2022JAHRESBERICHTSÄCHSISCHERLANDTAG_7.LEGISLATURPERIODE
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JAHRESBERICHT2022Der Sächsische Ausländerbeauftragte3
Foto: Steen GierschVorspann4JAHRESBERICHT 2022nach oben fallendas hatten wir unsim Jahresbericht 2021zur Bewältigung der Krisenzustände vorgenommen. Gemeintwar damit, optimistisch zu sein und nach vorn zu denken:scheinbar komplexe Herausforderungen aufzubrechen, Miss-stände konkret zu machen und sie dadurch strategisch zulösen. Diese Devise war 2022 angesichts des russischen An-griskriegs in derUkraine, der leiderbis heute anhält,nötigerdenn je. Die unmittelbar ausgelöste Fluchtbewegung aus derUkraine hat im Februar auchjede und jeden von unsinSachsenbetroen. Wir mussten uns kurzfristigentscheiden,was wir in dieser Situation für die ankommenden Men-schen tun wollten. Ich möchte andieser Stelle allen Engagier-ten danken, die ukrainische Schutzsuchende auf die ein oderandere Weise unterstützt haben. Ohne Ihr Mittun wäre esin einer Lage, in der diesächsischen Behörden vor unvorher-gesehene strukturelle Herausforderungen gestellt waren,schlicht nicht gegangen.LIEBELESERINNEN,LIEBELESERVorspann
5offenes-sachsen.deDieser Jahresbericht legt den Fokus auf das Verhalten derBehörden: WelcheAntworten konntensie aufdie drängendenHerausforderungen des letztenJahres geben –wie Wohnraumzu gewährleisten, ausreichende Sprach- und Integrations-kurse bereitzustellen, ukrainische Kinder zu unterrichtenund die Eltern in den Arbeitsmarkt zu integrieren? Wie istdie langfristige Planung der Behörden? Und wie wurde dieVeränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen imAuf-enthaltsrecht vorbereitet? Über dieArbeitsweise der Auslän-derbehörde Plauenund wasden Erfolgihrer Arbeitausmacht,lesen Sie aufSeite 16 und 17.Das vergangene Jahr hat auch meine Arbeit verändert: DieAmtsführung geht zunehmend über das Mandat des Säch-sischen Ausländerbeauragten hinaus.Es bewegt sichlautGesetz in einem Handlungsfeld,das die Belange derim Frei-staat lebenden Ausländerinnen undAusländer in den Blicknimmt. Die Einzelfälle, diemich regelmäßig erreichen, habenim vergangenen Jahr verstärkt Fragen oengelegt,die inWechselwirkung zu anderen Politikfeldern stehen.Betrach-ten wir allein das Thema »Arbeitsplatz«: Füreine erfolgreicheArbeitsmarktintegration sind neben den aufenthaltsrecht-lichen Voraussetzungen eineexible Verwaltung, verzahnteAnerkennungs- und Beratungsstrukturen,ein diversitätssen-sibles Betriebsklima, erreichbareSprachkurse, verfügbarerWohnraum etc. notwendig. Zu diesemtechnischen Bereichkommt die gesellschaliche Integration hinzu. In dem An-spruch, die Voraussetzungen für eine gelingende Integrationam Arbeitsplatz zu schaen, besteht für den SächsischenAusländerbeauragten somit einFächer von Handlungsnot-wendigkeiten, die mitden zuständigen Akteurenabzustim-mensind.Sie werden deshalb in diesem Jahresbericht auch Themennden,dieübermeinMandathinausgehen:Wennesbeispiels-weise darum geht,interkulturelleWissenschasprojektein den Lehrplänenauf Sachebene zu verankern; dieErfahrungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte inSachsenöentlichkeitswirksam zu thematisieren;ausländische Unternehmenin Sachsenund dieFachkräezuwan-derung zu stärken. Einige dieser Projekte sind auf Ideen vonIhnen, unseren Partnerinnenund Partnern inder Integrati-onsarbeit, zurückzuführen. Ich freue michweiterhin auf IhreAnregungen, zum Bericht und zu unserer Arbeitim Allgemei-nen, und darauf,mit Ihnen gemeinsamweiter nach vornzudenken.Ihr Geert Mackenroth MdL
100020003000237727703203Belegung6JAHRESBERICHT 202232BERATUNG UNDBETEILIGUNGDES SÄCHSISCHENAUSLÄNDERBEAUFTRAGTEN34THEMENDES JAHRES38AMT UNDVERNETZUNG40INFORMIEREN,ARGUMENTIERENUND PUBLIZIEREN –ONLINE UNDOFFLINE48RECHTLICHER RAHMENR DIE AUFNAHME UKRAINISCHERGEFLÜCHTETER14THEMENDER KLEINEN ANFRAGEN16DIE AUSLÄNDERBEHÖRDEIMVOGTLANDKREIS18ALS AUSLÄNDERBEHÖRDEINLEIPZIGBEGLEITEN UNDENTSCHEIDEN20SCHUTZSUCHENDE,QUALIFIKATIONUND BILDUNGSZUGANG IN SÄCHSI-SCHENAUFNAHMEEINRICHTUNGEN28UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGEAUSLÄNDER(UMA)INHALTVorspann4VORWORT8WAS KENNZEICHNET2022?10AUSLÄNDISCHE PERSONENINSACHSEN12ZUWANDERUNG UNDMIGRATIONIM SÄCHSISCHENLANDTAG
7offenes-sachsen.de50DIE ARBEIT DER SÄCHSISCHENRTEFALLKOMMISSION56BEISPIELE AUS DERENTSCHEIDUNGSPRAXIS58AUSBLICK60GLOSSAR66STATISTIK KURZ UNDKNAPP70IMPRESSUM72KONTAKTESTATISTIKEN2022JAHRESBERICHTSÄCHSISCHERLANDTAG_7.LEGISLATURPERIODEJetzt scannenund zumStatistikteil 2022kommen!
8JAHRESBERICHT 2022EU-Massenzustrom-Richtlinie, die inDeutschland in § 24des Aufenthaltsgesetzesumgesetzt wurde,umgehend gesicherten Aufent-haltsstatus. Aufgrund der großenMenge an Menschen konnte dieregulative Verwaltung in den erstenMonaten jedochnicht strukturierthandeln. Denn wenngleich dasPrüfverfahren dadurch handlicherwurde, verkürzten sich auch dieÜbergangs- und Entscheidungszeiten,die zu einer geordneten Aufnahmegehören. Die Ausländerbehördenkämpen bereits vorher mit Personal-mangel, Gesetzesänderungen undden Auswirkungen der Pandemie.kleinere regionale Einheiten ge-staltete sich mühsam. Ukrainerinnenund Ukrainern stand die behördlicheRegistrierung zwar frei, diese bildetfür die Inanspruchnahme vonLeistungen der medizinischen Ver-sorgung und der Beherbergung, vonSprachkursen und zur Beschulungder Kinder jedoch die grundlegendeBasis. Die Registrierung und dieLeistungsbereitstellung gestaltetesich für Geüchtete, Vermieterund Unterstützer schleppend.Die Entscheidung des EuropäischenParlamentes, mit einer Sonder-regelung das Asylverfahren zu um-gehen, erwies sich – wenn auchformal vereinfachend – als prak-tisch schwierig. Ukrainerinnenund Ukrainer erhielten durch dieAnwendung der sogenanntenBeherrschendes Thema:Krieg in EuropaMit dem Beginn des Krieges am24. Februar venderte sich die inner-europäische Lage massiv. RussischeTruppen grien die Ukraine an,eine beispiellose Fluchtbewegunginnerhalb Europas begann. DieZahl der Schutzsuchenden aus derUkraine, die in die BundesrepublikDeutschland und omals zuerstnach Sachsen kamen, stieg rasant.Überwiegend mussten Frauen,Familien mit Kindern und älterePersonen versorgt werden.Zusatzaufgabe fürSachsens Behördenund die GesellschaNur die große HilfsbereitschaderBevölkerung ermöglichte es, dieseSituation zu bewältigen. Zu großenAnteilen wurden die Kriegsüchtlingeprivat oder privatwirtschalich auf-genommen. Es bildeten sich sofortunzählige Gruppen und Initiativen, dieUnterküne, Sprach- und Beratungs-angebote, medizinische und psycho-logische Hilfe, soziale Betreuungund die allgemeine Versorgung derAnkommenden zivilgesellschalichorganisierten.Der Druck auf die Kommunen wuchsimmens: Die fehlende Verortungführte zu einem Überlaufen derBallungszentren, die Verteilungauf andere Bundesländer undRegistrierung in der Aufnahmeeinrichtung Dresden | Fotos: MarkusGulerWAS KENNZEICHNET 2022?Ukrainische Schutzsuchende in DeutschlandWas war 2022?
9offenes-sachsen.deInterkulturalität lebenDer Einsatz für zugkräige Bedingun-gen, damit Fachkräe kommen undbleiben wollen, stellte sich 2022 alsKernaufgabe heraus. Ausschlaggebendist dabei, welche Antworten derFreistaat Sachsen auf die r einwan-dernde Menschen wichtigen Fragenndet: Wie komplex sind die Aner-kennungsverfahren ihrer beruichenQualikation? Wie werden sie im All-tag integriert? Auf welches gesell-schaliche Klima treen sie? Die Dis-kussionsreihe »Die interkulturelleGesellscha– Perspektiven undChancen für Sachsen« des Säch-sischen Ausländerbeauragten inKooperation mit der SächsischenLandeszentrale für politische Bildungbeschäigt sich deshalb seit Ende2022 mit den verschiedenen Facettenvon Integration, vom Arbeitsmarktüber Verwaltung bis zuReligion.44Website des SächsischenAusländerbeauragten, Link:sab.landtag.sachsen.de/de/Vortragsreihe-Interkulturell.cshtmlwanderte Fachkräe auf allen Ebenenvor einem Kollaps stünde.2Die Zahlensind auch in Sachsen alarmierend:Insgesamt 60 Prozent der Unterneh-men wiesen vakante Stellen aus.Hochgerechnet auf alle sächsischensozialversicherungspichtig Beschäf-tigten entsprach diese Relation rund100000 freien Stellen im Freistaat.Auch wenn bereits mehr als jedesdritte Unternehmen ausländischesPersonal beschäigte, so war dasseit zwei Jahren geltende Fachkräe-einwanderungsgesetz (FEG) nureiner Minderheit der Unternehmenbekannt. Neben dem bürokratischenAufwand stellten für viele Unter-nehmen vor allem die Sprachbarrierensowie die Rekrutierungskostendie entscheidenden rden dar.32SVR Jahresgutachten 2022, Link: www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2022/05/SVR_Jahresgutachten_2022.pdf3Sächsisches Fachkräemonitoring 2022,Link: www.ihk.de/chemnitz/standortpolitik/konjunktur/analysen/fachkraee-3181632GleichbehandlunggewährleistenViele Ukrainer hoen, sie würdennur für kurze Zeit bleiben müssen.Die Honung erfüllte sich nicht. ImJuni 2022 erfolgte in der Bundes-republik der Wechsel der ukrainischenVertriebenen in den Rechtskreis desSGB II. Diese Maßnahme sollte auchdie Ausländerbehörden entlasten.Überdies warnten Verbände, Kirchen,Organisationen und Einrichtungender Flüchtlingsarbeit vor einerUngleichbehandlung verschiedenerGruppen von Geüchteten undkritisierten, die Bevorzugung der»einen« vor den »anderen«.Die »einen«, das sind ukrainischeStaatsangehörige; die »anderen«,das sind Menschen aus anderenRegionen der Welt, die Schutz vorKrieg und Gewalt suchen, und es sindbeispielsweise auch aus der UkraineGeüchtete ohne ukrainischeStaats-angehörigkeit.Fachkräeeinwanderungs-gesetz nutzenDer Krieg in der Ukraine hat Dieren-zen weit aufgebrochen. Und er hatbewusst gemacht, wie stark die inter-nationale Staatengemeinschamiteinander verwoben ist. Kurz nachKriegsbeginn stieg die Inationrasant an, im Oktober überschritt siein Sachsen die Zehn-Prozent-Marke.Doch die damit verbundenenLebensmittelteuerungen und steigen-den Heiz- und Stromkosten bliebennicht die einzigenSorge-Themen:Der Fachkräemangelerreichte 2022 inDeutschland einen neuen Höchst-stand.1Der Sachverständigenrat fürIntegration und Migration mahntebesonders im Hinblick auf das Gesund-heitswesen, dass dieses ohne einge-1ifo Institut, Link:www.ifo.de/pressemitteilung/2022-08-02/fachkraeemangel-steigt-auf-allzeithochInterkulturalität in der Arbeitswelt
10JAHRESBERICHT 2022noch 1061 betragen. Im öentlichenDienst lag der Anteil von Ausländerin-nen und Ausländern zum Stichtag30. Juni 2022 in Sachsen mit 523 aus-ndischen Beschäigten bei 0,53 Pro-zent.1Der Freistaat Sachsen hat im letztenJahr einen Anstieg eingegangenerAsylerstanträge registriert. Syrien istzahlenmäßig bundesweit (70976)und sachsenweit (4253 Erstanträge)an erster Stelle. In Sachsen stehtVenezuela an zweiter Stelle (1672 Erst-anträge), Afghanistan an dritterStelle (1204 EA) und Türkei auf Platz4(1074 EA). Bundesweit an zweiterStelle: Afghanistan mit 36358 EA,und dritter: die Türkei (23938 EA).Über 10470 Asylerstanträge wurdeim letzten Jahr entschieden, wobeidiese nicht aus dem Jahr 2022 stam-men müssen.Besonders ausschlaggebend war imJahr 2022 die Zuwanderung durchMenschen aus der Ukraine. Über dieGrenze des Bundesgebietes kamen54276 Nichtdeutsche aus der Ukrainenach Sachsen. Davon wurden unge-fähr 17000 Menschen in sächsischenAufnahmeeinrichtungen aufgenom-men. Von diesen rund 17000 Men-schen wurden circa 10000 weiterver-teilt, 2700 dabei auf andereBundesländer und 7000 innerhalbvon Sachsen.1Quelle: Bundesagentur für Arbeit.Viele der in Sachsen lebendenausländischen Personen sind zurAusbildung und wegen des Erwerbshier. Allein 18 491 ausländischeStudierende besuchten im Winter-semester 2022/23 Sächsische Hoch-schulen, das entspricht etwa 17,6 Pro-zent aller Studierenden. Die Mehrheitder ausländischen Studierendenkam aus Asien (9843) – die meistendabei aus China (2866). Im Bereichder Ingenieurwissenschaen studier-ten 48,1 Prozent der ausländischenStudierenden (8891); fast jeder füne(19,3 %) in der chergruppeRechts-,Wirtschas- und Sozialwissenschaften(3562).Bei der Sächsischen Landesärzte-kammer waren 3084 ausländischeÄrztinnen und Ärzte aus 102 Nationenim Jahr 2022 gemeldet. Davon sind2819 berufstätig. 2007 hatte die Zahlausländischer Ärztinnen und ÄrzteDer Anteil an ausländischen Personenliegt in Sachsen deutlich unter demBundesdurchschnitt von 14,6 Prozent.Ende 2022 lebten 297598 Personenohne deutsche Staatsangehörigkeit imFreistaat Sachsen. Bei 4,09 Mio. Ein-wohnerinnen und Einwohnernentspricht das 7,3 Prozent. In den Kreis-freien Städten Dresden, Chemnitzund Leipzig ist der Anteil an auslän-dischen Personen zwischen 10 und13 Prozent und damit deutlich höherals in den Landkreisen. Dort liegt derAnteil meist zwischen 3 und 6 Prozent.In Sachsen lag das Durchschnitts-alter der deutschen Bevölkerung imJahr 2022 bei 47,9 Jahren. Im Gegen-satz dazu war die ausländische Bevöl-kerung im Durchschnitt 32,2 Jahre alt,also rund 15,7 Jahre jünger als diedeutsche. Das Durchschnittsalter derGesamtbevölkerung Sachsens lag2022 bei 46,8 Jahren.ABC-Tische | Foto: Stefan MertenskötterAUSLÄNDISCHEPERSONENINSACHSENWas war 2022?
11offenes-sachsen.deProjekte des DSMbeschäigen sich u.a. mitpolitischerBildung,Empowerment, Antirassismus undDemenz.Ein für denDSM zentrales politischesVorhaben betridasgeplante Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz. DerDSM hat am Beteiligungsprozesszum geplanten Gesetzmitgewirkt und einEckpunktepapiermit konkreten For-derungen vorgelegt,für dieer sichseitdem aufallenEbenen stark macht. Im Zuge der geplanten Novellierungder rderrichtlinie hat der DSM im Herbst 2022 einEckpunktepapierveentlicht, das konkrete Forderungenr eine nachhaltige Veränderung der Förderpraxis beinhal-tet und aus einem eigenenPartizipationsprozesshervor-gegangen ist.Oberste Priorität in der Arbeit des DSM hat ein wirksamesIntegrations- und Teilhabegesetz, welches noch in dieserLegislaturperiode verabschiedetwerden soll.Sachsen musssich dabei um alle hier ankommendenMigrant*innen glei-chermaßen gut mmern. Wir brauchen die Vermittlungvon Sprache, die Möglichkeit zur Arbeit und Bildung mög-lichst vom ersten Tag der Ankunan – unabhängig vomGrund der Migration.Wir müssen unszusammen um unkom-plizierte sungen bemühen, damit alle Menschen, die zuuns kommen, ihre Talenteauch in unsere Gesellschaeinbringen und an ihr teilhaben nnen – nur dann wirdSachsen auchfür Fachkräezuwanderungattraktiv undkannentsprechend Beschäigte im Freistaat halten.SeitseinerGründungimJahr2017durchmehrals40Migrant*-innenorganisationen hat sich derDachverband chsischerMigrant*innenorganisationen e.V. (DSM) stetig vergrößert.Ervereint derzeit knapp65 Mitgliedsorganisationen, welcheMenschen aus über 20 verschiedenenHerkunsländernrepräsentieren. 2021 wurde der zehnköpgeVorstand desDSMdurch seineMitglieder aufseinerjährlichen Mitgliederversammlungneugewählt. DieAusrichtung desVerbandswird durch die drei Vorsitzenden Kanwal Sethi, Si Cao undAzim Semizoğlu geleitet und durch denneu eingerichtetenDSM Beiratberaten.Der DSM wirkt sowohl nach innen in seiner Funktion alsDienstleister gegenüber seinen Verbandsmitgliedern als auchnach außen: Als eingemeinsames Sprachrohr vertritt erdieInteressen vonMigrant*innen undMenschen mitMigrations-geschichte inSachsen gegenüberallen relevantenpolitischenAkteuren und Institutionen auf Landesebene und fordert einegleichberechtigte und umfassende Teilhabein allen Be-reichen der Gesellschafürsie ein. Dabei istder DSM in ver-schiedensten Landesgremien vertreten.Die Arbeit des DSM konnte aus dem Ehrenamt heraus aufmittlerweile20 hauptamtlicheMitarbeiter*innenverteiltwerden. Finanziert wird diese Arbeit durch Beiträge der Mit-gliedsvereine und vor allem durch Projektförderungen ausverschiedenen Bundesmitteln und vom Freistaat über diesächsische Förderrichtlinie »Integrative Maßnahmen«. DieDer Co-Geschäsführer des DSM stellte während des Fachtags die Ergebnisse der Bedarfsanalyse vor,die vom DSM mit verschiedenen Migrant*innenorganisationen in Leipzig durchgeführt wurde. | Foto: Erik PeukerVon Lisa-Marie LauxDachverband sächsischer Migrant*innenorganisationen e.V.DER DACHVERBAND
12JAHRESBERICHT 2022Bei abklingendem pandemischen Geschehen traten durch den Zustrom vonukrainischen Schutzsuchenden die Themen Schutz und Migration imFrühjahrunvermittelt und deutlich in die politische Arena ein. Im Vergleich zu den Vor-jahren waren dieSchlagworte Asyl undZuwanderung in denTagesordnungen desSächsischen Parlaments aber weniger präsent.Migration als Thema der Parlamentarischen Debatten imPlenum des Sächsischen LandtagsEine Regierungserklärung in der 46. Sitzung am 23. März zum Krieg in der Ukraine zeigtebereits einen Monat nach dem Kriegsausbruch auf, welche Aufgaben von Staat undGesell-schabewältigt werden müssen. Die Unterstützung der Ukraine sollte sich in Sachsenin derAufnahme und zeitweiligen Integration von Geüchtetenmanifestieren. Das Thema konkre-tisierte sich inder 54. Sitzungvom 14. Juliin einer Befragungdes Staatsministers fürKultuszum Thema: »Starker Einsatz an der Belastungsgrenze: Bildung für Kinder und Jugendlicheaus der Ukraine«.Die Abgeordneten bei der Abstimmung zum Jahresbericht 2021 | Fotos: Markus GulerAktivitäten des ParlamentesZUWANDERUNG UND MIGRATIONIM SÄCHSISCHENLANDTAGWas war 2022?
13offenes-sachsen.de(Drucksache 7/11246) und zurKenntnis genommen worden.Dies war auch dieBeschluss-empfehlung des Innenausschusses.Migration auf der Tagesordnungdes PlenumsGroße Zustimmung sowohlim Ausschuss alsauch imPlenum fand die moderne digitale Berichterstattungan das Parlament. Der Bericht wurde als sogenanntesFlipbook im Internet angeboten. Insbesondere mit derDarstellung und Visualisierung auf verschiedenstenEnd-geräten wurde denAnforderungen der NutzerinnenundNutzer entsprochen.Einegedruckte Ausgabedes Berichtesund des umfangreichenStatistikteiles wurde ebensoange-boten wie barrierefreie PDF-Varianten und eine archivierbareVersion.Eine explizite Migrationsdebatte verzeichnet das Protokollder Landtagssitzungen indes nicht. Dochnden sichdieThemen indirekt in den Debatten zum Doppelhaushaltam Ende des Jahres.Nicht beschlossen wurde der Antrag der FraktionDIE LINKE inder 52. Sitzungvom 2. Juni:»Geüch-teten Menschen eine Bleibe- und Lebenspers-pektive in Sachsen geben:Chancen-Aufent-haltsrechtauch in Sachsen regeln – Jetzt!«.Auch keine Mehrheit erhielten die Anträgeder AfD-Fraktion zur Verhinderung »einerunkontrolliertenMassenmigration«1sowiezur Abschaung des»Zentrum für Fach-kräftesicherungundGuteArbeit(ZEFAS)«2und zum»missbuchlichenBezug von Sozialleistunge3durchukrainische Flüchtlinge.Zwei Gesetzentwürfe wurdenin dieFachausschüsse verwiesen. Das betrafzum einendas »Gesetzzur Verbesse-rung der Teilhabe von Migrantinnenund Migranten im Freistaat Sachsen«der FraktionDIE LINKEund zumanderen das »Gesetz zur Einführungeines Kopuchverbotsin Schulenund inKindertageseinrichtungen«der Fraktion AfD.Jahresbericht 2021 des SABim PlenumAm 9. November2022 beriet dasPlenumüber den Jahresbericht des chsischenAusländerbeauragten für das Jahr 2021.Der Bericht4war nach seiner Übergabeanden Landtagspräsidenten umgehend imAusschuss für Inneres und Sport beraten1DS 7/11096 Unkontrollierte Massenmigrationverhindern – Grenzen sichern.2DS 7/9964 Doppelstrukturen abschaen Keine weiteren Haushaltsmittel für das Zentrum fürFachkräesicherung und Gute Arbeit (ZEFAS).3DS 7/11141 Grundsätze des Leistungsrechts auch beiFlüchtlingen aus der Ukraine beibehalten und dadurchmissbräuchlichen Bezug von Sozialleitungen vermeiden.4DS 7/10990 – Unterrichtung durch den SächsischenAusländerbeauragten.Geert Mackenroth reagiert auf den Redebeitrag eines Abgeordneten.Der Jahresbericht 2021 im Plenumdes Sächsischen Landtags.
Fraktion DIE LINKE | Fotos: Oliver KilligAfD-Fraktion14Die Hauptthemen bliebenNUR DIEABGEORDNETEN DERAFD UND DER LINKENFRAGTENDIESTAATSREGIERUNGWas war 2022?
15Insgesamt verzeichnet das Elektronische Datenbank- und Archivsystem desLandtags für 2022 unter dem Sachgebiet »Ausländer, Migranten« 432 Fundstellen.Davon waren 408 Kleine Anfragen und 24Sonstige Anträge. Diese inhaltlicheZuordnung deckt sichmit der internenErfassung der Drucksachenin der Geschäs-stelle des SAB. Etwa 90 Prozent der Kleinen Anfragen thematisierten Personen undThemen im KontextAsyl. Bei Fragennach Asylverfahren standenStatistiken zu Unterbrin-gungen und die Aufnahmen in diversen Zeiträumen/Städten/Landkreisen im Interesse.Die AfD-Fraktion fragte dabei etwa doppelt so viel wie die Fraktion DIE LINKE.Von den 311 Anfragen derAbgeordneten der AfD-Fraktion betreen überein Drittel (132) dasThema Straaten und sind Reaktionen auf lokale Meldungen zur Kriminalität. Die Fragenzielen auf Zusammennge zwischen Herkun, Aufenthaltstitel und krimineller Handlung.Ein weiteres Drittel der Fragen an die Staatsregierung befasste sichmit den Aufwendungendes Staates für die Aufnahme (66) und weiteren Kosten (44).Die Politikerinnen undPolitiker der FraktionDIE LINKE wendensich in ersterLinie dann andie Staatsregierung, wenn sieFragen zur Abschiebung einzelnerPersonen bzw. zu Abschiebe-regelungen oderzur Aufnahmebeantwortet habenmöchten. WeitereHauptthemen derKleinenAnfragen betreen Asylverfahren und Aufenthaltsstatus.Kleine Anfragen – Fraktionen ThemenKleine Anfragen – Verteilung nach FraktionenFraktionAfDLINKEAbschiebung allgemein1012Abschiebung Einzelfall020Asylverfahren /Aufenthaltsstatus2017Unterbringung611Straftaten1321Kosten447(illegale) Einreise10Aufnahme6621Integration194Migration allgemein23Freiwillige Ausreise70Sonstige41Quelle: EDAS; Geschässtelle des SAB.AfDDIE LINKE31197
16JAHRESBERICHT 2022Stressfaktoren analysierenIntern habe man seit 2019 professionell die Prozesse analy-siert, geschaut, welche Stressfaktoren es für Mitarbeitergebeund wo diemeiste Arbeitszeit liegenbleibe. Heraus kam,dasstelefonische Nachfragen die Sachbearbeiter immer wiederherausgerissen hätten. Es dauereeben, bis Name, PersonundAnliegen wieder auf dem Schirm seien. 900 Anrufe wurdenpro Woche gezählt. Als hinderlich erwiesen sich auch dievielen ungeplanten persönlichenVorsprachen. Im Ergebnisführte die Behörde eine Servicenummer ein. Dabei gibteinDiensthabender zu allenFällen Auskunzum Sachstandundhält den anderen so den Rücken frei. Die freienServicezeitenwurden deutlich von vier auf zwei Tage pro Wocheeinge-schränkt und im Gegenzug ein Bestellsystemeingehrt.So nnten sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf denTermin vorbereiten. Zudem erhielten Bewerber vorausschau-end von der Behörde einen Termin, wennin absehbarer ZeitVerlängerungen oder Erlaubnisse zu beantragen seien. Inder Einladung steht auch, welche Unterlagen zur abschlie-ßenden Bearbeitung mitzubringen seien. Aktuell werden80 Prozentdes Kundenstromesbestellt. Innerhalbvon zehnTagen sollen die Antragsteller dann eine ckmeldung er-halten.Zusatzaufgabe 3500 UkrainerNormalerweise bewegensich dieBetreuungszahlen imVogtlandkreis bei etwa 1750 Asylbewerbern von insgesamt13500 Ausländern.Mit Beginndes Kriegeswurden proTag biszu 100 Schutzsuchende aufgenommen.Der Ansturm konntenicht komplikationslos bewältigt werden. Was Mittenzweyund seinen Mitarbeiternaber half, wardie Rückendeckungder Bürgermeister. Sie warben im Umland für dieUnterbrin-gung. Außerdem konnte den privatenVermietern eine Unter-bringungspauschale von 5Euro pro Tagund Flüchtling ga-rantiert werden.Jens Mittenzwey strahlt, wenn er nach seiner Arbeit gefragtwird. Seit 2015 leitet der Diplomverwaltungswirt die Auslän-derbehörde im Vogtlandkreis. Immer wieder betont er imGespräch, dass er Freude daran hat,Verwaltung zu gestaltenund Prozesse zu optimieren. Das geschieht zum Vorteil derKlienten und der Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter. »Das istaber nur möglich, weil meine Vorgesetzte sowie mein alterund neuer Landrat uns vertrauen und stärken«, sagt der43-hrige. Einfach wares trotzdem nicht.Allein die Anzahlder von einem Sachbearbeiter zu betreuenden lle stiegin den letzten fünf Jahren von 700 auf rund 1100 und nachden Pandemiejahren war es gerade 2022 nicht einfach.Jens Mittenzwey | Foto: Landratsamt Vogtlandkreis»Nicht verhindern, sondern ermöglichen.«DIEAUSLÄNDERBEHÖRDEIM VOGTLANDKREISWas war 2022?
17offenes-sachsen.deWanderakten vermeidenFälle mit verzwickten Sachlagen, für die es keine eindeutigeEntscheidungsgrundlage oder viele Mitentscheider gebe,produzierten Akten, die im Vogtlandkreis »Wanderakten«genannt werden. Sie wandernim Aktenstapel immer weiternach unten, weil sie der Sachbearbeiter nicht abschließenkann. Dadurch entstehen lange Bearbeitungszeiten, Nach-fragen, Zwischenbescheide und Frust. Dem versuche mansoentgegenzuwirken, dass dieAkten spätestens nachacht Wo-chen vom Vorgesetzten rausgezogen würden und gemeinsamEntscheidungen gellt werden. Diese würden wiederumallen bekannt gemacht, damit vergleichbare lle leichterund mit ckhalt bearbeitet werden können.Gegenrecherche: Welchen Rufgenießt die Ausländerbehördebei anderen, die es wissen müssten? Die Integrationsbeauf-tragte des Landkreisesstellt kurz undknapp fest, dasses beidenen läu. Wenn man anru, bekomme man immer jeman-den ansTelefon undTermine sindmeist inzumutbarer Fristzu bekommen. Auch in der Geschässtelle der Sächsischenrtefallkommission fällt das Vogtland positiv auf. Von dortkomme wenig, weil anscheinend die meisten kniigen Fällevor Ort geregelt werden.Nach Wünschen und Zukunbefragt, ist der Amtsleiter zu-rückhaltend. Im Landkreis und beim Land läge da wenigEntscheidungskompetenz. Hilfreich könne einezentraleRückführungsorganisation im Bund sein. Wir werden Mi-gration nicht verhindern nnen, sagt er schließlich. Sieseischonimmer daund müssegestaltet werden,geradewenn esum die Anwerbungund Beheimatung von Fachkräf-ten gehe.»Aber das kann jaauch Spaß machen«, strahlt er.Möglichst an einem Punkt entscheidenIn der Ausländerbehörde im Vogtlandkreis sind die Sach-gebiete Recht, Unterbringung und Soziale Betreuung gebün-delt. Das schakurzeEntscheidungswege. »Ein Bewerber,dem ein Bearbeiteroder eine Bearbeiterindie Arbeits-erlaubnis entziehen muss,muss sich nichtum einen weiterenTermin wegen der Sozialleistungen bemühen. Die Anträgewerden gleich mit erledigt. Wartezeiten, Nachfragen oderZwischenbescheide entfallen«, so Mittenzwey.»Wir möchtenals Ausländerbehördenicht verhindern,sondern ermöglichen«, sagt der Amtsleiter.Das setze voraus,dass alle Angestellten mitziehen müssen, was der Fall sei.Im Teamseien alleAltersgruppen vertretenund dasDurch-schnittsalter liegt bei 29 Jahren.Sachbearbeiter müssenungestört ihre Fälle bearbeitenkönnen. Deshalb gäbe esdaszentrale Servicetelefon und den deutlichen Hinweis, auchdie angebotene Telearbeit zunutzen. Das schae AnreizeundAkzeptanz, da im VogtlandArbeitswege von bis zu70 Kilo-metern nicht selten seien. Der Anteil der Telearbeit stieg seitCoronaum 30 Prozent.Ermöglicht werden solle auch Erwerbstätigkeit beiden Klien-ten, was wiederum die Sozialsysteme und die Verwaltungentlaste. Um 30 Prozent seidie Erwerbsquote seit 2015 gestie-gen. SeinerErfahrung nach soMittenzwey –funktioniere dieMotivation besser als Sanktionen und er lobt ausdrücklichden guten Kontakt mit derArbeitsagentur, speziell denArbeitsmarktmentoren, mit Helferkreisen, den Ehrenamt-lichen und derIntegrationsbeauragten. Nur mitKommuni-kation und Vertrauen funktioniere das System. Wichtig seiihm auch, dass der Kontakt bis zu den Hausmeistern reiche,die die Gewährswohnungen betreuen.Jens Mittenzwey (l.) mit Laura Thiedmann,kommissarischeSachgebietsleiterin Asyl undIntegration undChris Simon, SachgebietsleiterWohnungsverwaltung und soziale BetreuungFoto: Pressestelle Vogtlandkreis
18JAHRESBERICHT 2022erfüllt wird, werden die Mitarbeiterpermanent geschult. Spezialisie-rungen gibt es beispielsweise beimAsylrecht, beim Einbürgerungsver-fahren und der Erwerbsmigration.»UnsereMitarbeiter müssen einefachliche Breite und Tiefe bis insDetail beherrschen, damit dieoder ändert der Gesetzgeber weit-reichende Regelungen. Ausführungs-bestimmungen, Rechtsprechung undKommentare folgen versetztDamitdie Klienten fachkundig und basierendauf dem aktuellen Stand im Verfahrenbegleitet werden können und derGestaltungswille des GesetzgebersDie Ausländer-behörde derStadt Leipzig gehörtzu den größten inDeutschland. Aktuellarbeiten hier 108 Frauenund Männer, die etwa 85000Klienten betreuen, sagt GuidoErmisch. Der sportliche Mann istAnfang dreißig und leitet die Behördeim Technischen Rathaus seitAugust 2022. Das Thema Migrationbeschäigt ihn bereits seit über zehnJahren. Nach seinem Studium derVerwaltungswissenschaen an derHochschule der Sächsischen Verwal-tung in Meißen stieg er im BereichAKZESS1bei der Einführung standar-disierter und transparenter Prozessefür Fachkräe ein. In Leipzig hat mansich grundsätzlich für eine Trennungder ausländerrechtlichen Fach-gebiete von den Sozialleistungen,also auch der Unterbringung,entschieden. Auch innerhalb seinesFachbereiches setzen Ermisch undseine Kolleginnen und Kollegen aufSpezialisierung: »Ausländerrecht isteiner sndigen Venderung unter-worfen. Nahezu aller drei Jahre tri1AKZESS Ausländische Fachkräe-Zuwande-rung ezient und sensibel steuern.Guido Ermisch leitet die Ausländerbehörde im Technischen Rathaus. | Fotos: Markus GulerWIR WOLLENEINEWILLKOMMENSBEHÖRDESEIN.GuidoErmischIm Gespräch mit dem Leiter derLeipziger Behörde, Guido ErmischALS AUSLÄNDERBEHÖRDEBEGLEITENUND NACHVOLLZIEHBARENTSCHEIDENWas war 2022?
19offenes-sachsen.deDie Arbeit derAusnderbehördenbleibt entscheidendAngesprochen auf die hohen Erwar-tungen, die von Politik, gesellscha-lichen Gruppen und den Klientenan die Ausländerberden gestelltwerden, wünscht sich Ermisch wieauch seine Mitarbeitenden mehr Die-renzierung. »Unsere Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter bringen sich wirklichein«, sagt er. »Etwa 99 Prozent derFälle werden mit einem positivenErgebnis für die Betroenen abge-schlossen.« Nach außen werdenjedoch dielle überproportionalhervorgehoben, die aus den unter-schiedlichsten Gründen ungünstigfür den Betroenen abliefen.Im Hinblick auf die politischen Ent-scheider wünscht sich der Behörden-leiter, dass der aktuelle Fokus aufdie Ausländerbehörden, als zentralerErfolgsfaktor für das Gelingen guterAnkommens- und Integrations-prozesse, dauerhagesetzt bleibtund mit der erforderlichen perso-nellen und fachlichen Basisunterstützt wird.Standorten oder aus dem Homeoceermöglichte. Die Leipziger Behördesetzt stark auf Digitalisierung, die hil,Prozesse zu priorisieren. Bewährthabe sich die stringente Zusammen-arbeit in einer Art Fließband Bürger-büro – Ausländerbehörde – Sozial-amt/Jobcenter. In vielen Fällenkonnten Antragsteller in einem Terminalle Beratungen, Anträge und Ent-scheidungen absolvieren und miteinem Leistungsbescheid gehen.»Unsere Mitarbeiter sind gut moti-viert, aber dass Bund und Land dieSchutzsuchenden aus der Ukraineauf die Kommunen delegierten, warschon eine schwierige Herausforde-rung in der Kürze der Zeit.« Wenndann die vom Bund geforderten undgelieferten PIK-Stationen (Personali-sierungsinfrastrukturkomponente)zur Erfassung biometrischer Datenimmer wieder auselen, war daseine zusätzliche Last für die Kollegenundletztlich die Antragssteller.Ermisch: »Viele Mitarbeiter, welcheuns teilweise auch aus anderen Ver-waltungsbereichen unterstützten,habenin dieser Zeit Überstunden auf-gebaut,um die Önungszeiten desAnkommenszentrums abzudecken.Ich bin allen Beteiligten unendlichdankbar für ihren engagierten Einsatz,ohne den diese historische Heraus-forderung nicht hätte gemeistertwerden können.«Menschen fachlich fundiert begleitetund beschieden werden können«,so Ermisch. »Wir wollen eine Will-kommensbehörde sein.« Das Auslän-derrecht habe sich historisch undfachlich entwickelt und werde stetig andie aktuellen Rahmenbedingungen,wirtschaliche Erfordernisse, Migrati-onsströme und an die Pluralisierungangepasst. Allein seit 2015, also inner-halb von acht Jahren, wurde dasAufenthaltsgesetz 50-mal vom Gesetz-geber geändert. Aus seiner Erfahrungbesteht ein hoher Aufklärungsbedarfbei Menschen mit Migrationshinter-grund, die zum ersten Mal mit denmitunter komplexen Verwaltungsver-fahren in Berührung kommen. O-mals sei am Anfang eines Verfahrensnicht klar, mit welchem Antragszieldie Menschen kommen. Dann kristal-lisiere sich heraus, welcher Wegunter den gegebenen persönlichenBedingungen im gesetzlichenRahmen möglich werde.Von Pandemie,elektronischer Akteund UkrainernRückblickend auf das Jahr 2022 nahmsich die Behörde zu Jahresbeginndie Einführung der elektronischenAktenführung vor. Der ging ein Ein-führungsprojekt von rund 1,5 Jahrenvoraus. Dann kam der unerwarteteZugang einer Vielzahl von ukraini-schen Schutzsuchenden unter derMaßgabe der europäischen Sonderre-geln. Der normale zeitliche Vorlauf inAufnahmeeinrichtungenentel.Um zeitweise über 200 Schutz-suchende aus der Ukraine am Tagregistrieren und beraten zu können,habe man schon aus räumlichenGründen Außenstellen schaenmüssen – etwa das Ankommens-zentrum in der Wandelhalle des NeuenRathauses. Positiv habe sich dabeidie elektronische Akte ausgewirkt,die das Arbeiten von verschiedenen
20JAHRESBERICHT 2022Sachsen nahm im letzten Jahr 18474 Asylsuchende auf. Im Jahr 2021 wurden 10222 Geüch-tete aufgenommen. Seit dem Sommer 2021 sind deutlich mehr Zuge als in den Vorjahres-monaten zu verzeichnen. Dieser Trend setzt sich auch 2022 fort. Die meisten Aufnahmengab es im Rückblick im Jahr 2015. Damals kamen 69900 Asylsuchende nach Sachsen, 2016waren es 14860 und 2017 kamen 9183 Menschen (2018: 8828, 2019: 6645 und 2020: 4463).Aufnahme von Asylsuchenden in Sachsen2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022Jan1 640 3 041 771948697543323750Feb2 011 2 209 573678514463378786März 1 413 8575177255412834411 028April 1 578 861456701517106676586Mai1 570 780732823446725671 155Juni2 286 1 253 6066794341225641 266Juli4 077 1 108 8168945492836551 175Aug5 759 1 100 8288005655608832 153Sep10 285 8638056635506041 006 3 280Okt14 339 9359406225925462 047 2 579Nov16 8621 036 1 026 6926524401 802 2 331Dez8 080 8171 113 6035884418801 385Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern.20152016201720182019202020212022JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOkt NovDezUnterbringung von Asylsuchenden inAufnahmeeinrichtungenSCHUTZSUCHENDE,QUALIFIKATION UNDBILDUNGSZUGANG IN SÄCHSISCHENAUFNAHMEEINRICHTUNGENSchutzsuchende
21offenes-sachsen.deStanden zu Beginn des Jahres 2022 zwölf Aufnahmeein-richtungen mit einer Kapazit von4520 Plätzen zur Verfü-gung, so waren es zum 31. Dezember zwölf Einrichtungen mitinsgesamt 7385 Plätzen. Keinesder Unterbringungsobjektewurde zum 31. Dezember2022 im »Stand-by-Modus« vorgehalten.11DS 7/8716, DS 7/12004, DS 7/12090Unterbringungssituation in AufnahmeeinrichtungenHinweis: Es wurden jeweils zur Verfügung stehende Daten von Stichtagen verwendet, die dem Quartalsende am nächsten kommen.Daten für 2022 hinsichtlich der Kapazität entsprechen der Gesamtkapazität, unabhängig von der Nutzung(auch Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge); Belegungsdaten beziehen sich ausschließlich auf Asylbewerber.Quellen: Sächsisches Staatsministerium des Innern; ab*31.12.2021: DS 7/8716, 7/9519, 7/10300, 7/11116, 7/12090.27.01.202124.03.202123.06.202129.09.202131.12.2021*KapazitätBelegung0100020003000400050006000535520641628195529712377535544804230452001000200030004000500060007000800031.12.2021452023772770320349854449587055006960738529.03.202230.06.202230.09.202231.12.2022KapazitätBelegung
22JAHRESBERICHT 2022Qualikation von Personal derAufnahmeeinrichtungenDie Betreiberder Aufnahmeeinrichtungengewährleisten eineregelmäßige Schulung und Fortbildung des eingesetztenPersonals. Sie haben verpichtend sicherzustellen,dass dasPersonal der Einrichtungsleitung und der Teamleitung So-ziale Betreuung vor dem ersten Einsatz und wiederkehrendim Bereich interkultureller Kompetenzund Gewaltpräventiongeschult und fortgebildet wird. DieSchulung in interkultu-reller Kompetenz soll möglichst Kenntnisse und Sensibilisie-rungsmaßnahmen für geschlechtsspezischeVerfolgung, dengeschlechter- und kultursensiblen Umgang mitAsylbewer-bern sowie die besondere Situationvulnerabler Gruppenumfassen.Die Betreiber haben verpichtend sicherzustellen, dass dasPersonal für dieKinderbetreuung und sozialeBetreuung vordem ersten Einsatz und wiederkehrend infolgenden Be-reichen geschult und fortgebildet wird: ersteHilfe, interkul-turelle Kompetenz,Umgang mittraumatisierten Asylbewer-bern, Gewaltprävention und Deeskalationstraining sowieUmgang mit Alkohol- und Drogenmissbrauch.Die Sicherheitsunternehmen haben zudem verpichtendsicherzustellen, dassdas Wachpersonalvor demersten Ein-satz und wiederkehrend an Ersthelferschulungen, Brand-schutzhelferlehrgängen, Deeskalationstraining und Schulun-gen zu interkultureller Kompetenz erfolgreich teilnimmt.Zu weiteren Fortbildungen, die die Betreiber alle zwei Jahreoder bei Bedarfanbieten, gehören: Umgangmit sexualisierterGewalt, Arbeitssicherheitsunterweisung, Hygiene, Datenschutzund Brandschutzunterweisungen.Als Nachweis über absolvierte Fortbildungenund Nach-schulungen reichendie BetreiberTeilnahmebescheinigungender jeweiligen Mitarbeiter ein, welche durch die Landesdi-rektion Sachsen kontrolliert werden. Dies erfolgt zu unter-schiedlichen Zeitpunkten mehrmals im Kalenderjahr.22DS 7/9869, DS 7/13472.Bildungszugang von Kindernund Jugendlichen inAufnahmeeinrichtungenDie Grundlage für Bildungszugang von Kin-dern und Jugendlichenin Aufnahmeein-richtungen des FreistaatesSachsen bil-den Art.14 derRichtlinie 2013/33/EU(Aufnahmerichtlinie) sowie§§ 26,28des Schulgesetzes in Verbindung mitden Änderungen des Asylgesetzes imJuli 2017. r alle Kinderab sechsJahren,unabhängigvomAufent-haltsstatus,bestehtinSachseneine Schulpicht.Zum Stichtag 31. Dezember 2022befanden sich im Freistaat Sach-sen 518 Personen unter 18 Jahrenin Aufnahmeeinrichtungen, dar-unter 337 im schulpichtigen Al-ter. Insgesamt 63 Kinder und Ju-gendlicheimschulpichtigenAlter waren länger alsdrei Monate,17 Personen länger als sechs Mo-nate und keine Person länger alszwölf Monatein einerAufnahme-einrichtung untergebracht.Im 2. Halbjahr 2022 befanden sichinsgesamt1876 Kinder undJugend-liche über eine durchschnittlicheDauer von 20bis24 Tagen im Lern-angebot und indiesem Zeitraum wur-den insgesamt 20 Lehrkräe einge-setzt.3Das Bildungsangebot für Kinder undJugendliche in Aufnahmeeinrichtungenumfasst dieModule GrundlagenderMathematik, Englisch sowie Bewegungund Kunst. Die Vereinbarungen zum Bil-dungsangebot sehen keine Trennung nachSchularten vor. Unterrichtet wird in den Al-tersgruppen sechs biself Jahre undzwölf bis18 Jahre. Die Gruppenstärkesoll dabei 15 Teil-nehmende nicht übersteigen.43DS 7/12007.4DS 7/12007, DS 7/9103.Schutzsuchende
Foto: Mehrgenerationenhaus Chemnitz
24JAHRESBERICHT 2022von 20:00Uhr bis6:00 Uhrsoll nebeneinem ständigenAn-sprechpartner eine weitere Person eingesetzt werden. EinBetreuungsschlüssel entsprechend einer Regelaufnahme-einrichtung ist nichtvorgegeben, weil dasmedizinische undpegerische Fachpersonalin derEinrichtung sowieein Pege-dienst aufGrundlage einerärztlichen Verordnungneben dersozialen Betreuungauch pegerischeLeistungen derGrund-und Behandlungspege erbringt. Weiterhin wird eine psycho-logische/psychotherapeutische Betreuung angeboten.5In denkommunalenEinrichtungenvariiert derBetreuungs-schlüssel je nach Größe der Einrichtung und Möglichkeitender Landkreise und Kreisfreien Städte von 1:40 bis 1:600.Inder StadtDresden gibtes keinenxen Betreuungsschlüssel.Die Stadt Chemnitz hat einen Betreuungsschlüssel 1:80 fest-gelegt. In der Stadt Leipzig werdenin der Flüchtlingssozial-arbeit der Gemeinschasunterküne für Personen im Leis-tungsbezugAsylbLGfolgendeBetreuungsschlüsselangewandt: für kleine Unterküne bis 100 Plätze 1:40 undfür große Unterküne ab 100 Plätze 1:50. r Personen imLeistungsbezug SGB II gilt inallen Gemeinschasunter-künen der Betreuungsschlüssel 1:100.Im LandkreisSächsische Schweiz-Osterzgebirgeist dieDauerdes Leistungsbezugs ausschlaggebend für die Festsetzungdes Betreuungsschlüssels. Bei einem Leistungsbezugbisneun Monate gilt der Betreuungsschlüssel 1:50, bei einemLeistungsbezug ab 37 Monate gilt ein Betreuungsschlüsselvon 1:600.6Verteilung auf die KommunenDie Asylsuchenden werden nach Registrierung und medi-zinischer Untersuchung inden Aufnahmeeinrichtungen desFreistaates in der Regel nachkurzer Zeit in die Unterkünein den Kommunen verteilt. Asylantragsteller aus sicherenHerkunsstaaten hingegen sollen bis zum AbschlussderVerfahren in einer Aufnahmeeinrichtung verbleiben.Die Verteilungsquoten für die landesinterne Verteilung derAsylbewerber in Sachsen werden jährlich aus dem jeweiligenAnteil der Wohnbevölkerung der Landkreise undKreisfreienStädte an der sächsischen Gesamtbevölkerung zum Stich-tag 30. Juni berechnet. Die Verteilungsquotenfür das Jahr 2022beziehen sich demnach auf denBevölkerungsstand vonJuni 2021. Daraus ergibt sich folgende Verteilung:5DS 7/12002.6DS 7/12002.Flüchtlingssozialarbeit in chsischen undkommunalen Unterbringungseinrichtungenr GeflüchteteFür die soziale Betreuung der untergebrachtenPersonenin den landeseigenen Aufnahmeeinrichtungensind dieAuragnehmer bei einer Belegungskapazität bis zu 200 Per-sonen verpichtet, täglich von 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr vierBetreuer sicherzustellen.Darüber hinausist einBetreuungs-schlüssel (Sozialarbeiter pro Geüchtete) von mindestens1:70 zu gewährleisten.In den Aufnahmeeinrichtungen für bis zu 100 Bewohner sindin der Zeit von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr mindestens zwei Be-treuer (jeweils eine Person weiblich und männlich) einzu-setzen. Bei bis zu 520 untergebrachten Personen sind min-destens drei,bei bis700 vierund bis1000 untergebrachtenPersonen sind mindestens fünf Betreuervollumfänglich ein-zusetzen.Für die sozialeBetreuung der untergebrachtenPersonen inder Aufnahmeeinrichtung zur Unterbringung und Ver-sorgung vonAsylbewerbernmitbesonderem Betreuungs  und/oderPegebedarfverpichtensich dieAuragnehmer in jedemder Unterbringungsobjekte,täglich von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhrmindestens zweiBetreuer vollumfänglich einzusetzen. In der ZeitFoto: neue heimatEVSchutzsuchende
25offenes-sachsen.deVerteilungsquoten innerhalb Sachsens(für das Jahr 2022)Die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Leipzig alsdie Gebietskörperschaenmit demchsten Belke-rungsanteil nehmen demnach zusammen gut ein Viertelder Asylbewerber auf. Geregelt ist die Unterbringung undVersorgung imchsischen Fchtlingsaufnahmegesetz(SächsFlüAG).Unterbringung in den KommunenDie Asylbewerberwerden entsprechenddiesem Vertei-lungsschlüssel in denLandkreisen und KreisfreienStädtenuntergebracht. Versorgung, Betreuung und Art der Unter-bringung obliegen dabei den Kommunen. Sie kann zentralin Gemeinschasunterkünen oder dezentral in Wohnun-gen bzw. Wohnprojekten erfolgen.Die Verteilung innerhalb der Kommunen setzen diese ineigener Verantwortung und entsprechend den Gegeben-heiten vor Ort um.Verteilungsquoten innerhalb SachsensQuelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen(Gebietsstand: 30.06.2021).Stadt DresdenStadt LeipzigStadt ChemnitzBautzenGörlitzSächsischeSchweiz-OsterzgebirgeMittelsachsenMeißenNordsachsenErzgebirgskreisVogtlandkreisZwickauLeipzig13,714,867,36,267,45,94,98,25,57,76,4Foto: Diakonie Westsachsen
26JAHRESBERICHT 2022schasunterkünen zur Verfügung, diezu 74,3 Prozent belegtwaren. Dazu gab es 22944 Plätzein Wohnungen, die zu74,7 Prozent genutzt wurden.Die oben stehende Übersicht verdeutlicht die Entwicklungder Unterbringungssituation anhand der Anzahl der Gemein-schasunterküne in Sachsen über den Jahresverlauf.Darinnden sich sowohl als Interims- oder Notunterküne be-zeichnete Unterküne als auch gemietete Plätze in Hotels,Pensionen, Gästehäusern undFerienwohnungen etc. wieder.Aufgrund des erhöhten Bedarfs durch die Aufnahmevonukrainischen Kriegsüchtlingen waren diese erforderlichgeworden.Gemeinschasunterküne in SachsenProzentual gesehen waren die Gemeinschasunterkünedurchgängig zu zwei Dritteln bis drei Vierteln belegt. Auf-grund der zu berücksichtigenden individuellen Bedarfe kannZentrale/dezentrale Unterbringungvon Geflüchteten in SachsenIn den Landkreisen und Kreis-freien Städten gab es mit Stand31. Dezember 2022 insgesamt 107Gemeinschasunterküne. Darüberhinaus stehen zwei weitere Unter-kunsmöglichkeiten im »Stand-By-Modus« mit einer Kapazität von 148Plätzen zur Verfügung.7Die Landkreise unddie Kreisfreien Städtever-gten im1. Halbjahr2021 über12009 PlätzeinGemeinschasunterkünen, diezu 77Prozent be-legt waren. r die dezentrale Unterbringung gab es19873 Plätze inWohnungen, die zu76,8 Prozent ausgelastetwaren. Im 2.Halbjahr 2022 standen15784 Plätze inGemein-7DS 7/12090, sowie eigene BerechnungenGemeinschaftsunterkünfte in Sachsen (2022 im Vergleich zu 2021)2022AnzahlGUKapazität BelegungMonatabsolut prozentual*Januar8710 9718 56478,06Februar8811 0598 73578,99März12315 12711 28474,6April14116 98911 64368,53Mai13616 62112 06572,59Juni13416 42211 89072,4Juli12615 43711 57474,98August12114 96811 41676,27September12014 98211 56077,16Oktober12815 78412 21377,38November13416 67512 60075,56Dezember13817 30412 77373,82Quelle: Daten basieren auf der internen monatlichen Unterbringungsstatistik des Sächsischen Staatsministeriums des Innern,jeweils zum Monatsende,*eigene Berechnungen.2021AnzahlGUKapazität BelegungMonatabsolut prozentual*Januar9110 6017 63368,4Februar9010 5657 87467,87März9010 5507 92667,02April9010 6097 97366,36Mai9010 6127 96768,28Juni9110 5957 91569,47Juli9010 6217 92370,27August8910 5617 82869,86September8610 5737 74373,03Oktober12514 9159 89272,31November12314 5189 82172,82Dezember11814 4039 54473,01Schutzsuchende
27offenes-sachsen.deQuote der dezentralen Unterbringungin SachsenBetrachtet mandie Quotender dezentralenUnter-bringung der einzelnenGebietskörperschaen,sind im Jahresvergleich zumJahresende 2021und 2022 in den folgenden Gebietskör-perschaen die größtenVeränderun-gen erkennbar:jedoch nicht auf alle freien Plätze auch eineBelegung er-folgen. Das betrietwaein Viertel derfreien Plätze. Rechneteman diese bei derKapazität heraus, so ergäbesich faktischeine höhere »bereinigte« Belegungsquote.Dezentral – in Wohnungen oder Wohnprojekten – unter-gebracht werden insbesondere Familien mit Kindern undGeüchtete mit einer Bleibeperspektive. Damit soll der in-dividuellen Situation Rechnung getragen sowie eine ange-messenere Privatsphäre und ein selbstsndigeres Lebenermöglicht werden.Zur Quote der dezentralen Unterbringung liegen Eckwertejeweils zum Halbjahr vor (vgl. nachfolgende Grak).Gebietskörperschaften mit größerenVeränderungen zum VorjahrQuelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern.01020304050607080StadtDresden-10,52-6,72+11,2+12,36Mittel-sachsenLeipzigStadtLeipzigDezentrale Unter-bringung zum31.12.2022 (in %)Veränderungzum 31.12.2021(in %)Quote der dezentralen Unterbringungin SachsenQuelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern.020406080100Stadt ChemnitzErzgebirgskreisMittelsachsenVogtlandkreisZwickauStadt DresdenBautzenGörlitzMeißenSSOStadt LeipzigLeipzigNordsachsen31.12.202101.07.202231.12.2022
Im Jahr 2022 wurden im Freistaat Sachsen insgesamt 1724 unbegleitete minderjährige Aus-länder (umA)gemäß §42a SGBVIII vorläugin Obhutgenommen. ImRahmen desbundes-weiten Verteilverfahrens zur Aufnahme,Unterbringung und Versorgung unbegleiteterminderjähriger Ausländerwurden demFreistaat Sachsendurch dasBundesverwaltungsamtinsgesamt 102 Zuweisungen aus Hessen, Bayern und Berlin erteilt.11Drucksache Sächsischer Landtag DS 7/12612.UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGEAUSLÄNDER(UMA)
29Die vorläuge Inobhutnahme vonumA ist eine kommunalePichtaufgabe derjeweils fürden Ortder festgestelltenunbe-gleiteten Einreise örtlich zuständigenkommunalen Jugend-ämter. Diese sind verpichtet, der Landesverteilstelle umAjede vorläuge Inobhutnahme zu melden. Dem Landesju-gendamt als Teil der staatlichen Verwaltung im FreistaatSachsen obliegtder Vollzugdes Zuweisungsverfahrensgem. § 42b SGB VIII und des Kostenerstattungsverfahrensgem. §§ 89. SGB VIII. Die landeskonkrete Umsetzung er-gibt sich aus § 32a Landesjugendhilfegesetz (LJHG). Nachvorläuger Inobhutnahme eines umA und erfolgtem Erst-screening wird der umA durch das zuständige Jugendamtbei der LandesverteilstelleumA zur Verteilentscheidungan-gemeldet. Diese weistden umA nach§ 42b Absatz3 SGB VIIIden Jugendämtern im Rahmen einer Aufnahmequote zu,soweit nicht die spezischen Schutzbedürfnisse und Be-darfe eine Abweichungvon der nachdieser Aufnahmequoteaufzunehmenden Zahl derumA gebieten. Entwedererfolgteine landes- oder bundesweite Verteilung oder, bei in derPerson liegenden Verteilhemmnissen, eine Zuweisung anden bisher zuständigen örtlichen Träger der öentlichenJugendhilfe.Die Aufnahmequote richtet sich nach dem Anteil der Ein-wohner des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt an derWohnbevölkerung des Freistaates Sachsen. DieLandesver-teilstelle ermitteltwerktäglich durch einen Abgleich deraktuellen Zahl die Zahl der aufzunehmendenumA, die einJugendamt nach den §§ 42 und 42a SGB VIII in Obhut ge-nommen hat oder denen es Anschlusshilfen gewährt, undder volljährig gewordenen ehemaligen unbegleitetenaus-ländischen Kinderund Jugendlichen,denen esweiter Hilfenach § 41 SGB VIII leistet. Zugrunde gelegt werden hierbeidie Angaben der örtlichen Träger der öentlichen Jugend-hilfe an dasBundesverwaltungsamt im Sinnedes § 42bAb-satz6 SGB VIII.Bei der Verteilentscheidung durch die Landesverteilstellewerden dieErfüllung derAufnahmequoten derGebietskörper-schaen sowie Belange des Kindeswohls berücksichtigt. Dasheißt, dass die gesetzlich denierten Verteilhindernisse, z.B.gesundheitliche Einschränkungen, Familienzusammenfüh-rung oder soziale Bege, zu einemVerbleib des jungenMenschen in der erstaufnehmenden Gebietskörperschaführen.11Drucksache Sächsischer Landtag 7/10827.Foto: Steen Giersch
Ausreisepflicht, freiwillige Ausreiseund AbschiebungNach endgültiger Ablehnung von Asylanträgen wirddenBetroenen in der Regel eine Frist zur freiwilligen Ausreisegesetzt. Reisen sie in dieser Zeitnicht aus, können sie abge-schoben werden, wenndem keine Abschiebungshindernisseentgegenstehen bzw. keineDuldung erteilt wordenist; dannist die Abschiebung zeitweise ausgesetzt.Für die freiwillige Rückkehr in bestimmte Herkunsstaatenbesteht die Möglichkeit dernanziellen Förderung über Rück-kehrprogramme des Bundes und der Länder (Programme:REAG/GARP).Grundsätzlich können mittellose Drittstaatsangerige, diesich im Bundesgebietaufhalten und inihr Herkunsland zu-rückkehren oder weiterwandern möchten, Leistungen dieserProgramme in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanspruch aufFörderung besteht jedoch nicht. Die Ausreise wird durchdie Internationale Organisation für Migration (IOM) orga-nisiert und betreut.Nachfolgende Tabelle zeigt im Jahresvergleich, wievielePersonen jeweils zum 31. Dezemberausreisepichtig waren,überRückkehrprogramme ausgereistbzw. wie vieleabge-schobenworden sind. Zudem weist die Tabelle auf, bei wievielen Personen die Abschiebungen zeitweiseausgesetztund Duldungen erteilt worden sind.Es ist davon auszugehen, dass sich das weltweite Pan-demiegeschehen auch in den vergangenen beidenJahren auf sämtliche Flug- sowie andere Reise-wege ausgewirkt hat und daraus folgendwenigerfreiwillige bzw.zwangsweise Ausreisenalsinden Jahrenvor derPandemie stattgefundenhaben.Dem Sächsischen Ausländerbeaurag-ten ist im Zusammenhang mit Abschie-bungendashumanitäreAugenmaßbesonders wichtig.So solltenunbilligerten wieetwa Familientrennun-gen – wennirgend möglich –vermie-den werden. Werden Abschiebun-gen durchgehrt, sollten etwaigeAuswirkungen aufdas jeweiligesoziale Umfeld der Betroenen soweit möglich – berücksichtigtwerden. Im Jahr 2022 einigten sichunter der Moderationdes Sächsi-schen Ausländerbeauragten dieVertreter der sächsischen Staats-regierung auf den Leitfaden zurRückführungspraxis. Mehr dazuunter »Beratung und Beteiligung«auf Seite 32.30Ausreisepicht, freiwillige Rückkehr undAbschiebung20212022Ausreisepflichtige Personen(jeweils zum Stichtag 31.12.)14 742 15 681Geförderte freiwillige Rückkehr(bewilligte lle nach ProgrammREAG / GARP)(im Jahresverlauf)525435Abschiebungen (§ 58 Abs. 1 und3 AufenthG)(im Jahresverlauf)684568Freiwillige (kontrollierte*) Ausreisen856779Duldung(jeweils zum Stichtag 31.12.)11 423 12 072*Ausreisen vollziehbar ausreisepflichtiger Personen werden mittels einer von derAusländerbehörde ausgestellten Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) kontrolliert.Quelle: Ausländerzentralregister, Sächsisches Staatsministerium des Innern.Schutzsuchende
32JAHRESBERICHT 2022125 Einzelpersonen (2017: 76; 2018: 125,2019: 123; 2020: 90, 2021: 99). DieAn-fragen betrafen in ca. 44 Prozent derFälle Fragestellungen zum Aufent-halt in Deutschland (Aufenthaltstitel,Niederlassungserlaubnis, Abschie-bung). Ca. 13 Prozent der Anfragenbefassten sich mit der familiärenLebenssituation (Besuch, Familien-nachzug, Visum, Eheschließung).Ca. 5 Prozent der Anfragen bezogensich auf die Staatsangehörigkeitsowie das Einbürgerungsverfahren.Ca. 13 Prozent hatten Problemlagenwie Leistungsbezug (bspw. Elterngeld,Kindergeld), Beschäigung (Arbeit,eines Leitfadens Rückführungspraxisbeteiligt. Dabei nahm er die Sicht derBetroenen ein und mahnte ein ver-hältnismäßiges Vorgehen orientiert anden Vorgaben des Aufenthaltsgesetzesan. Der Leitfaden lag im Februarin seiner Endfassung vor und wurdeden Ausländerbehörden zur Umset-zung zugesandt.Beratung und InformationIm Jahr 2022 unterstützten undberieten der Sächsische Ausländer-beauragte und die GeschässtelleDer chsische Ausländerbeauragtevertritt – so sieht es das Gesetz überden Sächsischen Ausländerbeauf-tragten vor – die Interessen der imFreistaat Sachsen lebenden Auslände-rinnen und Ausländer. In Erfüllungdieser Aufgabe wird der SächsischeAusländerbeauragte bei Petitionen,Gesetzentwürfen, Verordnungen,Richtlinien sowie Erlassen derStaatsregierung mit ausländerrecht-lichem Bezug beteiligt. Danebenwenden sich eine Vielzahl von Einzel-personen mit Fragen und Anliegenan den Sächsischen Ausländerbeauf-tragten, die die Lebensverhältnisseund Aufenthaltssituation von Auslän-derinnen und Ausländern im FreistaatSachsen betreen.Beteiligung desSächsischenAusnderbeauragtenIm Jahr 2022 nahm der SächsischeAusländerbeauragte zu zwei Petitio-nen gegenüber dem Petitionsaus-schuss des Sächsischen LandtagesStellung. Die Petitionen hattendabei die Erteilung von Aufenthalts-erlaubnissen zum Gegenstand.In Umsetzung des Koalitionsvertragesder chsischen Staatsregierungwurde der Sächsische Ausländer-beauragte auch an der ErarbeitungFotos: Steen GierschPetitionen, Einzelfälle und HärtefallanfragenBERATUNG UND BETEILIGUNGDES SÄCHSISCHENAUSLÄNDERBEAUFTRAGTENDie Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten
33offenes-sachsen.de(Chancenaufenthalt) waren oder einAusschlussgrund nach der Härtefall-kommissionsverordnung gegebenwar. Bei einigen vollziehbar ausreise-pichtigen Betroenen, für die keineErfolgsaussichten im Härtefall-verfahren gesehen wurden, erfolgteder Hinweis auf die Möglichkeit derfreiwilligen Ausreise. Auch dieMöglichkeit der Wiedereinreise miteinem Visum wird in diesem Zusam-menhang thematisiert und erläutert.Die täglichen einfachen telefonischenoder persönlichen Vorsprachenwerden nicht gesondert erfasst.Inder Mehrzahl erfolgt die Beantwor-tung durch Vermittlung an regionaleAnsprechpartner, Ausküne oderHinweise auf weiterführende Informa-tionen.HärtefallanliegenAls Mitglied der Sächsischen Härte-fallkommission wenden sich vieleBetroene an den Ausländer-beauragten und die Geschässtellemit der Bitte, die Möglichkeit einesHärtefallverfahrens zu pfen.2022 ersuchten in 46 neuen llendie Betroenen um Informationenzum Härtefallverfahren. Von diesenFällen brachten die Mitglieder derSächsischen Härtefallkommissionzehn Härtefallanträge in die Sächsi-sche Härtefallkommission ein.Bei weiteren Anliegen konnte aufanderweitige aufenthaltsrechtlicheglichkeiten verwiesenwerden,weil diese beispielsweise nochnicht ausgeschöpoder umgesetztAusbildung, Anerkennung vonSchul- und Berufsabschlüssen),Integrationsfragen (Zugang zu Integ-rations- bzw. Sprachkursen) oderdie Wohnsituation zum Gegenstand.In der Regel erfolgt die Prüfung derEinzelanliegen durch Kontakt mitden entsprechenden behördlichenStellen. Je nach Fallgestaltungwerden Stellungnahmen eingeholtund es wird eine einvernehmlicheKlärung angestrebt. In anderen Fällenwerden Kontakte und Informationenvermittelt. Über die rechtlichenglichkeiten wird im Rahmen desgesetzlichen Aurages des Ausländer-beauragten informiert, dies betriauch den Hinweis auf die glichkeitdes Petitionsverfahrens.Beratungsbedarf entsteht oam Rande von Veranstaltungen.
34JAHRESBERICHT 2022in kurzer Zeit Tausende Menschen auf. Etwas verzögert stieg die Zahl der Menschen, die inDeutschland und ozuerst inSachsen Schutz suchten. Dabei warenes überwiegend Frauen,Familien mit Kindern und ältere Personen, die versorgt werden mussten.Die Entscheidung des Europäischen Rates, mit einer Sonderreglung das Asylverfahren ab-zukürzen, erwies sichsowohl als vereinfachendals auch praktischschwierig. Verkürzt undvereinfacht wurde zwar einerseits das Prüfverfahren, andererseits wurden auch die Über-gangszeiten und Entscheidungszeiten stark verkürzt, die zu einer geordneten Aufnahmeund Integration inden Verwaltungen gehören.Vereinfacht beschrieben, übersprangenUkrainerdas Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).Ukrainer erhielten zwar umgehend einen gesicherten Aufenthalt, aber dieregulative Ver-waltung konnte aufgrund der großen Menge an Menschen in den ersten Monaten nichtstrukturiert handeln. Beispielsweise führte die fehlende Verortung dazu, dass die Ballungs-zentren überlaufen wurden. Eine Verteilung auf andere Bundesländerund in die Regionenwar mühsam. Ukrainer duren ohne Registrierung in Deutschland leben, doch diesebildetZusatzaufgabe Ukraine für Sachsens Behördenund die GesellschaZu Jahresbeginn berichteten die Medienübereinstimmend von einer gezielten Fluchtbewe-gung aus Weißrusslandin die EU.Flüchtlinge aus denKrisengebieten in Syrien,Afghanistan,Iran und dem Irak wurden »eingeogen« und an der EU-Außengrenze in Polen »ausgesetzt«.Polen reagierte mit dem Aufbau einer massiven Grenzsicherungsanlage.Der am 24. Feb-ruar 2022 begonnenerussische Angriauf dieUkraine löste einebeispiellose Fluchtbewegungaus. Vor allemPolen und weitereAnrainerstaaten wie dieSlowakei und MoldawiennahmenFotos: Markus GulerTHEMENDES JAHRESDie Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten
35offenes-sachsen.deduren bei der Registrierung, komplizierter Zugang zu me-dizinischen Leistungen,fehlende undundurchsichtigeInformations- und Hilfsangebote für Gastgeber wie Gäste.Gleichzeitig fehlen es an einer dringend nötigen zentralensachsenweiten Hotline sowie ausreichend Sprachkurse unddamit die zentrale Voraussetzung für die spätere Arbeits-aufnahme.Mackenroth verschae sich an neuralgischen Punkten einenÜberblick. Er besuchte mehrfach Aufnahmeeinrichtungen,Ankunszentren undInterimsunterküne, sprachmit Schutz-suchenden, professionellen und ehrenamtlichen Helfernund den staatlichVerantwortlichen. Für denSpracherwerbwurden seitens der Geschässtelle5000 Sprachlernheeaufgelegt und gemeinsam mit der Sächsischen Landeszen-trale für politische Bildung das bewährte und begehrteStarterpaket für Sprachlehrer in einer Auage von 500 Ex-emplaren neu produziert. Online wurden Sonderinforma-tionen für Ukrainer und deren Helfer angelegt.Normale Migrationsschwerpunkterfen nicht leidenBei der verständlichen Fokussierung der Behörden auf dieAufnahme ukrainischer Schutzsuchenderduren die ausdenVorjahren bekannten Themen jedoch nicht leiden. Dazugehören zum einendie Nachholung vonpandemiebedingtenIntegrationsleerstellen und der Einsatz für zugkräige Be-dingungen, damit Fachkräe kommenwollen. Ausschlagge-bend sind dafür die rasche Anerkennung beruicherQuali-kation und die gesellschaliche Integration.die Basis für Leistungen imGesundheitswesen, die Beschu-lung unddie Beherbergung.Glücklicherweise wardieHilfsbereitschain der Bevölkerung sehr groß und die Auf-nahme von Kriegsüchtlingen erfolgte zu großen Anteilendurch dieZivilgesellscha. Dienotwendige Registrierungunddie Leistungsbereitstellung gestaltete sich für Flüchtlinge,Vermieter und Unterstützer jedoch schleppend. Nicht zu ver-hehlen war überdies der Unmut von anderen Gruppen vonSchutzsuchenden, die eine ungleichmäßige Behandlungmonierten, da Ukrainer per se einen sicheren Schutzstatuserhalten hatten.Im Zentrum des Geschehensdie AusnderbehördeIn den Ausländerbehörden kulminiertenbereits vorher dernormale Betrieb und die Auswirkungen der Pandemie aufdie Verfahren zur Erteilung von befristeten und unbefriste-ten Aufenthalten, Visa und Einbürgerungen.Die Behördenmussten nun die zusätzlichen Aufgabenfür die Ukrainer be-wältigen und mitden sofortigen Ansprüchenklarkommen.In der Folgekam es zuschleppenden Verfahren beider medi-zinischen Versorgung, der Integration in Kitas, das Bildungs-system und bei der so wichtigen Sprachausbildung. Hinzukam der erforderliche Service für Fachkräe, Spezialisten undderen Angehörige, den die Wirtschazu Recht erwartet.Hohes ziviles Engagement und unrundeVerwaltungsabläufeDer SächsischeAusländerbeauragte beobachtete dieAus-wirkungen der Ukrainekrise und sammelte die ihm zuge-arbeiteten Ungereimtheiten.In einemgemeinsamen Prozessmit der Landesdirektion Sachsen wurden dieProbleme ana-lysiert und nach Lösungen gesucht.Anfang Mai zeigte sichGeert Mackenroth MdL besorgt über teils schleppende Inte-grationsketten für Kriegsüchtlinge ausder Ukraine imFreistaat Sachsen. Unter dem Stichwort »Es rumpelt« verwieser aufdie Ausnahmesituationund forderteeine klareOrga-nisation undgiges Verwaltungshandelnauf allenEbenen.Die sächsische Zivilgesellschazeige bisher einebeeindru-ckendeHilfsbereitscha. Mackenroth mahnte daher, beider Integrationsarbeit und deren Organisation nicht nach-zulassen. Er verwiesauf geue Klagen,bei denen essichnicht um Einzelfälle zu handeln scheine. Vielfach laufe eszwar vorbildlich. Doch die ihm vorgetragenenBeschwerdenbetrafen alle Ebenen, voneinzelnen Gemeinden und Kreisenüber die Landesdirektionbis hin zumpolitisch für Integrationletztlich verantwortlichen Sozialministerium: lange Warte-zeiten, überbordende Bürokratie und umständliche Proze-
36JAHRESBERICHT 2022licherweise aus einerVielzahl vonpotenziellen Bewerbun-gen auswählen und muss sich – unglücklicherweise – fürein Projekt aussprechen.DiezweiAusschreibungenumdenKinderschutzpreisSterntaler und denSächsischen Integrationspreis 2022konn-ten – begleitetvon vorsichtigen Pandemieszenarien nahezuin gewohnter Weise wieder erfolgen und die Gewinner ge-bührend gewürdigt werden. Bei näherer Betrachtung derPreisträgerprojekte wird sichtbar,dass en passantdie obenbeschriebenen Absichten derWettbewerbe voll erfülltwur-den. Denn Integration muss sichtbar und erfahrbar werden.Sichtbar wurdeHandlungsbedarf aufdem Gebietder Sprach-förderung, Integrationsmühen abseits der großen Zentren,der Einsatz für spezielle Probleme und Gruppen sowie dieWürdigung von Engagierten mit langem Atem inmitteneinesherausfordernden Umfeldes.Kritisch bleibt bei der Auswertung des Integrationspreises,dass sich – verglichen mit der Bewerberzahl von rund 70 Pro-jekten und Einzelpersonen – nur wenige von den gefördertenund etablierten Projektenaus Sachsen bewarben.Im Gegen-satz dazu gibt es Bewerber, diesich fast ununterbrochenseit 2010 einbringen und dabei nicht unbedingtdamit rech-nen, einenPreis zuerhalten. Fürdiese Menschenist eswichtigzu zeigen, dass sie handeln, dass sie ansprechbar sind,dass sie sich mit anderen vernetzen und austauschen wollenund dass ihnendie GemeinschamitGleichgesinnten Kraund Anerkennung gibt.Sterntalerpreis zeichnet das »NetzwerkHilfe zur Selbsthilfe« aus Chemnitz ausAm 20. September, dem UN-Weltkindertag, zeichneten derDeutsche Kinderschutzbund LandesverbandSachsen und derSächsische Ausländerbeauragte das Projekt »NetzwerkHilfe zur Selbsthilfe« vonengagierten Pädagoginnen mit demSterntalerpreis 2022aus. DerPreis würdigtden herausragen-den Einsatz in derArbeit mit Kindern mitund ohne Migrati-onshintergrund oder Kindern, die sozial benachteiligt sind.Das Preisgeld beträgt 3.000Euro und ist für nige Pro-jekte vorgesehen. Stier des Preises sind der SächsischeAusländerbeauragte und der Kinderschutzbund Sachsen.Er wird seit 2015 verliehen.Das prämierte »Netzwerk – Hilfe zur Selbsthilfe« besteht seit2015 im Chemnitzer KompetenzzentrumSprachliche Bildung.Durch den Sprachunterricht (DaZ) des Netzwerkes werdenum die tausendKinder und Jugendlicheerreicht. Es erleich-tert den Einstieg in diedeutsche Sprache und Gesellscha.Wozu Wettbewerbe gut sindWettbewerbe sind in erster Linie nicht dazu da, einmal imJahr eine bestimmte Menge Geld an einenund möglichstgenau den richtigen Preisträger zu vergeben. AusgereichtePreisgelder nnen leider auch nicht rderungen, Eigen-anteile an Projekten oderSpenden ausgleichen. Die Honungdarauf steht manchmal in Bewerbungsschreiben:»wirbrauchen das Geld, weil«. Abgesehen davon sind diePreis-gelder, die der Sächsische Ausländerbeauragte aus seinembegrenzten Haushaltstitel ausreichen kann, verhältnismäßiggering gegenübernanziellen Mitteln,die nach der sächsi-schen Förderrichtlinie Integrative Mnahmen oder ähnli-chen Programmen desBundes ausgereicht werden.Die Per-sonalkosten für ausgewiesene Fachkräe der Integrationkönnen damit nicht abgedeckt werden.Aber – einganz großes Aber:Die Wettbewerbe beleuchtendiedrängenden Themen. Sie machen Leuchttürme im Bereichder Migration ebenso sichtbar wie Deziteund sie würdigeneine große sowie heterogene Gruppe von Menschen, die sichteils über Jahrzehnte für andere Menschen einsetzen. Sowerden Engagement undgute, nachahmenswerte Lösungensichtbar. Das umschreibt das grundsätzliche Ansinnen desSächsischen Ausländerbeauragten, wenn er allein oder mitPartnern Wettbewerbe ausschreibt, feierliche Auszeichnun-gen und Begegnungen inszeniert und wenn er Öentlich-keit herstellt. Oder wenner als Jurymitglied etwazumBürgerpreis oder für das Marwa-El-Sherbini-StipendiumseineExpertise einbringt. In vielen llen kann er – glück-Preisträger 2022 mit Stiern und Laudatorin | Foto: Steen GierschDie Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten
37offenes-sachsen.deJEDES JAHRSINDWIRAUFSNEUETIEFBEEINDRUCKTVONDERFÜLLE,BREITEUNDKREATIVITÄTDESENGAGEMENTS, DASIMBEREICHDERINTEGRATIONGELEISTETWIRD.PetraKöpping undGeertMackenrothSchwerpunkt des Wettbewerbes waren Projekte, die kon-struktive und nachhaltige Lösungen füreine gelingendeIntegration anbieten. Alle eingereichten Projekte werdenin einer Broschüre vorgestellt, die kostenfrei erhältlich ist.Das Projekt ist schullaufbahnübergreifend und wird vonacht Lehrerinnen getragen, wobei sich insgesamt 40 Lehr-kräe engagieren.Das Netzwerkvermittelt nichtnur Sprach-kompetenz, sondern ist Ansprechpartner für die Familien,die Orientierung im Alltag und im Umgang mit Behördenbenötigen. Es erleichtertauch die Ansprachevon traumati-sierten Kindern.Der Sächsische Integrationspreis 2022ging nach Adorf, Leipzig und LöbauDer Integrationspreis wird vom Ausländerbeauragten ge-meinsam mit der chsischen Staatsministerin für Sozialesund Gesellschalichen Zusammenhalt gestiet.Um den mitjeweils 3.000 Euro dotierten Preis bewarben sich 73 Vereine,Verbände, Initiativenund Unternehmen.Nach denPandemie-jahren 2020 mit 35 Einreichernund 2021 mit 59 Vorschlägenist das eine guteEntwicklung. Die sechspge JuryausVertreterinnen und Vertretern der drei Preisträger aus demvergangenen Jahr sowieder derzeitigen Marwa-El-Sherbini-Stipendiatin Tabea-KajalJamshididana ermittelteunter demgemeinsamen Vorsitz der beiden Stier die Preisträger ineinem zweistugen Verfahren. Zuerst nominierte die Juryeinen Kreis voninsgesamt 14 Projekten,aus denen nachDis-kussion, Abwägungen und weiteren Recherchen diedreiPreisträger hervorgingen.Die Preisträger 2022 mit Staatssekretär Sebastian Vogel (5 v.l.) und Geert Mackenroth MdL | Foto: Oliver KilligBroschüreDokumentationSächsischerIntegrationspreis 2022
38JAHRESBERICHT 2022schen Abschiebepraxis. Im Span-nungsverhältnis von Recht undGesetzesvollzug einerseits sowieHumanität und Sensibilität anderer-parteien in Sachsen hatten die gesell-schaliche Debatte über die Rahmen-bedingungen bei Abschiebungenzum Anlass genommen, sich mit demSächsischen Staatsministeriumdes Innern über Leitlinien bei derAbschiebung zu verständigen.GeertMackenroth vermittelte undgestalteteden Prozess bis zumAbschlussdokument mit.Der Koalitionsausschuss nahm denabgestimmten Leitfaden zustimmendzur Kenntnis. Geert Mackenrothbegrüßte die Einigung und dankte denBeteiligten. »Diejetzt gefundeneLösung ist eine gelungene Umsetzungdes Koalitionsvertrages. Sie schaRechtsklarheit und beseitigt auf derGrundlage des geltenden RechtsSchwachstellen der bisherigen sächsi-Der »Heim-TÜV«auf der ZielgeradeDie wissenschaliche Untersuchungder Unterbringungssituation vonSchutzsuchenden wurde fortgeführt.Zwei Studien wurden 2021 projektiertund 2022 mit wissenschalicherUnterstützung begonnen. Um diePerspektive der Bewohner in kommu-naler Zuständigkeit (Gemeinschas-unterküne und dezentrale Wohnun-gen) zu erfassen, wurde das DresdnerForschungswerk beauragt. Das mitdem Lehrstuhl für Kommunikations-wissenschaen der TU Dresdenverbundene Institut entschied sichnach den Machbarkeitsuntersuch-ungen für qualitative Befragungen.Eine zweite Studie über die konkreteSituation in Aufnahmeeinrichtungendes Freistaates, die bislang nochnie untersucht wurde, konzipierte dasTeam von Dr. Christoph Meißelbachund Luise Anter. Kennzeichnendfür diese Untersuchung ist einestrukturierte Erfassung der Unterbrin-gungsbedingungen, die mit denErgebnissen von Vorortbegehungenabgeglichen wird. Dabei mussteeng mit der Landesdirektion Sachsenund den Betreibern zusammenge-arbeitet werden.Mediation zumRückführungsleitfadenDie Beratung zum »Leitfaden Rück-hrungspraxis« wurde zum Jahres-wechsel 2022 abgeschlossen. Sie hatteim Jahr 2021 begonnen. Die Koalitions-Foto: BoschALL DASÄNDERTNICHTS DARAN, DASSABSCHIEBUNGENWEITERHINEINEEXTREMBELASTENDEERFAHRUNGFÜRALLEBETEILIGTENSEINWERDEN.ABERDIEREGELUNGWIRDDAZUBEITRAGEN, DASSSICHDERENVOLLZUGTRANSPARENTERGESTALTET.GeertMackenroth»Heim-TÜV«, Chancen, Humanität und SchuleAMT UNDVERNETZUNGDie Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten
39offenes-sachsen.deAusnderbeauragter undUniversität Leipzig verein-baren ZusammenarbeitAuch die Leipziger Uni steht dem Pro-jekt oen gegenüber und siehtPotenziale im Bereich der Geistes-wissenschaen. Mit der Leitung derUniversität vereinbarte der Ausländer-beauragte eine intensive Zusammen-arbeit zur praktischen Umsetzung.Für die Uni spielt die »Transfer-erfahrun ihrer Wissenschalereine wichtige Rolle. r diese istes eine weitere Gelegenheit, ihre Vor-haben und Ergebnisse verstehbarzu vermitteln und für ihre Projekte zuwerben. Ziel ist es, auch Kontaktmit Schulen im Leipziger Umland zuknüpfen und Angebote aufzubauen.Kick-O-Workshop mit Kultus-und Wissenschasminister»Science meets school«sachsenweit ausbreitenInterkulturelle Angebote von For-schungseinrichtungen sollen durchdiese Initiative des Ausländerbeauf-tragten sichtbarer und vernetzt wer-den. Ziel ist es, die bestehendenSchulprojekte zu bewerben, den Aus-tausch zu generieren und den Kontaktzwischen den Anbietern im Bereichder MINT-Fächer und den Schulenzu pegen. Der Ausländerbeauragteals Initiator und Katalysator möchtedie Zuwanderung von Fachkräen alsNormalität und Bereicherung deutlichmachen. Das Projekt soll Wissen-schaskommunikation und Schuleverbinden und weitere Projekte hervor-bringen. Angebote der wissenschaft-lichen Einrichtungen sollen sachsen-weit sichtbar werden und allenBeteiligten nutzen, besonders in denRegionen.Wissenskasten»Science meets school«seits gibt der Kompromiss den Auslän-derbehörden praktikable Vorgabenan die Hand«, so Mackenroth. DieVereinbarung dient insbesondere demSchutz minderjähriger Kinder.Anwendungshinweise Leit-faden RückführungspraxisChancen für Sachsendurch ZuwanderungAls Schwerpunkt der Wahlperiodelegte der Beauragte die Unterstützungvon Netzwerkpartnern auf dem Gebietder Arbeitsmarktintegration fest.Arbeitssuchende und ihre Angehöri-gen sind für die sächsische Gesell-schaund Wirtschawichtigund bereichernd. In der Regel sind siemobil, motiviert, gut ausgebildetund qualiziert. Der Dialog mit denArbeitgebern und den zuständigenBehörden – bei der Anwendung desFachkräeeinwanderungsgesetzessowie bei der Anerkennung ausländi-scher Bildungs- und Ausbildungs-abschlüsse – standen im Mittelpunktder Bemühungen. Auretende Deziteund Optimierungsvorschläge brachteder Beauragte in den politischenRaum und die Fachgremien ein. Dazugehörten die Mitarbeit in der Inter-ministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG)und der Kontakt mit den Vertretern dermittelständischen sächsischen Wirt-scha, den Handwerkskammern undden Industrie- und Handelskammern.Lesen Sie auch zuChancenaufenthalt.Prorektor für Exzellenzentwicklung Prof. Dr. Jens-Karl Eilers, Rektorin Prof. Dr. Eva Inés Obergfell,Geert Mackenroth MdL, Prorektor für Talententwicklung Prof. Dr. Roger Gläser (v.l.)Foto: Martha Freitag
40JAHRESBERICHT 2022Kontinuierlich informiert der Beauragte aufseiner Homepage. Bei denDiensten Twitter undInstagram wurde die Präsenz mit tagesaktuellen Themen undFakten verstärkt.Den korres-pondierenden Newsletter beziehenmonatlich über1200 Multiplikatoren und Einzelpersonen.Auf der Homepage werden weiterhin in ersterLinie Informationenzu regionalen Beratungen,zur rtefallkommission, zu Ansprechpartnernund zu den Publikationen genutzt.Relaunch der Internetseite – responsiv und barrierfreiGemeinsam mit der Landtagsverwaltung setzte der Beauragte im April seine Internetprä-sentationwww.oenessachsen.deneu auf. Dem Relaunch vorangegangen waren monate-lange Recherchen, eine Ausschreibung und Erprobungen zum Nutzerverhalten. Die neuePräsentation wird dem venderten Nutzerverhaltenmit kleineren Endgeten und derbarrierefreien Darstellung gerecht. Die Informationen laden schneller, sind gut zu pegenund neue Formate können leichter eingebunden werden. Die Fremdsprachenseiten bieten nunerweiterte Basisinformationen in zehn Sprachen (!) an. Alle Seiten wurden geprübarriere-frei gestaltet. Neue Inhalte werden barrierefrei angelegt.Eigenständige Webpräsentationen haben die Wettbewerbe (www.sterntalerpreis.deundwww.saechsischer integrationspreis.de).Bei den Diensten Twitter und Instagram wurde die Präsenz kontinuierlich aufrecht gehalten.Zutzlich wurden eigenständig inder Geschässtelle Videos mitfremdsprachigen Impfauf-rufen, Statements »Wie geht sächsisch« und zu den Wettbewerben produziert.SterntalerSächsischerIntegrations-preisPodium »Interkulturalität in der Arbeitswelt« – eine Veranstaltung der Landeszentrale für politische Bildung unddes Sächsischen Ausländerbeauragten | Fotos: Markus GulerINFORMIEREN,ARGUMENTIERENUND PUBLIZIERENONLINE UNDOFFLINEDie Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten
41offenes-sachsen.deAb Oktober 2022 wurden der Jahresbericht2021 (Online-version Flipbook), die Dokumentation zum Integrations-preis 2021 sowie der interkulturelle Wandkalender für dasJahr 2023 an feste Adress-Verteiler versandt und waren on-line bestellbar. Alle Publikationen wurden bei Veranstal-tungen bereitgestellt.Design und FlipbookAus der Anpassung des bestehenden Erscheinungsbildes desSächsischen Ausländerbeauragten r diesozialen Medienentwickelte sich ein komplett neues Erscheinungsbild desBeauragten und seiner Geschässtelle. Das CD (CorporateDesign) lebt von einer starken Farbigkeit (fürdie elektroni-schen Oberächen) undKontrasten. Es bietetmit demSchlüsselmotiv (Keyvisual), dasauf Gesichterabhebt, einenbreiten und oenen Anwendungsraum für Drucke, Werbungoder soziale Medien.Reger Abgrider PublikationenNeben denfesten Verteilernim NetzwerkIntegration Migra-tion Sachsen, den Mandatsträgern, Partnern und Bewer-bern, den Behörden auf Landes- und Kommunalebene gin-gen über das Onlinebestellsystem im Jahr 2022insgesamt11483 Publikationsbestellungen ein. Im Jahr 2021 waren es2505, 2020 waren es 769, im Jahr 20196861 und im Jahr20182346. Im Vergleich zu denJahren zuvor, waren diePublikationsbestellungen also stark gestiegen, wobei vorallem der interkulturelle Wandkalender, das internationaleSkatspiel sowie die »Deutsch lernen«-Artikel am meisten ab-gefragt wurden.Multiplikatoren bestellenogrößere Mengen.Der interkulturelleWandkalender wurdewieder starknach-gefragt und erstaunlicherweisebis in denSommer bestellt.Anders als in den Jahren zuvor kann mankeinen interkultu-rellen Taschenkalender für 2023 mehr erwerben. Aufgrundder immer häugeren Nutzung von digitalen Kalendernwurde derTaschenkalender tendenziellseltener bestellt,wes-wegen sich nachsechs Jahren (2017bis 2022) gegeneine Neu-auage entschieden wurde.Im März 2022 produzierte die Geschässtelle eine Sonder-auage Ukraine derSprachlernhee »Deutsch lernen!«.FürMultiplikatoren wurde gemeinsam mit der Landeszentralefür politische Bildung das Starterpaket überarbeitet und neuaufgelegt. Es richtet sich in besonderer Weise an ehrenamt-liche Sprachlehrerinnen und -lehrer. Insgesamt werden be-sonders Handreichungen für die Sprachvermittlung nach-gefragt. Vor allem aus den altenBundesländern gingen dieBestellungen ein. Inder Geschässtelle werdenalle Bestel-lungen postfertig zusammengestelltund durch dieLandtags-verwaltung dankenswerterweise versandt.Sonderausgabe Ukraine der Sprachlernhee »Deutsch lernen!«MonatBestellungenJanuar171Februar198März2 475April498Mai511Juni397Juli449August1 119September3 200Oktober986November779Dezember700Gesamt11 483Publikationsbestellungen im Jahr 2022
42JAHRESBERICHT 2022März 202203. MärzKonferenz der Ausländer- undIntegrationsbeauragten der ost-deutschen Bundesländer (LAKO-Ost)zum Thema Fachkäezuwanderung03. MärzKonferenz des »Landesbeirats für Integra-tion« zum Hauptthema Ukrainekrise04. MärzKonferenz der Integrations- undAusländerbeauragten des Bundesund der Länder zur Ukrainekrise07. MärzBesuch der AufnahmeeinrichtungStauenbergallee Dresden,gemeinsam mit dem Amtschef des SMI,Thomas Rechentin08. MärzInterview mit MDR zum Thema»Rechtliche Erleichterung für Geduldete«10. MärzTelefonkonferenz mit IQ (Integrationdurch Qualizierung) NetzwerkSachsen zur Umstrukturierung derFörderrichtlinie14. MärzTreen der Kommunalen Ausländer-und Integrationsbeauragten (KAIB)(Videokonferenz) zum Thema Situationin der Ukraine sowie der Integrationvon in Sachsen lebenden Ausländern24. MärzJour xe mit dem SMWA zur Arbeits-marktintegration der Kriegsvertriebenenaus der Ukraine (Videokonferenz)28. MärzFachaustausch zur Ukraine-Krisemit Staatsministerin Petra Köpping undStaatssekretär Sebastian Vogel30. MärzPodiumsdiskussion des »Wirtschafür ein weltoenes Sachsen e.Vzum Thema »Das Potenzial derTalentvielfalt in der Arbeitswel(Videokonferenz)April 202201. AprilZweites Sondertreen der Integrations-und Ausländerbeauragten des Bundesund der Länder zum Thema Ukraine05. AprilFachaustausch zum Referentenentwurfzum Sächsischen Integrations- undTeilhabegesetz mit Christian Avenarius,Abteilungsleiter im SMS07. AprilFachaustausch mit StaatsministerinPetra Köpping und StaatssekretärSebastian Vogel zu zivilgesellscha-lichen Aktivitäten in der Ukraine-Krise08. AprilInterview mit MDR aktuell zum Thema»Flüchtlinge zweier Klassen?«Januar 202212. JanuarBeiratssitzungAbschiebeha13. JanuarSächsisch-chinesischesAkademikerforum14. JanuarHFK-Sitzung20. JanuarTagung des Fachausschusses Migrationder LIGA zum Thema Bleiberecht fürnichtjüdische Familienmitglieder vonJüdinnen und JudenFebruar 202201. FebruarFachaustausch mit Erik Kurzweil, AL SK,zur Initiative des sächsisch-chinesischenAkademikertreens (ASaChi)01. FebruarPodium »Internationale IT-Fachkräegewinnen«02. FebruarBesprechung zum Kinderschutzpreis»Sterntaler« mit Kinderschutzbund undder Kinder- und Jugendbeauragtendes Freistaates Sachsen02. FebruarGespräch mit Frau Willems, GF inder Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der BA zur VortragsreiheInterkulturalität11. FebruarHFK-SitzungBesuch in der Aufnahme-einrichtung DresdenFoto: Markus Guler09. MärzDie Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten
43offenes-sachsen.de27. JuniAntrittsbesuch des Leiters des Zentrumsfür Fachkräesicherung und GuteArbeit (ZEFAS), Dr. Matthias Geißler29. JuniGrußwort zur Festveranstaltung»5 Jahre VAbA – Vorbereitung jungerAsylsuchender auf eine beruflicheAusbildung«30. JuniKlausurtagung des FachausschussesMigration der Liga der FreienWohlfahrtspflege SachsenJuli 202207. JuliFachaustausch mitder Geschäsleitungder RegionaldirektionSachsen der BA zum ThemaFachkräezuwanderungund Anerkennung ausländischerAbschlüsse12. JuliFachaustausch mit Michaela Bausch,Landesamt für Schule und Bildung,zur Zusammenarbeit bei InterkulturellenSchulprojekten06. MaiHFK-Sitzung12. MaiVortrag bei der SeniorenvertretungMeißen zum Thema Asyl undAbschiebung12. MaiInterview Radio PSR zum Thema»Mit aller KraUkrainer schnell undeektiv unterstütze16. MaiInterview mit MDR Exakt zum Thema»Situation und Schwierigkeiten mit derAufnahme ukrainischer Flüchtlinge«25. MaiJour xe mit dem SMWA zur Arbeits-marktintegration der Kriegsvertriebenenaus der Ukraine (Videokonferenz)30.31. Mai17. Erfahrungsaustausch derHärtefallkommissionen des Bundesund der Länder in NürnbergJuni 202208. JuniWorkshop »Science meets School«09. Juni»Landesbeirat für Integration«(Videokonferenz)10. JuniHFK-Sitzung20. JuniAntrittsbesuch des Referatsleiters AxelMeyer, SMI Ausländerangelegenheitenund StaatsangehörigkeitMai 202202. MaiAntrittsbesuch des Landesinklusions-beauragten Michael Welsch undAustausch über Beauragtenarbeit,und gemeinsame Projekte06. MaiJour xe mit dem SMWA zur Arbeits-marktintegration der Kriegsvertriebenenaus der Ukraine (Videokonferenz)Besuch des Ankuns-zentrums Messe Dresden,Messering 6Foto: Martha Freitag11. AprilGedenkveranstaltung fürMarwa El-Sherbini vor demLandgericht DresdenFoto: Daniel Meissner01. JuliKonferenz der KommunalenAusnder- und Integra-tionsbeauragten (KAIB) zurIntegration von in Sachsenlebenden Ausländern undzum Stand der Entwicklungder Situation in der Ukraineund den Auswirkungen aufdie Arbeit der kommunalenBeauragtenFoto: Nathanael Zeh09. Mai
44JAHRESBERICHT 202208. AugustInterview mit Radio PSR zu denKürzungen beim DeutschenAkademischen Austauschdienst (DAAD)10. AugustGespräch zum Positionspapierdes SMI zur Fachkräezuwanderungmit Referatsleiter Axel Meyer, SMI,Ref. Ausländerangelegenheiten undStaatsangehörigkeit15. AugustInterview MDR zum ThemaAbschiebebeobachtung/Leitfaden24. AugustInterview MDR Sachsenspiegelzur Härtefallkommission25. AugustÜbergabe des »Starterpakets zumEinstieg in den deutschen Alltag»an Ehrenamtliche in Taucha gemeinsammit Roland ler, Direktor der SLPBSeptember 202201. SeptemberJurysitzung Kinderschutzpreis»Sterntale02. SeptemberTeilnahme an der Verleihungdes Körber-Preises an Anthony Hymanvom Max-Planck-Institut Dresden05. SeptemberBeteiligung am Gastmahl»Dresden is(s)t bunt«06. September10. Fach- und Vernetzungstreen derArbeitsmarktmentoren Sachsen inChemnitz, Vertretung: Martha Freitag08. SeptemberTelefoninterview mit Herrn Heyde, SZ,zum Thema ukrainische Flüchtlinge08. September11. Sitzung des »Landesbeirates fürIntegration« beim SächsischenStaatsministerium für Soziales undGesellschalichen Zusammenhalt (SMS),Vertretung: Christoph Hindinger09. SeptemberHFK-Sitzung13. SeptemberKonferenz der Ausländer-und IntegrationsbeauragtenOst (LAKO Ost) in Berlin,Vertretung: Christoph Hindinger13. SeptemberFachaustausch zu zivilgesellschalichenAktivitäten in der Ukrainekrise,Vertretung: Martha Freitag14. SeptemberAustausch mit der Leitung der UniversitätLeipzig über die Erweiterung desProjektes »Internationale Schulprojektein Sachsen« von MINT-Fächern aufGeisteswissenschaenJuli 202212. JuliGespräch mit IQ NetzwerkSachsen über die vomBund geänderten Bedingun-gen für das Förderprogrammsowie die Sicherung undWeiterentwicklung des Netzwerksdurch Landesbeteiligung13. JuliFachaustausch mit StaatsministerArmin Schuster (SMI) zum Chancen-aufenthaltsrecht sowie Einbürgerungs-verfahren15. JuliHFK-Sitzung16. JuliVeranstaltung des Zentrums fürFachkräesicherung und Gute Arbeit(ZEFAS) »Zukunder Arbeit inSachsen«, u.a. mit StaatsministerMartin Dulig (SMWA), Prof. Dr. Angelika C.Bullinger-Homann (TU Chemnitz),Dr. Antje Weyh (IAB – Regional Sachsen),Vertretung: Martha Freitag19. JuliFachgespräch mit der LandesdirektionSachsen zur Studie »Heim-TÜV-Aufnahmeeinrichtungen«August 202202. AugustFachaustausch mit Prof. Dr. Tetzla,Chief Ocer Technologietransfer undInternationalisierung der TU Dresden05. AugustAntrittsbesuch des ReferatsleitersThomas Weigel, SMS, Ref. IntegrationBesuch des Dresden con-ceptWelcome Center at TUDresden und GesprächmitCharlotte SondermannFoto: Martha freitag11. AugustDie Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten
45offenes-sachsen.deNovember 202201. NovemberAntrittsbesuch von Michaela Ungethüm,Geschäsführerin der RegionaldirektionSachsen BA, Austausch zum Thema»beschleunigtes Fachkräeverfahren«01. NovemberJurysitzung SächsischerIntegrationspreis 202204. NovemberHFK-Sitzung04. NovemberHerbstkonferenz der Integrations- undAusländerbeauftragten der Länder inHannover, Vertretung: Dr. Adrian Klein10. NovemberFachgespräch mit dem Sachverständigenratfür Integration und Migration zum Thema»Das Ankommen gestalten: Zuwanderungvon Fachkräften in den Gesundheits- undPflegeberufen«14. NovemberFachaustausch mit Vertretern desSächsischen Flüchlingsrates unddes SMI zur Umsetzung des Chancen-aufenthaltsrechts14. NovemberFestakt anlässlich der FeierlichenVerleihung des SächsischenIntegrationspreises 202215. NovemberBesichtigung der AufnahmeeinrichtungBremer Straße in DresdenOktober 202203. OktoberTag der oenen Tür im Landtag –Infostand10. OktoberTreen der kommunalen Ausländer-und Integrationsbeauragten (KAIB)auf Einladung des SAB11. OktoberInterview im Landesfunkhaus Sachsenin Dresden zum Thema »Zustrom derukrainischen Flüchtlinge«13. OktoberVorstellung des Jahresberichts 2022im Innenausschuss des SächsischenLandtags13. OktoberAuaktveranstaltung zur Diskussionsreihe»Die interkulturelle GesellschaPerspektiven und Chancen für Sachsen«im Bürgerfoyer des Sächsischen Landtags17. SeptemberPreisverleihung des Kinderschutzpreises»Sterntaler« durch den DeutschenKinderschutzbund LandesverbandSachsen e.V. und den SächsischenAusländerbeauragten an dasNetzwerk »Hilfe zur Selbsthilfe« Chemnitz22. SeptemberÜbergabe des Jahresberichtes 2021an den LandtagspräsidentenDr. Matthias Rößler23. SeptemberPressekonferenz zur Vorstellungdes Jahresberichts des SächsischenAusländerbeauragten23. SeptemberGespräch mit Eter Hachmann,Vorsitzende des AusländerratsDresden e.V., zu »Interkulturalitätin der Arbeitswelt«29. SeptemberImpulsvortrag beim VerbändegesprächIntegration zum Thema »Aktuelleszum Sächsischen Integrations- undTeilhabegesetz (SITGPressekonferenz zurVorstellung desJahresberichts desSächsischenAusländerbeauragtenFoto: Dietrich Flechtner23. SeptemberParlamentarischerAbend des SächsischenAusländerbeauragten fürausndische Unternehmerin SachsenFoto: Steen Giersch29. September
46JAHRESBERICHT 2022November 202217. NovemberFachaustausch mit Prof. Dr. Gerhard Rödel,Geschäsführer Dresden concept,zum Thema »Internationale Schulprojekte«17. November11. Sitzung des Beirats Ausreisegewahrsamund Abschiebehaeinrichtung21. NovemberBesichtigung der Aufnahmeeinrichtungenin Chemnitz und Schneeberg24. NovemberVorstellung des Jahresberichts 2022bei der Mitgliederversammlung Wirtschafür ein weltoenes Sachsen e.V.29. NovemberFachaustausch des Netzwerks Integrationund Migration Sachsen (NIMS) »Ausländi-sche Fachkräe – Zuwanderung, Sicherung,Anerkennung«Dezember 202205. DezemberAustausch über medizinische Versorgungvon Geflüchteten in Sachsen, u.a.mit dem Präsidenten der Landesärzte-kammer Herrn Erik Bodendieck,dem LÄK-Hauptgeschäsführer HerrnDr. Michael Schulte-Westenberg,Mitgliedern der Liga der Freien Wohl-fahrtspflege u.a.08. DezemberTreen des Lenkungsauschussesr Antidiskriminierung08. DezemberHFK-Sitzung16. DezemberFachaustausch zur Zusammenfassungdes SMWA-Maßnahmen-Plansmit Staatssekretär Thomas KralinskiFoto: Markus GulerDie Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten
48JAHRESBERICHT 2022vom 4. März 2022.4Die Richtlinieaus dem Jahr 2001 war eineAntwort auf den Zustrom von Bürger-kriegsüchtlingen infolge der krieger-ischen Auseinandersetzungen imRahmen des Zerfalls von Jugoslawien.4Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382des Rates vom 04.03.2022 zur Feststellungdes Bestehens eines Massenzustroms vonVertriebenen aus der Ukraine im Sinnedes Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG undzur Einführung eines vorübergehendenSchutzes, online unter:eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?toc=OJ%3AL%3A2022%3A071%3ATOC&uri=uriserv%3AOJ.L_.2022.071.01.0001.01.DEU(abgerufen am 01.05.2023).der Aktivierung der sogenannten»Massenzustrom-Richtlinie«3rechtli-ches Neuland betreten. Sie fußtauf dem Beschluss des EuropäischenRates, d.h. der Staats- und Regie-rungschefs der Mitgliedstaaten,3RL 2001/55/EG des Rates 20.07.2001 überMindestnormen für die Gewährung vor-übergehenden Schutzes im Falle einesMassenzustroms von Vertriebenen und Maß-nahmen zur Förderung einer ausgewogenenVerteilung der Belastungen, die mit derAufnahme dieser Personen und den Folgendieser Aufnahme verbunden sind, auf dieMitgliedstaaten, ABl. 2001 L 212, ABLEUJahr 2001 L He212 Seite 12,online unter: eur-lex.europa.eu/legal-content/DELSU/?uri=CELEX:32001L0055(abgerufen am 29.04.2023).Der russische Angriauf die Ukraineam 24. Februar 2022 führte zurgrößten Flüchtlingsbewegung inEuropa seit dem Zweiten Weltkrieg.Nach Angaben des Flüchtlingshilfs-werkes UNHCRohen 7,9 MillionenMenschen aus dem Land. Weitere5,9 Millionen Menschen wurdeninnerhalb der Ukraine vertrieben.1Das entspricht mehr als einemDrittel der Gesamtbevölkerung desLandes von etwa 41 Millionen.Deutschland ist dabei in besonderemMaße von der Fluchtbewegungbetroen. Ungefähr eine MillionMenschen, die große Mehrzahlsind Frauenund Kinder, fanden inDeutschland Schutz. In Sachsenhiel-ten sich Ende 2022 rund 52 000 Ge-üchtete aus der Ukraine auf.2Nicht nur aus politischer und völker-rechtlicher Sicht stellt der Krieg einNovum in der Geschichte Europasnach 1945 dar. Denn auch im Hinblickauf die Aufnahmebedingungenukrainischer Geüchteter wurde mit1Laufend aktualisierte Zahlen unter:data2.unhcr.org/en/situations/ukraine(abgerufen am 08.05.2023).2Zahlen für die gesamte Bundesrepublik aus:Drucksache Bundestag 20/520213.01.2023. Zahlen für Sachsen aus:MDR Sachsen, 23.02.2023,Ukraine-Flüchtlinge in Sachsen:Viel Potenzial für den Arbeitsmarkt, online:www.mdr.de/nachrichten/sachsen/ukraine-krieg-arbeit-sprache-integration-100.html (abgerufen am 06.05.2023).Tagung des »Special European Council on the situation in Ukraine« im Europaparlamentam 24. Februar 2022 | Foto: EU-Parlament Daina Le LardicRECHTLICHER RAHMENFÜRDIEAUFNAHME UKRAINISCHERGEFLÜCHTETERDie Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten
49offenes-sachsen.deUnion, die einen ähnlichen Beschlussauch im Rahmen des »Massezustroms«2015 hätten treen können, ist esgewissermaßen geschuldet, dass nichtnur in der deutschen ÖentlichkeitStimmen laut wurden, die eineUngleichbehandlung zwischen ukrai-nischen Geüchteten und Geüchte-ten aus anderen Ländern, wie Syrien,Irak, Somalia, Eritrea, Libyen oderauch Afghanistan, kritisierten.66Vgl. nur: Sachsens Grüne und Linke warnenvor Ungleichbehandlung Geüchteter,MDR Sachsen 09.11.2022, online:www.mdr.de/nachrichten/sachsen/politik/streit-uechtlinge-asyl-unterkun-ukraine-migranten-100.html(abgerufen am 01.05.2023).bieten geohen sind, in denenein bewaneter Konikt oder dauerndeGewalt herrscht. Demzufolge isteineindividuelle oder gruppenbezo-geneVerfolgung nicht ausschlag-gebend, um einen Aufenthalt nach§ 24 AufenthGzu erlangen. Alleindie Herkunund der Aufenthalt indem Kriegsgebiet deniert hierabstrakt die Schutzbedürigkeit. Diessteht im Gegensatz zum »klassischenAsylverfahren«, das jeweils – trotzHerkunaus einem Kriegsgebiet –eine individuelle Prüfung der Schutz-bedürigkeit vorsieht. Dieser politi-schen Entscheidung der Staats- undRegierungschefs der EuropäischenSie kam 2022das erste Mal zurAnwendung. Die Umsetzung der»Massenzustrom-Richtlinie« indeutsches Recht erfolgtedurch§ 24 AufenthG.Die Richtlinie stellt dabei einenMechanismus bereit, der die koordi-nierteAufnahme einer großen ZahlvonFlüchtlingen innerhalb derEuropäischen Union jenseits desindividuellen Asylverfahrens undjenseits desDublin Systemsermög-lichen soll.Durch Beschluss der Staats-und Regierungschefs wird die Gruppebestimmt,die als »Vertriebene« imSinne der Richtlinie angesehen werdenund somit innerhalb der Mitglied-staaten nicht nur einen Anspruch aufAufenthalt, sondern auch einen Zu-gang zum Arbeitsmarkt, der Gesund-heitsversorgung, Schule und Bildungs-einrichtungen usw. erhalten. Im Fallder Ukraine beschlossen die Staats-und Regierungschefs kurz nachKriegsbeginn, dass in erster Linie allevor dem 24. Februar 2022 in derUkraine aufhältigen ukrainischenStaatsbürger und ihre Familienange-hörigen als »Vertriebene« im Sinne derRichtlinie angesehen werden.5Dabeierfasst der Begri»Vertriebener«nicht nur Personen, die von systema-tischen oder weit verbreitetenMenschenrechtsverletzungenbedrohtoder betroen sind, also Flüchtlingeim Sinne der Genfer Konvention,sondern auch Personen, die aus Ge-5Vom Beschluss des Europäischen Rates er-fasst sind auch noch Staatenlose oder sog.Drittstaatsangehörige, die entweder in derUkraine über eine Flüchtlingsanerkennungauf Grundlage der Genfer-Flüchtlingskon-vention verfügten oder vor dem Krieg einenrechtmäßigen Aufenthalt in der Ukrainehatten. Bei zweiterer Gruppe muss für dieErteilung eines Aufenthalts nach § 24 Auf-enthG noch hinzukommen, dass sie nichtsicher und dauerhain ihr Herkunsland/-region zurückkehren nnen. Zu dem vomBeschluss des Europäischen Rates erfasstenPersonenkreis ausführlich: Dietz, Andreas:Kriegsvertriebene aus der Ukraine, in: NeueZeitschrifür Verwaltungsrecht, He8,2022, S. 505-512, S. 507.Foto: Neue Nachbarn e.V. Demnitz-Thumnitz
50JAHRESBERICHT 2022Die Sächsische Härtefallkommission bescigte sich auchim Jahr 2022 mit einerVielzahl von llen,in denen nachden Grundsätzen desAufenthaltsrechts kein Bleibe-recht für die Betroenen in Deutschland gegeben war. Die Mitglieder der Kommissionplädierten jedoch für einen Verbleib der Betroenen im Bundesgebiet, wenn sie dringendehumanitäre oderpersönliche Gründedafür sahen.Seit 2016war dieZahl derrtefallanträgezunächst stetig gestiegen. ImJahr 2021 war dieFallzahl im Vergleich zumVorjahr 2020 erneutleicht rückläug; im Jahr 2022 vertiee sich die rückläuge Tendenz.Jeder Fall wird innerhalbder Kommission individuell betrachtet.Das Augenmerk liegt nebender konkreten Lebenssituation der Betroenen auch auf der bisher erreichten und weiter-hin zu erwartendenIntegrationsleistung. Dabei werdenfür die Entscheidunginsbesonderedie Sprachentwicklung, die Lebensunterhaltssicherung, das soziale Umfeld und die bisherigeAufenthaltsdauer einbezogen. Das Votum jedes einzelnen Mitglieds ist das Ergebnis einesinneren Abgungsprozesses, der die Gesamtsituation der Betroenen berücksichtigt.Bilanz 2022Im Jahr 2022 brachten die Mitglieder 35 neue Anträge für insgesamt 65 Personen, darunter17 Kinder, in die Sächsische Härtefallkommission ein. In23 Fällen aus dem Jahr 2022 richteteder Vorsitzendeein Ersuchenan denSächsischen Staatsministerdes Innern.Der chsischeStaatsminister des Innern entsprach den Ersuchenin 16 Fällen. Das betraf insgesamt34 Per-sonen, darunter elf Kinder. Folgt der Sächsische Staatsminister des Innern den Ersuchen,ordnet er die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein bis drei Jahre an. In vier Fällen ent-sprach der Innenministernicht dem Ersuchen.In weiteren dreiFällen wurden abschließendeEntscheidungen noch nicht getroen.In vier Fällen kam die erforderliche Mehrheit in der Kommissionfür ein Ersuchen an denStaatsminister nicht zustande.Tendenzen – Statistik –anonymisierte Fälle – GeschichtenDIEARBEITDERSÄCHSISCHENHÄRTEFALLKOMMISSIONDie Sächsische Härtefallkommission
51offenes-sachsen.dezu den Vorjahren (2019: 78Anträge, 2020: 63 Anträge) deut-lich zurückgegangen, die Anzahl von 35 Anträgen2022 stelltjedoch das 3,5-Fache der Anträge aus dem Jahr 2015 dar.Die Zahlen 2017 bis 2022 im ÜberblickFolgende Graken geben Auskunüber die familiäre Situ-ation und die Aufenthaltsdauer des Betroenen sowie dieregionale Verteilung der Anträge bzw. die Zuständigkeitder Ausländerbehörden.Acht Anträge nahmen die Einreichenden zurück, weil sichbeispielsweise eineandere aufenthaltsrechtlicheLösung ab-zeichnete.Die Kommission beriet 2022 in neun Sitzungen über 22 der35 Anträge ausdem Jahr 2022.Insgesamt befasste siesich imJahr 2022 mit33 Anträgen, davon11 noch ausdem Jahr 2021.Zwei Anträge aus dem Jahr 2021 nahmendie Einreichendenzurück. Neun Anträgeaus dem Jahr2021 beriet dieKommis-sion im Jahr 2022.Im Vorjahr2021 waren60 Anträgean dieHärtefallkommissiongestellt worden. Zwarist die Anzahlder Anträge imVergleichAnträge an die Härtefallkommission nach regionaler Zuständigkeit (Wohnort der Betroffenen)Quelle: Geschässtelle der Sächsischen Härtefallkommission051015202017LKVogtlandkreisLKZwickauLK Leipzig20182019202020212022StadtChemnitzStadtDresdenStadtLeipzigLKErzgebirgskreisLK BautzenLK GörlitzLK MeißenLKMittelsachsenLKNordsachsenLK Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeZAB/LDS
52JAHRESBERICHT 2022Daten der Jahre 2016 – 2022 im ÜberblickJahrAnträge BetroffeneRück-nahmenHärtefall-ersuchenBetroffene Anord-nungennach § 23aAufenthGBetroffene201628936135512512017531616329832982018591498255825582019781861054118531162020631238481014286202160118134183418320223565823421635Quelle: Geschässtelle der Sächsischen Härtefallkommission.Aufenthaltsdauer zum Zeitpunkt der Entscheidung in der HFK-Sitzung2018 2019 2020 2021 2022unter 1 Jahr100011 – 2 Jahre432002 – 3 Jahre1282313 – 4 Jahre19184934 – 5 Jahre72622755 – 6 Jahre214241156 – 7 Jahre2421557 – 8 Jahre221678 – 9 Jahre003329 – 10 Jahre1012010 – 15 Jahre2102315 – 20 Jahre4112020 – 25 Jahre21001über 25 Jahre10102Quelle: Geschässtelle der Sächsischen Härtefallkommission.051015202530unter 1 Jahr2017 2018 2019 2020 2021 202212 Jahre23 Jahre34 Jahre45 Jahre56 Jahre67 Jahre78 Jahre89 Jahre910 Jahre1015 Jahre1520 Jahre2025 Jahreüber 25 JahreDie Sächsische Härtefallkommission
53offenes-sachsen.deFamiliäre Situation der Betroffenen2018 2019 2020 2021 2022Familien miterwachsenenKindern00001Familien mitminderj. (undggf. auch erw.)Kindern182214106Alleinerziehendemit Kindern69182Kinder ohneEltern00001Ehepaare51232Einzelpersonenweiblich296108Einzelpersonenmännlich2836402915Einzelpersonenmit erw. Kindern01000Quelle: Geschässtelle der Sächsischen Härtefallkommission.0510152025303540Familien mit2017 2018 2019 2020 2021 2022erwachsenenKindernFamilien mitminderj. (und ggf.auch erw.) KindernAlleinerziehendemit KindernKinder ohneElternEhepaareEinzelpersonenweiblichEinzelpersonenmännlichEinzelpersonenmit erw. Kindern
54JAHRESBERICHT 2022Die MitgliederIm Jahr 2022 nahmen hauptvertretend der Sächsische Aus-länderbeauragte GeertMackenroth alsgewählter Vorsitzen-der der Härtefallkommission, Oberkirchenrat Timo Haasefür die evangelische Landeskirche Sachsen, MechthildGatterfür das Bistum Dresden-Meißen, Jörg Eichler für den Säch-sischen Flüchtlingsrat, Karlheinz Petersen für die Liga derfreien Wohlfahrtspege, Reinhard Boos als Vertreter desSächsischenStaatsministeriumsdesInnern,ChristianAvenarius als Vertreter desStaatsministeriums für Sozialesund Gesellschalichen Zusammenhalt,Detlef Sittel alsVertreter des Städte-und Gemeindetages undRenéBurk alsVertreter desSächsischen Landkreis-tages die Mitgliedschain derHärtefall-kommission wahr.Interview mit demstellvertretendenVorsitzenden derHärtefallkommissionZur Arbeitsweise derSächsischen HärtefallkommissionDer chsische Ausländerbeauragte ist kraGesetzes Mit-glied der Sächsischen Härtefallkommission und damit an-tragsberechtigt im Härtefallverfahren. Er ist zudem der ge-wählte Vorsitzende der Sächsischen Härtefallkommission.Die Geschässtelle derSächsischen Härtefallkommission, diefür die Bearbeitung der Anträge und die organisatorischenAbläufe des Härtefallverfahrensverantwortlich ist, istan dieGeschässtelle des SächsischenAusländerbeauragten an-gebunden.Die Härtefallkommission befasst sich mit llen, in denenein Asylantrag abgelehnt wurde, beziehungsweise die Be-troenen nichtoder nichtmehr übereinen Aufenthaltstitelverfügen, also vollziehbar ausreisepichtig sind. In Fällen,in denen es gewichtige Gründe dafür gibt, dass der Auslän-der in Deutschland bleiben sollte, kann über die Härtefall-kommission unter Umständen ein solches Bleiberecht überein Ersuchen an den Sächsischen Innenminister erwirktwerden. Die Regelung des § 23a Aufenthaltsgesetz stellt eineKarlheinz Petersen | Foto: Markus GulerDie Sächsische Härtefallkommission
55offenes-sachsen.deAbweichung von den sonstigen Vorgaben des Aufenthalts-gesetzes dar. Dem Härtefallverfahren immanent ist der Ge-danke der Subsidiarität. Gibt es andereglichkeiten nachdem Aufenthaltsgesetz, einen Aufenthaltstitel zu erlangenoder die Vollziehbarkeit der Ausreisepichtabzuwenden, sowerden diese in der Regel vorrangig geprüund genutzt.Im Interesse der Betroenen ist ein gutes Zusammenspielaller Beteiligten – Ausländer,Härtefallkommissionsmitglied,Unterstützer, aber auch Ausländerbehörde – erforderlich,um einen sachgerechten Weg beschreiten zu nnen.Nur ein Mitglied der Härtefallkommission kann diese ver-anlassen, sich mit dem Anliegen eines Ausländers zu be-schäigen (Selbstbefassungsantrag).Der oderdie Betreendemuss ein Mitglied derHärtefallkommission seiner Wahl dafürgewinnen, den Fall vor die Härtefallkommissionzu bringen.Ein Recht auf Befassung durch die Härtefallkommissionbesteht nicht.Mit Eingang des Selbstbefassungsantrags beim Vorsitzendenbeginnt das Verfahren. Zu dem Antrag nimmt die zuständigeAusländerbehörde Stellung. Wenn der Vorsitzende keinenabsoluten Ausschlussgrund nach der Sächsischen Härte-fallkommissions-verordnung feststellt, wirddie Angelegenheit Gegen-stand der nächstmöglichenSitzung der Härtefallkommis-sion.  Für die Dauer des Härte-fallverfahrens sind aufenthaltsbe-endende Maßnahmen ausgesetzt.Stellt die Härtefallkommission mit derMehr-heit von zwei Dritteln ihrer neun Mitglieder fest,dass trotz vollziehbarer Ausreisepicht des Ausländersdringende humanitäre oder persönliche Gründe seine wei-tere Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen, bittet derVorsitzende derHärtefallkommission denSächsischen Staats-minister desInnern, dieErteilung einerAufenthaltserlaubnisanzuordnen. Die Letztentscheidung in einem Härtefall ob-liegt dem Staatsminister des Innern.Die Sitzungen der rtefallkommissionnden nicht-öent-lich statt. DieMitglieder entscheiden weisungsunabhängigund nach ihrer freien Überzeugung.Foto: Steen Giersch
56JAHRESBERICHT 2022So wurde in den folgenden Fall-konstellationen nach positiverEntscheidung der Kommission einAufenthaltstitel erteilt:Eine aus Marokko stammende Fraureiste 2016 im Alter von 28 Jahren mitihrer damals zweijährigen Tochterim Rahmen der Familienzusammen-führung zu ihrem als Flüchtlinganerkannten Ehemann in das Bundes-gebiet ein und erhielt eine Aufent-haltserlaubnis. Seit Einreise behtesie sich um ihre und die Integrationder mittlerweile zwei Kinder, obwohlderen Leben durch die vom Ehemannausgehende psychische und physi-sche Gewalt gefährdet war. Aufgrundder deshalb erfolgten Trennung vomEhemann wurde die Aufenthalts-erlaubnis nicht mehr verlängert; derKlageweg sowie ein Asylverfahrenblieben erfolglos. Trotz enormerpsychischer und emotionaler Be-lastung ist es ihr gelungen, sichsprachlich, sozial und beruich inDeutschland zu integrieren undein selbstbestimmtes Leben aufzu-bauen. Sie bewältigt neben ihrerTätigkeit als Altenpegerin gleichzeitigallein die Erziehung und rsorgefür ihre beiden chter.Ein im Jahr 2019 als unbegleiteterMinderjähriger eingereister jungerMann aus Ghana, mit schwierigemHintergrund in der Kindheit derVater verließ die Familie vor Geburtdes Jungen, um nach Europaaus-zuwandern, aufgrund langfristigerKrankheit und Erwerbslosigkeit derMutter konnte er die Schule nur vierdie für eine Härtefallentscheidungsprechen, können beispielsweise sein:langjähriger Aufenthaltin Deutschland,nachhaltige Integrationim Bundesgebiet,fehlende Bindungen zum/im Heimatland,schwere Krankheit.Beispiele aus derEntscheidungspraxis derHärtefallkommissionGründe, den Härtefall festzustellen,können nicht abstrakt und schon garnicht abschließend deniert werden.Es kommt auf den jeweiligen Einzel-fall und die Besonderheiten, die derFall aufweist, an. Mögliche Gründe,Fotos: Markus GulerBEISPIELEAUS DERENTSCHEIDUNGSPRAXISDie Sächsische Härtefallkommission
57offenes-sachsen.deder Sächsische Staatsminister desInnern. Im Berichtsjahr 2022 gab derInnenminister in drei Fällen denErsuchen der Kommission nicht statt.In einem Fall traf es einen aus Viet-nam stammenden Mann, der bereits1987 als Vertragsarbeiter in die da-malige DDR einreiste, in den Jahren1990 und 1997 für jeweils zwei JahreinVietnam lebte und seit 1999 ununter-brochen in Deutschland lebt. Auf-grund der Ehe mit einer Deutschenverfügte er über einen längerfristigenAufenthalt. Der Antrag auf Nieder-lassungserlaubnis wurde abgelehnt.Seit 2008 ist er ununterbrochen be-ruich beschäigt und sichert damitden Lebensunterhalt vollständig.Trotz langer Aufenthaltszeit,wirtschalicher und sprachlicherIntegration wurde keine Aufenthalts-erlaubnis erteilt. Angesichts derlangen Aufenthaltsdauer wurdensowohl die sprachliche als auchdie soziale Integration in die hiesigeGesellschaals unzureichend ange-sehen. Die Ansicht der Härtefallkom-mission, die anhand der vorgetragenenJahre lang besuchen und musstebetteln gehen; die Mutter starb,als er 14 Jahre alt war – verließsein Heimatland, um seinen Vaterzu suchen. Familiäre Bindungenzum Heimatland bestehen seit demTod der Mutter nicht mehr. Das hierdurchgeführte Asylverfahren blieberfolglos. Innerhalb kurzer Zeit fander seinen Lebensmittelpunkt inDeutschland, integrierte sich sprach-lich sehr schnell, baute sich einsoziales Netzwerk auf und besuchtedie Vorbereitungsklasse einer tech-nischen Berufsschule. Durch seineBeharrlichkeit, sich Wissen anzueig-nen, wurde ihm insbesondere auchim schulischen Bereich große Unter-stützung zuteil bis hin zu einemAusbildungsangebot, wodurch pers-pektivisch auch die wirtschalicheIntegration gesichert sein wird.Aus Pakistan reiste 2010 ein Mann ein,der nach erfolglosem Asylverfahrenzunächst ausreisepichtig war, dannjedoch aufgrund der Ehe mit einerDeutschen über eine Aufenthalts-erlaubnis verfügte. Diese wurde nachEhescheidung nicht mehr verlängert;auch ein eigenständiges Aufenthalts-recht aufgrund der erfolgreichenselbständigen Erwerbstätigkeitwurde nicht erteilt. Die Ausländer-behörde prüe lediglich die Voraus-setzungen aufgrund der vorherigenEhe. Bereits seit 2014 ist er wirtschaft-lich selbständig, indem er das Textil-geschäeines seiner in Deutschlandlebenden Brüder übernahm underweiterte. Mittlerweile beschäigter acht Angestellte in drei Geschäenin drei Bundesländern und erzieltregelmäßig gute Jahreseinkommen.Sein Jahresumsatz von 2022 betrug500.000 Euro. Durch eine Lebens-partnerschamit einer deutschenStaatsangehörigen ist er fest inDeutschland verwurzelt.Auch bei positiven Voten der Kommis-sion tridie endgültige Entscheidungpersönlichen Gründeerkannte, dass eineRückkehr nach Vietnamfür ihn eine besondereHärte darstellt, wurdenicht geteilt. Vielmehr wurdedarauf verwiesen, dass allevorgetragenen Gründe bereits in ge-richtlichen Verfahren geprüwurden.Keine Mehrheit, schon in der Kommis-sion, fand beispielsweise der Antragfür eine pakistanische Frau, die 2017eingereist war. Nach zwei traumati-schen und gescheiterten Ehen, dienach muslimischem Recht geschiedenwurden, war sie aus dem Schutz ihrerFamilie ausgeschlossen. Ehrenamtlichengagiert sie sich seit einigen Jahrenzuverlässig als Sprachmittlerin in ei-nem Verein. Trotz ihres Engagements,ihrer tragischen persönlichen Erfah-rungen, sprachlicher und sozialer Inte-gration sowie einer teilweisenSicherung des Lebensunterhaltes mitAusblick auf vollständige Sicherungkam die erforderliche Mehrheitder Mitglieder der Kommission für einHärtefallersuchen nicht zustande.
58JAHRESBERICHT 2022Als Ausländerbeauragter bewegt mich ein weiteres wichtiges Thema. Ganz unabhängigvon unserenhumanitären Verpichtungenmüssen wirin einemanderen Bereicheine großeAufgabe bewältigen, um unsere Zukunzu sichern:Der demograsche Wandel in unsererGesellschahat bereits schon jetzt dazu geführt, dass Handwerksbetriebe und Industrie-unternehmen einen zunehmenden Mangel an Fachkräen beklagen. Wir brauchendie Zu-wanderung ausgebildeter ausländischer Arbeitskräe,um diese Lücke zufüllen. Ich werdeweiter für eine breite Akzeptanz inder Gesellschawerben und daran arbeiten, dieformalenVoraussetzungen dafür zu verbessern.unsichere Bedingungen und Entwicklungen in weiten Teilen unserer Welt werden auch imnächsten Jahr viele Menschenzwingen, ihre Heimat zuverlassen. Ziel dieser Migrationsbe-wegungen werdenwieder odieeuropäischen Länderund vorallem Deutschlandsein. Füruns hat dabei der Krieg in der Ukraine eine besondere Bedeutung. Noch ist oen, wie ersich entwickelnund wielange erdauern wird.Wir müssenweiter daranarbeiten, dieSituationder bereits Angekommenenzu verbessern unduns auf weitereSchutzsuchende vorbereiten.Fotos: Steen GierschLiebe Leserinnen und Leser,AUSBLICKAusblick
59offenes-sachsen.deauch mit Blick auf die Mehrheitsgesellschaweiterzuent-wickeln. Ein interkulturelles Bewusstsein gert zum Rüst-zeug einer oenen und modernenGesellschadazu. Und esmeint, Dialog und Toleranz zu fördern, insbesondere in derschulischen und außerschulischen politischenBildung.Zur erfolgreichen Ausgestaltung dieser Ziele müssen die indiesem Bereich wirkenden Akteure in der Verwaltung undden beratenden Strukturen frühzeitig mitgenommen, per-sonell undnanziellvorbereitet und transparentinformiertwerden. Die Stichworte Verwaltungsdigitalisierung undInter-kulturelle Önung werden deshalbprägend für meine Arbeitals Sächsischer Ausländerbeauragter im Jahr 2023 sein.Wir müssen uns mit dem Ort, an dem wir leben, nicht ab-nden – wir gestalten ihn.Ihr Geert Mackenroth MdLWährend ich gemeinsam mit meinemTeam die Entwicklungen desJahres2022 zusammenfasse, hat sich die Lageim Aufenthalts- und Asylrecht bereitserneut verändert. Seit dem 31. Dezem-ber 2022 ist das »Chancen-Aufenthalts-recht« in Kra. Geduldete Personen, dielänger als fünf Jahre inDeutschlandleben, bekommendurch dasGesetzeine Chance auf ein dauerhaes Bleibe-recht. Noch im ersten Quartal deslaufen-den Jahres hat das Bundeskabinett aucheinen Gesetzentwurf beschlossen, um dasFachkräeeinwanderungsgesetz weiterzu-entwickeln. Durch die Reform sollen büro-kratische Hürdenabgebaut werden,um Fach-kräen aus Drittstaaten schnellen Zugangzumdeutschen Arbeitsmarktzu verschaen.Mit demSächsischenIntegrations- und Teilhabegesetz wird derFreistaat Sachsenals erstes der ostdeutschen Bundesländer im kommendenJahr eine stabile gesetzliche Basis für die Integrationvon zu-gewanderten Menschen schaen.Wenn wir erwarten, dass zugewanderteMenschen auchdauerhahierbleiben, dass sich Anwerbungs-und Integra-tionsmaßnahmen auszahlen, müssen wir uns an jeder Steller eine echte Willkommenskultur einsetzen – nicht nur amArbeitsplatz, sondern im Alltag, auf der Straße, im Verein,im Wohnviertel. An interkultureller Sensibilität und Ver-ständnis gegenüber anderen Kulturen mangelt es hierzu-lande noch stark. Mir kommt dazu der Satz von Dr. RuthRöcher, Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Chemnitz, inden Sinn, die im Rahmen unsererVortragsreihe »Die inter-kulturelle GesellschaPerspektiven und Chancen fürSachsen« zum Thema Interkulturalität in den Religionensagte: »Natürlich nnte es mehr interreligiösen Dialoggeben – aber vergessen wir nicht, wo wir leben.«Auch im Lichte desbevorstehenden Integrationsgesetzes aufLandesebene plädiere ichdeshalb dafür, dieseAussage alsAnsatzpunkt für Venderungen zu nehmen.Das bedeutet,integrationspolitische Mnahmen und Strategien gerade
60JAHRESBERICHT 2022schen Gründen (§§ 2226, 104a, 104b AufenthG),Aufenthaltaus familiären Gründen§ 2736 AufenthG). Jenach Zweckist die Erteilung der Aufenthaltserlaubnisan bestimmte Vo-raussetzungen gebunden.Aufenthaltsgesetz (AufenthG)regelt für Ausländer dieEinreise, den Aufenthalt,die Niederlassung, dieErwerbstätig-keit, die Aufenthaltsbeendigung und auchdie Integrations-förderung durch den Staat. Das Aufenthaltsgesetz gilt nichtfür Bürger der Europäischen Union und Diplomaten.Aufnahmeeinrichtungen (AE)in Sachsen bendensich inChemnitz, Dresden und Leipzig. Sie haben diverse Außen-stellen. In der AE Chemnitz bendet sich die Zentrale Aus-länderbehörde.  Die Asylbewerber sollen mindestens fürsechs Wochen und maximal für 24 Monate dort bleiben.Während dieser Zeit stellen sieihren Asylantrag, ihre Datenwerden erfasst und sie werden gesundheitlich untersucht.Danach werden sie den Landkreisen und Kreisfreien Städtenzugewiesen.Ausbildungsduldung, auchgenannt »3+2Regelung«,geht auf dasIntegrationsgesetz vom 6.August 2016 zurück.Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für vollziehbarausreisepichtige Ausländer ein Rechtsanspruch auf Ertei-lung einer Duldung für die Dauer der Ausbildung, § 60aAbs. 2 S. 4 bis 12 AufenthG. Voraussetzung ist eine mindes-tens zweijährige Berufsausbildung in einem qualiziertenAusbildungsberuf. Die Erteilung der Ausbildungsduldungist ausgeschlossen, wenn ein Beschäigungsverbot nach§ 60a Abs. 6 AufenthG vorliegt oder konkrete Mnahmender Aufenthaltsbeendigung bevorstehen. Nach Abschluss derAusbildung besteht im Fall der Arbeitsaufnahme im Aus-bildungsberuf die Möglichkeit einer zweijährigen Aufent-haltserlaubnis.Ausländerverfügen nicht über diedeutsche Staatsangehö-rigkeit. Sie haben entwedereine andere Staatsangehörigkeitoder sind staatenlos.Ausländerbehördeist zuständig für aufenthalts-und pass-rechtliche Maßnahmen. Es gibtsie in jedem Landkreisundjeder Kreisfreien Stadt. Für das Asylverfahren ist allein dasBAMF zuständig.Abschiebungistdie zwangs-weise Durchsetzung einer beste-henden Ausreisepicht. Abschie-bungshawird auchSicherungshagenannt. Zur Sicherungder Abschie-bung kann ein vollziehbar ausreise-pichtiger Ausländer unter bestimmtenVoraussetzungen aufgrund einer richter-lichen Anordnung biszu sechs Monate,unterengen Voraussetzungen bis zu 18 Monate, inHagenommen werden.Abschiebungsverbotwird erteilt, wenn durch die Abschie-bung eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oderFreiheit entsteht, etwa durch drohende Folter. Ein weitererGrund nnen auch schwere, im Herkunsland nicht odernicht angemessen behandelbare Krankheiten sein.Asylwird politischen Flüchtlingen nach dem Grundgesetzgewährt (Art.16a GG).Dieses unbefristeteAufenthaltsrechtin Deutschland erhalten nur diejenigen, die wegenpolitischerVerfolgung (und nicht z.B. aus wirtschalichen Gründen)ihre Heimat verlassen haben.Asylbewerber / Asylsuchendehaben ihrHeimatland ver-lassen und benden sich im Asylverfahren.Sie müssen demBundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schildern,wie und warum sie verfolgt werden. Das BAMF beurteiltdann, ob ein Bewerber asylberechtigt ist, ob er den Flücht-lingsstatus erhält, ob subsidiärer Schutz erteilt wird oderob sein Antrag abgelehnt wird.Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)regelt die Höheund Form von Leistungen, die Asylbewerber erhalten unddient zurSicherung desGrundbedarfs. Esgilt fürAsylbewer-ber, Ausreisepichtige und für andere Ausländer, die sichvorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen.Aufenthaltserlaubnisist ein befristeterAufenthaltstitel, denDrittstaatangehörige für ihren Aufenthalt in Deutschlanderhalten. Er wird zu den im Aufenthaltsgesetz geregeltenZwecken erteilt. Diese sind zum Beispiel: Aufenthalt zumZweck der Ausbildung (§§ 1617 AufenthG), Aufenthalt zumZweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18, 18a, 20, 21 AufenthG),Aufenthalt aus völkerrechtlichen,humanitären oder politi-GLOSSARAnhang
61offenes-sachsen.dezuständig, in dem derAsylsuchende zuerst angekommen ist.Um festzustellen, welcher das ist, werden in einer erken-nungsdienstlichen Behandlung Fingerabdrücke genommenund ein Passbild gemacht. DieseDaten werden dann in eineeuropaweite Datenbank eingespeist.Duldungberechtigt nicht zum dauerhaen Aufenthalt. DieAbschiebung eines ausreisepichtigenAusländers wirdmit einer Duldung verschoben. Sie betriMenschen, diekeinen Aufenthaltstitel (mehr) haben. Die Duldung wirderteilt, solange die Abschiebung austatsächlichen oderrechtlichen Gründen unmöglich ist,etwa, weil ein Abschie-bungshindernis (Passlosigkeit oder fehlende Aufnahme-bereitschades Zielstaats) besteht oder der Ausländer wegeneiner Krankheit reiseunfähig ist.Die oberste Landesbehördekann die Abschiebung von bestimmten Ausländergruppenfür die Dauer von sechs Monaten aussetzen, um in beson-deren Lagen humanitären Schutz zu bieten.Einstiegs/Berufsqualizierungist ein sozialversiche-rungspichtiges Praktikum. Sie soll Jugendliche und jungeErwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf ent-schieden haben, aufeine Ausbildung vorbereiten.Ein solchesPraktikum dauert zwischen sechs und zwölf Monaten.EMRKsteht für EuropäischeMenschenrechtskonventionund gibt den Vertragsstaaten einen Mindeststandardan zuschützenden Freiheitsrechten vor.EUBürgerhaben dieStaatsangehörigkeit eines EU-Mitglied-staats und können sich laut Freizügigkeitsrecht im gesamtenGebiet der Europäischen Union frei bewegenund arbeiten.Flüchtlingesind gemäßGenfer Flüchtlingskonvention nichtnur anerkanntpolitisch Verfolgte,sondern auchMenschen,denen aufgrund ihrer Rasse, Religion, Staatsangerigkeit,ihrer politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einerbestimmten sozialen Gruppe in ihrem Heimatland Gefahrdroht. Sie bendensich außerhalb ihresHeimatlandes. An-dersals beiAsylberechtigten muss dieseGefahr nicht vomStaat, sondern kannauch von Parteienoder Organi-sationen ausgehen. Der Flüchtlingsschutz wirdnach der Genfer Flüchtlingskonvention ge-währt.Flughafenverfahrengelten für Asyl-bewerberaussicherenHerkuns-staaten sowie für ausweislose Asyl-bewerber, dieüber einenFlughafeneinreisen wollen und die Grenz-behörde um Asyl ersuchen. Hierwird das Asylverfahren vor derAusländerzentralregister (AZR)ist einebundesweitepersonenbezogene Datei, die zentral vom BAMF geführtwird. Sie enthältInformationen über Ausländer,die sich inDeutschland aufhaltenoder aufgehaltenhaben. Inhaltsind insbesondere die Personalien desAusländers, Lichtbilddes Ausländers (nur bei Drittstaatlern),Angaben zu seinemaufenthaltsrechtlichen Status sowie zum Aufenthaltszweck.Nutzer des AZR sind in ersterLinie die Ausländerberden,das BAMF, die deutschen Auslandsvertretungen und dieGrenzbehörden.Ausreisegewahrsambezeichnet dieMöglichkeit, dass einBetroener unabhängig von denVoraussetzungen der Siche-rungshazur Sicherung derDurchführbarkeit der Abschie-bung aufrichterliche Anordnungfür dieDauer vonlängstenszehn Tagen in Gewahrsam genommen werden kann,wenndie Ausreisefrist abgelaufenist und diebetroene Person fort-gesetzt ihre Mitwirkungspichten verletzt oder überihreIdentität oder Staatsangerigkeit geuscht hat 62 b desAufenthaltsgesetzes).Ausweisungbedeutet den Entzug eines etwaigen Aufent-haltsrechts. Ein Wiedereinreiseverbotwird statuiert, sodassdie Ausreisepicht eintritt. ImUnterschied zur Abschiebung,die eine Vollzugsmaßnahme (zwangsweise Außerlandes-schaung) darstellt undmit der dieAufenthaltsbeendigungbehördlich durchgesetzt wird.BAMFist die Abkürzung für das Bundesamt für Migrationund Flüchtlinge. Es arbeitetin den Bereichen Asyl,Migration,Integration, Rückkehrförderung und jüdische Zuwanderer.Das Bundesamt führt die Asylverfahren durch.Beschäigungsverordnung (BeschV)regelt,unter welchenVoraussetzungen ausländische Arbeitnehmer und bereitsin Deutschland lebende Ausländer zum deutschen Arbeits-markt zugelassen werden können.Blaue KarteEUistein Aufenthaltstitelfür AkademikerausNicht-EU-Staaten zur Ausübung einerhochqualizierten Be-schäigung. Neben einemHochschulstudium ist einArbeits-vertrag mit einem bestimmten Mindestgehalt erforderlich.Drittstaatsangerigebesitzen nicht die Staatsangerig-keit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union.DublinVerfahrendient zur Feststellung, welcher euroi-sche Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Asylantrag, derin derEuropäischen Union,Norwegen, Island,der Schweizund in Liechtenstein gestellt wird, inhaltlich geprüwird,und zwardurch nureinen Staat.Es istin derRegel derStaat
62JAHRESBERICHT 2022ICT – IntraCorporate Transferee –Kartedient derUmset-zung der EU-Richtlinie zum unternehmensinternenTransfer.Die ICT-Karte stellt einen Aufenthaltstitel für Drittstaatsan-gerige dar, diealshrungskräe, Spezialistenoder Trai-nees in einem Unternehmenim EU-Ausland tätig sindund ineine Niederlassung derselbenUnternehmensgruppe entsandtwerden.Integrationskursverordnung (IntV)über die Durchführungvon Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedlerregelt das Grundangebot zur Integration in das wirtscha-liche, kulturelle und gesellschalicheLeben in der Bundes-republik Deutschland.JMD (Jugendmigrationsdienste)beraten undbegleiten neuzugewanderte Jugendliche undjunge Erwachsene bis27 Jahre.KAB/KAIBsteht für kommunaler Ausländerbeauragterund für kommunaler Integrationsbeauragter.Königsteiner Schlüssellegt fest, wie viele Asylsuchendejedes Bundesland aufnehmen muss. Er berechnet sichjähr-lich aus dem Steueraufkommen und der Bevölkerungszahlder Länder. Auf diese Weise sollen die mit der Aufnahmeverbundenen Lasten angemessen verteilt werden. Sachsennimmt von allen Asylbegehrenden in Deutschland 4,99 Pro-zent auf und steht damit an sechster Stelle.Kontingentüchtlingesind Flüchtlingeaus Krisenregionen,die im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommenwerden. In Deutschland nnen das die obersten Landes-behörden bzw. das Bundesministeriumdes Innern anordnen.Ein Beispiel sind die Aufnahmeprogramme für Syrer.DiePlätze wurden vom Bund und den Ländern geschaen.Landesinterne Verteilungder Asylbewerber in Sachsenerrechnet sich aus dem Anteil der Wohnbevölkerung derLandkreise und Kreisfreien Städte an der sächsischen Ge-samtbelkerung. Ausschlaggebend für die Berechnung istder Bevölkerungsstand im Juni des Vorjahres.MBEsteht für »Migrationsberatung fürerwachsene Zuwan-derer«.Sieberät undbegleitet erwachseneZuwanderer, dieneu zugewandert sind. Träger sind beispielsweise Sozial-dienste wie die Caritas.Menschen mit Migrationshintergrundsind alle Personen,die nach 1949 auf das heutige Gebiet der BundesrepublikDeutschland zugewandert sind, sowie alle in Deutschlandgeborenen Ausländer und alle in Deutschlandals DeutscheGeborene mit zumindest einem nach 1949 zugewandertenoder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.Einreise im TransitbereichdesFlughafensdurchge-führt, soweitder Ausländerdort untergebracht werdenkann.Für die Dauer des Verfahrens ist einVerlassen desTransitbereiches nichtmöglich.Folgeantragauf Asylist nach Rücknahmeoder unanfecht-barer Ablehnung eines früheren Asylantragsmöglich. Diesesneue Asylverfahren wirdnur dann durchgehrt,wenn sichdie Sach- oder Rechtslage zugunsten des Asylbewerbersgeändert hat oder neue Beweismittel vorliegen. Der Folge-antragsteller muss von sich aus diese neuen TatsachenundBeweise angeben.Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)legt klar fest,wer einFlüchtling istund welchenrechtlichen Schutz,welche Hilfeund welche sozialen Rechte sie oder ervon den Unterzeich-nerstaaten erhalten sollte. Sie deniert auch die Pichten,die ein Flüchtling dem Gastland gegenüber erfüllen muss,und schließt bestimmte Gruppen – wie Kriegsverbrechervom Flüchtlingsstatus aus. Die Genfer Flüchtlingskonventionwar zunächst darauf beschränkt,hauptsächlich europäischeFlüchtlinge direktnach demZweiten Weltkriegzuschützen.Als das Problem derVertreibung globale Ausmaßeerreichte,wurde der Wirkungsbereich der Konvention erweitert.Führungszeugnis, umgangssprachlich auch »polizeilichesFührungszeugnis« genannt, ist eine auf grünem Spezial-papier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreendePerson vorbestraistoder nicht. Siestellt einen Auszugausdem Bundeszentralregister dar, in dem Vorstrafen gespeichertwerden. Ein »erweitertes Führungszeugnis«benötigen Per-sonen, dieim Kinder-oder Jugendbereichtätig werdenwollen(z.B. Schule, Sportverein). Das »erweiterte Führungszeugnis«enthält gegeber dem normalen Führungszeugnis zusätz-lich geringfügige Verurteilungen und Verurteilungen, diewegen Fristablaufs nicht mehr in das normale hrungs-zeugnis kämen, wegen gewisserStraaten (z.B. exhibitionis-tische Handlungen,Verbreitung pornograscherSchrien,Menschenhandel).Härtefallkommissionist ein auf der Grundlage des § 23ades Aufenthaltsgesetzes durch die Landesregierungeingerich-tetes Gremium, welches die oberste Landesbehörde ersuchenkann, betroenen Ausländerntrotz vollziehbarer Ausreise-picht wegen dringender humanitärer oder persönlicherGründe einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Nur ein Mitgliedder Härtefallkommission kann diese veranlassen, sich mitdem Anliegen eines Ausländers zu beschäigen (Selbstbe-fassungsantrag).Anhang
63offenes-sachsen.deeinem solchen Staat nicht glaubhaTatsachen vorträgt,die die Annahme begründen, dass er dochverfolgt wird.Sichere Herkunsstaaten sind die Mitgliedstaaten der EUsowie Albanien, Bosnien undHerzegowina, Ghana, Kosovo,Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien. Beabsichtigtsind Algerien, Marokko und Tunesien.Subsidiärer Schutzgilt in llen, in denen das Asylrechtnicht grei, aber dennoch schwerwiegende GefahrenfürFreiheit, Leib oder Leben bestehen. Berücksichtigt werdenausschließlich solche Gefahren, die dem Antragsteller indem Land drohen, in das er abgeschoben werden soll. Obdieser behelfsmäßige Schutz gewährtwird, prüdas Bundes-amt von sich aus, nachdem ein Asylantrag gestellt wurde.Subsidiärer Schutz wird dann für mindestens ein Jahrge-währt.UNHCRist das Flüchtlingshilfswerk derVereinten Nationenund wurde 1950 von der Vollversammlung der VereintenNationen gegründet, um Hilfe für die Flüchtlingedes ZweitenWeltkriegs zu leisten. Auf Grundlageder Genfer Flücht-lingskonvention setzt es sich weltweit dafür ein, dass vonVerfolgung bedrohte Menschen in anderen Staaten Asylerhalten. In vielen Ländern stelltdas UNHCR materielleHilfen für Flüchtlinge zur Verfügung, zum Beispiel Wasser,Unterküne und medizinischeVersorgung. Laut Mandathates auch die Aufgabe, dauerhae sungen für Flüchtlingezunden.UNKinderrechtskonventionbezeichnetdas Überein-kommen über die Rechte des Kindesund ist ein internatio-nales Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder. Sie wurdeam 20. November 1989 durch die UN-Generalversammlungverabschiedet und trat am 2. September 1990 in Kra.Unterbringungerfolgt in den Landkreisen und KreisfreienStädten. Dortwerden dieAsylbewerber inGemeinschas-unterkünen (zentral) oder Wohnungen (dezentral)untergebracht.Unterbringungsbehördengliedern sichwie folgt: Die oberste Unterbringungs-behörde ist das Sächsische Staatsmi-nisterium desInnern. DiehereUnterbringungsbehörde ist die Lan-desdirektion Sachsen(ZentraleAusländerbehörde), die für dieAufnahmeeinrichtungen unddie landesinterne Verteilungzuständig istsowie Zuwei-sungsentscheidungen fällt.Die unteren Unterbringungs-Niederlassungserlaubnisist unbefristet und berechtigt zurErwerbstätigkeit in Deutschland. Um eine Niederlassungs-erlaubnis zu erhalten,muss man inder Regel seitfünf Jahreneine Aufenthaltserlaubnis besitzen und weitere Vorausset-zungen erfüllen – zum Beispiel seinen Lebensunterhaltund den seiner Familienangehörigen eigenständig sichernsowie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Vor-strafen stehen dem Erhalt einer Niederlassungserlaubnisim Wege.Positivlistewird von der Bundesagenturfür Arbeit erstellt.Die Listebesteht ausBerufen, diein Deutschlandgebrauchtwerden und die mit entsprechendqualizierten Drittstaats-angehörigen besetzt werdenkönnen. Die Positivliste iststriktvon der Blauen Karte EUzu unterscheiden, denn das Quali-kationsniveau ist anders. Sie wird seit 2013 erstellt, umEngpässe nicht nur in Akademikerberufen, sondern auch inMittelstandsberufen zu begrenzen.umlicheBeschränkungResidenzpichtbesagt,dass Asylbewerber und Geduldete für eine bestimmte Zeitbzw. unter bestimmten Voraussetzungen verpichtetwerdenkönnen, sich nur in einem von der zuständigen Behördefestgelegten Bereichaufzuhalten (§61 AufenthG,§ 56AsylG).Resettlementisteine Neuansiedlung vonbesonders schutz-bedürigen Flüchtlingen. Die Flüchtlinge werden aus demStaat, indem siezuerst Schutzgesucht haben(Erstaufnahme-staat), in einen anderen Staatgebracht, der ihnen dauerhaSchutz bieten kann. Sie haben in dem Erstaufnahmestaatweder eine Rückkehr- noch eine positive Zukunsperspektive.Deutschland nimmt seit 2012 jährlich 300 Flüchtlinge inner-halb dieser Neuansiedlung dauerhaauf.Schutzquotegibt den Anteil aller Anerkennungen bezogenauf die Gesamtzahl der diesbezüglichen Entscheidungenim betreenden Zeitraum an. Sie berechnet sich aus demAnteil der Asylberechtigten, die nach Grundgesetz Art. 16aSchutz erhalten, denFlüchtlingen, die nachder GFK schutz-bedürig sind, und den subsidiär Schutzberechtigten, dieaus humanitären Gründen in Deutschland bleiben dürfen.Rechnet man die sonstigen Verfahrenserledigungen (Über-stellung in ein anderes Land aufgrund des Dublin-Verfah-rens, Rücknahme des Asylantrags etc.) aus den gestelltenAnträgen heraus, dann spricht man von der bereinigtenSchutzquote, die her ausfällt als die Gesamtschutzquote.Sichere Herkunsstaatensind Staaten, bei denen auf-grund der allgemeinen politischen Verhältnisse vermutetwird, dass dortweder politische Verfolgungnoch unmensch-liche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlungstatt-nden. DieseVermutung besteht,solange einAusländer aus
64JAHRESBERICHT 2022behörden sind die Land-kreise und die KreisfreienStädte. Sie sind zur Aufnahmeund Unterbringung der zugewie-senen Asylbewerber verpichtet.Vorrangprüfungwird die Zustimmung derArbeitsagentur zur Arbeitsaufnahmeeines Aus-länders genannt. Hier werden drei Kriteriengeprü: dieAuswirkungen der Beschäigungauf den Arbeitsmarkt,obBevorrechtigte zur Verfügung stehen, und diekonkretenArbeitsbedingungen. Im Rahmender Vorrangprüfung wirdgeklärt, dasseine Stellenbesetzungmit einemausländischenBewerber keine nachteiligen Auswirkungenauf den Arbeits-markt hatund keinebevorrechtigten Arbeitnehmer(deutscheStaatsangehörige, Bürger eines EU- oder EWR-Staates odersonstige bevorrechtigte ausländische Arbeitnehmer) fürdiezu besetzende Stelle zur Verfügung stehen.Wohnsitzauagebezeichnet die Möglichkeit der Ausländer-behörde, die Wahl der Wohnsitznahme unter bestimmtenVoraussetzungen einzuschränken.Zuwanderungbezeichnet alle Formen der grenzüberschrei-tenden Migration (lang- undkurzfristig). Gemeint sind hierausländische Zuwanderer, die aus Deutschland oder demAusland nach Sachsen kommen.Quelle: Das Glossar beruht zu Teilen auf Veentlichungen desBundesministeriums des Innern, der Bundeszentrale für politischeBildung, des BAMF, des UNHCR und des Mediendienstes Integration.Anhang
66JAHRESBERICHT 2022Wie unterscheidet sich die ausländische Bevölkerung in derBevölkerungsfortschreibung von der im Ausländerzentral-register?Das Statistische Bundesamt veentlicht Zahlen zur aus-ländischen Bevölkerung und derendemograscher Strukturaus mehreren Quellen. Einerseits liefert die Bevölkerungs-fortschreibung demograsche Angaben (Staatsangehörig-keit, Geschlecht, Alter und Familienstand).Andererseitsliefert das Ausländerzentralregister (AZR) neben demogra-schen Angaben zusätzlich noch Daten zumAufenthalts-status und zur Aufenthaltsdauer. Die Bestandszahlen überAusländer gemäß den Auswertungen des AZR und den Er-gebnissen der Bevölkerungsfortschreibung weicheninfolgeunterschiedlicher inhaltlicher Abgrenzungen, Berichtswegeund Erfassungsverfahren voneinander ab.Welche Ausländerzahlen (Bevölkerungsfortschreibung oderAZR) zu nutzen sind, hängt von den zu untersuchendenMerkmalen ab: Die Daten der Bevölkerungsfortschreibungsind dann nützlich, wenn demograsche Angaben bzw.Vergleiche mit der deutschenoder der gesamten Bevölkerungbenötigt werden. Die Daten des AZR sind vorzuziehen, wennaufenthaltsbezogene Angaben(Aufenthaltstitel oder-dauer)im Vordergrund stehen bzw. Daten nach einzelnen Staats-angehörigkeiten unterhalb der Landesebene benötigt wer-den.1ZuwanderungEnde 2022 lebten im Freistaat Sachsen 297598 Ausländer. Dasentspricht 7,3 Prozent der Einwohner Sachsens (4,09 Mio.).Der Ausländeranteil in Sachsen liegt deutlich unter demBundesdurchschnitt (14,6%) undstellt bundesweitPlatz 13.2In der sächsischen Bevölkerung sind laut Ausländerzentral-register mehr als 180 Staatsangehörigkeiten vertreten. Diegrößte Gruppe waren Ukrainer (18,2%), gefolgt von Syrern(10%) und Polen(7,3%). Jeder vierteAusländer in Sachsen(27,6%) besaß eine EU-Staatsangehörigkeit.1Quelle: Statistisches Bundesamt.2Quelle: Statistisches Bundesamt.Im Themenfeld Migration gibt essehr unterschiedliche undteilweisenicht vergleichbare Statistiken. EinGrund dafür sind die unterschiedli-chen Zielgruppen der Erhebung: ZumBeispiel erfasst die eine Statistik Aus-länder und die andere Menschen mit Mi-grationshintergrund.Zudem könnenMerkmale beiPersonenkreisenaktualisiert bzw. an aktuelle Veränderungen angepasstwerden. So wurde im Bereich Bildung der Begri»Schülermit Migrationshintergrund« ersetzt durch »Schüler, derenHauptherkunssprache nichtoder nichtausschließlichDeutsch ist«.Ein weiterer Punkt, weshalb Statistiken zum Teil nicht ver-gleichbar sind, ist die unterschiedliche Datenerhebung. Sowerden Ausländer in zwei Verwaltungsregistern erfasst: ImMelderegister des StatistischenLandesamtes des FreistaatesSachsen (StaLa) undim Ausländerzentralregister (AZR)beimBundesverwaltungsamt in ln, welches vom Bundesamtfür Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt wird.Zuständig für die Übermittlung von Daten an das AZR sinddie Ausländerbehörden, die für die Erteilung von Visa zu-ständigen Stellen, die Bundespolizei, das BAMF, die Staats-angehörigkeitsbehörden und andere. Erfasst werden dabeiDaten von Ausländern, die sich längerals drei Monate undnicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.Das Statistische Landesamt wiederum bezieht seine Datenüber die zuständigen Meldebehörden. Dabei wird keine Min-destaufenthaltsdauer berücksichtigt.Die Angaben des Statistischen Landesamtes ergeben sich ausden Vorgaben zurBevölkerungsfortschreibung. Basis fürdiejetzige Fortschreibung istdie zum 9. Mai2011 aus dem Zen-tralen Einwohnerregisterfür jedeGemeinde ermittelteAnzahlder Einwohner.Der vorliegende Bericht verwendet hinsichtlich der auslän-dischen Bevölkerung Datenbeider Quellen –der der Bevöl-kerungsfortschreibung und derdes Ausländerzentralregisters.STATISTIK KURZ UNDKNAPPStatistik
67offenes-sachsen.deEinbürgerungenIm vergangenen Jahr2022 wurden2276 Ausländerim FreistaatSachseneingebürgert (363mehr als2021). Deut-lichmehr als die Häle der Eingebürgertenkam aus asiatischen Ländern (1295bzw.56,9%).  Davon stammten diemeisten ausSyrien (790)und Vietnam(98). Knappein Drittelder Eingebürgerten (700 bzw. 30,8%) hatte zuvordie Staatsangehörigkeit eines europäischen Landes,wobei mehr als die Häle davon aus einem Nicht-EU-Staat (385 bzw. 55%) kam. Die drei herkunsstärks-ten Länder waren die Ukraine (202), Polen (67) undRumänien (58). Aus Afrika stammten 138 Eingebürgerte;aus Amerika 66.2022 zogen insgesamt 114166 Ausländer in den Freistaat.Darunter waren104183 Zuzügeaus demAusland. Imglei-chen Zeitraum zogen 42685 Ausländer aus Sachsen weg,davon 28506 ins Ausland.Aus Zu- und Fortzügenüberdie Landesgrenze ergab sich ein Wanderungsgewinnvon 71481 ausländischen Personen. Bei den Zu-gen von Ausländern über die Grenze des Bun-desgebietes (104183) kamen die meisten auseuropäischen Ländern. Mit 78752 beträgt de-ren Anteil an den Zugen 75,6Prozent unddamit drei Viertel, wobei davon wiederum77 Prozent(60613 Personen)aus Nicht-EU-Staaten kamen. Europäische Haupther-kunsländer waren die Ukraine (54276Personenbzw.52,1%allerZuzügedurch Ausländer über die Grenze desBundesgebietes), Polen (4482 Personenbzw. 4,3%) und Rumänien (3707 Per-sonen bzw. 3,6%). Etwa ein Drittel derZuzüge durchAusländer kamausAsien (16852 Personen bzw. 16,2%)nach Sachsen. Hauptherkunsländersind Syrien(5374 Personenbzw.5,2%), Indien (1700 Personen bzw.1,6%) und Vietnam (1078 Personenbzw. 1,0%). Vomamerikanischen Kon-tinent kamen3692 Ausländer(3,5%)nach Sachsen – mit1853 Menschendie meistenaus Venezuela(1,8%)und 445 aus den USA (0,4%). AusAfrika zogen2718 Ausländer (2,6%)nach Sachsen, davon 587 aus Tunesien(0,6%). Weitere 75 Zuge (0,1%) er-folgten aus Australien und Ozeanien.Aus übrigen Ländern wurden 2094 Zu-ge verzeichnet.Das entspricht2,0 Pro-zent.3AltersstrukturDie deutsche Bevölkerung im Freistaat war2022 imDurchschnitt 47,9Jahre alt.Das Durch-schnittsalter der Ausländer in Sachsen lag bei32,2 Jahren. Damit sind Ausländer im Schnitt15,7 Jahre jünger als die deutsche Bevölkerungin Sachsen. Das Durchschnittsalter der Gesamt-bevölkerung Sachsens lag bei 46,8 Jahren.3Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen.Foto: Markus Guler
68JAHRESBERICHT 2022der ausländischen Studenten kam aus Asien (9843) – diemeisten aus China (2866). Rang zwei bei den Herkuns-kontinenten belegtenStudenten auseuroischen Ländern(6023), die meistenkamen aus Österreich(1514). Mit 72Pro-zent studierten deutlich mehrals zwei Drittel derausländi-schen Studenten anden Universitäten (13320),22,3 Prozentan Fachhochschulen (4118) und 5,7 Prozent an Kunsthoch-schulen (1052). Im Bereich der Ingenieurwissenschaenstudierten 48,1Prozent derausländischen Studenten(8891);fast jederfüne (19,3Prozent) inder FächergruppeRechts-,Wirtschas- und Sozialwissenschaen (3562).Im Prüfungsjahr 2021 erwarben 3476 Absolventen mit aus-ländischer Staatsangerigkeit einen Hochschulabschluss.BildungIm Sommer 2022 beendeteninsge-samt 32486 Schüler ihre Schulbil-dung an allgemeinbildenden Schulenbzw. Schulen des zweiten Bildungswe-ges. Darunter waren2949 Schüler, derenHerkunssprache nicht odernicht ausschließ-lich Deutsch ist. 23,6 Prozent dieser Absolventenerreichten das Abitur. Von den anderen Absolventenverließen 33,2 Prozent die Schule mit diesem Abschluss.Im Wintersemester 2022/23 studierten 18491 ausländischeStudenten an sächsischenHochschulen. Bei insgesamt104875 Studenten entspricht das17,6 Prozent. Die MehrheitFoto: Umweltzentrum Dresden e.V., Steen MertestterStatistik
69offenes-sachsen.deDamit wurden 16,6 Prozent der insgesamt 20982 Hoch-schulabschlüsse von ausländischen Absolventen erreicht.Ein großerAnteil derAbsolventen mitausländischer Staats-angehörigkeit erwarb seinen Abschlussim Bereich Ingenieur-wissenschaen (42,4%). Weitere 22 Prozent ausländischerAbsolventen erwarben einen Hochschulabschluss im BereichRechts-, Wirtschas- und Sozialwissenschaen. Insgesamtgab es 299 erfolgreiche Promotionen von ausländischen Ab-solventen. Davon 127 im Bereich Mathematik /Naturwissen-schaen, gefolgt von Ingenieurwissenschaen mit 80 Pro-motionen. Bei insgesamt1530 Promotionenwurde jederfüne Doktortitel an einen Ausländer verliehen (19,5%).Arbeitsmarkt3084 ausländische Ärzte aus 102 Nationen waren 2022 beider chsischenLanderztekammer gemeldet.Davon sind2819 berufstätig. Seit 2007 bis 2022 ist die Zahl ausländi-scher Ärzte von 1061 auf 3084 gestiegen. Der Anteil dieseran allen berufstätigenMedizinern stieg von12,9 im Jahr2015auf 14,64 Prozent im Jahr 2022. Die Anzahl syrischer Ärztehat sich in den letzten acht Jahren von 52 auf 356 mehr alsversechsfacht und bildet die zweitgrößte Gruppe.DIEZAHLDERAUSLÄNDISCHENÄRZTEANUNSERERLANDESÄRZTEKAMMERISTTROTZDESUMFANGREICHENANERKEN-NUNGSVERFAHRENSIM JAHR 2022WIEDERANGESTIEGEN.EINGUTERUMSTAND,DENNVIELEEINRICHTUNGENINSACHSENSINDAUFDIEUNTERSTÜTZUNGDURCHAUSLÄN-DISCHEÄRZTEANGEWIESEN.ErikBodendieck,Präsident derSächsischenLandesärztekammerDer Anteil von Ausländern im Bereich desöentlichen Diens-tesin Sachsen lag zum Stichtag 30. Juni 2022 mit 523 be-schäigten Ausländern bei 0,53 Prozent.Im Bereich Grundschulen lag der Anteil zum 30. Juni 2022mit 420 beschäigten Ausländern bei 4,24 Prozent.44Quelle: Bundesagentur für Arbeit.AbkürzungBedeutungAZRAusländerzentralregisterBAMFBundesamt für Migrationund FlüchtlingeStaLaStatistisches Landesamt desFreistaates SachsenSMISächsisches Staatsministeriumdes InnernWSWintersemester
IMPRESSUMFoto: Steen Giersch
71Bemerkungen zum SprachgebrauchIm Jahresbericht 2022 verwenden wir die Begrie Menschen mit Migrationshintergrund,Migranten, Zuwanderer und Ausländer. Der BegriMigrationshintergrund wurde erstmalsim Mikrozensus1des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2005 benutzt und bezieht sich aufden gesamten Integrationsprozess, der mehrere Generationen umfassen kann. Damit sindnicht nur Menschenmit ausländischer Staatsangerigkeitgemeint. »Eine Personhat einenMigrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens einElternteil die deutsche Staats-angehörigkeit nicht durch Geburt besitzt.« Diese Denition umfasst zugewanderte undnichtzugewanderte Ausländerinnen und Ausländer.Weiterhin gehören zugewanderte undnicht zu-gewanderte Eingebürgerte, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und Personen, die diedeutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption durch einen deutschen Elternteil erhaltenhaben, dazu.Außerdem fallendie mitdeutscher Staatsangehörigkeitgeborenen Kinderdervier zuvor genannten Gruppen unter diesen Begri.Der Begri»Zuwanderer« wird synonym zum BegriMigrant verwendet,betont aber stärker,dass die Zuwanderung geradeerfolgt ist oder zukünigerfolgen wird. Der Begri»Ausländer«wird vor allem in rechtlicher und statistischer Hinsicht verwendet und bezieht sich auf dieMenschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.Bei den Themen Asyl und Flucht werden unterschiedliche Begrie (zum Beispiel Asylsu-chende, Asylbegehrende, Asylbewerber,Personen mit Asylstatus,Flüchtlinge etc.) verwendet.Erläuterungen dazu gibt das umfangreiche Glossar im Anhang.Der Jahresbericht 2022 kann überwiegend nur etwas zu Ausländern aussagen, weildas Sta-tistische Landesamt Sachsenaußer für denBereich der Schulbildungnoch nicht überZahlenzu allen Personen mit Migrationshintergrund verfügt.Der Sächsische Landtag verwendetsowohl die weibliche undmännliche Personenbezeich-nung nebeneinander alsauch das generischeMaskulinum. Bei denentsprechenden Bezeich-nungen sindstets alleMenschen, unabhängigvom Geschlecht,gemeint. DieAusdrucksweisedient der besseren Lesbarkeit sowie der Barrierefreiheit.ImpressumHerausgeber:Der Sächsische AusländerbeauragteBernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 DresdenTelefon 0351 4935171 | Telefax 0351 4935474E-Mailsaechsab@slt.sachsen.dewww.oenes-sachsen.deV.i.S.d.P.: Markus GuerMitarbeit:Muriel Bölstler, Beate Freiberg, Martha Freitag, Markus Guer,Dr. Adrian Klein, Christoph Hindinger, Magdalena Hovancová,Carola Petters, Grit Sperling, Dr. Heribert UschtrinBeiträge von Gastautoren sind namentlich gekennzeichnet.Redaktionsschluss: 31. Mai 2023Realisierung: Ö GRAFIK agentur für marketing und designTitelbild: Ian Betley von UnsplashDruck: Parlamentsdruckerei1. Auage 2023, 100 Stück1Statistisches Bundesamt: Migration & Integration – Methodische Erläuterungen; www.destatis.de
72JAHRESBERICHT 2022Kommunale Ausnder- und Integrationsbeauragte in SachsenLandkreis BautzenLandratsamt Bautzen Ausländer- und IntegrationsbeauragteFrau Anna Piętak-Malinowska (hauptamtlich)Bahnhofstraße 902625 BautzenTelefon: 03591 525187700Fax: 03591 525087700auslaenderbeauragte@lra-bautzen.deStadt ChemnitzStadtverwaltung Chemnitz MigrationsbeauragteFrau Etelka Kobuß (hauptamtlich)Moritzhof, Bahnhofstraße 5309111 ChemnitzTelefon: 0371 4885047Fax: 0371 4885099migrationsbeauragte@stadt-chemnitz.deLandeshauptstadt DresdenStadtverwaltung Dresden Integrations- und AusländerbeauragteFrau Kristina Winkler (hauptamtlich)Dr.-Külz-Ring 1901067 DresdenTelefon: 0351 4882131Fax: 0351 4882709auslaenderbeauragte@dresden.deLandkreis ErzgebirgeEhrenamtlicher Integrationsbeauragter/AusländerbeauragterHerr Johannes RoscherHohndorfer Straße 309434 Zschopau OT KrumhermersdorfTelefon: 03725 342609roscher.kirche@krumhermersdorf.deKONTAKTEAnhang
73offenes-sachsen.deLandkreis GörlitzBeauragter für Migration und IntegrationHerr Alexander Klaus (hauptamtlich)Landratsamt GörlitzBahnhofstraße 2402826 GörlitzTelefon: 03581 6639007Fax: 03581 66369007auslaenderbeauragter@kreis-gr.deStadt LeipzigReferat für Migration und Integration IntegrationsbeauragteFrau Manuela AndrichOtto-Schill-Straße 204109 LeipzigTelefon: 0341 1232690Fax: 0341 1232695migration.integration@leipzig.deLandkreis LeipzigLandratsamt Landkreis Leipzig AusländerbeauragteFrau Gülnur KunadtSüdstraße 80 Haus KJC 6204668 GrimmaTelefon: 0160 7486454guelnur.kunadt@lk-l.deLandratsamt Landkreis Leipzig AusländerbeauragterHerr Abdulhamid Othman (hauptamtlich)Stauenbergstraße 404552 BornaMobil: 0174 7354999 (privat)Telefon: 03437 984 4103abdulhamid.othman@lk-l.de
74JAHRESBERICHT 2022Stadtverwaltung Markkleeberg Gleichstellungs-und IntegrationsbeauragteFrau Susann Eube (hauptamtlich)Raschwitzer Straße 34a04416 MarkkleebergTelefon: 0341 3533206Fax: 0341 3533294susann.eube@markkleeberg.deNetzwerk für Demokratische Kultur e.V.Integrationsbeauragte der Stadt WurzenFrau Frauke SehrtDomplatz 504808 WurzenTelefon: 03425 852710frauke.sehrt@ndk-wurzen.deLandkreis MeißenLandratsamt Meißen Beauragte für Migration und IntegrationFrau Gabriele FänderBrauhausstraße 2101662 MeißenTelefon: 03521 7257229Fax: 03521 7257000integrationsbeauragte@kreis-meissen.deLandkreis MittelsachsenLandratsamt Mittelsachsen AusländerbeauragteFrau Annett Schrenk (hauptamtlich)Frauensteiner Straße 4309599 FreibergTelefon: 03731 7993328Fax: 03731 7993322auslaenderbeauragte@landkreis-mittelsachsen.deLandkreis NordsachsenBeauragte für Migration und IntegrationFrau Antje EberleinSchloßstraße 2704860 TorgauTelefon: 03421 7586206Fax: 03421 758856210Antje.Eberlein@lra-nordsachsen.deAnhang
offenes-sachsen.deLandkreis Sächsische SchweizOsterzgebirgeLandratsamt Sächsische SchweizOsterzgebirge Beauragte für Integration und MigrationFrau Yvonne BöhmeSchloßhof 2/401796 PirnaTelefon: 03501 5151060Fax: 03501 51581060integration@landratsamt-pirna.deLandkreis VogtlandkreisLandratsamt Vogtlandkreis Gleichstellungs-, Integrations- und FrauenbeauragteFrau Anett Gräf (hauptamtlich)Engelstraße 1308523 PlauenTelefon: 03741 3001064graef.anett@vogtlandkreis.deLandkreis ZwickauLandratsamt Landkreis Zwickau Gleichstellungs- und AusländerbeauragteFrau Birgit Riedel (hauptamtlich)Werdauer Straße 62(Haus 4, Büro für Chancengleichheit)08056 ZwickauTelefon: 0375 440221051Fax: 0375 4402-21009gleichberechtigt@landkreis-zwickau.deStadtverwaltung ZwickauGleichstellungs- und AusländerbeauragteFrau Ulrike Lehmann (hauptamtlich)Hauptmarkt 108056 ZwickauTelefon: 0375 831834Fax: 0375 831831ulrike.lehmann@zwickau.de
Mitglieder der Sächsischen HärtefallkommissionStand: 2022Evangelisch-Lutherische Landeskirche SachsensHerr Timo HaaseEv.-Luth. Landeskirchenamt SachsensLukasstraße 601069 DresdenTelefon: 0351 4692440hfk1@evlks.deBistum Dresden-MeißenFrau Mechthild GatterCaritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e.V.Magdeburger Straße 3301067 DresdenTelefon: 0351 4983734gatter@caritas-dicvdresden.deSächsischer Flüchtlingsrat e.V.Herr Jörg EichlerSächsischer Flüchtlingsrat e.V.Dammweg 501097 DresdenTelefon: 0351 27585866Fax: 0351 87431733hfk@sfrev.deLiga der Spitzenverbände derFreien Wohlfahrtspflege in SachsenHerr Karlheinz PetersenAWO Landesverband Sachsen e.V.Devrientstraße 701067 DresdenTelefon: 0351 84704572hfk.landesverband@awo-sachsen.deSächsisches Staatsministerium des InnernHerr Axel MeyerSächsisches Staatsministerium des InnernWilhelm-Buck-Straße 201097 DresdenTelefon: 0351 56432400Fax: 0351 56432009Axel.Meyer@smi.sachsen.de76JAHRESBERICHT 2022Anhang
Sächsisches Staatsministerium für Sozialesund Gesellschalichen ZusammenhaltHerr Christian AvenariusSächsisches Staatsministerium für Sozialesund Gesellschalichen ZusammenhaltAlbertstraße 1001097 DresdenTelefon: 0351 56454980Fax: 0351 56454909christian.avenarius@sms.sachsen.deSächsischer Städte- und Gemeindetag e.V.Herr Detlef Sittelhfk_ds@icloud.comSächsischer Landkreistag e.V.Herr René BurkAmtsleiter OrdnungsamtLandkreis BautzenVerwaltungsstandort KamenzMacherstraße 5501917 KamenzTelefon: 03591 525132000Fax: 03591 525032000rene.burk@lra-bautzen.deDer Sächsische AusländerbeauragteHerr Geert Mackenroth MdLStaatsminister a.D.Der Sächsische AusländerbeauragteBernhard-von-Lindenau-Platz 101067 DresdenTelefon: 0351 4935171Fax: 0351 4935474saechsab@slt.sachsen.de77offenes-sachsen.de
www.oenes-sachsen.de