, um in dieser Zeit die übrigen Vorausset-zungen für ein Bleiberechtzu erfüllen (insbesondere Lebens-unterhaltssicherung und Identitätsnachweis […])« (S. 138).Somit sollden Begünstigtenmit dieserAufenthaltserlaubnisauf Probe die Lebensunterhaltssicherung undder Identitäts-nachweis erst ermöglicht werden.Verkürzung der Fristen für Erlangungvon AufenthaltstitelnDie Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 25a AufenthGsoll bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschlandmöglich werden und anstatt nur bis zum 21. Lebensjahrsoll die Regelung bis zum 27. Lebensjahr greifen. Was dieRegelung in §25b AufenthG angeht,so soll fürgut integrierteErwachsene bereits nach sechs anstatt acht Jahren – undbei Familien mit Kindern nach vier anstatt sechs Jahren Aufenthalt die Möglichkeitauf eine Aufenthaltserlaubnisbestehen.Daneben soll die Erlangung einer Niederlassungs-erlaubnis9 AufenthG) bereits nach drei statt wie bishernach fünf Jahren möglich sein.
64JAHRESBERICHT 2021tenaus Australien und Ozeanien.Aus übrigen Ländern wurden1258 Zu-zügeverzeichnet. Das sind 3,4Prozent.2AltersstrukturDie deutsche Bevölkerung im Frei-staat war 2021 im Durchschnitt47,8 Jahre alt. Das Durchschnittsalterder Ausländer in Sachsen lag bei32,3 Jahren. Damit sind Ausländer imSchnitt 15,5 Jahre jünger als die deut-sche Bevölkerung in Sachsen. DasDurchschnittsalter der Gesamtbevöl-kerung Sachsens lag bei 46,9 Jahren.2Quelle: Statistisches Landesamt desFreistaates Sachsenund damit mehr als die Häle, wobeidavon mehr als drei Viertel (77,8%)aus EU-Staaten kamen. EuropäischeHauptherkunsländer waren Polen(3 693 Personen bzw. 9,9% aller Zu-ge durch Ausländer über die Gren-zedes Bundesgebietes), Rumänien(3582Personen bzw. 9,6%) und dieTschechische Republik (1425 Perso-nen bzw. 3,8 %). Etwa ein Drittel derZuge durch Ausländer kam ausAsien (11502 Personen bzw. 30,7%)nach Sachsen. Hauptherkunsländersind Irak (1485 Personen bzw. 4,0%),Indien (1136 Personen bzw. 3,0%) undChina (897 Personen bzw. 2,4%).Vom amerikanischen Kontinent kamen1872 Ausländer (5%) nach Sachsenmit 596 Menschen die meisten ausVenezuela (1,6%) und 425 aus denUSA (1,1%). Aus Afrika zogen2412 Aus-länder (6,4 Prozent) nach Sachsen,davon 564 aus Tunesien (1,5 Prozent).Weitere 55 Zuzüge (0,1 Prozent) erfolg-ZuwanderungEnde 2021 lebten im Freistaat Sachsen229 441 Ausländer. Das entspricht5,7 Prozent der Einwohner Sachsens(4,04 Mio.). Der Ausländeranteil inSachsen liegt deutlich unter demBundesdurchschnitt (13,1%) und stelltbundesweit Platz 13.1In dersächsi-schen Bevölkerung sind lautAusländerzentralregister mehr als180 Staatsangehörigkeiten vertreten.Die größte Gruppe waren Syrer (11,1%),gefolgt von Polen (9,1%) undRunen (5,7%). Jeder dritte Auslän-derin Sachsen (33,9%) besaß eineEU-Staatsangehörigkeit.In den Kreisfreien Städten Sachsensbetrug der Ausländeranteil 8,7 Prozent(Dresden), 9,3 Prozent (Chemnitz)bzw. 10,6 Prozent (Leipzig). In denLandkreisen lag er überwiegendzwischen 2 und 5 Prozent. In Görlitzliegt er bei 5,2 Prozent.2021 zogen insgesamt 45891 Ausländerin den Freistaat. Darunter waren37455 Zuzüge aus dem Ausland und8436 Zuge aus dem Bundesgebiet.Im gleichen Zeitraum zogen 31138 Aus-länderaus Sachsen weg, davon20332 ins Ausland und 10806 in einanderes Bundesland. Aus Zu- und Fort-gen über die Landesgrenze ergabsich ein Wanderungsgewinn von14753 ausländischen Personen. Beiden Zuzügen von Ausländern überdie Grenze des Bundesgebietes (37455)kamen die meisten aus europäischenLändern. Mit 20 356 beträgt derenAnteil an den Zugen 54,3 Prozent1Quelle: Statistisches Bundesamt, Ergebnis-se auf Grundlage des Zensus 2011.Eingebürgerte zu Gast im Sächsischen Landtag | Foto: Dietrich FlechtnerStatistiken zumJahresbericht 2021im Internetangebotwww.oenes-sachsen.deSTATISTIK KURZ UNDKNAPPStatistik
65offenes-sachsen.deBei insgesamt 1443 Promotionenwurde jeder füne Doktortitel aneinen Ausländer verliehen (19,5%).Arbeitsmarkt2986 ausländische Ärzte aus 905 Na-tionen waren 2021 bei der SächsischenLandesärztekammer gemeldet. Davonsind 2711 berufstätig. Seit 2007 bis2021 ist die Zahl ausländischer Ärztevon 1061 auf 2 986 gestiegen.Der An-teil dieser an allen berufstätigenMedizinern stieg von 12,9 im Jahr 2015auf 14,44 Prozent im Jahr 2021.Die Anzahl syrischer Ärztehat sich in den letztenacht Jahren von 52auf 334 mehr alsversechsfacht.Im Bereich der Ingenieurwissen-schaen studierten 48,6 Prozent derausländischen Studenten (8848);fast jeder füne (19,1%) in der Fächer-gruppe Rechts-, Wirtschas- undSozialwissenschaen (3489).Im Prüfungsjahr2020erwarben3148 Absolventen mit ausländischerStaatsangehörigkeit einen Hochschul-abschluss. Damit wurden 15,7 Prozentder insgesamt 20064 Hochschulab-schlüsse von ausländischen Absol-ventenerreicht. Ein großer Anteildieser Absolventen erwarb seinenAbschluss im Bereich Ingenieurwissen-schaften(40,7%). Weitere 26,3 Prozentausländischer Absolventen erwarbeneinen Hochschulabschluss im Be-reich Rechts-, Wirtschas- und Sozial-wissenschaen. Insgesamt gab es281 erfolgreiche Promotionen vonausländischen Absolventen. Davon106 im Bereich Mathematik/Natur-wissenschaen, gefolgt von Ingenieur-wissenschaen mit 83 Promotionen.EinbürgerungenIm Jahr 2021 ließen sich insgesamt1913 Ausländer im Freistaat Sachseneinbürgern (138 mehr als 2020).Die Häle der Eingebürgerten kamaus asiatischen Ländern (970 bzw.50,7%). Davon stammten die meistenaus Syrien (412) und Vietnam (111).Ein Drittel der Eingebürgerten (703bzw. 36,7%) hatte zuvor die Staats-angerigkeit eines euroischenLandes, wobei die Häle aus einemEU-Staat (356 bzw. 50,6 Prozent)kam. Die drei herkunsstärksten Län-derwaren die Ukraine (116), RussischeFöderation (67) und Polen (65).Aus Afrika stammten 143 Einger-gerte; aus Amerika 61.BildungIm Sommer 2021 beendeten insge-samt31791 Schüler ihre Schulbildungan allgemeinbildenden Schulenbzw. Schulen des zweiten Bildungs-weges. Darunter waren 2834 Schüler,deren Herkunssprache nicht odernicht ausschließlich Deutsch ist.24,3 Prozent dieser Absolventenerreichten das Abitur. Von den ande-renAbsolventen verließen 32,7Prozentdie Schule mit diesem Abschluss.Im Wintersemester 2021/22 studierten18210 ausländische Studenten ansächsischen Hochschulen. Bei insge-samt 105868 Studenten entsprichtdas 17,2 Prozent. Die Mehrheit derausländischen Studenten kamaus Asien (9786) – die meistenaus China (3079). Rang zwei beleg-ten Studenten aus europäischenndern (5912), die meisten aus Öster-reich (1539). Mit 72,1 Prozent studiertendeutlich mehr als zwei Drittel derausländischen Studenten an den Uni-versitäten(13138), 22,5 Prozent anFachhochschulen (4092) und 5,4 Pro-zentan Kunsthochschulen (979).Die Geschässtelle sammelt statistische Daten aus Sachsen und wertet sie aus. | Foto: Markus Guler
66JAHRESBERICHT 2021die Kommunen, Behörden,Unternehmen, Initiativen, Vereineund viele Sachsennach Kräenschnell, unbürokratisch und eektiv, um den Ukrainerinnen und Ukrainern den Schutz zugeben, den sie brauchen.Der erneut steigende Zuzug von Geüchteten und die damit verbundenen Probleme be-herrschen die öentliche und politische Diskussion. Allerdings zeigt sich ein deutlicherUnterschied zum Umgang mit der Situation 2015: Statt uns wie damals mit der Frage nachdem »Waaufzuhalten, arbeiten wir heute gemeinsam an dem »Wie«. Wir debattierennicht über Integration, Innere Sicherheit und »Leitkultur«. Drängende HerausforderungenLiebe Leserinnen und Leser,zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts fühlt es sich so an, als schlitterten wir voneiner Krise in die nächste: hrend wir mit den Folgen der Corona-Pandemie kämpen,begann am 24. Februar die russische Invasion in der Ukraine. Noch am selben Tag gingenin meiner Geschässtelle die ersten Anrufe verzweifelter Menschen ein. Sie organisiertenihre Flucht undhatten Fragen zurAnkun, Unterbringung undArbeitsaufnahme inDeutschland und Sachsen. Fragen in einer Situation, die so unvorhersehbar und dyna-misch war, dass keine allgemeinltigen, umfassenden und vor allem keine einfachenAntworten in der Schublade lagen. Stattdessen galt es von Anfang an, den Fragen stattpauschaler Antworten ein dichtes Netz an Taten entgegenzusetzen: Seit Ende Februar helfenAziz Bachouri ist einer von vielen Sprechern unserer Video-Reihe »Wie geht sächsisch?«. Alle Videos nden Sie aufmeinem Youtube-Kanal. | Foto: Markus GulerNach oben fallenAUSBLICKAusblick
67offenes-sachsen.deNeben den Schwerpunkten Gesell-scha, Religion und Medien werdenwir über Interkulturalität im Arbeits-sektor sprechen, inder Wirtschaund imÖentlichen Dienst. Wir wissen seitlangem,dass es inSachsen fortschreitend anFachkräenmangelt: Nach Berechnungen dersächsischenStaatsregierung werden bis 2030 acht Prozent derheutigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus demArbeitsleben ausscheiden, ohne ersetzt zu werden. AlleindasHandwerk brauchtin denkommenden Jahren200000 neueArbeitskräe. Erschreckende Entwicklungen wie diese h-ren dazu, dassviele Unternehmen bereitseine eigene Politikder Anwerbung und des Vielfaltsmanagements verfolgen.Denn trotz vieler staatlicher und behördlicher Initiativenscheint eine wirksame Zuwanderungsstrategie noch nichtgefunden. Somit heißt esin der Zwischenzeit selbstständiganzupacken, wozu ich die Unternehmen ausdrücklich ermu-tigenmöchte. Und auch in der Verwaltung herrscht Nach-holbedarf: Laut einer Studie des Sachverständigenrats fürIntegration und Migration hinke der öentliche Dienst beider interkulturellen Önung hinterher und müsse mit ge-zielter Ansprache und Informationsangeboten Menschenmit Migrationshintergrund einbeziehen.wie die Gewährleistung von Wohnraum, die ausreichendeBereitstellung von Sprach-und Integrationskursen, dieUnterrichtung der ukrainischen Kinder und die Arbeits-marktintegration der Elternssen in absehbarerZeitumfänglich geschawerden. Dasswir Missstände konkretbenennen nnen, zeigt, dass wir uns gesamtgesellschaft-lich der sung nähern wollen. Das macht Mut.Und Zeit wird’s fürden gesellschalichen Aufbruch. VielederMenschen, die seit 2015 als Geüchtete nach Deutschlandgekommen sind, erfüllen mittlerweile die Voraussetzungenfür eine Einbürgerung:Sie leben seitmindestens sechs Jahrenrechtmäßig hier, sindstrafrechtlich unbescholten undhabenzentrale Integrationsschritte vollzogen. Bereits im vergan-genen Jahr war die Zahlder Einbürgerungen im Bundes-gebiet signikant angestiegen – umetwa 20 Prozent imVer-gleichzum Vorjahr.Selbst beivorsichtigen Annahmensindbis zumEnde derLegislaturperiode erheblicheSteigerungs-raten zu erwarten vorausgesetzt, die Behörden werdenaufdie zu erwartenden Antragszahlen strukturell vorbereitet.Die neue Bundesregierung zumindest hat sich zum Zielbekannt, den Zugang zur Staatsangehörigkeit zu erleich-tern und aktiv für die Einbürgerung zu werben.Mit Spannung blicken wir auch auf das in Berlin angekün-digte »Chancen-Aufenthaltsrecht«, das eine weitreichendeGesetzesänderung im Asylrecht nach sich ziehen nnte.Es ist eins der zentralen migrationspolitischen Vorhabenim Koalitionsvertrag der Bundesregierung und nnte fürviele Menschenlebensverändernd sein:Über 240000 Men-schen leben miteiner sogenannten Duldungin Deutschland,sie dürfen in vielen llen nicht arbeiten und nnen ojederzeit abgeschoben werden. Durch das Chancen-Aufent-haltsrecht nnten diejenigen von ihnen, die bereits seitfünf Jahren oder länger in Deutschland sind, eine Aufent-haltserlaubnis auf Probe bekommen, um anschließend ineine Bleiberechtsregelung hineinzuwachsen. Ein solchesGesetzwürde sich umfangreich auf die Länderebene aus-wirken und auch meine Arbeit verändern.Auch wenn noch kein Beschluss vorliegt, so ist dennochabzusehen, dass es dierenzierter und dynamischer wird.Die pluraleGesellschawird vielvon derIntegrationsarbeitund denbeteiligten Akteurinnenund Akteureneinfordern.Zuwanderung als einer der Faktoren, die die gesellschaft-liche Vielfalt erhöhen,hrt nicht zwingendzu mehr ge-sellschalicher Oenheit. Dieses Thema wirduns auch2022/2023 kontinuierlich beschäigen.Im Rahmen derVortragsreihe »Die interkulturelleGesellscha Perspektivenund Chancen fürSachsen«, die inZusammenarbeit mit derchsischen Landeszentrale fürpolitische Bildung ent-steht, werden die Handlungspotentialevon Interkulturalitätin allen Bereichendes gesellschalichen Lebensbeleuchtet.Octavian Ursu, Oberbürgermeister derStadt Görlitz, ruin seiner Muttersprachedie rumänische Community in Sachsenzur Corona-Impfung auf.Foto: Stadtverwaltung Görlitz
Foto: Steen Giersch
69Um das Ziel dergesellschalichen Önung zu erreichen,istauch die interkulturelle Arbeitan den Schulen einewesent-liche Vorbedingung. Die Entwicklung von interkulturellerKompetenz ist heute die Basis für verantwortungsvollesHandeln. Damit sind die Schulen gefordert, pädagogischeHandlungskonzepte für den Umgang mit kultureller Viel-falt zu entwickelnund umzusetzen. Eineaktuelle Studie desMIDEM-Forschungsinstituts empehlt, dasThema Migrationund Integration in den Lehrplänen auf Sachebene stärkerzu verankern. Einen Ansatz, um dem interkulturellen Lehr-bedarf an Schulen zubegegnen, stellt die Zusammenarbeitmit der internationalen Wissenschadar: Die Vernetzungder vielen internationalen Teams unserer sächsischen For-schungseinrichtungen mitden Schulenim städtischenund ndlichen Raum im Rahmen von RegelunterrichtoderSchulprojekttagen.DieStärkungderZusammenarbeitvon internationaler Wissenschaund Schulen wird auch2022/23 wichtig sein, um zu einer Integration auf Augen-höhe beizutragen.Zuletzt möchte ich Sie auf zwei Videokampagnenhinweisenund neugierig machen,die im vergangenenJahr vorgeplantwurden und 2022 an den Start gehen:Die Videokampagne »Wie geht sächsisch?« des SächsischenAusländerbeauragten in Kooperation mit der Dachmarkeder Sächsischen Staatskanzlei »So geht sächsisch.« lässtMenschen mit unmittelbarer Einwanderungsgeschichte zuWort kommen, die vor 5 oder 50 Jahren nach Deutschlandund in denFreistaat gekommen sindund sich hierauf viel-fältige Weise engagieren. In Kurzinterviews erzählen sie,was sie inSachsen hält, wasihnen gefällt undwas noch zutun ist.Trotz des momentanenFokus auf anderenThemen wird unsdie Corona-Pandemie in Sachsen auch 2022/23 noch weiterbegleiten. Aus diesem Grund werden die mehrsprachigenVideo-Impfaufrufe des Sächsischen Ausländerbeauragten,in denen Akteurinnen und Akteure aus der Mitte der aus-ländischen Communitys über die Impfung aufklären, wie-der wichtig.Zwar scheint es angesichts der Ausnahmesituationen, in denenwir uns seitüber zwei Jahrenwiederholt benden so,alsgehöreder Krisenzustand bis auf Weiteres zur modernenGesellscha. Aber wir müssen nichtuntätig bleiben. Wir kön-nenbestimmen, ob wir in der Krise nach unten oder nachoben fallen wollen. Entscheiden wir uns für Letzteres. Denkenwir weiter nach vorn.Ihr Geert Mackenroth
70JAHRESBERICHT 202170Kommunale Ausnder- und Integrationsbeauragte in SachsenLandkreis BautzenLandratsamt Bautzen Ausländer- und IntegrationsbeauragteFrau Anna Piętak-Malinowska (hauptamtlich)Bahnhofstraße 902625 BautzenTelefon: 03591525187700Fax: 03591525087700auslaenderbeauragte@lra-bautzen.deStadt ChemnitzStadtverwaltung Chemnitz MigrationsbeauragteFrau Etelka Kobuß (hauptamtlich)Moritzhof, Bahnhofstraße 54A09111 ChemnitzTelefon: 03714885047Fax: 03714885096migrationsbeauragte@stadt-chemnitz.deLandeshauptstadt DresdenStadtverwaltung Dresden Integrations- und AusländerbeauragteFrau Kristina Winkler (hauptamtlich)Dr.-Külz-Ring 1901067 DresdenTelefon: 03514882131Fax: 03514882709auslaenderbeauragte@dresden.deLandkreis ErzgebirgeEhrenamtlicher Integrationsbeauragter/AusländerbeauragterHerr Johannes RoscherHohndorfer Straße 309434 Zschopau OT KrumhermersdorfTelefon: 03725342609j.roscher@kez-zschopau.deKONTAKTEAnhang
71offenes-sachsen.deLandkreis GörlitzLandratsamt Görlitz AusländerbeauragteFrau Olga Schmidt (hauptamtlich)Bahnhofstraße 2402826 GörlitzTelefon: 035816639007Fax: 0358166369007auslaenderbeauragte@kreis-gr.deStadt LeipzigReferat für Migration und Integration IntegrationsbeauragteFrau Manuela AndrichOtto-Schill-Straße 204109 LeipzigTelefon: 03411232690Fax: 03411232695migration.integration@leipzig.deLandkreis LeipzigLandratsamt Landkreis Leipzig AusländerbeauragteFrau Gülnur Kunadt (hauptamtlich)Karl-Marx-Straße 22 Haus204668 GrimmaTelefon: 034379844102guelnur.kunadt@lk-l.deLandkreis LeipzigLandratsamt Landkreis Leipzig AusländerbeauragterHerrn Abdulhamid Othman (hauptamtlich)Stauenbergstraße 404552 BornaTelefon: 03433 2414103Fax: 034379844103abdulhamid.othman@lk-l.de
72JAHRESBERICHT 2021Landkreis LeipzigStadtverwaltung Markkleeberg Gleichstellungs- und IntegrationsbeauragteFrau Susann Eube (hauptamtlich)Rathausplatz 104416 MarkkleebergTelefon: 03413533206Fax: 03413533294susann.eube@markkleeberg.deLandkreis LeipzigNetzwerk für Demokratische Kultur e.V. Integrationsbeauragte der Stadt WurzenFrau Frauke SehrtDomplatz 504808 WurzenTelefon: 03425852710frauke.sehrt@ndk-wurzen.deLandkreis MeißenLandratsamt Meißen Beauragte für Migration und IntegrationFrau Ulrike FänderBrauhausstraße 2101662 MeißenTelefon: 035217257229Fax: 035217251000integrationsbeauragte@kreis-meissen.deLandkreis MittelsachsenLandratsamt Mittelsachsen Gleichstellungs-, Frauen- u. AusländerbeauragteFrau Annett Schrenk (hauptamtlich)Frauensteiner Straße 4309599 FreibergTelefon: 037317993328Fax: 037317993322auslaenderbeauragte@landkreis-mittelsachsen.deLandkreis NordsachsenLandratsamt Nordsachsen Ausländer- und Integrationsbeauragte N.N.Schloßstraße 2704860 TorgauTelefon: 0342029880Fax: 0342029881312KABNordsachsen@lra-nordsachsen.de
73offenes-sachsen.deLandkreis Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeLandratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Beauragter für Integration undMigrationHerrn Stephan Härtel (hauptamtlich)Schloßhof 2/401796 PirnaTelefon: 035015151060Fax: 0350151581060integration@landratsamt-pirna.deLandkreis VogtlandkreisLandratsamt Vogtlandkreis Gleichstellungs-, Integrations- und FrauenbeauragteFrau Anett Gräf (hauptamtlich)Engelstraße 1308523 PlauenTelefon: 037413001060graef.anett@vogtlandkreis.deLandkreis ZwickauLandratsamt Landkreis ZwickauGleichstellungs- und AusländerbeauragteFrau Birgit Riedel (hauptamtlich)Werdauer Straße 62(Haus 4, Büro für Chancengleichheit)08056 ZwickauTelefon: 0375440221051Fax: 0375440231055gleichberechtigt@landkreis-zwickau.deStadtverwaltung ZwickauGleichstellungs-, Integrations- u. FrauenbeauragteFrau Ulrike Lehmann (hauptamtlich)Hauptmarkt 108056 ZwickauTelefon: 0375831834Fax: 0375831831ulrike.lehmann@zwickau.de
74JAHRESBERICHT 2021Mitglieder der Sächsischen HärtefallkommissionStand: November 2021Ev.-Luth. Landeskirche SachsensHerr Timo HaaseRechnungsprüfungsamtCaspar-David-Friedrich-Straße 501219 DresdenTelefon: 03514692-440Timo.Haase@evlks.deBistum Dresden-MeißenFrau Mechthild GatterCaritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e.V.Magdeburger Straße 3301067 DresdenTelefon: 03514983734gatter@caritas-dicvdresden.deSächsischer Flüchtlingsrat e.V.Herr Jörg EichlerSächsischer Flüchtlingsrat e.V.Dammweg 401097 DresdenTelefon: 035127585866Fax: 035187431733hfk@sfrev.deLiga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in SachsenHerrn Dipl.-Ing. Karlheinz PetersenAWO Landesverband Sachsen e.V.Devrientstraße 701067 DresdenTelefon: 035184704513hfk.landesverband@awo-sachsen.deSächsisches Staatsministerium des InnernHerr Reinhard BoosReinhard.Boos@vodafone.de
75offenes-sachsen.deSächsisches Staatsministerium für Soziales und GesellschalichenZusammenhaltHerr Christian AvenariusSächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschalichen ZusammenhaltAlbertstraße 1001097 DresdenTelefon: 035156454980Christian.Avenarius@sms.sachsen.deSächsischer Städte- und Gemeindetage e.V.Herr Detlef SittelBürgermeisterLandeshauptstadt DresdenDr.-Külz-Ring 1901067 DresdenTelefon: 03514882261Fax: 03514882392DSittel@Dresden.deSächsischer Landkreistag e.V.Herr René BurkAmtsleiter OrdnungsamtLandkreis BautzenVerwaltungsstandort KamenzMacherstraße 5501917 KamenzTelefon: 03591525132000Fax: 03591525032000rene.burk@lra-bautzen.deDer Sächsische AusländerbeauragteHerr Geert Mackenroth MdLStaatsminister a.D.Der Sächsische AusländerbeauragteBernhard-von-Lindenau-Platz 101067 DresdenTelefon: 03514935171Fax: 03514935474saechsab@slt.sachsen.de
76JAHRESBERICHT 202176Abschiebungist diezwangsweiseDurchsetzung einer bestehendenAusreisepicht. Abschiebungshawird auch Sicherungshagenannt.Zur Sicherung der Abschiebung kannein vollziehbar ausreisepichtiger Aus-nder unter bestimmten Voraussetzungenaufgrund einer richterlichen Anordnung biszu sechs Monate,unter engen Voraussetzungenbis zu 18 Monate, in Hagenommen werden.Abschiebungsverbotwird erteilt, wenn durchdie Abschie-bungeine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oderFreiheit entsteht, etwa durch drohende Folter. Ein weitererGrund nnen auch schwere, im Herkunsland nicht odernicht angemessen behandelbare Krankheiten sein.Asylwird politischen Flüchtlingen nach dem Grundgesetzgewährt (Art.16a GG).Dieses unbefristeteAufenthaltsrechtin Deutschlander haltennur diejenigen,die wegenpoliti-scherVerfolgung (und nicht z.B. aus wirtschalichen Grün-den) ihre Heimat verlassen haben.Asylbewerber/Asylsuchendehaben ihrHeimatland ver-lassen und benden sich im Asylverfahren.Sie müssen demBundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schil-dern, wie und warum sie verfolgt werden. Das BAMFbeur-teilt dann, ob ein Bewerber asylberechtigt ist, ob er denFlüchtlingsstatus erhält, ob subsidiärer Schutz erteilt wirdoder ob sein Antrag abgelehnt wird.Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)regelt die Höheund Form von Leistungen, die Asylbewerber erhalten unddient zur Sicherung des Grundbedarfs. Es gilt für Asyl-bewerber, Ausreisepichtigeund fürandere Ausländer,diesich vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen.Aufenthaltserlaubnisist ein befristeterAufenthaltstitel, denDrittstaatangehörige für ihren Aufenthalt in Deutschlanderhalten. Er wird zu den im Aufenthaltsgesetz geregeltenZwecken erteilt. Diese sind zum Beispiel: Aufenthalt zumZweck der Ausbildung (§§ 1617 AufenthG), Aufenthalt zumZweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18, 18a, 20, 21 AufenthG),Aufenthalt aus völkerrechtlichen,humanitären oder politi-schen Gründen (§§ 2226, 104a, 104b AufenthG), Aufenthaltaus familiären Gründen§ 2736 AufenthG). Jenach Zweckist die Erteilung der Aufenthaltserlaubnisan bestimmte Vo-raussetzungen gebunden.Aufenthaltsgesetz (AufenthG)regelt für Ausländer dieEinreise, den Aufenthalt,die Niederlassung, die Erwerbs-tätigkeit, die Aufenthaltsbeendigungund auch dieIntegra-tionsförderung durch den Staat. Das Aufenthaltsgesetz giltnicht für Bürger der Europäischen Union und Diplomaten.Aufnahmeeinrichtungen (AE)in Sachsenbenden sich inChemnitz, Dresden und Leipzig.Sie haben diverse Außen-stellen. In der AE Chemnitz bendet sich die Zentrale Aus-länderbehörde.  Die Asylbewerber sollen mindestens fürsechs Wochen und maximal für 24 Monate dort bleiben.Während dieser Zeit stellen sieihren Asylantrag, ihre Datenwerden erfasst und sie werden gesundheitlich untersucht.Danach werden sie den Landkreisen und Kreisfreien Städtenzugewiesen.Ausbildungsduldung, auch genannt »3+2 Regelun, gehtauf das Integrationsgesetz vom6. August 2016 zurück.Unterbestimmten Voraussetzungen besteht für vollziehbar aus-reisepichtige Ausländer ein Rechtsanspruch auf Erteilungeiner Duldung für dieDauer der Ausbildung, §60a Abs. 2 S.4bis 12 AufenthG. Voraussetzung ist eine mindestens zwei-jährige Berufsausbildung ineinem qualizierten Ausbildungs-beruf. Die Erteilung der Ausbildungsduldung ist ausge-schlossen, wenn ein Beschäigungsverbot nach § 60a Abs. 6AufenthG vorliegtoder konkreteMaßnahmen derAufenthalts-beendigung bevorstehen. Nach Abschluss der Ausbildungbesteht im Fall der Arbeitsaufnahme im Ausbildungsberufdie Möglichkeit einer zweijährigen Aufenthaltserlaubnis.Ausländerverfügen nicht über die deutsche Staatsange-rigkeit. Sie haben entweder eine andereStaatsangehörig-keit oder sind staatenlos.GLOSSARAnhang
77offenes-sachsen.de77Drittstaatsangerigebesitzen nicht die Staatsangerig-keit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union.Dublin-Verfahrendient zur Feststellung, welcher euroi-sche Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Asylantrag, derin derEuropäischen Union,Norwegen, Island,der Schweizund in Liechtenstein gestellt wird, inhaltlich geprüwird,und zwardurch nureinen Staat.Es istin derRegel derStaatzuständig, in dem derAsylsuchende zuerst angekommen ist.Um festzustellen, welcher das ist, werden in einer erken-nungsdienstlichen Behandlung Fingerabdrücke genommenund ein Passbild gemacht. DieseDaten werden dann in eineeuropaweite Datenbank eingespeist.Duldungberechtigt nicht zum dauerhaenAufenthalt.Die Abschiebung eines ausreisepichtigenAusländers wirdmit einerDuldung verschoben. SiebetriMenschen,die kei-nen Aufenthaltstitel (mehr) haben. Die Duldung wird erteilt,solange die Abschiebungaus tatsächlichen oderrechtlichenGründen unmöglich ist, etwa, weilein Abschiebungshinder-nis (Passlosigkeit oder fehlende AufnahmebereitschadesZielstaats) besteht oder der Ausländer wegen einer Krank-heit reiseunfähig ist. Die oberste Landesbehörde kann dieAbschiebung von bestimmten Ausländergruppen für dieDauer von sechs Monaten aussetzen, um in besonderenLagen humanitären Schutz zu bieten.Einstiegs-/Berufsqualizierungist ein sozialversiche-rungspichtiges Praktikum. Sie soll Jugendliche und jungeErwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf ent-schieden haben, aufeine Ausbildung vorbereiten.Ein solchesPraktikum dauert zwischen sechs und zwölf Monate.EMRKstehtfür EuropäischeMenschenrechtskonvention undgibt den Vertragsstaaten einenMindeststandard an zu schüt-zenden Freiheitsrechten vor.EU-Bürgerhaben die Staatsangerigkeit einesEU-Mitgliedstaats undnnen sich laut Freizü-gigkeitsrecht im gesamten Gebiet der Euro-päischen Union frei bewegen und arbeiten.Flüchtlingesindgemäß GenferFlücht-lingskonventionnicht nur anerkanntpolitisch Verfolgte, sondernauchMenschen, denen aufgrund ihrerAusländerbehördeist zuständig für aufenthalts- undpass-rechtliche Maßnahmen. Es gibtsie in jedem Landkreisundjeder kreisfreien Stadt. r das Asylverfahren ist allein dasBAMF zuständig.Ausländerzentralregister (AZR)ist einebundesweitepersonenbezogene Datei, die zentral vom BAMF geführtwird. Sie enthältInformationen über Ausländer,die sich inDeutschland aufhalten oder aufgehalten haben. Inhaltsindinsbesondere die Personaliendes Ausländers, LichtbilddesAusländers (nur bei Drittstaatlern), Angaben zu seinemaufenthaltsrechtlichen Status sowie zum Aufenthaltszweck.Nutzer des AZR sind in ersterLinie die Ausländerberden,das BAMF, die deutschen Auslandsvertretungen und dieGrenzbehörden.Ausreisegewahrsambezeichnet dieMöglichkeit, dass einBetroener unabhängig von denVoraussetzungen der Siche-rungshaftzur Sicherungder Durchführbarkeit derAbschie-bung auf richterliche Anordnung für die Dauer von längs-tens zehn Tagen in Gewahrsam genommen werden kann,wenn die Ausreisefrist abgelaufen ist und die betroenePerson fortgesetzt ihre Mitwirkungspichten verletzt oderüber ihre Identität oder Staatsangehörigkeit geuscht hat,(§ 62b des Aufenthaltsgesetzes).Ausweisung bedeutet den Entzug eines etwaigen Aufent-haltsrechts. Ein Wiedereinreiseverbotwird statuiert, sodassdie Ausreisepicht eintritt. ImUnterschied zur Abschiebung,die eine Vollzugsmaßnahme (zwangsweise Außerlandes-schaung) darstellt undmit der dieAufenthaltsbeendigungbehördlich durchgesetzt wird.BAMFist die Abkürzung für das Bundesamt für Migrationund Flüchtlinge. Es arbeitetin den Bereichen Asyl,Migration,Integration, Rückkehrförderung und jüdische Zuwanderer.Das Bundesamt führt die Asylverfahren durch.Beschäigungsverordnung (BeschV)regelt, unter welchenVoraussetzungen ausländische Arbeitnehmer und bereitsin Deutschland lebende Ausländer zum deutschen Arbeits-markt zugelassen werden können.Blaue KarteEUistein Aufenthaltstitelfür AkademikerausNicht-EU-Staaten zur Ausübung einerhochqualizierten Be-schäftigung. Neben einem Hochschulstudium ist ein Arbeits-vertrag mit einem bestimmten Mindestgehalt erforderlich.
78JAHRESBERICHT 2021benötigen Personen,die imKinder- oderJugendbereich tätigwerden wollen (z.B. Schule, Sportverein). Das »erweiterteFührungszeugnis« enthält gegenüber dem normalen h-rungszeugnis zusätzlich geringgige Verurteilungen undVerurteilungen, die wegen Fristablaufs nicht mehr in dasnormale Führungszeugnis kämen, wegengewisser Straaten(z.B. exhibitionistische Handlungen, Verbreitung porno-graphischer Schrien, Menschenhandel).Härtefallkommissionist ein auf der Grundlage des § 23ades Aufenthaltsgesetzes durch die Landesregierung einge-richtetes Gremium, welches dieoberste Landesbehördeersuchen kann, betroenenAusländern trotz vollziehbarerAusreisepicht wegen dringenderhumanitärer oder persön-licherGründe einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Nur einMitglied der Härtefallkommission kann diese veranlassen,sich mit dem Anliegen eines Ausländers zu beschäigen(Selbstbefassungsantrag).ICT – IntraCorporate TransfereeKartedient derUmset-zung der EU-Richtlinie zum unternehmensinternenTransfer.Die ICT-Karte stellt einen Aufenthaltstitel für Drittstaats-angehörige dar, die als hrungskräe, Spezialisten oderTrainees in einem Unternehmen im EU-Ausland tätig sindund in eine Niederlassungderselben Unternehmensgruppeentsandt werden.Integrationskursverordnung (IntV)über die Durchfüh-rung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaus-siedler regelt das Grundangebot zur Integration in das wirt-schaliche, kulturelle und gesellschaliche Leben in derBundesrepublik Deutschland.JMD (Jugendmigrationsdienste)beratenund begleiten neuzugewanderte Jugendliche undjunge Erwachsene bis27 Jahre.KAB/KAIBsteht für kommunaler Ausländerbeauragterund für kommunaler Integrationsbeauragter.Königsteiner Schlüssellegt fest, wie viele Asylsuchendejedes Bundesland aufnehmen muss. Er berechnet sichjähr-lich aus dem Steueraufkommen und der Bevölkerungszahlder Länder. Auf diese Weise sollen die mit der Aufnahmeverbundenen Lasten angemessen verteilt werden. Sachsennimmt von allen Asylbegehrenden in Deutschland 4,99 Pro-zentauf und steht damit an sechster Stelle.Rasse, Religion, Staatsangehö-rigkeit,ihrer politischen Überzeu-gung oder Zugerigkeit zueinerbestimmtensozialen Gruppe in ihremHeimatland Gefahr droht. Sie benden sichaußerhalb ihres Heimatlandes.Anders als bei Asyl-berechtigtenmuss diese Gefahr nichtvom Staat,sondernkann auch von Parteien oderOrganisationen ausgehen. DerFlüchtlingsschutzwird nachder GenferFlüchtlingskonven-tion gewährt.Flughafenverfahrengelten fürAsylbewerber aussicherenHerkunsstaaten sowiefür ausweisloseAsylbewerber,dieüber einen Flughafen einreisen wollen und die Grenzbe-hörde um Asyl ersuchen. Hier wird das Asylverfahren vorder Einreise im Transitbereichdes Flughafens durchgeführt,soweitder Ausländer dort untergebracht werdenkann. FürdieDauer des Verfahrens ist ein Verlassen des Transitbereichesnicht möglich.Folgeantragauf Asyl ist nach Rücknahme oder unanfecht-barer Ablehnung eines früheren Asylantragsmöglich. Diesesneue Asylverfahren wirdnur dann durchgehrt,wenn sichdie Sach- oder Rechtslage zugunsten des Asylbewerbersgeändert hat oder neue Beweismittel vorliegen. Der Folge-antragsteller muss von sich aus diese neuen TatsachenundBeweise angeben.Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)legt klar fest,wer einFlüchtling istund welchenrechtlichen Schutz,welche Hilfeund welche sozialen Rechte sie oder er von den Unter-zeichnerstaaten erhalten sollte. Sie deniert auchdie Pich-ten,die ein Flüchtlingdem Gastland gegenübererfüllen muss,und schließt bestimmte Gruppen – wie Kriegsverbrecher vom Flüchtlingsstatus aus. Die Genfer Flüchtlingskonventionwar zunächst daraufbeschränkt, hauptsächlicheuropäi-sche Flüchtlinge direkt nach dem Zweiten Weltkrieg zuschützen. Als das Problemder Vertreibung globaleAus-maße erreichte, wurdeder Wirkungsbereich der Konventionerweitert.Führungszeugnis, umgangssprachlich auch »polizeilichesFührungszeugnis« genannt, ist eine auf grünem Spezial-papier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betref-fende Person vorbestraistoder nicht. Sie stellt einenAus-zugaus dem Bundeszentralregister dar, in dem Vorstrafengespeichert werden. Ein »erweitertesFührungszeugnis«
79offenes-sachsen.dekönnen, sich nur in einem von der zuständigen Behördefestgelegten Bereichaufzuhalten (§61 AufenthG,§ 56AsylG).Resettlementisteine Neuansiedlungvon besondersschutz-bedürigen Flüchtlingen. Die Flüchtlinge werden aus demStaat, in dem sie zuerst Schutz gesucht haben (Erstaufnah-mestaat), in einen anderen Staat gebracht, der ihnen dauer-haSchutz bieten kann. Sie haben in dem Erstaufnahmestaatweder eine ckkehr- noch eine positive Zukunsperspek-tive. Deutschland nimmt seit 2012 jährlich 300 Flüchtlingeinnerhalb dieser Neuansiedlung dauerhaauf.Schutzquotegibt den Anteil aller Anerkennungen bezogenauf die Gesamtzahl derdiesbezüglichen Entscheidungenim betreenden Zeitraum an. Sie berechnet sich aus demAnteil der Asylberechtigten, dienach Grundgesetz Art. 16aSchutz erhalten, denFlüchtlingen, die nachder GFK schutz-bedürig sind, und den subsidiär Schutzberechtigten, dieaus humanitären Gründen in Deutschland bleiben dürfen.Rechnet man die sonstigen Verfahrenserledigungen (Über-stellung in ein anderes Land aufgrund des Dublin-Verfah-rens, Rücknahme des Asylantrags etc.) aus den gestelltenAnträgen heraus, dann spricht man von der bereinigtenSchutzquote, die her ausfällt als die Gesamtschutzquote.Sichere Herkunsstaatensind Staaten, bei denen auf-grund der allgemeinen politischen Verhältnisse vermutetwird, dass dortweder politische Verfolgungnoch unmensch-licheoder erniedrigende Bestrafung oder Behandlungstatt-nden. DieseVermutung besteht, solangeein Ausländer auseinem solchen Staat nicht glaubhaTatsachen vorträgt,die die Annahme begründen, dass er doch verfolgt wird.Sichere Herkunsstaaten sind die Mitgliedstaaten der EUsowie Albanien, Bosnien undHerzegowina, Ghana, Kosovo,Mazedonien, Montenegro,Senegal undSerbien. Beab-sichtigtsind Algerien, Marokko und Tunesien.Subsidiärer Schutzgilt in llen, in denendas Asylrecht nicht grei, aber dennochschwerwiegende Gefahren für Freiheit,Leiboder Leben bestehen.Berücksich-tigtwerden ausschließlichsolcheGefahren, die dem Antragsteller indem Land drohen, in das er ab-geschoben werden soll.Ob dieserbehelfsßige Schutzgewährtwird, prüdas BundesamtvonKontingentüchtlingesindFlüchtlinge ausKrisenregionen,die im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommenwerden. In Deutschland nnen das die obersten Landes-behörden bzw. das Bundesministeriumdes Innern anordnen.Ein Beispiel sind die Aufnahmeprogramme für Syrer. DiePlätze wurden vom Bund und den Ländern geschaen.Landesinterne Verteilungder Asylbewerber in Sachsenerrechnet sich aus dem Anteil der Wohnbevölkerung derLandkreise und kreisfreien Städte an der sächsischen Ge-samtbelkerung. Ausschlaggebend für die Berechnung istder Bevölkerungsstand im Juni des Vorjahres.MBEsteht r »Migrationsberatungfür erwachsene Zuwan-derer«. Sie berät und begleitet erwachsene Zuwanderer, dieneu zugewandert sind. Träger sind beispielsweise Sozial-dienste wie die Caritas.Menschen mitMigrationshintergrundsindalle Personen,die nach 1949 auf das heutige Gebiet der BundesrepublikDeutschland zugewandert sind, sowie alle in Deutschlandgeborenen Ausländer und alle in Deutschlandals DeutscheGeborene mit zumindest einem nach 1949 zugewandertenoder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.Niederlassungserlaubnisist unbefristet und berechtigt zurErwerbstätigkeit in Deutschland. Um eine Niederlassungs-erlaubnis zu erhalten, muss man in der Regel seit fünfJahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und weitere Vor-aussetzungen erfüllen zumBeispiel seinenLebensunter-halt undden seinerFamilienangehörigen eigenständigsichern sowie über ausreichende Deutschkenntnisse ver-gen. Vorstrafen stehen dem Erhalt einer Niederlassungs-erlaubnis im Wege.Positivlistewird von der Bundesagenturfür Arbeit erstellt.Die Listebesteht ausBerufen, diein Deutschlandgebrauchtwerden und die mit entsprechendqualizierten Drittstaats-angehörigen besetzt werden nnen.  Die Positivliste iststrikt von der Blauen Karte EU zu unterscheiden, denn dasQualikationsniveau ist anders. Sie wird seit 2013 erstellt,um Engpässe nicht nur in Akademikerberufen, sondern auchin Mittelstandsberufen zu begrenzen.Räumliche BeschränkungResidenzpicht besagt, dassAsylbewerber und Geduldete für eine bestimmte Zeit bzw.unter bestimmten Voraussetzungenverpichtet werden
80JAHRESBERICHT 2021sich aus, nachdem ein Asylantraggestellt wurde. Subsidiärer Schutz wirddann für mindestens ein Jahr gewährt.UNHCRist dasFlüchtlingshilfswerk der VereintenNatio-nenund wurde 1950 von der Vollversammlung der Verein-tenNationengegründet,umHilfefürdieFlüchtlingedesZweitenWeltkriegs zu leisten. Auf Grundlage der GenferFlüchtlingskonvention setzt essich weltweit dafürein,dass von Verfolgung bedrohte Menschen in anderen Staa-ten Asyl erhalten. In vielen Ländern stellt das UNHCR ma-terielle Hilfen für Flüchtlinge zur Verfügung, zum BeispielWasser,Unterküne und medizinische Versorgung.LautMandat hates auch die Aufgabe, dauerhae sungen fürFlüchtlinge zunden.UN-Kinderrechtskonventionbezeichnet dasÜbereinkom-menüber die Rechte desKindes und ist eininternationalesMenschenrechtsinstrumentarium fürKinder. Siewurdeam 20. November 1989 durch die UN-Generalversammlungverabschiedet und trat am 2. September 1990 in Kra.Unterbringungerfolgt inden Landkreisen undkreisfreienStädten. Dortwerden dieAsylbewerber inGemeinschas-unterkünen (zentral) oder Wohnungen (dezentral)unter-gebracht.Unterbringungsbehördengliedern sichwie folgt: Dieoberste Unterbringungsbehörde ist das Sächsische Staats-ministerium des Innern. Diehöhere Unterbringungsbehördeist die Landesdirektion Sachsen (Zentrale Ausländerbehörde),die für die Aufnahmeeinrichtungen und die landesinterneVerteilung zuständig ist sowie Zuweisungsentscheidungenfällt. Die unteren Unterbringungsbehörden sind die Land-kreise und die kreisfreien Städte. Sie sind zur Aufnahmeund Unterbringung der zugewiesenen Asylbewerber ver-pichtet.Vorrangprüfungwird die Zustimmung der Arbeitsagenturzur Arbeitsaufnahme eines Ausländers genannt. Hier werdendrei Kriterien geprü: die Auswirkungen der Beschäigungauf den Arbeitsmarkt, ob Bevorrechtigtezur Verfügungstehen, und die konkretenArbeitsbedingungen. Im Rahmender Vorrangprüfung wird geklärt, dass eine Stellenbeset-zung mit einem ausländischen Bewerber keine nachteiligenAuswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat und keine bevor-rechtigten Arbeitnehmer(deutsche Staatsangehörige,Bürgereines EU- oder EWR-Staates oder sonstige bevorrechtigteausländische Arbeitnehmer) für die zu besetzende Stellezur Verfügung stehen.Wohnsitzauagebezeichnet die Möglichkeit der Ausländer-behörde, die Wahl der Wohnsitznahme unter bestimmtenVoraussetzungen einzuschränken.Zuwanderungbezeichnet alle Formen der grenzüberschrei-tenden Migration (lang- undkurzfristig). Gemeint sind hierausländische Zuwanderer, die aus Deutschland oder demAusland nach Sachsen kommen.Quelle:Das Glossar beruht zu Teilen auf Veentlichungen desBundesministeriums des Innern, der Bundeszentrale fürpolitische Bildung, des BAMF, desUNHCR und des Medien-dienstes Integration.
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IMPRESSUMAnhang
83Bemerkungen zum SprachgebrauchIm Jahresbericht 2021 verwenden wir dieBegrie Menschen mit Migrationshintergrund, Migranten, Zuwan-derer und Ausländer. DerBegriMigrationshintergrundwurde erstmals im Mikrozensus1des Statisti-schen Bundesamtes imJahr 2005 benutztund bezieht sichauf den gesamtenIntegrationsprozess, dermehrere Generationen umfassen kann. Damit sind nicht nur Menschen mit ausländischer Staats-angehörigkeit gemeint.  »Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst odermindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt.« DieseDenition umfasst zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer.Weiterhingehören zugewanderteund nicht zugewanderteEingebürgerte, Spätaussiedlerinnenund Spätaussiedler und Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoptiondurch einen deutschen Elternteil erhalten haben, dazu. Außerdem fallen die mit deutscherStaatsangehörigkeit geborenen Kinderder vier zuvorgenannten Gruppen unterdiesen Begri.Der Begri»Zuwanderer« wird synonym zum BegriMigrant verwendet, betont aberstärker, dass die Zuwanderung geradeerfolgt ist oder zukünig erfolgenwird. Der Begri»Ausländer« wird vor allem in rechtlicher und statistischer Hinsicht verwendet undbezieht sich auf die Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.Bei den ThemenAsyl und Fluchtwerden unterschiedliche Begrie(zum BeispielAsyl-suchende, Asylbegehrende, Asylbewerber, Personen mit Asylstatus,Flüchtlingeetc.) verwendet. Erläuterungen dazu gibt das umfangreicheGlossar im Anhang.Der Jahresbericht 2021 kann überwiegend nur etwas zu Ausländern aussagen, weildas Statistische Landesamt Sachsen außer für den Bereich derSchulbildung nochnicht über Zahlen zu allen Personen mit Migrationshintergrund verfügt.Der Sächsische Landtag verwendet sowohl die weibliche und männlichePerso-nenbezeichnung nebeneinander als auch das generischeMaskulinum.Bei den ent-sprechenden Bezeichnungensind stetsalle Menschen,unabhängig vomGe-schlecht, gemeint.Die platzsparendeAusdrucksweise dientderbesserenLesbarkeitsowie der Barrierefreiheit.ImpressumHerausgeber:Der Sächsische AusländerbeauragteBernhard-von-Lindenau-Platz 101067 DresdenTelefon: 03514935171Telefax: 03514935474saechsab@slt.sachsen.dewww.oenes-sachsen.deV.i.S.d.P.: Markus GuerMitarbeit:Beate Freiberg, Martha Freitag, Markus Guer, Dr. Adrian Klein, Christoph Hindinger, Magda-lena Hovancová, Petra Major, Carola Petters, Grit Sperling, Dr. Heribert Uschtrin,Nathanael ZehBeiträge von Gastautoren sind namentlich gekennzeichnet.Redaktionsschluss: 30. Mai 2022Realisierung: Ö GRAFIK | Titelbild: Monstera von PexelsDruck: Wirmachendruck GmbH1. Auage 2022, 200 Stück1Statistisches Bundesamt: Migration & Integration – Methodische Erläuterungen; www.destatis.de
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