2023JAHRESBERICHTSÄCHSISCHERLANDTAG_7.LEGISLATURPERIODE
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JAHRESBERICHT2023Der Sächsische Ausländerbeauftragte3
LIEBELESERINNEN,LIEBELESER4JAHRESBERICHT 2023rechtzeitig im Parlament diskutiert wissen. Da die meistenstatistischen Daten fürdas Jahr 2023jedoch erst imSommervorliegen werden, folgt der Statistikteil im Herbst.Erwarten Sie bitte auch in diesem Jahr von mir keinen um-fassenden und strukturierten Überblick über die gesamteIntegrationslage im FreistaatSachsen. Mein gesetzlicherAuf-trag und auch mein eigener Anspruch erlauben es, IhnensubjektivwahrgenommeneSchwerpunktevorzulegen:Nicht nur die anhaltenden Krisen innerhalb undaußerhalbEuropas machen aus diesem Vorhaben zunehmend einambitioniertes Unterfangen. Die Berliner Silvesternächte,Der Berichtdes SächsischenAusländerbeauragten erscheintin diesem Jahr – früher als gewohnt und zunächst unvoll-ständig – ohne denüblichen Statistikteil. Die laufendeLegis-laturperiode gehtzu Endeund ichmöchte denBericht nochWas liegt hinter uns Rückschau 2023Vorspann
5offenes-sachsen.deund schnell Arbeitnden und die Fachsprache erst späterlernen. Dieser Paradigmenwechsel soll nun auch in densächsischen Regionaldirektionen zur gängigen Praxis wer-den, erfordert Unternehmenwie Beratungsstrukturengleichermaßen. Über die Arbeit derArbeitsmarktmentorenim Vogtlandkreis und zur Perspektive eines Riesaer Unter-nehmens berichten wir auf den Seiten 2427.Die aktuelle Debatteüber Asylpolitik erinnertin ihrer Wuchtan die Flüchtlingskrise imJahr 2015, auch dasvorgenannteBundesprojekt will dem etwas entgegensetzen. Zwar kamenweniger Menschen ausder Ukraine zuuns, doch derstarkeAnstieg im Asylbereich hat Deutschland und Sachsen glei-chermaßen ab demSpätsommer in Atemgehalten. Auch inSachsen sind 2023 weit mehr Geüchtete angekommen alsim Jahr zuvor. Wenn 2015 vieleMenschen den Eindruck hat-ten, der Staat habe beim Thema Einwanderung die Kontrolleverloren, so hat sichnach meinem Eindruck imVergleich zur»Flüchtlingskrise« vieles verbessert: Der behördliche Aus-tausch ist verdichtet, eine starke Struktur an Integrations-akteuren aufgebaut, Grenzkontrollen tun ihr übriges. Unddennoch haben Integrationsskeptikerzum Ende desJahresstärker dennje versucht,die gesellschalicheVerunsicherungzu instrumentalisieren. Einfachen Fragen folgen einfacheAntworten – wir sollten aber mehr ergebnisoene Fragenstellen: Ist unser Bekenntnis zu Menschenrechten mehr wertals das Papier oder das Plakat,auf dem wir uns zu ihnenbe-kennen? Und wennja, wie schaenwir eine Balancevon not-wendiger Ordnung und humanitären Werten? Wie nnenwir dafür sorgen, dass vor Ort das Zusammenleben gelingt?Dieser Bericht enthält eher dierenzierende Antworten.Ich wünsche Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre.Ihr Geert Mackenroth MdLdas Lernumfeld inKitas und Schulen,die Frage nachbezahl-barenWohnungen, die Perspektivenim ländlichen Raum,Renten, innere Sicherheit oderArbeitskräemangel – nahezujedes Thema schlägt eine Brücke zur Integrationspolitik,nahezu allesscheint aucheine Frageder Integrationzu sein.Die damit einhergehenden Schuldzuweisungenan »dieAusländer« vermischen Ursache und Wirkung und verän-dern den Ton der gesellschalichen Debatte. Die Grenzendes Sagbaren verschieben sich zurück in Bereiche, die wirlängst überwunden glaubten. Menschenmit Einwanderungs-geschichte wird die Zugehörigkeit zu unserer Gesellschaabgesprochen, selbst wenn sie hier geboren oder deutscheStaatsbürger sind. Immerwieder berichten mirauch Haupt-und Ehrenamtliche der sächsischenIntegrationsarbeit vonÜbergrien verbalwie gewalttig. Umsowichtiger ist dasSignal, das die Landespolitik im abgelaufenen Jahr gesendethat: DasIntegrations- undTeilhabegesetz istzum Zeitpunktder Erstellung dieses Berichtes vom Kabinett beschlossenund liegt dem Parlamentvor. Auch wenn esnicht alle Wün-sche erfüllen wird, vereinheitlicht es doch unsere Integra-tionsstrukturen, baut diese ausund sichert sie abgegen Ver-suche, Integration insgesamt zu relativieren. Der Freistaatbekennt sichals erstesostdeutsches Flächenlanddazu, einEinwanderungsland zu sein. Wasdas Sächsische Integrati-ons- und Teilhabegesetz beinhaltet, lesen Sie ab Seite 40.Während 2022 von der Aufnahme und Unterbringung derSchutzsuchenden aus der Ukraine geprägt war, ging es imBerichtsjahr verstärkt um die Arbeitsmarktintegration derAnkommenden. Ein Instrumentist der »Job-Turbo«der Bun-desagentur für Arbeit unddes Bundesministeriums fürArbeit und Soziales, den der damals neu berufene Sonder-beauragte derBundesregierung fürdie Arbeitsmarkt-integration von Geüchteten, Daniel Terzenbach, auf derKonferenz der Ausländerbeauragten derBundesländer inDresden vorstellte (nachzulesen auf Seite 28). Geüchtetesollen nach einem grundständigen Deutscherwerb direkt
Vorspann4VORWORT8WAS KENNZEICHNETE2023?10AUSLÄNDER INSACHSEN12MIGRATIONIM PARLAMENT24BRÜCKENIN DENARBEITSMARKT26TANDEMPARTNER,THEORIETRAININGUND TEAMNACHMITTAGE28DER JOBTURBO UND DIEDREI PHASEN DER INTEGRATION30»HEIMV«32ÖFFENTLICHKEITSARBEITUND VERANSTALTUNGEN36DIE ÖFFENTLICHKEITSARBEITDES SÄCHSISCHENAUSLÄNDERBEAUFTRAGTEN38INTEGRATIONSARBEITSICHTBAR MACHEN40BETEILIGUNG UNDBERATUNG42DAS SÄCHSISCHE INTEGRATIONSUND TEILHABEGESETZ14SCHUTZSUCHENDE INSACHSEN6JAHRESBERICHT 2023INHALT
Im 3. Quartal 2024wird der Statistikteil2023 veentlicht.46BEISPIELE AUS DERENTSCHEIDUNGSPRAXIS DERRTEFALLKOMMISSION48DIE HÄRTEFALLKOMMISSIONHAT SICH BEWÄHRT50ÄNDERUNGENIM ASYLUND AUFENTHALTSRECHT54IMPRESSIONEN UNDTERMINE58WAS LIEGT VOR UNS –AUSBLICK60KONTAKTE68GLOSSAR74ANMERKUNGEN UNDIMPRESSUM44DIE ARBEIT DER SÄCHSISCHENRTEFALLKOMMISSION7offenes-sachsen.de
8JAHRESBERICHT 2023Die Eskalation führte auch in Sachsen zu Konikten undgesellschalichen Debatten. Die Zahl der antisemitischenStraaten und Vorfälle nahm zu. Das Narrativ eines »impor-tierten Antisemitismus« führtezu politischen Forderungennach einem Bekenntnis zum Existenzrecht Israels bei Ein-bürgerungen. Gleichsam meldeten Beratungsstellen einenAnstieg antimuslimischer Vorfälle.Ukrainische Schutzsuchende in DeutschlandDer Krieg in der Ukraine ging in sein zweites Jahr. Im Be-richtsjahr hatten insgesamt mehr als eine Million Menschenin Deutschland Schutz gefunden. Dass Geüchtete aus derUkraine ihren Wohnort frei wählen nnen, entlastete dasAufnahmesystem. Fast 80 Prozent lebten in einer privatenUnterkun. Laut einer im November veentlichten Um-frage des Mediendienstes und der Uni Hildesheim untermehr als 600 Kommunen beschriebenknapp 60 Prozent derbefragten Kommunen die Lage als »herausfordernd, aber(noch) machbar«. 40 Prozentberichteten hingegen voneinerÜberlastung und sahen sich »im Notfallmodus«.Neuerungen auf Bundesebene:Einwanderungsgesetz, Bezahlkarte,StaatsangehörigkeitDer Bundestag beschlossam 23. Junidas Gesetz zurWeiter-entwicklung der Fachkräeeinwanderung, mit dem die Bun-desregierung mehr Fachkräe aus Drittstaaten gewinnenwill. Wer Berufserfahrung aufweisen kann, sollleichter ein-wandern nnen. Außerdem soll einem begrenzten Kreisvon Asylsuchenden ein »Spurwechsel«ermöglicht werden,wenn sie Arbeit als Fachkragefunden haben.Am 6. November beschloss Bundeskanzler Scholz gemein-sam mit den Regierungschefs der Länder,Bargeldzahlungenan Asylsuchende fortan einzuschränken und stattdesseneine bundeseinheitliche Bezahlkarte einzuführen. Damitsollen Verwaltungen entlastet und Überweisungen in dieHerkunsstaaten reduziert werden.Krieg in NahostDas Berichtsjahr ist unter dem Eindruck der Eskalation inNahost zu Ende gegangen.Am 7. Oktober 2023,dem jüdischenRuhetag Schabbat,begann dieradikalislamische palästinen-sische Terrororganisation Hamas einen konzentrierten An-griauf Zivilisten und Verteidigungskräe in Israel. NachRaketenangrien auf das israelische Staatsgebiet drang dieHamas in israelisches Territorium ein. Mehr als 1000 BürgerIsraels wurden bei diesen Angrien getötet,weitere 150 Per-sonenentführtundalsGeiselngenommen.1DerAngristellteeine massive Eskalation des Nahostkoniktesdar und dürfteeine politische Lösung in weiteFerne rücken lassen.Israel reagierteauf denAngrider Hamaszunächst mitderAbschottung des Gazastreifens. Die Versorgung mit Strom,Treibstound Trinkwasser wurdebeendet. Die IsraelischenVerteidigungsstreitkräe riefen die 1,9 Millionen Einwohnerim Nordens des Gazastreifens dazu auf, das Gebiet zu ver-lassen und nach den Richtung der ägyptischen Grenzezuiehen. Die Militäroperation Israels ist eine der bisherlängsten im Gazastreifen.1Statista, 12.02.24; Link: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1417316/umfrage/opferzahlen-im-terrorkrieg-der-hamas-gegen-israel/Konflikte und LösungswegeWAS KENNZEICHNETE 2023?Was war 2023?
9offenes-sachsen.deSächsisches Integrations- undTeilhabegesetz auf der ZielgeradenIm Berichtsjahrist dasSächsische Integrations-und Teilhabe-gesetz im Gesetzgebungsverfahren einen entscheidendenSchritt vorangekommen. Das Kabinett hat den Gesetzentwurfbeschlossen und demLandtag vorgelegt. DasGesetz verein-heitlicht die Integrationsstrukturen und baut sie aus. Inte-gration und Teilhabe werden entsprechend alsgesellschaft-liche Querschnittsaufgabe anerkannt. Unterdem Motto»Teilhabe schaTeilnahme« wurde im Vorfeld des Entwurfsein breiter Beteiligungsprozess der Fachöentlichkeit initi-iert. So entstand aus der Perspektive von Praktikern undBetroenenverbänden eine umfangreiche Sammlung vonBedarfen und Forderungen imBereich Integration in Sachsen.Nachdem die zuständigen Ausschüsse im laufenden JahrÄnderungen einbringen können, wirdanschließend das Par-lament darüber abstimmen. Sachsen wäre damit das ersteostdeutsche Flächenland mit einem solchen Gesetz.Im Januar legte Innenministerin Nancy Faeser Vorschläger eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtsvor.Am 1. Dezember brachte der Bundestagden Gesetzentwurfauf den Weg. Die Reform, die zum Zeitpunkt der Berichts-erstellung bereits beschlossenwar, ermöglicht frühereEin-bürgerungen sowie Mehrfach-Staatsangehörigkeit und schaschriliche Sprachtests fürdie Generation dersogenanntenGastarbeiter ab.»Heim-TÜV«-Studie abgeschlossenDer in Sachsen entwickelte »Heim-TÜV« für Asylbewerber-unterküne wurde im Berichtsjahr weiterentwickelt undabgeschlossen. Teil 3 und 4 der Studie attestierten demFrei-staat, dass Geüchtete in Sachsen weitestgehendsolide un-tergebracht und versorgtwerden – dieBedingungen in deneinzelnen Unterkünen jedoch stark variieren. Mehr zu denErgebnissen und Handlungsempfehlungender Wissenschaft-lerlesen Sieab Seite 30. Damit konnteder »Heim-TÜV« wiegeplantinnerhalb der Legislaturperiode fortgeführt undzunächst abgeschlossen werden. Die Studie erfasst insge-samt, wiemenschenwürdig Geüchtetein Sachsen unterge-bracht sindund setzt damit nachprüfbare Standards. Dassdieses Hinschauen sich lohnt, zeigen nicht nur die Verbes-serungen in Sachsen, sondern auch das Interesse aus an-deren Bundesländern am »Heim-TÜV«.
11In der sächsischen Bevölkerung sindlaut Ausländerzentralregisterzum31.12.2023 mehr als 180Staatsange-hörigkeiten vertreten.  Zu diesemStichtag waren 350332 Ausländerin Sachsen registriert.Die größte Gruppe warenUkrai-ner (18,8 Prozent), gefolgt vonSyrern (10,7 Prozent) und Polen(7,2 Prozent). Jeder vierte Aus-länder in Sachsen (27,2 Pro-zent) besaß eine EU-Staatsan-gehörigkeit.Der Ausländeranteil wird an-hand der Gesamtbevölkerungermittelt, wobei Daten aus derBevölkerungsfortschreibungherangezogen werden. Dieseliegen regelmäßig im Sommerdes Folgejahres und damit zumRedaktionsschluss dieses Be-richtes noch nicht vor. Schät-zungsweise liegt derAusländer-anteil bei 7 bis 8 Prozent unddamit deutlich unter dem Bun-desdurchschnitt, der zwischen 14und 16 Prozent liegt.Daten und Vergleiche zum Vorjahrim Bereich Bevölkerungund Bildunglagen zum Redaktionsschluss eben-so nicht vor. Diese werden im 3. Quar-tal des Folgejahres veentlicht.Aus den Arbeitsmarktdatender Bundesagentur gehthervor,dass fast jeder füne sozialversicherungspichtig beschäf-tigte Ausländer im WirtschasbereichErbringung von sons-tigen wirtschalichen Dienstleistungentätig ist (25324 bzw.19,3 Prozent). Gemessenan der Gesamtzahlder Beschäig-ten indiesem Wirtschasbereichsind essogar 20,7ProzentAusländeranteil. Im BereichVerarbeitendes Gewerbesind23449 und damit 17,9 Prozent der beschäigten Ausländertätig. Der Ausländeranteil an allen dort Beschäigten liegtbei 7,5 Prozent. 10 Prozent aller sozialversicherungspich-tig beschäigten Ausländer Sachsens arbeiten unterande-rem jeweils imGastgewerbe(14007 bzw. 10,7 Prozent) undimGesundheits- und Sozialwesen(12116 bzw. 9,2 Prozent).Der Ausländeranteilan allenBeschäigten imGastgewerbe(54243) liegt bei 25,8Prozent, das entspricht jedemviertenim Gastgewerbe Beschäigten.Im Freistaat Sachsenwurde im Berichtsjahr2023 erneut einAnstieg eingegangener Asylerstanträge registriert. DasHer-kunsland Syrien ist zahlenmäßig bundesweit (102930) undsachsenweit (5837 Erstanträge) anerster Stelle. InSachsensteht Venezuela an zweiter Stelle (3315 Erstanträge), dieTürkei an dritter Stelle (1792EA) und Afghanistan aufPlatz 4 (1451 EA). Bundesweit an zweiter Stelle steht dieTürkei mit 61181 EA und an dritter Afghanistan(51275 EA).Über 13630 Asylerstanträgewurde im letztenJahr in Sachsenentschieden, wobei diese nicht aus dem Jahr 2023 stam-men müssen.AUSLÄNDER IMFREISTAAT SACHSEN
12JAHRESBERICHT 2023Am 9. November2023 beriet dasPlenum über denJahresbericht für dasJahr 2022. DerBericht(Drucksache 7/14565Unterrichtung durch denSächsischen Ausländerbeauragten) warnach seiner Übergabe an den Landtagspräsidenten umgehendim Ausschuss für Inneres undSport beraten (Drucksache 7/14831) und zur Kenntnis genommen worden. Dies war auchdie Beschlussempfehlungdes Innenausschusses.Die Sprecherder Fraktionennahmen denBericht und diedokumentierten Sachverhalte mitLob zur Kenntnisund verstärkten inihrenRedebeiträgen die ihnen am Herzen liegenden Themen.Im Plenarprotokollist die Sitzung ab Seite 6770 dokumentiert.Debatten im PlenumIm Vergleichzur öentlichenDiskussion undgemessen anden Vorjahrenspielten dieThemen Unterbringung, Integration und Arbeitskräemangel in der Arbeit des Par-laments eine eher untergeordnete Rolle. Eine Auistung der parlamentarischenDebat-ten, in denen Migration im weitesten Sinn thematisiert wurde,ndet sich im Beitrag»Migration als Themader Parlamentarischen Debattenim Plenum deschsischen Land-tagsim Jahr 2023«.Die Dokumentationbasiertauf den Beschlussprotokollendes Plenums.Debatten und AnfragenMIGRATIONIM PARLAMENTWas war 2023?
13offenes-sachsen.deDie Kleinen Anfragen der AbgeordnetenIm Jahr 2023 verzeichnete das Elektronische Datenbank- und Archivsystem (EDAS) desSächsischen Landtags 535 Einträge unter dem Sachgebiet »Ausländer, Migranten«. Davonwaren 508 Kleine Anfragen und 27 sonstige Anträge.Wiederum stellte vor allem die Opposition Kleine Anfragen, wobei der Anteil der von derAfD-Fraktion gestellten Fragen mit 414 gegenüber den 90 Kleinen Anfragen der FraktionDIE LINKE deutlich überwog. Die CDU-Fraktion stellte als einzige der regierenden Fraktio-nen insgesamt vier Kleine Anfragen.Knapp über die Häle (222) der Kleinen Anfragen der AfD-Fraktion befassten sich mit demThema Straaten, die meisten davon betrafen einzelne Meldungen zu aktuellen DelikteninSachsen. Außerdem waren vor allem Zahlen und Faktenzur Aufnahme (87) und den Kosten (35)der sächsischen Asylpolitik Inhalt der Anfragen.Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE informierten sich vordergründig zu Asylver-fahren (15) und zu Aspekten der Integration (14) von Migranten in Sachsen. Außerdemwandten Sie sich mit Fragenzu Einzelfällen bei der Abschiebung(13) und zur Situation derUnterbringung (13) an die Staatsregierung.KleineAnfragen – FraktionenThemenKleineAnfragen –Verteilung nach FraktionenFraktionAfDLINKECDUAbschiebung allgemein89Abschiebung Einzelfall13Asylverfahren /Aufenthaltsstatus715Unterbringung11132Straftaten2221Kosten3541(illegale) Einreise5Aufnahme87121Integration2114Migration allgemein62Freiwillige Ausreise6Sonstige67Gesamt414904Quelle: EDAS; Geschässtelle des SAB.AfDDIE LINKECDU414904EDASInsgesamt 508 Kleine Anfragen
14JAHRESBERICHT 2023Sachsen nahmim letztenJahr 23132 Asylsuchendeauf. ImJahr 2022wurden 18474 Geüch-tete aufgenommen.Die meistenAufnahmen gabes imRückblick imJahr 2015.Damals kamen69900 Asylsuchende nach Sachsen. (2016: 14860, 2017: 9183, 2018: 8828, 2019: 6645 und2020: 4463, 2021:10 222).Aufnahmevon Asylsuchenden inSachsenJahrGesamt201411 783201569 900201614 86020179 18320188 82820196 64520204 463202110 222202218 474202323 132Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern.010 00020 00030 00040 00050 00060 00070 00080 0002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023Unterbringung von Asylsuchendenin AufnahmeeinrichtungenSCHUTZSUCHENDEINSACHSENSchutzsuchende
15offenes-sachsen.deZu Beginn des Jahres 2023 standen 16 Aufnahmeeinrich-tungen mit einerKapazit von 7385 Plätzen zurVerfügung.Zum Stichtag 30. September 2023 wurde die Kapazität auf7965 Plätze erhöht.Keines der Unterbringungsobjektewurdeim »Stand-by-Modus« vorgehalten. Zum Stichtag 31. Dezem-ber2023 waren 16 Aufnahmeeinrichtungen miteiner Kapa-Unterbringungssituation in AufnahmeeinrichtungenHinweis: Daten für 2023 hinsichtlich der Kapazität entsprechen der Gesamtkapazität, unabhängig von der Nutzung(auch Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge); Belegungsdaten beziehen sich ausschließlich auf Asylbewerber.Quellen:DS 7/8716, 7/9519, 7/10300, 7/11116, 7/12090, DS 7/13232, DS 7/13885, DS 7/14748, DS 7/15526.01000200030004000500060007000800031.12.2021452023772770320349854449587055006960738529.03.202230.06.202230.09.202231.12.2022KapazitätBelegung31.12.202231.03.202330.06.202330.09.202331.12.2023KapazitätBelegung010002000300040005000600070008000738573857385796573154 4493 7193 2345 6004 353zität von 7315 Plätzen in Betrieb. EinUnterbringungsobjekt wurde für eineAktivierung im Falle steigender Unter-bringungsbedarfe vorgehalten.11DS 7/12090, DS 7/13885, DS 7/14748, DS 7/15526
16JAHRESBERICHT 2023Listen von Ansprechpartnern,Vereinen, (staatlichen) Unter-stützungsangeboten und Behörden. Je nach individuellemBeratungs-/Unterstützungsbedarf undFallkonstellationstellen die Betreiber den Betroenen die entsprechendenKontaktdaten zur Verfügung oder stellen ggf. einen Kon-takt her. In allen Aufnahmeeinrichtungennden regelmäßigSprechstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derLandesdirektion statt.1Qualikation von Personalder AufnahmeeinrichtungenIn den sächsischen Aufnahmeeinrichtungen sind insgesamt607 Mitarbeitende in der sozialen Betreuung tätig, davonverfügen 105 Mitarbeitende über eine staatliche Anerken-nung auf dem Gebiet der Sozialarbeit und der Sozialpäda-gogik (Stand: 30. April 2023).In den Aufnahmeeinrichtungennden jährlich folgendeSchulungen statt: Interkulturelle Kompetenz, Umgang mittraumatisierten Flüchtlingen, Gewaltprävention möglichsteinschließlich eines Deeskalationstrainings sowie Umgang,Prävention undKoniktbewältigung mitAlkohol- undDro-genmissbrauch. Alle zwei Jahreoder bei Bedarf sindFortbil-dungen in Erster Hilfe, Brandschutz, Brandunterweisung,Umgang mit sexualisierter Gewalt, Datenschutz, Arbeits-sicherheitsunterweisung und Hygiene vorgesehen.Als Nachweis über absolvierte Fortbildungenund Nachschu-lungen reichen die Betreiber Teilnahmebescheinigungen derjeweiligen Mitarbeiter ein, welchedurch die LandesdirektionSachsen kontrolliert werden.Dies erfolgt zuunterschiedlichenZeitpunkten mehrmals im Kalenderjahr.2Bildungszugang von Kindern undJugendlichen in AufnahmeeinrichtungenDie Grundlage fürBildungszugang von Kindernund Jugend-lichen in Aufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsenbilden Art. 14der Richtlinie 2013/33/EU(Aufnahmerichtlinie)sowie §§ 26,28 des Schulgesetzesin Verbindung mitden Än-derungen des Asylgesetzes im Juli 2017. r alle Kinderabsechs Jahren, unabhängig vomAufenthaltsstatus, bestehtinSachsen eine Schulpicht.1DS 7/14597, DS 7/13471, DS 7/144682DS 7/13472Clearing und Beratungsangebotein den AufnahmeeinrichtungenDie Identizierung von Schutzbedarfen in den Aufnahme-einrichtungen erfolgt vorrangig durch die Betreiber. Daseingesetzte Personal ist entsprechendgeschult, vulnerableGruppen zu erkennen.Die Betreiber sindmit örtlichen Ver-einen vernetzt, um bei Bedarf eine spezialisierte Beratungvermitteln zu nnen. Die Identizierung der besonderenBedarfe erfolgt zumeistdurch individuelle Gesprächsange-bote sowie über die Meldung von örtlichen Vereinen, soweitdiese vor dem Betreiber oder der Landesdirektion SachsenKenntnis von der spezischen Situation erhalten.Bei Neuvergabe der Betreiberverträge sind die Betreiberverpichtet, Clearingstellen einzurichten, die durch Gewalt-schutzbeauragte geleitet werden. Diese sind für alleFragendes Gewaltschutzes sowie für die Organisationund Koordinie-rung des Beschwerdemanagements zuständig. Die Clearing-stelle hat innerhalb der ersten 14 Tage nach der Aufnahmedie psychischen und physischen Belastungen von traumati-sierten Geüchteten festzustellen.Für das Erkennenvon ent-sprechenden Hinweisen ist geschultes Personalder sozialenBetreuung einzusetzen. Dieses mussTechniken zur beraten-den Gesprächsführung und Stabilisierungbeherrschen sowieHandlungssicherheit im Umgang mit psychischen Krisen-situationen aufweisen. Erfahrungenin der Flüchtlingshilfesind erforderlich. Der Betreiber hat der LandesdirektionSachsen anzuzeigen, wen er aus dem Personal in der Clea-ringstelle einsetzen willund hat diefür die BeurteilungderKenntnisse und higkeiten notwendigen Unterlagen vor-zulegen. Die Landesdirektion kann den Einsatz des vorge-schlagenen Personals ablehnen, wenn die erforderlichenKenntnisse nicht nachgewiesen werden können.Die Asylverfahrensberatung ist gesetzliche Aufgabe desBun-desamtes für Migration und Flüchtlinge (§ 12a Asylgesetz).Die LandesdirektionSachsen gewährtden Wohlfahrts-verbänden, dieTrägerschafür dieAsylverfahrens-beratung übernommen haben, den Zugang zudenAufnahmeeinrichtungen in geeigneter Weise.Darüber hinaus bestehen im Umfeld der Auf-nahmeeinrichtungen Beratungsangebote vondritter Seite, die den Bewohnerinnen undBewohnern auch bekannt sind, bzw. vomBetreiber benannt werden. Die Betreiberverfügen über umfangreiche Kontakte/Schutzsuchende
17offenes-sachsen.deDie Staatsregierung hat nach § 32a Absatz 1 des Landes-jugendhilfegesetzes (LJHG) dieVerwaltung des Landesjugend-amtes als die nach Landesrechtr die Verteilung von umAzuständige Stelle gemäß §§ 42a. SGB VIII benannt. ImRahmen der Aufgaben als Landesverteilungsstelle wurdendem Landesjugendamtim zweitenHalbjahr 2023insgesamt1706 vorläuge Inobhutnahmen angezeigt.Die Landkreise und Kreisfreien Städte haben im Verlauf desJahres 2023 verschiedentlich mitgeteilt bzw. angezeigt,dassnicht mehr hinreichend Unterbringungsmöglichkeiten fürumA zur Verfügungständen, da esan geeigneten Objektenund Personal fehle. Weiterhin sind die Unterbringungs-möglichkeiten zur (vorläugen) Inobhutnahme von umAdauerhaausgelastet, weiles an Anschlusshilfenund Folge-einrichtungen mangelt. DieInobhutnahme der umAdauernso über den üblichen Zeitraum hinaus an. Die Staatsregie-rung hat mit dem Erlass vom 8. Dezember 2022 sowie demFolgeerlass vom 28. September 2023 den ihr zur Verfügungstehenden Möglichkeitsrahmen unterAbgung aller Ein-ussfaktoren genutzt und die örtlichen Träger der öent-lichen Jugendhilfe mittels derErlasslage befähigt, den gesetz-lichen Aurag weiterhin zu erfüllen.55DS 7/15397Zum Stichtag 31.Dezember 2023 befandensich im FreistaatSachsen 945 Personen unter 18 Jahrenin Aufnahmeeinrich-tungen, darunter 645 im schulpichtigen Alter. Insgesamt171 Kinder und Jugendliche imschulpichtigen Alter warenlänger als drei Monate und vondiesen 13 Personen länger alssechs Monate undvier Personen längerals zwölf Monatein ei-ner Aufnahmeeinrichtung untergebracht. Im 1. Halbjahr 2023befanden sich insgesamt1808 Kinder undJugendliche übereine durchschnittliche Dauer von 46Tagen im Lernangebotund in diesem Zeitraum wurden insgesamt 18 Lehrkräeeingesetzt.3Im 2. Halbjahr 2023 befanden sich insgesamt1327 Kinder und Jugendliche über eine Dauer von durch-schnittlich 40 Tagen imLernangebot. In diesem Zeitraumwur-den mindestens 16 (ab Dezember18) Lehrke eingesetzt.4Unbegleitete minderjährige GeflüchteteDie sachliche Zuständigkeit für die Gewährung von Leistun-gen für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) istgemäß § 85 SGBVIII den örtlichen Trägernder öentlichenJugendhilfe zugewiesen.  Die Landkreise und KreisfreienStädte erfüllen diese Aufgabe im eigenen Wirkungskreis.3DS 7/138204DS 7/15363
JAHRESBERICHT 202318Flüchtlingssozialarbeit in chsischenUnterbringungseinrichtungen für GeflüchteteFür die soziale Betreuung der untergebrachten Personenin den landeseigenen Aufnahmeeinrichtungen im RaumDresdensind die Auragnehmer beieiner Belegungskapa-zität bis zu 200 Personen verpichtet, täglich von 6:00 Uhrbis24:00 Uhr fünf Betreuer vollumfänglich sicherzustellen. Da-ber hinaus ist ein Betreuungsschlüssel (SozialarbeiterproGeüchteten) von mindestens 1:60 zu gewährleisten. In denAufnahmeeinrichtungen müssen in der Zeit von 0:00 Uhrbis 6:00 Uhr mindestens drei Betreuer vollumfänglich (davonje eine Person weiblich bzw. männlich) bis 200 unterge-brachte Personen eingesetzt werden. Bis 400 untergebrachtePersonen sindmindestens vier,bis 600fünf undbis 800unter-gebrachte Personen sind mindestens sechs Betreuer voll-umfänglich einzusetzen.Für die soziale Betreuung der Asylbewerber in den lan-deseigenen Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber inChemnitz und Leipzigverpichtetsich der Auragnehmervon 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr bei einer Belegungskapazität biszu 200 Personen vierBetreuer vollumfänglich einzusetzen.Darüber hinaus istein Betreuungsschlüssel vonmindestens1:70 zu gewährleisten.In den Aufnahmeeinrichtungenmüs-sen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr mindestens zweiBetreuer vollumfänglich (davon je eine Person weiblich bzw.nnlich) bis 100 untergebrachte Personeneingesetzt wer-den. Bis 520 untergebrachte Personen sind mindestens drei,bis 700 vier und bis 1.000 untergebrachte Personen sindmindestens fünf Betreuer vollumfänglich einzusetzen.Für die sozialeBetreuung der untergebrachtenPersonen inder Aufnahmeeinrichtung zur Unterbringung und Versorgungvon Asylbewerbernmit besonderem Betreuungs- und/oder Pegebedarfverpichtet sich der Auragnehmer injedem der Unterbringungsobjekte, täglichvon 6:00 Uhr bis20:00 Uhr mindestens zweiBetreuer vollumfänglich einzu-setzen. In den Unterbringungsobjekten der Einrichtung musstäglich in der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr neben einemständigen Ansprechpartner eine weitere Person eingesetztwerden.11DS 7/15358Schutzsuchende
19offenes-sachsen.de
JAHRESBERICHT 202320Die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Leipzig alsdie Gebietskörperschaen mit dem höchsten Bevölkerungs-anteil nehmen demnach zusammen gut ein Viertel derAsyl-bewerber auf.Geregelt istdie Unterbringungund Versorgungim Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG).Unterbringung in den KommunenDie Asylbewerber werdenentsprechend diesem Verteilungs-schlüssel in den Landkreisen und Kreisfreien Städten unter-gebracht. Versorgung, Betreuung und Art der Unterbringungobliegen dabei den Kommunen. Letztere kann zentral inGemeinschasunterkünen oder dezentral in Wohnungenbzw. Wohnprojekten erfolgen.Die Verteilung innerhalb der Kommunen setzen diese ineigener Verantwortung und entsprechend denGegebenhei-ten vor Ort um.Zentrale/dezentrale Unterbringungvon Geflüchteten in SachsenIn den Landkreisen und Kreisfreien Städtengab es mit Stand31.12.2023 insgesamt 145 Gemeinschasunterküne.Darüberhinaus standen in zweiLandkreisen vier weitere Unterkuns-möglichkeiten im »Stand-By-Modus« miteiner Kapazität von255 Plätzen zur Verfügung.1Die Landkreiseund dieKreisfreien Städteverfügten im1. Halb-jahr 2023 über 17098 Plätze in Gemeinschasunterkünen,die zu 78,5 Prozentbelegt waren. Für diedezentrale Unterbrin-gung gab es 23210 Plätze in Wohnungen, die zu 75,8 Prozentausgelastet waren. Im 2. Halbjahr 2023 standen 18220 Plätzein Gemeinschasunterkünen zurVerfügung, die zu82,3 Pro-zent belegtwaren. Dazugab es23933 Plätzein Wohnungen,die zu 75,5 Prozent genutzt wurden.2Die nachfolgenden Übersichten verdeutlichendie Entwick-lung der Unterbringungssituation anhand der Anzahl derGemeinschasunterküne in Sachsenüber den Jahres-verlauf. Darinnden sich sowohl als Interims- oder Notunter-küne bezeichnete Unterküne als auch gemietete Plätzein Hotels, Pensionen, Gästehäusernund Ferienwohnungenetc. wieder. Aufgrund des erhöhten Bedarfs durch die Auf-nahme von ukrainischen Kriegsüchtlingen waren dieseerforderlich geworden.1DS 7/155262DS 7/13821 und DS 7/15370Verteilung auf die KommunenDie Asylsuchenden werden nach Registrierungund medizinischer Untersuchung in den Aufnah-meeinrichtungen desFreistaates inder Regelnachkurzer Zeit in die Unterküne in den Kommunen ver-teilt. Asylantragsteller aus sicheren Herkunsstaatenhingegen sollen bis zum Abschluss der Verfahrenin einerAufnahmeeinrichtung verbleiben.Die Verteilungsquoten für die landesinterne Verteilung derAsylbewerber in Sachsen werden jährlich aus dem jeweili-gen Anteil der Wohnbevölkerung derLandkreise und Kreis-freien Städte an der sächsischen Gesamtbevölkerung zumStichtag 30.06. berechnet.Die Verteilungsquoten fürdas Jahr2023 beziehen sich demnach auf den Bevölkerungsstandvon Juni 2022. Daraus ergibt sich folgende Verteilung:Verteilungsquoten innerhalbSachsens(fürdasJahr2023)Landkreis /KreisfreieStadtVerteilungs-quoteStadtChemnitz6,0Erzgebirgskreis8,1Mittelsachsen7,4Vogtlandkreis5,5Zwickau7,6StadtDresden13,7Bautzen7,3Görlitz6,1Meißen5,9chsische SchweizOsterzgebirge6,0StadtLeipzig15,0Leipzig6,4Nordsachsen4,9Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen,Gebietsstand: 30.06.2022.Schutzsuchende
21offenes-sachsen.deProzentual gesehen waren die Gemeinschasunterkünedurchgängig zu drei Vierteln bis vier neln belegt. Auf-grund der zu berücksichtigenden individuellen Bedarfe kannjedoch nicht auf alle freienPlätze auch eine Belegung erfol-gen. Das betrietwaein Viertel der freien Plätze.Rechneteman diese bei derKapazität heraus, so ergäbesich faktischeine höhere »bereinigte« Belegungsquote.Dezentral – in Wohnungen oder Wohnprojekten – unter-gebracht werden insbesondere Familien mit Kindern undGeüchtete mit einer Bleibeperspektive. Damit soll der in-dividuellen Situation Rechnung getragen sowie eine ange-messenere Privatsphäre und ein selbstständigeres Lebenermöglicht werden.Zur Quote der dezentralen Unterbringung zugewiesenerAsylsuchender und geduldeter/vollziehbar ausreisepich-tiger Geüchteter liegen Eckwerte jeweilszum Halbjahr vor(vgl. nachfolgende Grak).GemeinschaftsunterkünfteinSachsen(2023 im Vergleichzu 2022)2023AnzahlGUKapazitätBelegungMonatabsolutprozentual*Januar138173351329876,7Februar137175301365877,9März141179731410078,5April144181561436179,1Mai143180241445480,2Juni144184351480680,3Juli145181921485781,7August146185451464579September147186811459278,1Oktober149188091501679,8November154194031609282,9Dezember154195401586981,2Quelle: Daten basieren auf der internen monatlichen Unterbringungsstatistik des Sächsischen Staatsministeriums des Innern,jeweils zum Monatsende,*eigene Berechnungen.2022AnzahlGUKapazitätBelegungMonatabsolutprozentual*Januar8710971856478,06Februar8811059873578,99März123151271128474,6April141169891164368,53Mai136166211206572,59Juni134164221189072,4Juli126154371157474,98August121149681141676,27September120149821156077,16Oktober128157841221377,38November134166751260075,56Dezember138173041277373,82
Gebietskörperschaften mitgrößerenVeränderungenzumVorjahrQuelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern.01020304050607080StadtLeipzig-8,08-9,44-15,14-15,88StadtDresdenLeipzigNord-sachsenDezentrale Unter-bringung zum31.12.2023 (in %)Veränderungzum 31.12.2022(in %)Quotederdezentralen Unterbringung inSachsenQuelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern; DS 7/12011 DS 7/13821 DS 7/15370sowie eigene Berechnungen basierend auf absoluten Gesamt- bzw. Belegungszahlen.020406080100Stadt ChemnitzErzgebirgskreisMittelsachsenVogtlandkreisZwickauStadt DresdenBautzenGörlitzMeißenSSOStadt LeipzigLeipzigNordsachsenDurchschnitts-wert für Sachsen31.12.202230.06.202331.12.202322JAHRESBERICHT 2023Hinweis: Durch Verwendung unterschiedlicher Basisdaten(nur im Asylverfahren bendliche Geüchtete – Asylsu-chende – : Chemnitz, LK Bautzen, Görlitz, Erzgebirgskreisund Vogtlandkreis – bzw. zuzüglich vollziehbar ausreise-pichtige Ausländer: alle anderen Landkreise bzw. KreisfreienStädte bezgl. Daten 2022) sind die Werte nur eingeschränktvergleichbar.Betrachtet mandie Quotender dezentralenUnterbringung dereinzelnen Gebietskörperschaen, sind im Jahresvergleichzum Jahresende 2023 und 2022 in den folgenden Gebiets-körperschaen die größten Veränderungen erkennbar:Schutzsuchende
23offenes-sachsen.deNachfolgende Tabelle zeigt im Jahresvergleich, wie vielePersonen jeweils zum 31.12. ausreisepichtig waren, überRückkehrprogramme ausgereist bzw. wieviele abgeschobenworden sind. Zudem weist die Tabelle auf, bei wie vielenPersonen dieAbschiebungen zeitweiseausgesetzt undDuldungen erteilt worden sind.Es ist davon auszugehen,dass sich das weltweitePandemie-geschehen auch in denvergangenen beiden Jahren aufsämt-liche Flug- sowie andere Reisewege ausgewirkt hat unddaraus folgend weniger freiwilligebzw. zwangsweise Rück-kehren als in den Jahren vor der Pandemie stattgefundenhaben.Dem Sächsischen Ausländerbeauragtenist im Zusam-menhang mitAbschiebungen dashumanitäre Augen-maß besonders wichtig. So sollten unbillige Härten wieetwa Familientrennungen –wenn irgend möglichver-mieden werden.Werden Abschiebungendurchgeführt,sollten etwaige Auswirkungen aufdas jeweilige sozialeUmfeld der Betroenen – soweit möglich – berücksichtigtwerden.Ausreisepflicht, freiwillige Ausreiseund AbschiebungNach endltiger Ablehnung von Asylanträgen wird denBetroenen in der Regel eineFrist zur freiwilligen Ausreisegesetzt. Reisen sie in dieser Zeitnicht aus, können sie abge-schoben werden, wenn dem keine Abschiebungshindernisseentgegenstehen bzw. keineDuldung erteilt wordenist; dannist die Abschiebung zeitweise ausgesetzt.Für die freiwillige Rückkehr in bestimmte Herkunsstaatenbesteht die Möglichkeit dernanziellen Förderung über Rück-kehrprogramme des Bundes und der Länder (Programme:REAG/GARP).Grundsätzlich können mittellose Drittstaatsangerige, diesich im Bundesgebiet aufhalten und in ihr Herkunslandzurückkehren oder in ein aufnahmebereites Land weiterwan-dern möchten, Leistungen dieser Programme in Anspruchnehmen. Ein Rechtsanspruch aufFörderung besteht jedochnicht. DieAusreise wirddurch dieInternationale Organisa-tion für Migration (IOM) organisiert und betreut.Ausreisepflicht,freiwilligeAusreiseund Abschiebung20222023AusreisepflichtigePersonen(jeweilszum Stichtag 31.12.)15 68113 090Geförderte freiwilligeRückkehr(bewilligteFälle nachProgrammREAG / GARP)(im Jahresverlauf)435545Abschiebungen (§58 Abs. 1 und3 AufenthG)(imJahresverlauf)568841Freiwillige (kontrollierte*) Ausreisen779k.A.Duldung(jeweilszum Stichtag 31.12.)12 07210 338*Ausreisen vollziehbar ausreisepflichtiger Personen werden mittels einer von derAusländerbehörde ausgestellten Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) kontrolliert.Quelle: Ausländerzentralregister, Sächsisches Staatsministerium des Innern.
24JAHRESBERICHT 2023vermitteln«, so Haase-Pfeuer. DasProjekt ist mittlerweile so gut vernetzt,dass von allen Seiten interessierteGeüchtete an die Mentoren vermit-telt werden, sei es von der IHK,von der Ausländerbehörde, der Bun-desagentur für Arbeit oder demJobcenter. Die meisten Geüchtetenwerden durch das eigene Umfeldauf das Programm aufmerksam.Angesichts des Zulaufs muss manernderisch werden: So werden zumBeispiel ein Speed-Dating zwischenBewerbern und Arbeitgebern ange-boten, Patenschaen geschaen oderein Frauencafé zum gegenseitigenAustausch organisiert. Das ist auchdas, was sich im Vogtland bewährt:Eigene Strategien zu entwickeln,die auf die Region passen, und dabeiGeüchtete Menschen mög-lichst schnell und nachhaltig inAusbildung oder Arbeit brin-gen – das ist das Ziel der Arbeits-marktmentoren Sachsen, einemProgramm des sächsischenWirtschas- und Arbeitsminis-teriums. Sehr erfolgreich wirddas Projekt im Vogtlandkreis um-gesetzt. Dort konnten bisherüber 450 Personen begleitet unddavon fast300 langfristig in Aus-bildung undArbeit vermitteltwerden. Was macht die Arbeit sowirkungsvoll, was bewährtsich – und wo gibt es dennochLu nach oben?Die Arbeitsmarktmentoren, kurzAMM, stehen bei allen Fragen zur(Arbeitsmarkt-)Integration zurStelle und sollen die Eingliederungvon Geüchteten in den Betriebs-alltag möglichst reibungslos gestalten.Sachsenweit arbeiten insgesamt78 Mentorinnen und Mentoren in demProgramm. Die Programmbegleitungerfolgt durch das Zentrum für Fach-kräesicherung und Gute Arbeit(ZEFAS) in Chemnitz. Jeannette Haase-Pfeuer, Leiterin des Projekts imVogtland, ist von Anfang an dabei. Seit2016 arbeitet sie über das Bildungs-institut Pscherer in Plauen für dasProgramm. »Ich war vorher in der Erst-aufnahme als leitende soziale Betreu-ung tätig. Als ich von dem Projektgert habe, war ich begeistert. DieseBrücke zwischen Arbeitgebernund Geüchteten hat lange gefehlt«,so die Plauenerin.Seit Oktober 2023 sind in ihremTeam insgesamt sechs Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter, zum Teil auchmit eigenem Fluchthintergrund,beschäigt. Jeder Arbeitsmarktmen-tor betreut ca. 20 Mentees und diezugehörigen, einstellenden Unter-nehmen. Nach erfolgreicherArbeitsmarktvermittlung werden dieBerufstätigen noch weitere sechsMonate betreut, bis zum Ende derProbezeit. Auszubildende werdenbis zum Abschluss der Zwischenprü-fung begleitet. Das Vogtland liegtmit seinen Teilnehmerzahlen überdem Durchschnitt: Aktuell betreuendie Mentoren 131 Personen – unddie Nachrückerliste ist lang. »UnsereKapazitäten sind schon angespannt.Wir wollen die Menschen ja auchadäquat betreuen und bestmöglichArbeitsmarktmentoren sind Ratgeber,Kümmerer und SeelsorgerBRÜCKENINDENARBEITSMARKTDie Arbeitdes Sächsischen Ausländerbeauftragten
25offenes-sachsen.de»Job-Turbo« für Geüchtete wird dieLage wieder verändern, sowohlfür Unternehmen als auch für Arbeit-nehmer. Aber: In manchen recht-lichen Konstellationen kommen auchdie Mentoren nicht weiter. »Manch-mal besteht keine Honung darauf,dass jemand hierbleiben kann, selbstwenn er oder sie in Arbeit ist. Dasist für den betroenen Mentee schwerund stößt auch bei den Firmen aufUnverständnis, weil der Bedarfan Arbeitskräen in der Region sohoch ist.«Die große Herausforderung siehtHaase-Pfeuer in der gesellscha-lichen Stimmung im Landkreis.Das Engagement für Geüchtete machtangreifbar, omüssen sie und ihreMitarbeiter sich mit Anfeindungen undBeschimpfungen auseinandersetzen.»Das, was wir machen, stößt inder jetzigen Zeit in Plauen nicht auffruchtbaren Boden.« Um diesemangespannten Gesellschasklima imLandkreis zu begegnen, arbeitendie Mentoren nicht nur mit den Regel-strukturen eng zusammen: Mit denSchulen im Landkreis wird genausodie Mentees mit einzubeziehen.»Selbst wenn wir in erster Linienatürlich Ansprechpartner für dieArbeitsmarktintegration sind,können die Mentees mit allem zuuns kommen. Mentor sein heißtmehr, als den Unterschied zwischenBrutto und Netto zu erklären, oderwann der Krankenschein abgegebenwerden muss. Wir sind oderersteAnsprechpartner, und da helfen wirauch mal bei der Arzt- oder Woh-nungssuche«, so die Projektleiterin.Auch bei den Unternehmen sind dieArbeitsmarktmentoren als vermit-telnde und unterstützende Struktursehr gefragt, das Angebot sprichtsich rum. Arbeits- und Fachkräewerden auch im Vogtland in allenBranchen dringend benötigt.Amugsten vermittelt das Team umJeannette Haase-Pfeuer in dieBerufsbereiche Metallbau/Metallbe-arbeitung, Lagerwirtscha, Gas-tronomie, Altenpege und Erzieh-ung. Insgesamt werden wenigerFrauen als Männer betreut, auch auf-grund fehlender Kindergartenplätze.Die meisten Mentees sind zwischen25 und 35 Jahre alt. Bisher wird größ-tenteils in Helfertätigkeiten ver-wiesen, zugleich holt die Vermittlungin das Fachkraniveau langsamauf. Ziel ist es, die Ausbildung undWeiterqualizierung in den Vor-dergrund zu stellen, um die Menschenlangfristig in Arbeit zu bringenund mit der Region zu verbinden.Schwierigkeiten bereitet den Mento-ren die sich immer wieder verän-dernde Gesetzeslage. Kein Gesetz hatsich in den letzten Jahren so over-ändert wie das Aufenthalts- undAsylrecht. Das ZEFAS bietet denMentoren deshalb regelmäßig Schu-lungen und Vernetzungstage an.Dennoch ist ein kontinuierlichesSelbststudium und stetiges Rückkop-peln erforderlich. Der kommendekooperiert wie mit Vereinen undPrivatpersonen. »Von der Bundestags-vizepräsidentin, Yvonne Magwas,bis hin zum Kreissportbund: Jeden,den man hier anquatschen kann,habe ich angequatscht! Wir dürfenkeine Angst vor Populismus ha-ben, sondern müssen gerade jetztweitermachen, aufklären undMenschen zusammenbringen. Fürgelingende Integration brauchenwir alle«, sagt Haase-Pfeuer,»und da gehe ich auch gerne aufden Geist.«Weiterführend:Die Arbeitsmarktmentorenarbeitennicht nur im Vogtland sehr erfolg-reich. Der Dokumentarlm»Ich hab‘sgeschat!«stellt zwei Erfolgsge-schichten aus den AMM-Teilprojektenin Leipzig und Dresden von ARBEITUND LEBEN vor. Hala, studierteLehrerin, ist in der Mitte ihres Lebensaus Syrien geohen und arbeitetheute in Dresden als Assistenzlehrerin.Lewis, aus Kamerun, macht inLeipzig eine Ausbildung zum Alten-peger.
26JAHRESBERICHT 2023hierzulande haben. Verglichen mit ihrer altenArbeit sinddiemanchmal geradezu banal. »In Syrien übernehmenPflegerund Schwestern oAufgaben, die hier von Ärzten erledigtwerden«, sagtKatja Bellmann.Sie kümmertsich beidenELBLANDKLINIKEN um die Bewerber und seit einiger Zeitschwerpunktmäßig um die Integration von Arbeitskräenaus dem Ausland.Diese als Beschäigtezu gewinnen, werdefür die Kliniken in Riesa, Meißen und Radebeul immer wich-tiger. Auch wenn der Fachkräemangel kein neues Themasei: In der Pege spitze sich die Lage immer mehr zu.Mitarbeiterinnen wie Diana Subh zu gewinnen,sei daher einechter Glücksfall. Die 35-Jährige ist eine von 24 ausländi-schen Pegekräen an den ELBLANDKLINIKEN. Für die Zwei-fachmama, die ihren Mannund die beiden Kinderin Syrienzurücklassen musste, sind es also weniger die pegerischenHerausforderungen. Viel schwieriger sei es, die Sprache zuerlernen. Den Sprachkurs beider Volkshochschule im Heimat-land und hierin Deutschland imRahmen des Anerkennungs-prozesses hat sieerfolgreich absolviert. »Aberdas so erlangteSprachniveau befähigt noch nicht, um in der Pege zu arbei-ten«, sagt Josephine-Marie Röbisch, die sich ebenfalls umdas Bewerbermanagement und dieIntegration kümmert. Alsowurden die ELBLANDKLINIKEN selbst aktiv. Seit 2023 gibtes Deutschstunden in der Klinik. Diese werden dreimal in derWoche vor bzw. nach dem Dienst angeboten.Zusätzlich gibt es auch Sprachmentoren wieAurelia Berger.Die Krankenschwester hatte eigens eine Weiterbildung ab-solviert und istnun an DianaSubhs Seite, umArbeitsabläufezu vermitteln und vorallem bei den Fachbegrienweiterzu-helfen. »Wenn ichmit jemandem rede,lerne ich amschnells-ten«, sagt Diana Subh, die seit neun Monaten in Deutschlandist. Bevor siehierherkam, brauchte sieeinen Dezitbescheid.Erteilt wird dieser vom Kommunalen Sozialverband Sachsen.»Er ist quasi die Eintrittskarte nach Deutschland, denn imRahmen des beschleunigten Fachkräeverfahrens ister dieIntegration beschreibt den dynami-schen und langandauernden Prozessdes Zusammenwachsens. Wie er erfolg-reich gelingen kann und alle Beteiligten zuGewinnern macht, zeigt ein Besuch bei derELBLAND Service & Logistik GmbH, die mitihrem Projekt für den Sächsischen Integrations-preis 2023 nominiert war.von Ines Mallek-KleinIn ihrer syrischen Heimat hat Diana Subh elf Jahre auf derDialysestation eines Krankenhauses gearbeitet.In Deutsch-land angekommen, muss sie trotzdem noch einmal zurückauf die Schulbank. Hier erfährtsie, wie das deutsche Gesund-heitswesen funktioniertund welcheAufgaben KrankenpegerArbeitsmarktintegration bei derELBLAND Service & Logistik GmbHTANDEMPARTNER,THEORIETRAININGUNDTEAMNACHMITTAGEDie Arbeitdes Sächsischen Ausländerbeauftragten
27offenes-sachsen.deauch einen Wunschan die Politik.Sie hat dieCoronazeit inDeutschland erlebt und wirbt dar, dem Gesundheits- undPegesystem nicht nur in solchen Krisenzeiten Beachtungzu schenken, sondern dauerhadafürzu sorgen, dass es ge-gend Personal gibt, dassich um die Patientenund pege-bedürigen Senioren kümmern kann.Voraussetzung für das Visum. Gut sechs Monate hat DianaSubh auf den Bescheid gewartet.« Kein Einzelfall. Obwohlhier die Fachkräedringend gebraucht werdenund auch be-reit sind, zuarbeiten, heißt esomals Warten, weildie Ämtervöllig überlastet sind.Diana Subh hat sich nicht entmutigen lassen und auch dieKlinik tat alles, umihr Ankommen zu unterstützen.Sie kamvorübergehend in einerrmeneigenen Wohnungunter underhielt Unterstützung bei den ersten Wegen – von der Be-schaung des polizeilichen Führungszeugnisses bishin zurKontoerönung. »Ohne die Hilfe derKlinik wäre es fast un-möglich gewesen,das alleszu bewältigen«,sagt die35-Jährige.Vor wenigen Tagen ist sienach Coswig gezogen und richtetgerade ihre Wohnung ein. Sie ist etwas größer, denn Endedes Jahres sollenauch ihr Mannund die KindernachDeutschland kommen– nachdemsie ihrePrüfung imMärzbestanden hat.Ein Test, den Balkiss Bouhabaini schon hinter sich hat.Seit November 2023 ist sie anerkannte Pegekrabei denELBLANDKLINIKEN. Die heute 32-hrige kam 2019 nachDeutschland. »Damalskonnte ichkein WortDeutsch«, erin-nert sie sich. Auch siewar in ihrer Heimat MarokkoKranken-schwester. Das System sei dort llig anders. Die Patientenwerden von ihren Angehörigen bekocht, gewaschen undunterhalten. Es seiendie rein medizinischenAufgaben, diedie Peger übernehmen.Balkiss Bouhabaini lebtin Radebeul,fährt mit dem Rad in die Klinik und manchmal auch zum Eis-laufen oder zur Bowlingbahn.Monatlich wird den Anerken-nungsqualikanten Gelegenheit geboten, sich zu treenundetwas gemeinsam zuunternehmen. Da wirdauch schon ein-mal umsLagerfeuer gesessenoder dieFelsenbühne inRathenbesucht.»Einwandern, Ankommen und Bleiben«, das sind die dreiAbschnitte, mitdenen mandie Integrationan denELBLAND-KLINIKEN lebt. Dazukooperiert das Unternehmenauch mitBildungsträgern. Drei Jahre Pegeausbildungwerden in einJahr gepackt, wobei Diana Subh und ihre Kollegen zweiWochen Theorie in der Schule absolvieren und dann wiederin der Klinik praktische Erfahrungen sammeln. Angestelltsind sie als Pegehelferund ihre Ausbildung zahltdie öent-liche Hand über Bildungsgutscheine.Balkiss Bouhabaini teilt ihre Geschichte auf Facebook mitFreunden. Unddabei wirdsie zurRekruterin fürdas Klinikum,das seit Herbst acht Lehrlinge aus Marokko im Pegeberufausbildet. Einige von ihnen haben den Weg über SchwesterBalkiss indie Regiongefunden. Diejunge Frauhat übrigens
28JAHRESBERICHT 2023Daniel Terzenbach ist Vorstands-mitglied in der Zentrale derBundesagentur für Arbeit (BA).Er unterstützt als Sonderbe-auragter der Bundesregierungfür die Arbeitsmarktintegrationvon geüchteten Menschen beider Vernetzung der Beteiligtenund der Optimierung von Arbeits-und Kommunikationsprozessen.Die Bundesregierung benannte ihnbis zum Sommer 2024.Was ist die Ausgangslage?Was bedeutet der Job-Turbo?Menschen, die nach Deutschlandüchten, erhalten zu Recht in ersterLinie humanitäre Hilfe. Je längersie jedoch da sind und längerfristigoder sogar für immer in Deutschlandbleiben, desto mehr rückt die Inte-gration in den Arbeitsmarkt in denFokus. Die beruiche Integrationist der Schlüssel für die gesellscha-liche Teilhabe und ein eigenständigesLeben in unserem Land.Das Bundesministerium für Arbeit undSoziales und die Bundesagentur fürArbeit starteten am 18. Oktober 2023den Job-Turbo. Das Ziel: SofortigerArbeitsmarktzugang und intensiveIntegrationskurse zur VermeidungvonArbeitslosigkeit. Orientierung undDeutscherwerb, Arbeit und Qualizie-rung in Beschäigung sowie Stabi-Die Geüchteten, die grundlegendeDeutschkenntnisse im Integrations-kurs erworben haben, möchten wirzusammen mit unseren Partnerinnenund Partnern schneller in Arbeitbringen. Dabei haben wir auch ausden Erfahrungen mit früheren Mig-rationsbewegungen gelernt. Wereinen Integrationskurs absolviert hat,soll so schnell wie möglich Arbeits-erfahrung sammeln, parallel dazudie deutsche Sprache direkt imBerufsalltag weiter vertiefen undsinnvoll weiter qualiziert werden.Denn jede Integration in denArbeitsmarkt trägt dazu bei, denArbeits- und Fachkräebedarflisierung und Ausbau der Beschäf-tigung sind die Maßnahmen, umIntegrationsabläufe zu beschleunigen.An wen richtet sichder Job-Turbo?Das Vorhaben zur Arbeitsmarktinte-gration von Geüchteten umfasst diePersonengruppe der arbeitslosenund arbeitssuchenden Menschen imSGB II-Bezug und dem damit ver-bundenen Zugang zum Arbeitsmarktsowie Geüchtete aus humanitärenGründen mit anerkanntem Statusund Arbeitsmarktzugang.Chancen gemeinsam gestalten und nutzenvon Daniel TerzenbachDER JOBTURBO UNDDIEDREIPHASENDER INTEGRATIONDie Arbeitdes Sächsischen Ausländerbeauftragten
29offenes-sachsen.deZweite Phase:Arbeiten und Qualizierenin BescigungHier soll ein schneller und nachhal-tiger Einstieg in den Arbeitsmarktstattnden. Die Arbeit steht im Fokus,damit Wissen und Berufserfahrungnicht verloren gehen. Damit ersteArbeitserfahrung in Deutschlandgesammelt werden kann, vermittelndie Arbeitsagenturen und Jobcenterdabei grundsätzlich mit grundstän-digen Sprachkenntnissen. VertieeSprachkenntnisse können dann berufs-begleitend erworben werden. DieUnternehmen und die Geüchtetenkönnen über verschiedene Formatewie etwa Bewerbertage, Praktikaoder Probearbeit zusammenkommen.Darüber hinaus unterstützt die BAsowohl die Unternehmen als auch dieGeüchteten mit weiteren verschie-denen Förderangeboten.Dritte Phase:Beschäigungstabilisierenund ausbauenIn dieser Phase sollen die Menschen,die jetzt Erfahrungen auf dem deut-schen Arbeitsmarkt gemacht haben,sinnvoll zu Fachkräen weiterentwi-ckelt und damit eine nachhaltigeund qualikationsadäquate Beschäf-tigung ermöglicht werden. Auch hierkann die BA über Weiterbildungenund Zuschüsse sowohl die Betriebeals auch Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmer unterstützen.Integration in den deutschenArbeitsmarkt ist eine Gemeinschas-aufgabe. Neben den Arbeitsagen-turen und Jobcentern sind auch Ver-bände, Migrantenberatungsein-richtungen, Gewerkschaen, Unter-nehmen, Kommunen und Länder,Geüchteten-Communities undandere Netzwerkpartnerinnen und-partner gefragt.Die drei Phasender IntegrationDer typische Integrationsverlauf vongeüchteten Menschen mit Bürger-geldbezug kann in drei – zum Teilaufeinander aufbauende, zum Teil mit-einander verschränkte – Phasenunterteilt werden.Erste Phase:Orientierung und grund-legender DeutscherwerbHier geht es um Ankommen, Orien-tierung und einen grundständigenfrühen Deutscherwerb. Dafür neh-men die Geüchteten an einem Inte-grationskurs des BAMF teil. Das istfür den größten Teil die erste Voraus-setzung für bessere Chancen aufdem Arbeitsmarkt. Fachkräe undExperten, die auch ohne Deutsch-kenntnisse arbeiten können, wiezum Beispiel im IT-Bereich, vermit-teln wir auch sofort. Für die meistengilt aber: Erwerb der Basics ist derGrundstein für Arbeit.für Deutschland zu sichern. Dasstärkt die Wirtschaund fördertdie soziale Integration.Der Erwerb grundlegender Deutsch-kenntnisse und Qualizierung sindnach wie vor wichtig und kein Wi-derspruch. Individuell muss stets ge-schaut werden, welche Schritte not-wendig sind, damit die Integrationin den Arbeitsmarkt gelingt. Mehrals zwei Drittel der Bürgergeldbezie-henden haben keine abgeschlosseneBerufsausbildung. Insofern spielthier eine Weiterbildung, die am Endezu einem Berufsabschluss führt, einewichtige Rolle.Von den über eine Million Ukraine-rinnen und Ukrainern, die aufgrunddes Krieges in ihrer Heimat nachDeutschland kamen, bringen wieder-um viele eine formale Qualikationmit. Dieses Wissen und diverseBerufserfahrung dürfen durch einelange Phase ohne Arbeit nichtverlorengehen. Deshalb ist die Ideedes Job-Turbos, die vorhandenenKompetenzen so schnell wie möglichim Arbeitsalltag einzusetzen. Solernen die Menschen im und durchden Job noch besser Deutsch undkönnen sich gezielt weiterqualizie-ren beziehungsweise die Anerken-nung der vorhandenen Abschlüsseweiterverfolgen. Spracherwerb undder Einstieg in den Job sollen nichtnacheinander, sondern idealerweiseim Gleichschritt – nebeneinander –erfolgen.Die Vertiefung der Sprachkennt-nisse sowie die Stärkung der Quali-kation im Beschäigungsverhältnisstehen also nicht im Widerspruchzur Idee des Bürgergeldes. Wichtigist, dass wir nicht loslassen und dieMenschen auf diesem Weg begleitenund auch nach der Arbeitsaufnahmeansprechbar in Kontakt bleiben.
30JAHRESBERICHT 2023Die menschenwürdige Unterbringung von Asylsuchenden und geduldeten Ausländern istim Freistaat Sachsen ein zentrales Anliegen und ein wichtiges Thema in der Arbeit desSächsischen Ausländerbeauragten. Bereits in der 5. Legislaturperiode wurde das Evalua-tionsinstrument »Heim-TÜV« entwickelt und kontinuierlich bis zur aktuellen Legislatur-periode fortgeschrieben und wissenschalich begleitet. Die Grundlage bildet das SächsischeFlüchtlingsaufnahmegesetz in Verbindung mit § 53 des Asylgesetzes. Auf dem Prüfstanddes »Heim-TÜV« stehtdie Unterbringung imGanzen, um überden Einzelfall hinausgültigeEmpfehlungen für die Verwaltung und die politisch Verantwortlichen abzuleiten.In der 5. und 6. Legislaturperiodelag der Fokus auf der Beurteilungvon Gemeinschasunter-künen und dezentralem Wohnen sowie der Arbeit der unteren Ausländerbehörden. Mitder 7. Legislaturperiode ging der »Heim-TÜV«mit zwei Hauptthemen in seine nächstePhase:Die kommunale Unterbringung von Asylsuchenden undgeduldeten Ausländern aus der Bewohnerperspektive bewertenAufnahmeeinrichtungen des Freistaats prüfen und beurteilen.Mit dem »Heim-TÜV« Teil I aus dem Jahr 2017 und »Heim-TÜV« Teil II aus dem Jahr 2019lagen bereits zwei wissenschaliche Studienvor, welche die Lebenssituation vonAsylsuchen-den und geduldeten Ausländern eingehend untersuchten. Die Perspektive der Bewohner wurdebei diesen Studienmittelbar durch dieBefragung Dritter einbezogen.Im »Heim-TÜV« TeilIIIbefragten wir die Bewohner von Gemeinschasunterkünen sowie Personen in dezentralerUnterbringung im Rahmen einer qualitativen Studie, wie sie ihre UnterbringungssituationDie Evaluierung der Unterbringungvon Schutzsuchenden in der7. Legislaturperiode ist abgeschlossen»HEIMTÜV«Die Arbeitdes Sächsischen Ausländerbeauftragten
31offenes-sachsen.deDie Ergebnisse beider Studien zeigen, dass Privatsphäreund abgeschlossene Wohneinheiten die Zufriedenheit derBewohner erhöhen. Die dezentrale Unterbringung ist Ge-meinschasunterkünen vorzuziehen. Die Unterbringungs-situation von Asylsuchenden wird stark von den subjektivenRahmenbedingungen des Lebens in Deutschland geprägt,zu denen insbesondere Bleibeperspektive und Integrations-chancen sowie Spracherwerbund Arbeitsmarktintegrationzählen. Alle Befragten verbindet der Wunsch, in Deutschlandein sicheres und selbstbestimmtes Lebenzu führen sowie einerErwerbstätigkeit nachgehen zukönnen und damitfinanzielleUnabhängigkeit zu erreichen.Verstärkte Zusammenarbeit mit der ZivilgesellschaundAbbau von Engpässenbei der sozialen,medizinischen undpsychologischen Betreu ung sowie stringenteres Qualitäts-management bei der Sicherstellung vongleichwertigen Un-terbringungsbedingungen sind die weiteren wichtigstenEmpfehlungen, die ausden Ergebnissen derUntersuchunghervorgehen.persönlich einschätzen. Mitder Durchführung derStudie wur-den die DresdnerForschungswerk GmbH, Kommunikations-und Marktforschung, Rebecca Renatus &Anja Obermüller,sowie Prof. Dr. LutzH. Hagen vom Institutfür Kommunikations-wissenscha, Professur fürWirtschas- und Politikkommu-nikation, der Technischen Universität Dresden beauragt.Mit dem»Heim-TÜV« TeilIV prüeund beurteiltederSächsische Ausländerbeauragte dieUnterbringung in derZuständigkeit des Landes,konkret der LandesdirektionSachsen. Mit der Evaluierung der Einrichtungen des Frei-staates Sachsen zurAufnahme von AsylbewerbernwurdenDr. Christoph Meißelbach vomSächsischen Institut fürPolizei- und Sicherheitsforschung an der Hochschule derSächsischen Polizei (FH) und LuiseAnter M.A. vom Institutfür Kommunikationswissenschader Technischen Univer-sität Dresden alsfreiberuiche Sozialforschende beauragt.Meißelbach war bereits Projektleiterund Co-Autor der Studie»Heim-TÜV« Teil II und Anter dabei Teil des studentischenBefragungsteams.Im September2023 wurdenzwei wissenschalicheBerichtevorgestellt:»Heim-TÜV« 2023 Teil III: Kommunale Unterbringungvon Geüchteten in Sachsen»Heim-TÜV« 2023 – Teil IV: Die Unterbringungssituationin Sachsens AufnahmeeinrichtungenHeim-TÜV IIIHeim-TÜV IV
32JAHRESBERICHT 2023Interkulturalität viel Lunachoben. Nicht nur Ausländerbehördenmüssen schneller und kunden-freundlicher werden.«Eingefahrene Personalentwicklung»Michel stellt immer Michel ein« ist in vielen Dienststellen noch gängigePraxis. Interkulturell besetzteAuswahlkommissionen, ergänzendeMerkmale in Ausschreibungenund Prüfungsordnungen, Ausbil-dungsgänge mit Spracherwerbetwa in Polnisch oder Tschechischund/oder Mindestaufenthalte imAusland sind nötig, um bei steigen-den Migrantenzahlen die Anzahlvon Mitarbeitern mit Migrationshinter-grund und damit die Kundenfreund-lichkeit unserer Verwaltung zu verbes-sern. In Berlin entspricht der Anteilder Polizeianwärter mit Einwande-rungsgeschichte in etwa dem Anteilan der der Gesamtbevölkerung derHauptstadt (33,1 Prozent). In Sach-sen lag der Anteil von Ausländernim Bereich der Öentlichen Ver-waltung Ende 2020 dagegen bei0,4 Prozent.Die Podiumsdiskussion war diezweite Veranstaltung der Koopera-tions-Reihe »Die interkulturelleGesellscha– Perspektiven undChancen für Sachsen« des Sächsi-schen Ausländerbeauragten undder Sächsischen Landeszentralefür politische Bildung unter der Schirm-herrschades Landtagspräsidenten,Dr. Matthias Rößler.und Menschen mit Einwanderungs-geschichte für eine Karriere imöentlichen Dienst und welche He-rausforderungen bringt das mit sich?Darüber diskutierten Aslı Sevindim,Abteilungsleiterin im Ministeriumfür Kinder, Jugend, Familie, Flucht undIntegration NRW, Franz Wessendorf,Referatsleiter im Bundesinnenminis-terium, und Dr. Thomas Schimmelvon der Meißner Verwaltungshoch-schule unter der Moderation deschsischen Ausländerbeauragten.Geert Mackenroth erklärte zum Themader Veranstaltung: »In der sächsi-schen Verwaltung gibt es in SachenPodiumsdiskussion»Interkulturalität imÖentlichen Dienst«Am 8. Februar lud der SächsischeAusländerbeauragte gemeinsam mitder Sächsischen Landeszentrale fürpolitische Bildung in das Bürgerfoyerdes Landtags ein, um im Rahmeneiner Podiumsdiskussion einen Blickin die Verwaltungsstrukturen inBund und Land zu werfen. Wie inter-kulturell sind unsere öentlichenBehörden aufgestellt? Welche Verän-derungen braucht es in der Aus-bildung des Verwaltungspersonals?Wie gewinnen wir ZugewanderteInterkulturalität und NetzwerktreenÖFFENTLICHKEITSARBEITUND VERANSTALTUNGENDie Arbeitdes Sächsischen Ausländerbeauftragten
33offenes-sachsen.devom Sachverständigenrat für Inte-gration und Migration (SVR) mit denTeilnehmenden über das Gesetzzur Weiterentwicklung der Fachkräe-einwanderung. An den regen Aus-tausch schloss sich der Bericht vonThomas Weigel (ReferatsleiterIntegration) aus dem SächsischenStaatsministerium für Sozialesund Gesellschalichen Zusammen-halt zum Stand des SächsischenIntegrations- und Teilhabegesetzesan. Anschließend diskutierte MartinFröhlich als Vertreter des Sächsi-schen Staatsministeriums des Innernüber den Umgang mit dem Chancen-aufenthaltsrecht in Sachsen.Zum Schluss dieses vielfältigen Fach-austausches stellten Holger Simmat,Marlene Strecker, Matthias Wenglerund Marion Gemende die Landes-arbeitsgemeinschaFlüchtlingssozial-arbeit/Migrationssozialarbeit vor.NIMS-Treen imSächsischen LandtagAuf Einladung des SächsischenAusländerbeauragten traf sich am27. Juni das landesweit agierendeNetzwerk Integration und MigrationSachsen (NIMS) zum Fachaustausch.Nach dem Erönungsimpuls desGastgebers referierte Heike Eckert ausdem Sächsischen Staatsministeriumfür Wirtscha, Arbeit und Verkehr überdie Wege zur praktischen Umsetzungdes Fachkräepakts in Sachsen.Im Anschluss berichteten SylviaPfeerkorn als Vertreterin des VereinsWirtschafür ein WeltoenesSachsen e.V. und Kay Tröger vomEXIS Europa e.V. über die Arbeitder »Fachinformationszentren Zu-wanderun und gingen auf Fragender Teilnehmenden ein. Danachdiskutierte Prof. Dr. Birgit GloriusPodiumsdiskussion»Interkulturalität undReligion«Wo steht der interreligiöse Dialogin Sachsen? Um diese Frage ging esin der dritten Veranstaltung derDiskussionsreihe »Die interkulturelleGesellscha– Perspektiven undChancen für Sachsen« des SächsischenAusländerbeauragten und derSächsischen Landeszentrale für poli-tische Bildung am 8. Mai. Darübersprachen Aiman Mazyek, Vorsitzenderdes Zentralrats der Muslime inDeutschland, Dr. Thomas Arnold,Direktor der Katholischen Akademiedes Bistums Dresden-Meißen,Dietrich Bauer, Vorstandsvorsitzenderder Diakonie Sachsen, und Dr. RuthRöcher, Vorsitzende der dischenGemeinde Chemnitz, unter der Mode-ration von Dr. Karin Wollschläger(Katholische Nachrichtenagentur).Alle Religionen verbindet, dass sieAntworten geben können aufgrundsätzliche, lebensreelle Fragen.Doch unter den Gemeinden unddarüber hinaus ist Lufür mehr Dia-log. Das ist nicht nur Sache derAkademiker, sondern sollte geübtereligiöse Praxis für alle werden.Dafür braucht es ein interreligiösesBewusstsein – unabhängig davon,ob man selbst an einen Gott glaubtoder nicht. Das Wissen um Reli-gionen ist für viele Menschen ein blin-der Fleck. Um Vorurteile oder Un-wissen abzubauen, ist ein gutesMiteinander der verschiedenen An-schauungen entscheidend. EinDialog ist maßgeblich für die Erhal-tung unseres sozialen Friedens.Die Diskussionsreihe wird 2024 zuden Themen »Interkulturalität inEuropa« sowie »Interkulturalität inder Bildun fortgesetzt.
34JAHRESBERICHT 2023Staatsminister OliverSchenk, Chefder Staatskanzlei,wandtesich in einem Impulsvortrag an die Gäste: »Sie sind Teileiner sächsischen Erfolgsgeschichte. Kaum eine Region inDeutschland hateine sohohe Dichtean Forschungsinstitutenwie Sachsen. Das ist unsere Strategie – inForschung zu inves-tieren, damit daraus etwas entstehen kann. Aber wir wer-den nur erfolgreich sein, wenn unsere Wissenschasland-schaauch eingebettetist in eineweltoene GesellschaDie Veranstaltung wurde simultan ins Englische übersetzt.Nach der Feierstundehatten die Wissenschalerbei einemEmpfang Gelegenheit,mit Vertreternder Politikins Gesprächzu kommen und sich untereinander auszutauschen.Umfrage:Unter denanwesenden internationalenForschern undWissenschalern wurde eine anonyme Umfrage zu Erfah-rungen der eigenen Integration in Sachsen durchgeführt.Insgesamt nahmen 94 Personen an der Umfrageteil. Dabeigaben 91 Personen an, sich in ihrem Arbeitsumfeld akzep-tiert zu fühlen. Ähnlich viele (88) gabenan, dass sie Sachsenals Standort zur Forschungsarbeit empfehlen würden. Diebehördliche Beratung beziehungsweise Erreichbarkeit wurdejedoch von 13 Prozent beziehungsweise 15 Prozent der Teil-nehmer als eher mangelhawahrgenommen.Parlamentarischer Abend für internationaleWissenschalerinnen und WissenschalerEin Bildder Vielfalt:150 internationaleWissenschalerinnenund Wissenschaler der sächsischen Forschungsinstitutewaren am 17. Oktober der Einladung des Sächsischen Aus-länderbeauragten in den Sächsischen Landtag gefolgt.Gemeinsam mit der Forschungsallianz DRESDEN-concept,dem Leipzig Science Network, der TU Chemnitz und derTU Bergakademie Freiberg hatte Geert Mackenroth MdL zueinem Parlamentarischen Abend eingeladen, um den Beitragausländischer Professoren, Doktoranden und Postdocs fürden Freistaat Sachsen zu würdigen.Mackenroth erklärte zum Hintergrund der Veranstaltung:»Zu denetwa 27000wissenschalich BeschäigteninSachsen gehören heute über3500 ausländische Forsche-rinnen und Forscher. Der Freistaat muss die entsprechendenRahmenbedingungen schaen, damit sie sich hier wohl-fühlen – nicht nur durch einen solchen Abend, sonderndauerhaLandtagsdirektorin Dr.Silvia Brüggenbetonte inihrerBegrüßung: »InternationaleWissenschaler sindeinetragende Säulein Sachsen.Sie tragendazu bei,dasWissenschasland für die Zukunsehr gut aufzustellen.Sie tragen dafür Sorge, dass der Freistaat weiterhin erfolg-reich bleibt.«Die Arbeitdes Sächsischen Ausländerbeauftragten
35offenes-sachsen.denung. Am zweiten Konferenztag nahmen die Beauragteder Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integ-ration, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, der neuberufene Sonderbeauragte der Bundesregierung für dieArbeitsmarktintegration von Geüchteten, Daniel Terzen-bach, sowie die Sächsische Staatsministerin für Sozialesund Gesellschalichen Zusammenhalt, Petra pping, anden Beratungen teil.Zum Abschluss derTagung stellte sichMinisterpräsident Michael Kretschmer der Diskussion zuraktuellen Lage in Sachsen und im Bund.Geert Mackenroth zu den Ergebnissen der Tagung: »Wirhaben im Inland ein großes Potential an Menschen, dienach einer Phase des Ankommens, der Orientierung unddes grundständigen Deutscherwerbs auf den Arbeitsmarktvermittelt werden nnen. Wir sehen jedoch auch, dassdabei individuelleHerausforderungen beachtetwerdenmüssen: Die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für dieKinder, die Anerkennung derausländischen Qualikation,berufsbegleitende Deutsch-Kurse, die Integration im Unter-nehmen. Hier gibt es aktuell noch zu viele Schnittstellen,an denen Brüche entstehen und die eine rasche Arbeits-aufnahme erschweren.«Darüber hinaus verabschiedeten die LänderbeauragteneineResolutionzur Verhinderung der rderlücke in denBundesprogrammen zur Demokratiestärkung und Asylver-fahrensberatung.Auf folgende Probleme machten die Teilnehmer aufmerk-sam: 21Personen wiesendarauf hin,dass derbürokratischeAufwand bei einer Einwanderung für Nicht-Muttersprachlerkaum zu bewältigen sei. 17 Personen kritisierten den Um-stand, dass vieleBehörden ausschließlich aufDeutschkommunizieren und 9 gaben an, dass der Zugang zu gutenSprachkursen zu schwierig sei.11 Personen wünschten sichgenerell eine bessere Unterstützung bei ihrer Integration(z.B. beim Umgang mit Behörden, bei der Wohnungssu-che, beim Verständnis des Steuersystems usw.).Konferenz der Integrations- und Ausnder-beauragten der Länder in DresdenAuf Einladung des SächsischenAusländerbeauragten fanddie jährliche Konferenz der Ausländer- und Integrations-beauragten aller Bundesländer am 11. und 12.Dezember inDresden statt. Dabei sprachen sich die TeilnehmerinnenundTeilnehmer dafür aus, Geüchteten mit Bleibeperspektiveeine rasche Arbeitsaufnahme zu ermöglichen und paralleldie sprachliche und gesellschaliche Integration zu fördern.Bei denBeratungen standenVorträge desVorsitzenden desSachverständigenrates für Integration und Migration, Pro-fessor Dr. Hans Vorländer, und von Lukas Welz von derBundesweiten Arbeitsgemeinschader psychosozialenZentren für Flüchtlinge und Folteropfer auf der Tagesord-
36JAHRESBERICHT 2023neben den Veranstaltungen und den Stellungnahmen desBeauragten weiterhin Informationen zu regionalen Bera-tungen, zur Härtefallkommission, zu Ansprechpartnern,zuEinbürgerungen und vor allemzu den Publikationen abge-rufen. Den korrespondierenden Newsletter bezog monatlichein stabiler Kreis von über 1 200 Multiplikatoren und Einzel-personen. Bei den DienstenX und Instagram wurdedie Prä-senz mit tagesaktuellen Meldungen und Fakten verstärkt.Wissen und Erfahrung aus den Regionenund Fachgremien in den politischen RaumtransferierenDie Bedeutung der persönlichen Begegnung, der fachlicheAustausch und die Wertschätzung vor Ort nimmt in keinerWeise ab.Sie gehörenzur grundlegendenArbeit desBeauf-tragten, ohne die seine tigkeit nicht möglich ist. Geradedie praktischen Erfahrungen von Beraterinnen oder Ent-scheiderinnen, die Perspektive betroener Menschen unddie Fachkompetenz von Wissenschalern sind essentiellIn der Praxis setzt sich in derÖentlichkeitsarbeit desSächsischen Ausländerbeauragten eine Digitalisierungfür die unterschiedlichsten Anwendungen durch. Das ge-schieht zum einen, weil die Nutzer Stellungnahmen, Hand-reichungen und andere Inhalte schnell verfügbar habenmöchten und den Downloadbutton klicken. Zum anderenlassen sich Studien, Arbeitshilfen, Statistiken oderStatementsauf dem elektronischen Wegleichter und okostengünstigervertreiben. Konkret werden neben dem Jahresbericht auchweitere Informationsschrien nur noch in geringen Stück-zahlen als Ansichtsexemplare gefertigt. So erschienen diezwei »Heim-TÜV«-Studien elektronisch aufbereitet. Aufbe-reitet bedeutet aber auch, dass die Publikationen dennochr die unterschiedlichen elektronischen Endgerätelayoutetwerden. Zudem muss mit hohemnanziellen Aufwand einebarrierefreie Darstellung aller Inhalte im Internetangebotangelegt und publiziert werden.Ausnderarbeit und Integrationvor Ort sichtbar machenDie Dokumentation von 82 Integrationsprojekten aus ganzSachsen im Rahmen des Sächsischen Integrationspreiseserfolgte weiter in einer Broschüre und zeitnah im Internet-angebot des Wettbewerbs. Die vorgeschlagenen Projekteund das dahinterstehende Engagement konnten so leben-diger und vertiefend vorgestellt und gewürdigt werden.Dieser Wettbewerb hat wie der Kinderschutzpreis eine ei-gene Präsentationen außerhalb der Internetpräsenz. Überdiese werden auch die Bewerbungsverfahren realisiert.Auf seiner Homepage www.oenes-sachsen.de informiertder Beauragte kontinuierlich undbietet geprüe Kontakte,verlässliches Material und statistische Fakten an.Hier werdenPublizieren immer mehr online Austausch und Begegnung olineDIEÖFFENTLICHKEITSARBEITDES SÄCHSISCHENAUSLÄNDERBEAUFTRAGTENDie Arbeitdes Sächsischen Ausländerbeauftragten
37offenes-sachsen.defür den Landesbeauragten. Er bündelt einerseits die In-formationen und Erfahrungen und trägt sie in den politi-schen Raum oder die Öentlichkeit. Andererseits vermit-telt und erklärt er vor Ort auch landes- oder bundesweiteZusammenhänge und Erfordernisse. Deshalb besuchte erAusländerbehörden und Kommunale Ausländer- und Inte-grationsbeauragte, sprach mit Vertretern der Migranten-organisationen oderlud vermittelndzu Fachtreenzwischenden Psychosozialen Diensten und dem Sozialministerium ein.In gleicher Weise steht er im laufenden Kontakt mit denStellen der Exekutive und den Fraktionen im SächsischenLandtag und er tauscht sich kontinuierlich mit den Beauf-tragten der Länder und des Bundes aus.Reger Abgrider PublikationenNeben den Verteilern im Netzwerk Integration MigrationSachsen, den Mandatsträgern, Partnern und Beratern, denBehörden auf Landes- und Regionalebene gingen über dasOnlinesystem im Jahr 2023 insgesamt 12268 Publikations-bestellungen ein. Im Jahr 2022 waren es 11483, 2021 gab es2505, 2020 769, im Jahr 2019 6861 und im Jahr 2018 2346.Am meisten abgefragt wurden der interkulturelle Wand-kalender, das internationale Skatspiel sowie die Handrei-chungen zum »Deutsch lernen«. Multiplikatoren bestellenogrößere Mengen. Gut kamen die sogenannten Stamm-tischparolen an. Dabei handelt essich um zehn Postkarten,die auf einer Seite eine pauschale provozierende Aussagezitieren und auf derRückseite die passenden Gegenfragen,Fakten und Argumente bereitstellen. Außerdem sind Hin-weise abgedruckt, wie man vorurteilsbelegte Gesprächestrategisch auf eine sachlicheEbene lenken kann. Dasneue Arbeitsbuch mit illustrierten Erklärungen zur Zusam-mensetzung von ausländischen Familiennamen war derRenner zum Tagder oenen Türund bei Fachveranstaltun-gen. Es trägt praktisch und unterhaltsamzu einem Mehr aninterkultureller Kompetenz und internationalem Verständ-nis bei.Neu aufgelegt wurdeeine Postkartenserie, diefür die Prüfungvon Onlineinhalten sensibilisiert und Fakenews entgegen-wirken kann. Aktualisiert wurden alle Informationsmateri-alien der rtefallkommission,die Stammtischparolen unddie Postkarten und Hilfestellungen gegen Hass im Netz(Hatespeech). Diese Informationen werden stets auch aufelektronischen Wegen angeboten und aktiv vertrieben. In derGeschässtellewerdenalleBestellungenpostfertigzusam-mengestellt und durch die Landtagsverwaltung dankens-werterweise versandt. Alle Publikationen wurden auch beiVeranstaltungen bereitgestellt.IMJAHR2023VERSANDTEDIEGESCHÄFTS-STELLEINSGESAMT12 268ONLINEBESTELLTEPUBLIKATIONEN.Social Media: Keine Kür, sondern PflichtDer Sächsische Ausländerbeauragteinformiert in densozialen Medien über seine Arbeit. Die Kanäle auf Face-book, Instagram, YouTube und X wurden umdie PlattformLinkedIn erweitert. r das Folgejahr sind Angebote beiTikTok und Threads geplant. Dieser Wandel in der Kom-munikation knüpan die begründete Erwartungshaltungder Bürger an, dass öentliche Stellen zeitgemäß kommu-nizieren. Social Media ersetzt dabei nicht die klassischePressearbeit, sondern ergänzt sie. Auf allen Kanälen sindkonstruktive Kommentare zu den Inhalten ausdrücklicherbeten.Science meets School – eine Ideesetzt sich mühsam durchDas Schulprojekt, bei dem auf Initiative des SAB internati-onale Wissenschaler Workshops an sächsischen Schulengeben, stößt seit 2021 auf einhellige Begeisterung bei Leh-rern und Wissenschalern. In derächendeckenden Aus-breitung zeigen sich jedoch trotz Unterstützung durch denStaatsminister fürKultus deutlicheHemmnisse inderschulpraktischen Umsetzung oberhalb der Schulleitungs-ebene. Das betridieOrganisation, Versicherung undAbstimmung. Auch für die Forschungseinrichtungen ist esnicht einfach, Wissenschaler und Organisatoren aus denDrittmittelprojekten zeitweise herauszulösen. DasTeamder Geschässtelle hat jedoch in eigener Regie Workshopsund neue Projekte initiieren können und bleibt dran.
38JAHRESBERICHT 2023und Vereinen. Dabei variiert die Motivation: Es kann dieNothilfe für ankommende Schutzsuchende sein, die Arbeits-integration von so dringend gesuchten Kolleginnen undKollegen, die sinnvolle Freizeitgestaltung für Kinder undJugendliche, die Sozialisierung in Kitas, Schulen oder Hoch-schulen oder eine Patenschavon Mensch zu Mensch.Die Wettbewerbe beleuchten die drängenden Themen undmachen nachahmenswerte Projekte im Bereich der Integ-ration ebenso sichtbar wie Dezite. Es ist also nicht Selbst-zweck, wenn der Sächsische Ausländerbeauragte alleinoder mit Partnern Wettbewerbe ausschreibt, feierliche Aus-zeichnungen und Begegnungen inszeniert – und wenn erÖentlichkeit herstellt.Preisträger undNominierte berichtenim Nachhinein,dass siedeutlicher wahrgenommenwerdenund sich manche Tür vor Ort leichter önet.JEDESPROJEKT,DASMENSCHENMITEINWANDERUNGSGESCHICHTEINDENBLICKNIMMT,ISTEINGEWINNFÜRSACHSEN.PetraKöpping undGeertMackenrothKÖNNENWIRBITTEMITEINPAARAKTIVENMEHRZURPREISVERLEIHUNGKOMMEN?FÜRUNSERELEUTEISTDIEANERKENNUNGUNHEIMLICHWICHTIG,AUCHWENNWIRNICHTGEWINNEN.So klingen Anrufe, die die Geschässtelle im Vorfeld derfeierlichen Preisverleihung des Sächsischen Integrations-preises erreichen. Manche Anrufer wollen vorfühlen, obsie eine Chance auf den Preis haben und manche freuensich schon über die Einladung sehr. Die Wettbewerbe sindaus Sicht ihrer Stier genau dazu da: Engagement sichtbarzu machen und die Menschen zu würdigen, die sich ein-setzen, die Zeitopfern und diesich immer neuMühe geben.Manchmal müssen die Helfer gegen Widerstände in ihrerUmgebung, im eigenen Betrieb oder gegen Verwaltungs-entscheidungen angehen. Dazu sind Kreativität,Beharrungs-vermögen und Organisationstalent nötig. Notwendig ist esauch, einfühlsam und professionell vorzugehen.Viele Preise ren notwendigEs wäre utopisch anzunehmen, dass mit dem Sterntaler,dem Integrationspreis oder Ähnlichem einmal im Jahr einnanzieller Schub einen und möglichst genau den richtigenPreisträger erreicht. Dafür ist das Engagement glücklicher-weise zu breit aufgestellt, zu dierenziert und kaumvergleich-bar. Erfreulicherweise wächst geradebeim Integrationspreisdie Anzahl von gut organisierten Helfern.Integration muss flächendeckendsichtbar werdenIntegrationsarbeit für das Umfeld sichtbar zu machen istder Aspekt, dessen Bedeutung wächst. Die Bewerbungendokumentieren Integrationsarbeit in Firmen, in GemeindenDie Wettbewerbe des JahresINTEGRATIONSARBEITSICHTBAR MACHENDie Arbeitdes Sächsischen Ausländerbeauftragten
39offenes-sachsen.deDie zweieigenen Wettbewerbsformateum denKinder-schutzpreis Sterntaler und den Sächsischen Integrations-preis 2023 verzeichneten gegenüber den Vorjahren dankverstärkter Werbungeine höhereBeteiligung. Sichtbarwurde Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Sprachförde-rung für Ukrainer, um die Arbeitsintegration zu beschleu-nigen. Die Landkarte auf der Wettbewerbsseite zeigt, dassin den großensächsischen Zentren vieleverschiedene Initi-ativen etabliert sind. In den ländlichen Regionen dagegenhaben es Einzelpersonen undInitiativen immer noch deut-lich schwerer, Fuß zu fassen.Dabei sind diese Gebiete daraufangewiesen, ein integratives aufnahmebereites Umfeld etwa für benötigte Fachkräe und deren Familien – aufzu-bauen.Sterntalerpreis zeichnet das Projekt»Wirrwuchaus Leipzig ausAm 19. September, dem Vortag des UN-Weltkindertages,wurde der Sterntaler zum neunten Mal im Rahmen einerFeierstunde überreicht. Stier des Preises sind der Deut-sche Kinderschutzbund Landesverband Sachsen und derSächsische Ausländerbeauragte. Das Siegerprojekt, derMitmachgarten »Wirrwuchs« vom Verein Querbeet Leipzige.V., setzte sich gegen 16 weitere Bewerber durch. Das Projektstartete im September 2019 mit der Pachtung eines Garten-stücks in Leipzig Paunsdorf, einem der sozialen Brenn-punkte in Leipzig.www.wirrwuchs.deDer Sächsische Integrationspreis 2023 gingnach Borna, Großenhain und KönigsteinDer Integrationspreiswird vomAusländerbeauragtengemeinsammitderSächsischenStaatsministerinfürSoziales und Gesellschalichen Zusammenhalt gestiet.82 Vereine, Verbände, Initiativen und Unternehmen – soviele wie noch nie – bewarben sich in diesem Jahr um denPreis. Eine sechsköpge Jury, bestehendaus Vertreterinnenund Vertretern der drei Preisträger aus dem vergangenenJahr sowie der Marwa El Sherbini-Stipendiatin, nominierte15 Bewerbungen. Aus diesem Kreisgingen nach Diskussion,Abgungen und weiterenRecherchen die dreiPreisträgerhervor. Das Preisgeld betrug jeweils 3.000 Euro. Schwer-punkt des Wettbewerbes waren nachhaltige Integrations-projekte sowieInitiativen, diezur Selbsthilfeanregen.Überragende Arbeit, die einen besonderen Beitrag zumgesellschalichen Zusammenhalt leistet, solldamit gewür-digt und sichtbar gemacht werden. Alle eingereichten Pro-jekte werden in einer Broschüre und auf der Landkarte imInternet beschrieben.Preisträger Bienvenue e.V., BornaDer Verein Bienvenuee.V. wurde 2021als Integrationsunter-stützung für (potenzielle) ausländische Fachkräe und ihreFamilien gegründet. Geüchtete mitFachkraperspektive,die bereits inDeutschland sind, rückenzunehmend in denFokus, damit ihr Potenzial ausgeschöpwird. Zuwanderer,Unternehmen und die Gesellschakönnen gewinnen.Preisträger Elektro ZentrumGroßenhain EZG eGDie EZG eG bildet seit über zehn Jahren erfolgreich Men-schen mit Migrationshintergrund aus unterschiedlichstenHerkunsländern aus. Sie übernimmt diese nach der Aus-bildung und integriert sie dauerhaim Unternehmen.Preisträger Werkstatt 26, KönigsteinDie Werkstatt 26 ist ein sozialer und kultureller Trepunktin der Pirnaer Straße 26 in Königstein.Sie besteht seit 2019und hat sich seitdem durch ihre Ausstellungen, Veranstal-tungen und Kurse zu einem lebendigen Zentrumder Begeg-nung und des Austauschs entwickelt.www.saechsischer-integrationspreis.de
40JAHRESBERICHT 2023Der Sächsische Ausländerbeauragte vertritt –so sieht es dasGesetz über den Sächsischen Ausländerbeauragten vor die Interessen der im Freistaat Sachsen lebenden Ausländerund Ausländerinnen. Deshalb wird er bei Petitionen mitausländerrechtlichem Bezug und bei entsprechenden Ge-setzentwürfen, Verordnungen, Richtlinien sowie Erlassender Staatsregierung beteiligt. Außerdem wenden sich anihn Einzelpersonen mit Fragen und Anliegen, welche dieLebensverhältnisse und die Aufenthaltssituation von Aus-länderinnen und Ausländern im Freistaat Sachsen betreen.Beteiligung des SächsischenAusnderbeauragten (SAB)Im Jahr 2023 nahm der SAB zu 16 Petitionen gegenüberdem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages Stellung.Die Petitionen hatten dabeiinsbesondere aufenthaltsrecht-liche Problemlagen, wie beispielsweise Verlängerung vonAufenthaltserlaubnissen, Aussetzung von Abschiebungen,Erteilung von Beschäigungserlaubnissen oder Änderungenund Aufhebung von Wohnsitzauagen zum Gegenstand. EineSammelpetition thematisierte die Problematik der Wohnsitz-auagen bei gegebenerLebensunterhaltssicherung. Betroenwaren Personen mit unterschiedlichem aufenthaltsrechtli-chem Status, diedem Erzgebirgskreis zugewiesenwaren. DerSAB vertrat in einigen Fallkonstellationen eineim Vergleichzum Sächsischen Staatsministerium desInnern dierenzierteAuassung. Das Thema Wohnsitzauage und Auswirkungauf die Integration sowie die erwähnten Petitionen fandenEingang in einemBeitragdes Mitteldeutschen Rundfunk.Ebenfalls im Jahr 2023 nahm der SAB zur Novellierung desSächsischen BerufsqualifikationsfeststellungsgesetzesStellung.  Ziel der Novellierung war die Harmonisierungder landes-und bundesrechtlichenRegelungen zurBerufs-anerkennung. Insbesondere werdendie Regelungen andas Gesetz zur Weiterentwicklung des Fachkräeeinwan-derungsgesetzes angepasst.Entwurf eines Sächsischen Integrations-und TeilhabegesetzesEinen Schwerpunkt des Berichtsjahres bildete dieStellung-nahmezumEntwurfeines Sächsischen Integrations- undTeilhabegesetzes. Am 4. Juli 2023 gabdie Sächsische Staats-regierung den Gesetzentwurf zur Anhörung frei. Der SABbrachte sich mit seiner Stellungnahme in das Verfahrenein. Schwerpunkt der Auseinandersetzung waren der An-wendungsbereich des Gesetzes undder Abschnitt überden Sächsischen Integrationsbeauragten. Dabei kritisier-te der SAB insbesondere die Einschränkung auf dauerhaberechtigt im Freistaat Sachsen lebende Personen mit Mig-rationshintergrund und fehlende Klarstellungenund Über-legungen zum Amt des Integrationsbeauragten, der denchsischen Ausländerbeauragten ablösensoll. Einige An-merkungen aus der Anhörung wurden vomfederführendenRessort übernommen. Der Entwurf wurde am 28. Novem-ber 2023 an den Sächsischen Landtag ins Gesetzgebungs-verfahren überwiesen. Der Sächsische Ausländerbeauragtehoauf einInkratreten desGesetzes nochin derlaufenden7. Legislaturperiode.Stellungnahmen zu Petitionen und Gesetzentwürfen,Einzel- und HärtefallanliegenBETEILIGUNG UND BERATUNGDie Arbeitdes Sächsischen Ausländerbeauftragten
41offenes-sachsen.deBeratung und InformationDie lle, die an den Sächsischen Ausländerbeauragtenund die Geschässtelle herangetragen werden, sind viel-fältig. Im Jahr 2023 wurden 82 Einzelpersonen unterstütztund beraten (2017: 76; 2018: 125, 2019: 123; 2020: 90; 2021:99; 2022: 90). Die Anfragen betrafen zu etwa 48 ProzentFragestellungen zum Aufenthalt in Deutschland (Aufent-haltstitel, Niederlassungserlaubnis, Abschiebung).Etwa 17Prozent befassten sich mit der familiären Lebenssituation(Besuch, Familiennachzug, Visum, Eheschließung). Circa13 Prozent der Anfragen bezogen sich auf die Staatsange-hörigkeit unddas Einbürgerungsverfahren.Rund 21Prozenthatten Problemlagen wie Leistungsbezug (bspw. Eltern-geld, Kindergeld), Beschäigung (Arbeit, Ausbildung, An-erkennung von Schul- und Berufsabschlüssen) oder dieWohnsituation zum Gegenstand.Einzelanliegen werden in der Regel durch Kontakt mit denentsprechenden behördlichen Stellen geprü. Je nach Fallwerden Stellungnahmen eingeholt und es wird eine einver-nehmliche Klärung angestrebt. In anderen llen werdenKontakte und Informationen vermittelt. Über die rechtlichenMöglichkeiten wird im Rahmen des gesetzlichen Auragesdes Ausländerbeauragten informiert. Dies betriauch denHinweis auf ein mögliches Petitionsverfahren.HärtefallanliegenIn seiner Eigenschaals Mitglied der Sächsischen Härte-fallkommission wenden sich viele Betroene an den Aus-länderbeauragten und die Geschässtelle mit der Bitte,die Möglichkeit eines Härtefallverfahrens zu prüfen. 2023ersuchten in 63 Fällen die Betroenen um Informationenzum Härtefallverfahren. Der SAB stellte davon in vier l-len, die weiteren Mitglieder in bisher sieben llen einenrtefallantrag. Insgesamt stellteder Beauragte neunHärtefallanträge im Jahr 2023; fünf davon betrafen Anlie-gen aus dem Jahr 2022. Bei weiteren Anliegen konnte ent-weder auf anderweitige aufenthaltsrechtlicheglichkeitenverwiesen werden, weil diese beispielsweise noch nichtausgeschöpwaren, oderes warein Ausschlussgrundnachder Härtefallkommissionsverordnung gegeben. Einige dervollziehbar ausreisepichtigen Betroenen, für die keineErfolgsaussichten im Härtefallverfahren bestanden, wurdenauf die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise hingewiesen.In diesem Zusammenhang wurden auch dieMöglichkeitender Wiedereinreise mit einem Visum erläutert. Die tägli-chen einfachen telefonischen oder persönlichen Vorspra-chen werdennicht gesonderterfasst. Inder Mehrzahlerfolgtdie Beantwortungdurch Vermittlungan regionaleAn-sprechpartner, Ausküne oder Hinweiseauf weiterführendeInformationen.
Foto: Klaus Gigga42JAHRESBERICHT 2023ArbeitsmarktBesonderen Stellenwert erhält dieArbeitsmarktintegration.So hebt das Gesetz die ökonomische Bedeutung der Zu-wanderung im Rahmen des demograschen Wandels undder Behebung des Arbeitskräemangels hervor – gewissauch ein wichtiges Argument für die Akzeptanz des Geset-zes in einem Land, das in manchen Hinsichten Migrationund Integration skeptisch gegenübersteht. In diesem Zu-sammenhang ist es auch von Relevanz, dass dem Grund-satz von »Fordern und rdern« besondere Bedeutung imDie Integration von Zugewanderten undihren Nachkommen ist ein komplexer Pro-zess, der das Zusammenwirken der gesam-ten Gesellschaerfordert. Dabei unterliegtIntegration nurbedingt einerstaatlichenSteuerung. Gelingende Integration kann nichtper Gesetz vorgeschrieben werden. Integrationist ein klassisches Querschnittsthema,das sichnicht auf einzelne Mnahmen oder Politikbereichebeschränken lässt. Die Forschung zeigt, dass Integrati-on nur zum Teil von spezischen Mnahmen abhängt,die exklusiv Zugewanderte und ihre Nachkommen betref-fen, und deutlich stärker durch politische Regelstruktureninsgesamt gestaltet wird, etwa in der Bildungspolitik oderder Sozialgesetzgebung. Ein Integrations- und Teilhabegesetzkann diesen Prozess gleichwohl zielführend unterstützen.1So setzt nun auch das vorgelegte Sächsische Integrations-und Teilhabegesetz(SächsIntG), daserste seinerArt ineinemostdeutschen Flächenland, wichtige Impulse für die Inte-grationspolitik im Freistaat Sachsen, indem Grundsätzeund Ziele festgeschrieben, institutionelle Rahmenbedin-gungen von Integration geschaenund Anstrengungengebündelt werden, die das Land im Bereich der Integrati-onsförderung übernimmt. Thematisch deckt dasGesetzBereiche wieSprache, Bildung,gesellschaliche Integration,Önung der Verwaltung, Gremien, Strukturen der Integra-tionsförderung und Integrationsberichterstattung ab, ähn-lich wie die bereits bestehenden sechs Landesgesetze.1Zur politischen Steuerung von Integration s. ausführlich SVR (Sachver-ständigenrat für Integration und Migration): Steuern, was zu steuernist. Was nnen Einwanderungs- und Integrationsgesetze leisten? Jah-resgutachten 2018, Berlin, S. 68137. r einen systematischen Ver-gleich der bereits bestehenden sechs Ländergesetze s. Schupp, Pia/Wohlfarth, Charlotte 2022: Integrationsgesetze auf Länderebene: Eineaktualisierte Bestandsaufnahme – und was der Bund daraus lernenkann. SVR-Studie 20223, Berlin.Prof. Dr. Hans Vorländer ist Vorsitzender des Sachverständigen-rats fürIntegration undMigration (SVR),Berlin undDirektordes Mercator Forum Migration und Demokratie an der TUDresdenAus wissenschalicher Perspektivevon Hans VorländerDAS SÄCHSISCHEINTEGRATIONSUND TEILHABEGESETZRecht
43offenes-sachsen.deRahmen des Integrationsprozesses zukommen soll.  VonZugewanderten werden vor allem Anstrengungen zum Er-lernen der deutschen Sprache und zur Sicherung des eige-nen Lebensunterhalts erwartet.So geht daschsIntG einenMittelweg zwischenindividuellen Anpassungserwartungenan Personen mit Migrationsgeschichte und gesamtgesell-schalicher Verantwortung für die Integrationsförderung.GeltungsbereichKritisch zu sehenist der aufenthaltsrechtlicheingeschränkteGeltungsbereich des SächsIntG. Die Präambel bestimmt,dass der Umfangder Teilhabemöglichkeiten nachdem auf-enthaltsrechtlichen Status variiert, und § 5 Abs. 1 deniertMenschen mitMigrationshintergrund alsPersonen, die»sichdauerhaberechtigt im Freistaat Sachsen aufhalten«. Einesolche Einschränkungndet sich in anderen Landesgesetzennicht, die unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Statuseinen möglichst frühzeitigen Einbezug in landesgeförderteintegrations- und teilhabebezogene Angebote vorsehen,was dem angestrebten Integrationserfolg förderlich ist.Kommunale EbeneZu Recht wird im Gesetz die zentrale Rolle der kommunalenEbene für Integrationsprozesseund -erfolge betont.Hier siehtsich das Land in der Picht, die kommunale Integrations-arbeit nachhaltig zu fördern. Doch wird die Finanzierungvon Mnahmen und Angeboten eines kommunalen Inte-grationsmanagements, der Berichterstattung, der Flüchtlings-sozialarbeit, derBeratungsarbeit sowievon BeauragtenrIntegration und Teilhabe erstdurch eine noch zuerlassendeRechtsverordnung gesichert werden. Auch sindviele Rege-lungen im Gesetzestext nur als Kann-Bestimmungen formu-liert worden,was einerseitsdem PrinzipkommunalerSelbstverwaltung geschuldet ist, andererseits das Risikomangelnder Verbindlichkeit in sich birgt.Querschnittsaufgabe IntegrationWo die gesetzliche Verankerung eines Landesbeirates fürIntegration und eines oder einer Landesintegrationsbeauf-tragten, vormals Ausländerbeauragter, sowie der regelmä-ßig zu erbringende Integrations-und Teilhabebericht positivzu bewerten sind, fehlen Vorgaben für eine ressortüber-greifende Zusammenarbeit imBereich von IntegrationundTeilhabe, was aber für die Bewältigung der integrations-politischen Querschnittsaufgabe von Politik und Verwaltungerforderlich ist. So bleibt zukünigen Novellierungsprozes-sen, die inanderen Bundesländern bereitsstattnden,die Aufgabe, die im Gesetz formulierten integrationspo-litischen Zielsetzungen und Strukturendurch weiterge-hende, möglichst verbindlich formulierte undnanziellnachhaltig abgesicherte Instrumente und Mnahmen zuankieren.Akzeptanz und SignalwirkungDie Symbolik eines Integrationsgesetzes ist in ihrer Sig-nalwirkung nicht zu unterschätzen.Integrationsgesetzekönnen gesellschaliche Wahrnehmungenbeeinussenund Fragen der Integration und Teilhabe politisches Ge-wicht verschaen. Das wird auch im Freistaat Sachsen derFall sein. Hervorzuheben ist, dass das Gesetz aus einemsehr breitengesellschalichen Beteiligungsprozesshervor-gegangen ist unddabei divergierende integrationspoli-tische Positionen zusammengeführt wurden. Das sollte fürdie Akzeptanz und die Wirksamkeit des SächsIntG förder-lich sein.FazitInsgesamt stelltdas Gesetzeinen Meilensteinund einwichtiges Signal für die sächsische Integrationspolitik dar.Es deniert diese als Gemeinschasaufgabe. Integrationgeschieht vor Ort, weshalbdie Ertüchtigung der Kommunenentscheidend sein wird. Damit es über seine Signalwir-kung hinauswachsen kann, wird entscheidend sein, dassdie teils anspruchsvollen Zielsetzungen durchbindendeInstrumente undnanzielleRessourcen ergänzt werden.Und dies auchdeshalb, um mitdem Gesetz verbun-dene Erwartungen nicht zu enttäuschen.
44JAHRESBERICHT 2023Die Sächsischertefallkom-mission beriet auch imJahr 2023über vieleEinzelschicksale, indenen trotzdes inKragetretenenChancenaufenthaltsrechts undderherabgesetzten Voraufenthaltszeitenfür die Erteilung einer Aufenthaltser-laubnis für gut integrierte Jugendlicheoder Erwachsene eine Bleibeperspektiveohne Härtefallverfahren nicht gegeben war.Jeder Fall wird innerhalb der Kommission indivi-duell betrachtet. Das Augenmerk liegtneben der konkre-ten Lebenssituation der Betroenen auch auf der bishererreichten und weiterhin zu erwartenden Integrationsleis-tung. Dabei werden fürdie Entscheidung insbesondere dieSprachentwicklung, die Lebensunterhaltssicherung, dassoziale Umfeld und die bisherige Aufenthaltsdauer einbe-zogen. Das Votum jedeseinzelnen Mitglieds ist dasErgebniseines inneren Abwägungsprozesses,der die Gesamtsituationder Betroenen berücksichtigt.Bilanz 2023Im Jahr 2023 beschäigte sich diechsische rtefallkom-mission in neun Sitzungen mit insgesamt 47 Fällen, wobei32 Anträge imBerichtsjahr und 15Anträge im Vorjahrgestelltwurden. Die Anträge betrafen insgesamt 87 Personen, dar-unter 23 Kinder.Seit 2016 war die Zahl der Härtefallanträge zunächst stetiggestiegen. 2021und 2022waren dieFallzahlen imVergleichzum Vorjahr 2020 rückläug. 2023 stiegen die Antragszahlenim Vergleich zu 2022 wieder leicht an.In 20 Fällen aus dem Jahr 2023 richtete der Vorsitzende einErsuchen an den Sächsischen Staatsminister des Innern.Das betraf insgesamt 32 Personen, darunter 5 Kinder. DerSächsische Staatsminister des Innern entsprach den Ersu-chen in 19 Fällen. Folgt der Sächsische Staatsminister desInnern den Ersuchen, ordnet er die Erteilung einer Aufent-haltserlaubnis für ein bis drei Jahre an. In einem Fall gabder Staatsminister dem Ersuchen nicht statt.In fünf llen kam die erforderliche Mehrheit in der Kom-mission für ein Ersuchen an den Staatsminister nicht zu-stande. SiebenAnträge nahmendie Einreichendenzurück,weil sich beispielsweise eine andere aufenthaltsrechtlicheLösung abzeichnete. Die Kommission beriet 2023 über 32der 44 Anträge aus dem Jahr 2023. Insgesamt befasste siesich im Jahr 2023 mit 47 Anträgen.Über 15 Anträge aus 2022 entschied die Kommission imJahr 2023.Zwölf verbleibendeAnträge werdenim Folgejahr2024 behandelt. Sechs Anträge davon nahmen die Einrei-chenden zurück. In sieben llen richtete die Kommissionein Härtefallersuchen anden Innenminister. Inzwei Fällenkam die erforderliche Mehrheit für ein Ersuchen nicht zu-stande.Zur Arbeitsweise derSächsischen HärtefallkommissionDer SächsischeAusländerbeauragte istkraGesetzesMitglied der Sächsischen Härtefallkommission und damitantragsberechtigt im Härtefallverfahren. Er ist zudem dergewählte Vorsitzende der Sächsischen Härtefallkommission.Die Geschässtelle der Sächsischen Härtefallkommission,die für die Bearbeitung der Anträge und die organisatorischenAbufe des Härtefallverfahrens verantwortlich ist, ist andie Geschässtelle des SächsischenAusländerbeauragtenangebunden.Die Härtefallkommission befasst sich mit llen, in denenein Asylantrag abgelehnt wurde, beziehungsweise die Be-troenen nichtoder nichtmehr übereinen Aufenthaltstitelverfügen, also vollziehbar ausreisepichtig sind. In Fällen,in denen es gewichtige Gründe dafür gibt, dass der Aus-länder in Deutschland bleiben sollte, kann über die Härte-fallkommission unter Umständen ein solches Bleiberechtüber ein Ersuchen an den Sächsischen Innenminister erwirktwerden. Die Regelung des §23a Aufenthaltsgesetz stelltDIEARBEITDERSÄCHSISCHENHÄRTEFALLKOMMISSIONDie Sächsische Härtefallkommission
45offenes-sachsen.deeine Abweichung von den sonstigen Vorgaben des Aufent-haltsgesetzes dar. Dem Härtefallverfahren immanent istder Gedanke der Subsidiarität. Gibt es andere Möglichkei-ten nach dem Aufenthaltsgesetz, einen Aufenthaltstitel zuerlangen oder die Vollziehbarkeit derAusreisepicht abzu-wenden, so sollen diese inder Regel voranging geprüundgenutzt werden. Im Interesse der Betroenen ist ein gutesZusammenspiel aller Beteiligten Ausländer, Härtefallkom-missionsmitglied, Unterstützer, aber auch Ausländerbe-rde – erforderlich,um einen sachgerechtenWeg beschrei-ten zu können.Nur ein Mitglied der Härtefallkommission kann diese ver-anlassen, sich mit dem Anliegen eines Ausländers zu be-schäigen (Selbstbefassungsantrag). Der oder die Betref-fende muss ein Mitglied der Härtefallkommission seinerWahl dafür gewinnen, den Fall vor die Härtefallkommissi-on zu bringen. Ein Recht auf Befassung durch die Härte-fallkommission besteht nicht.Mit Eingang des Selbstbefassungsantrags beim Vorsitzendenbeginnt dasVerfahren. Zudem Antragnimmt diezuständigeAusländerbehörde Stellung. Wennder Vorsitzendekeinenabsoluten Ausschlussgrund nach derchsischen Härtefall-kommissionsverordnung feststellt, wirddie AngelegenheitGegenstand der nächstmöglichen Sitzung der Härtefall-kommission. r die Dauer des Härtefallverfahrens sindaufenthaltsbeendende Maßnahmen ausgesetzt.Stellt die Härtefallkommission mit der Mehrheit von zweiDritteln ihrer neun Mitglieder fest, dass trotz vollziehbarerAusreisepicht des Ausländers dringende humanitäreoderpersönliche Gründe seine weitere Anwesenheitim Bundes-gebiet rechtfertigen, bittet der Vorsitzende der Härtefallkom-mission den Sächsischen Staatsminister des Innern, dieErteilung einer Aufenthaltserlaubnisanzuordnen. Die Letzt-entscheidung in einem Härtefall obliegt dem Staatsministerdes Innern.Die Sitzungen der Härtefallkommissionndennichtöentlich statt. DieMitglieder entscheidenweisungsunabhängig undnach ihrerfreienÜberzeugung.Daten derJahre2015 – 2023 imÜberblickQuelle: Eigene Berechnungen.0255075100125150175200BetroffeneAnordnungennach §23a AufenthGBetroffeneHärtefall-ersuchenRück-nahmenBetroffeneAnträge201520232016201720182019202020212022
46JAHRESBERICHT 2023sich deutlich erfolgreicher, dergesundheitliche Zustand des Kindeshat sich verbessert und stabilisiert.Trotz der eingeschränkten Mög-lichkeiten der Eltern, aufgrund desPegeaufwandes für den Sohneine Erwerbstätigkeit auszuüben,sprach sich die Kommission inder Gesamtabwägung für einenHärtefall aus.Ein 20-jähriger Mann aus Nord-mazedonien war bereits 2018gemeinsam mit seinen Eltern nachDeutschland eingereist. Die Familiekehrte noch im gleichen Jahrnach Nordmazedonien zurück. AlsVolkszugehörige zur ethnischenMinderheit der Roma lebte dieFamilie ausgegrenzt und verarmtim Herkunsland. Die Familieentschied daher im Jahr 2020, nachcharakterisiert ist. Eine Folge davonist eine ausgeprägte Muskel-schwäche, die im Alltag dazu führt,dass das Kind unter anderem beider Atmung und bei der Nahrungs-aufnahme auf medizinischeHilfsmittel angewiesen ist. Eineadäquate Behandlung im Her-kunsland stellte sich für dieFamilie als strukturell, logistischundnanziell unmöglich dar.Das GesundheitsministeriumGeorgiens empfahl gutachterlicheine Behandlung im Ausland.Aufgrund des sich zusehends ver-schlechternden Zustandes desKindes folgten die Eltern dem Ratder georgischen Behörden undreisten nach Deutschland aus.Die hier gestellten Asylanträgeblieben erfolglos. Die hiesigeVersorgung des Kindes gestaltetBeispiele aus derEntscheidungspraxis derHärtefallkommissionGründe, den Härtefall festzustellen,können nicht abstrakt und schongar nicht abschließend deniertwerden. Es kommt auf den jeweiligenEinzelfall und die Besonderheiten,die der Fall aufweist, an. MöglicheGründe, die für eine Härtefallent-scheidung sprechen, können beispiels-weise sein:langjähriger Aufenthaltin Deutschlandnachhaltige Integrationim Bundesgebietfehlende Bindungenzum/im Heimatlandschwere KrankheitSo wurde in den folgendenFallkonstellationen nach positiverEntscheidung der Kommission einAufenthaltstitel erteilt:Eine aus Georgien stammendeFamilie reiste im März 2022 mitihrem damals zweieinhalb-jährigen Sohn in das Bundesgebietein. Das Kind leidet an einerangeborenen kongenitalen Myas-thenie. Dabei handelt essich um eine sehr seltenevererbte Erkrankung,die durch Störungen derneuromuskulärenÜbertragung (Reiz-übertragung zwischenNerv und Muskel)BEISPIELEAUS DERENTSCHEIDUNGSPRAXISDERHÄRTEFALLKOMMISSIONDie Sächsische Härtefallkommission
47offenes-sachsen.dehelferin in Berlin.Die Anerkennungder Gleichwertigkeitwar vom Abschlusseines Anpassungslehr-ganges innerhalb einerFrist von drei Jahrenabhängig. Im Mai 2022 zogsie nach Dresden und nahmeine Tätigkeit als Pegehelferinauf. Das Anerkennungsverfahrenfand sich nicht im Arbeitsvertragund trat damit weiter in denHintergrund. Das Nichterreichendieses Zieles in der gesetzlichenFrist führte letztlich dazu, dassder Aufenthalt nicht weiter verlän-gert werden konnte. Infolgemangelnder Sprachkenntnisseerfolgte in der Probezeit zudemeine Kündigung.Es bestand weiterhin die Möglich-keit, mit einem entsprechendenVisum zur Erwerbstätigkeit nachder Westbalkanregelung wiederin das Bundesgebiet einzureisen.Mutter, nachdem diese wegeneiner Krebserkrankung operiertwerden musste. Im Arbeitsumfeldist er durch seine Zielstrebigkeit,Hilfsbereitschaund selbstständigeArbeitsweise ein hochgeschätzterKollege. Bei seinem Bestreben, eineAusbildung bzw. Weiterqualizie-rung zum Schweißer in Deutschlandzu absolvieren, wurde er seitensdes Arbeitgebers unterstützt, zudemwurde eine Übernahme aus derLeiharbeitertätigkeit in Aussichtgestellt.Eine Abschiebung in die RussischeFöderation war in diesem Fallnicht zu erwarten. Möglicherweisekommen weitere aufenthaltsrecht-liche Möglichkeiten in Betracht.Eine serbische Staatsangehörigereiste im Jahr 2020 zur Anerken-nung der im Heimatland erwor-benen Berufsqualikation alsKrankenpegerin ein. Zunächstarbeitete sie als Krankenpeg-Deutschland zurückzukehren. Trotzeiner nur lückenhaen Schulbil-dung in Nordmazedonien schaees der Betroene auf beeindru-ckende Weise, sich zu integrieren,lernte die deutsche Sprache undbekam die Möglichkeit, eine Aus-bildung im Bereich Tiefbau zuabsolvieren. Gleichzeitig kümmerter sich um seine erkrankten Eltern.Eine junge venezolanische Staats-angehörige reiste 2021 gemeinsammit ihren minderjährigen Geschwis-tern zu ihrer in Dresden lebendenMutter ein. Für die Mutter undGeschwister stellte das Bundesamtfür Migration und Flüchtlingeein Abschiebungsverbot fest. Fürdie im Zeitpunkt der Einreise18-Jährige scheiterte das Asylver-fahren. Trotz der schwierigenaufenthaltsrechtlichen Situationarbeitete die junge Frau an ihrenDeutschkenntnissen und bemühtesich um eine Ausbildungsstelle.Die zuständige Ausländerbehördebefürwortete die Annahme einesHärtefalles. Aufgrund des jungenLebensalters und der familiärenBindung zur Mutter und zu denjüngeren Geschwistern sei einebesondere Härte im Falle einerAufenthaltsbeendigung gegeben.Keine Mehrheit fanden in der Kommis-sion die folgenden Fallkonstellationen:Ein junger russischer Staats-angeriger mit tschetschenischerVolkszugehörigkeit reiste imHerbst 2019 mit seiner Mutter undseinem jüngeren Bruder nachDeutschland ein und beantragteerfolglos Asyl. Binnen kurzerZeit verfügte er über gute sprach-liche Kenntnisse und nahmeine Tätigkeit auf, mit der er zumLebensunterhalt beiträgt. Nebenseiner Erwerbstätigkeit über-nimmt er die Fürsorge für seine
48JAHRESBERICHT 2023verbessern. Der Gedanke lag nahe, dass irgendwann keineHärtefälle entstehen nnten, die nicht mit dem dann gel-tenden Recht angemessen zu lösen sind.Richtig ist, dassviele Sachverhalte inzwischensolide in Sinneder betroenen Menschen undauch im Sinne desGesetzesgeklärt werden können. Vielleicht ist die Sorge einer inatio-nären Entwicklung der Fallzahlen trotz zahlreicher neuerBleibeperspektiven unbegründet. Oder es handelt sich umeine typische Folge langjähriger beruicher Beschäigungmit den Dingen, wenn man »früher« mit der heutigen Zeitvergleicht.Hinter jedem »Fall« stehen Menschen. Menschen, die der»Fall« selbst sind; Menschen, die ihn bearbeiten oder be-gleiten. Die Beratung über die einzelnen Anträge warenmanchmal kurz und eindeutig, wurden manchmal völlig imKonsens durchgeführt und manchmalhöchst streitig. Für allegab es eine Entscheidung oder eineandere Form der Erledi-gung. Dabei liegt esin der Natur derSache, dass nicht immeralle zufrieden waren.Zusätzlich gab es fürmich auch sehr ohilfreiche Erkennt-nisse, wie ich meine eigene Arbeit bessermachen, wie ich dieArbeit meiner Behörde verbessern kann. Auch gab es vieleEindrücke und Anregungen r gesetzlicheVeränderungen,die überArbeitsgremien oderVerbände weitergegebenwerden konnten.Und auch wenn es manchmal (hoentlich nurim Einzelfall)schwerfällt: Verständnis für andere Positionenund Ansich-ten ist die Grundlage fürgesellschaliches Zusammenleben.Gerade in Zeiten in denen Kirche, Parteien oder Gewerk-schaen an Bindungskra(zu) verlieren (scheinen) ist esnotwendig, nicht bei jeder missliebigenEntscheidung gleichdie Demokratie undden Staat inFrage zu stellen.Das Grund-gesetz ist die beste Verfassung, die unser Vaterlandje hatte. Essetzt die Menschenwürde anden Anfang aller Regelungen.Im demokratischen Rechtsstaat muss alles seine Ordnunghaben. Doch auch wenn alle Beteiligtenalles richtigmachen,kommt manchmalein Ergebnisheraus, welcheszwar richtigim Sinne desGesetzes ist, abernicht dem Bauchgefühlent-spricht, nicht dem moralischen Kompass oder dem christ-lichen Grundwerteverständnis. Die Härtefallkommissionwurde dafür eingerichtet. Sie hat sich bewährt.Zu Beginn derTätigkeit der SächsischenHärtefallkommissiondominierten lle mit sehr langen Aufenthaltsdauern dieArbeit. Regelmäßige oder vielleicht eher häugeund omä-ßige Gesetzesänderungen sollten den rechtlichen RahmenDetlef Sittel vertrat seit 2005 den SächsischenStädte- und Gemeindetag in der KommissionDIE HÄRTEFALLKOMMISSIONHAT SICH BEWÄHRTDie Sächsische Härtefallkommission
49offenes-sachsen.deUnd es istoen für Veränderungen,gleichzeitig aber wehr-haseinen Feinden gegenüber.Es zwingt niemanden,unterseiner Geltung zu leben. Wer sichaber dafür entschieden hat,genießt umfassende Rechte. Nur am Rande,weil nicht Kerndieses kurzen Beitrages:Die Pichten einesBürgers kommenbei mancher Betrachtung (dem Zeitgeist geschuldet?) ozu kurz.Die Arbeit in der Härtefallkommission ist keine juristischeArbeit. Natürlich ist die Arbeit eines Vertreterseiner Behördeim Kern juristisch angelegt. Geradedeshalb hat sich die Zu-sammensetzung derKommission mitVertretern unterschied-licher Institutionen bewährt. Sie enet die Möglichkeit,den ganz besonderen Fall, den kein noch so gutes Gesetzerfassen kann, mit einem geordneten Verfahren zu einemguten Ergebnis zu bringen.Freilich enthebt dies den (Bundes-)Gesetzgeber nicht vonder Picht, planwidrige Regelungslückenzu schließen undim Interesse aller Beteiligten neuerechtliche Regelungen mitVerbänden und Institutionen zu beraten sowie sodann mitdem nötigen zeitlichen Vorlauf in Krazu setzen.Für den Landesgesetz- undVerordnungsgeber sehe ich kei-nen grundsätzlichen Änderungsbedarf im Hinblick auf dieHärtefallkommission. Manche Fälle könnten vermieden wer-den, wenn den Kommunen (mit meistens ohnehin engenStellenplänen) nicht immer mehr Aufgaben zugeschobenwürden. Für die Kommunen selbst wäre schon viel gewon-nen, wennman sichöer desVorrangs derPichtaufgabenvor den freiwilligen Aufgaben besinnen würde.Der Härtefallkommission habe ich auf Vorschlag des Säch-sischen Sdte- und Gemeindetages angert. Für das lang-jährige Vertrauen bedanke ich mich. Beim Vorsitzenden sowieden anderen aktuellen oder früheren Mitgliedern bedankeich mich für konstruktive und streitbare Beratungen mitdem Blick auf den Menschen. Und schließlich gilt meinDank der Geschässtelle für stets sehr ordentliche Unter-lagen sowie die Geduld und Präzision, wenn es unter demugen Zeitdruck etwas hektischer wurde.Detlef SittelBürgermeister a.D.Die Mitglieder im Jahr 2023Hauptvertretend nahmen der Sächsische Ausländerbeauf-tragte Geert Mackenroth als gewählter Vorsitzender derHärtefallkommission, Verwaltungsoberrat RenéBurk für denSächsischen Landkreistag, Oberkirchenrat Timo Haase fürdie Evangelische Landeskirche Sachsen, Mechthild Gatter fürdas BistumDresden-Meißen, JörgEichler fürden SächsischenFlüchtlingsrat und Karlheinz Petersenfür die Liga derfreienWohlfahrtspege die Mitgliedschain der rtefallkommis-sion wahr. Im Januar wurde Ministerialrat Reinhard Boosals Vertreter des SächsischenStaatsministeriums des Innernverabschiedet und von seinem dienstlichen Nachfolger,Ministerialrat Axel Meyer, auchals Mitglied der Kommissionabgelöst. Weitere Veränderungen gab es im Herbst: AufChristian Avenarius als Vertreter des StaatsministeriumsrSozialesundGesellschalichenZusammenhaltfolgteThomas Weigel und für Detlef Sittel übt seit November JanPratzka, Beigeordneter für Wirtscha, Digitales, Personalund Sicherheit der Landeshauptstadt Dresden,als Vertreterdes Städte- und Gemeindetages das Ehrenamt aus.
50JAHRESBERICHT 2023Chancen-AufenthaltsrechtAm 31. Dezember 2022 trat das sogenannte Chancen-Auf-enthaltsrecht in §104c AufenthG inKra. Danach sollge-duldeten Ausländern,die sicham 31.Oktober 2022seit fünfJahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einerAufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten haben,eine 18-monatige, nicht verlängerbare Aufenthaltserlaubniserteilt werden. Auf die fünf Jahre werden die Zeiten angerech-net, in denen dem Ausländer die Duldung mit dem Zusatz»für Personen mit ungeklärter Identität« ausgestelltwordenist. Dies stellt einen erheblichen Vorteil für den Ersuchendendar, da diese Zeitperioden für das Erteilen anderer Aufent-haltsrechte unberücksichtigt bleiben. Die Gewährung desChancen-Aufenthaltsrechts ist darauf gerichtet, dass derBegünstigte innerhalb der 18 Monate weitereVoraussetzun-gen der Aufenthaltsrechte nach § 25a AufenthG bzw. § 25bAufenthG erfüllt, so dass die sich aus diesen Vorschrienergebenden Aufenthaltstitel imAnschluss an denChancen-Aufenthalt erteilt werden können.Zu den weiteren Voraussetzungen für den Chancenaufenthaltgehört das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischenGrundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätz-lich dürfen keine Vorstrafen vorliegen. Der Chancen-Auf-enthalt verzichtet auf die Notwendigkeit der vorherigenIdentitätsklärung der Ersuchenden. Vielmehr sollen dieBetroenen eine zuvor nur schwer umsetzbare Identitäts-klärung nachholen nnen. Die Aufenthaltserlaubnis solljedoch versagt werden, wenn der Ausländer wiederholt vor-tzlich falsche Angaben gemacht oderüber seine Identitätoder Staatsangehörigkeit getäuscht hat und dadurch seineAbschiebung verhindert hat.Die Aufenthaltserlaubnis soll auch dem Ehegatten, demLebenspartner und minderjährigen, ledigenKindern erteiltwerden, die mit dem durch die Erlaubnis Begünstigten zu-sammenleben, auch wenn sie sicham 31. Oktober 2022 nochnicht seit fünf Jahren in Deutschland aufgehalten haben.ÄNDERUNGENIM ASYLUND AUFENTHALTSRECHTRecht
51offenes-sachsen.deDas Gleichegilt fürdas volljährigeledige Kind,wenn esbeider Einreise in das Bundesgebiet minderjährig war. Die ge-nannten Personen müssen allerdings die weiteren für denErhalt der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Vorausset-zungen erfüllen (Bekenntnis zur freiheitlichen demokrati-schen Grundordnung der BundesrepublikDeutschland,das Nichtvorliegenvon Vorstrafen,keine VerhinderungderIdentitätsfeststellung).Mit der Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts tratenweitere aufenthaltsrechtliche Neuregelungen in Kra, diemehr ausreisepichtigen Menschen eineBleibeperspektiveerönen sollen.Gut integriertejunge Menschenhaben nunnach drei statt bislang vierJahren Aufenthalt in Deutschlandund bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit, bei erfolgreichemSchulbesuch bzw. mit Erwerbeines anerkannten Schul- oderBerufsabschlusses einen Aufenthaltstitel nach § 25a AufenthGzu erhalten.Auch die Voraufenthaltszeiten nach § 25b AufenthG wurdenverkürzt. Damit können gut integrierteGeduldete nunmehrbereits nach sechs Jahren oderschon nach vier Jahren, wennsie mit minderjährigen Kindern zusammenleben, ein Bleibe-recht erhalten.Zudem wurde der Familiennachzug zu drittstaatsange-rigen Fachkräen erleichtert, indem für nachziehende An-gehörige das Erfordernis eines Sprachnachweises entfällt.Alle Asylbewerber haben nunmehr Zugang zumIntegrations-kurs und zu Berufssprachkursen im Rahmen verfügbarerPlätze.ZuvorwarderZugangaufAsylbewerberbeschränkt,bei denen ein rechtmäßiger und dauerhaer Aufenthalt zuerwarten war.Für Straäter und Gefährder hat der Gesetzgeber die Aus-weisung und die Anordnungvon Abschiebungshaer-leichtert.Gesetz zur Beschleunigung derAsylgerichtsverfahren und AsylverfahrenZum 1. Januar 2023 trat das Gesetz zur Beschleunigung derAsylgerichtsverfahren und Asylverfahren in Kra, welchesder Bundestag am 2. Dezember 2022 verabschiedet hatte.Ziel des Gesetzes ist es, die Verwaltungsgerichte und dasBundesamt fürMigration undFlüchtlinge zuentlasten. DieVerfahren sollen beschleunigt und das Asylrecht in derPraxis vereinfacht werden.Die Widerrufs- und cknahmeprüfung von Asylbeschei-den durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge(BAMF) sollzudem nurnoch anlassbezogenerfolgen.Zudem wurde eine behördenunabhängige Asylverfahrens-beratung eingeführt, die zu einer erhöhten Ezienz undAkzeptanz der Asylverfahren beitragen soll. Diese Bera-tung soll sicherstellen, dass Schutzsuchende über Sinnund Zweck sowie Ablauf und Inhalt des Asylverfahrensinformiert sind und in dessen Verlauf beraten und unter-stützt werden.Darüber hinaussollen queereSchutz-suchende, Folteropfer und andere besonders vulnerableGruppen besseridentiziert werdenund eineRechts-beratung erhalten. Eingeführt wurden Rechtsgrundlagenfür Video-Dolmetschen und die audiovisuelle Anhörung.Das BAMF muss innerhalb einer Frist von sechs Monatenentscheiden, soweit keine Gründe für eine Verlängerungder Frist vorliegen.
52JAHRESBERICHT 2023Maßgeblich sind insbesondere Änderungenin Bezug auf dieBlaue Karte EU, die als Aufenthaltstitel für ausländischeHochschulabsolventen besondere Vorteileaufweist. DieGehaltsschwelle für die Erteilung der Blauen KarteEU wurdeauf 50 Prozent (bisher 2/3)der Beitragsbemessungsgrenze derallgemeinen Rentenversicherung herabgesenkt. Für soge-nannte Engpassberufegilt eineGehaltsschwelle von45,3Pro-zent der Beitragsbemessungsgrenze.Die Liste derEngpass-berufe wurde zudem erweitert. Ebenfalls erfasst werden nunz.B. Tierärzte, Zahnärzte, Krankenpege-und Geburtshilfe-fachkräe sowie Lehrkräe. Ferner ist die Erteilung an Berufs-anfänger und an Fachkräe mit einemAbschluss des tertiä-ren Bildungsprogrammes möglich. Die Regelungenfür denFamiliennachzug und Arbeitgeberwechselwurden gelockert.IT-Spezialisten können ohneHochschulabschluss die BlaueKarte EU erhalten, wenn sie übermindestens drei Jahre ver-gleichbare Berufserfahrung verfügen.Es besteht nunmehr ein Anspruch auf Erteilung einer Auf-enthaltserlaubnis für Fachkräe mitqualizierter Berufsaus-bildung und für Fachkräe mit akademischer Ausbildung.Mit Ausnahme von reglementierten Berufen berechtigt dieAufenthaltserlaubnis Fachkräe mit inländischer oder an-erkannter Qualikation zur Ausübung jeder qualiziertenBeschäigung. Die Qualikation muss nicht der avisiertenBeschäigung entsprechen.DieErfahrungssäule: Wer mindestens zwei Jahre Berufs-erfahrung undeinen imHerkunsland staatlichanerkann-ten Berufsabschluss vorweisen kann, darf nunmehr zumZwecke einer qualizierten Beschäigung in diesem Berufeinwandern. DerBerufsabschluss mussnicht mehrinDeutschland anerkannt werden.Fachkräe können zudem dasVerfahren zur Anerkennungihres Abschlusses über sogenannte Anerkennungspartner-schaenzwischenArbeitgeberundArbeitnehmerinDeutschland durchführen.DiePotenzialsäule:Kernelement der Potenzialsäuleist dieneue Chancenkarte. Die Chancenkarte stellt einen auf ein Jahrbefristeten Aufenthaltstitel zur Suche einer Beschäigungdar. Sie ermöglichtes Ausländern ohnekonkretes Arbeitsan-gebot einzureisen und vor Ort nach einer Arbeit zu suchenoder sich zuqualizieren. Hierbei wirdein Punktesystem zurVergabe angewandt. Die Erteilung der Chancenkarte stehtim Ermessen der Behörde. Die Sicherung des Lebensunter-halts muss nachgewiesen werden. Erforderlich ist weiter,dass der Ausländer übereinen inländischen oder anerkann-ten Berufsabschluss verfügt oder ein ausländischer Berufs-FachkräeeinwanderungDas »Gesetz zur Weiterentwicklung derFachkräeeinwanderung« reformiert dieEinwanderung vonFachkräen ausDrittstaa-ten und dieAnerkennung von ausländischenBerufsqualikationen. Es tritt seit November 2023schrittweise in Kraund beinhaltet Änderungen desAufenthaltsgesetzes, der Beschäigungsverordnungsowieder Aufenthaltsverordnung.Die Gesetzesänderungenwerden alssogenannte Fachkräe-,Erfahrungs- und Potenzialsäule umschrieben.Fachkräesäule:Fachkräe sind gemäß § 18 Abs. 3 AufenthGPersonen, dieeine inländischequalizierte Berufsausbildungoder eine mit einerinländischen qualizierten Berufsausbil-dung gleichwertigeausländische Berufsqualikationbesitzenoder einen deutschen, einenanerkannten ausländischen odereinem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren auslän-dischen Hochschulabschluss besitzen.Recht
53offenes-sachsen.delich verpichtet, während des Asylverfahrens und nach einermöglichen Ablehnung des Antrags in einer Aufnahmeein-richtung zu wohnen. Darüber hinaus greidas Beschäi-gungsverbot für Personen, die nach dem 30. August 2023aus der Republik Moldau oder Georgien eingereist sind.Weitere Gesetzesänderungen sind im »Gesetz zurÄnderungüber Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge«enthalten, das ebenfalls am 23. Dezember 2023 in Kragetreten ist: Der »Spurwechsel« für Personen, die vor dem29. März 2023 eingereist sind und ihren Asylantrag zurück-nehmen, ist noch im Jahr 2023 in Kragetreten. Wird alsoder Asylantrag vor dem bestandskräigen Abschluss desAsylverfahrens zurückgezogen, kann eine Aufenthaltser-laubnis als Fachkranach § 18a, b, 19c Abs. 2 Aufenthalts-gesetz erteilt werden.Die Beschäigungsduldung nach §60d AufenthGwurde entfristet. Siesollte ursprünglich am31. Dezember 2023 außer Kratreten.Darüber hinaus sindEinschränkun-gen des Bürgergeldsbzw. der Sozi-alhilfe für Personenin Sammel-unterkünen in Kragetreten.oder Hochschulabschluss vorliegt unddeutsche Sprachkennt-nisse auf Niveau A1 oder englische Sprachkenntnisse aufNiveau B2 nachgewiesen werden. Die Neuerungentreten ab1. Juni 2024 in Kra.Darüber hinaus nnen Fachkräe bei Vorliegen der Vor-aussetzungen bereitsnach dreistatt bishervier JahreneineNiederlassungserlaubnis erhalten. Inhaber einer Blauen KarteEU nnen diese bereits nach 27 Monaten, bei ausreichen-den Deutschkenntnissen (Niveau B1) sogar nach 21 Mona-ten erhalten.Die Bundesagentur für Arbeitkann zudem ein bedarfsorien-tiertes Kontingent für Saisonarbeitskräe festlegen.Weitere Änderungen»Das Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der RepublikMoldau als sichere Herkunsstaaten« ist am 23. Dezem-ber 2023 in Kragetreten. r Asylsuchende aus diesenStaaten greidamit § 29a AsylG. Es wird widerlegbar ver-mutet, dass ihnen kein Schutzzu gewähren ist. Die Asylan-träge können alsoensichtlich unbegründet abgelehntwerden. Asylsuchende aus diesenndern sind grundsätz-
54JAHRESBERICHT 202317. März – Austausch zur Hotline BerlinAuf Einladung des Sächsischen Ausländerbeauragten besuchte die BerlinerBeauragte des Senats für Integrationund Migration, Katarina Niewiedzial, denSächsischen Landtag. Sie stellte gemeinsam mit ihrem Team den strategischenAnsatz für dieAnerkennungsberatung in Berlinvor. Zur Vorstellungdes BerlinerModells waren Vertreter dersächsischen Staatsministerien, der sächsischenArbeits-agentur, der Industrie- undHandelskammern, der Handwerkskammern unddersächsischen Beratungsorganisationen eingeladen.Niewiedzial betonte, dasses langfristig unabdingbarwerde, in derBeratung vonArbeitnehmern die Chancen der Digitalisierung zu nutzen: Die digitale Antrag-stellung und -bearbeitung bei Standardfällen spare Personalressourcen für diearbeitsaufwendigen lle. Weiterhin müssten die Arbeitgeber in die Beratungs-strukturen eingebunden werden, um potenzielle Fach- und Arbeitskräe ganz-heitlich zu betreuen.3. Februar – Ausnderbehörde GörlitzGeert Mackenroth besuchtedie Ausländerbehörde imLandkreis Görlitz, umsicheinen Eindruck von der aktuellen Arbeitssituation zu verschaen. Die Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter sprachen im persönlichen Gespräch oen über ihreErfahrungen sowie die Herausforderungen in ihrem Arbeitsalltag. Die Behördeberät und betreut mit 50Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Menschen mitunter-schiedlichem Aufenthaltsstatusaus derUkraine, Syrien,afghanische Ortskräe,Kontingentüchtlinge usw. Für die Geüchteten aus der Ukraine wurde in denumlichkeiten der Ausländerbehörde eine extra Abteilung mit eigenen Mitar-beiterinnen und Mitarbeitern geschaen.Im anschließenden Austausch mit Landrat Dr. Stephan Meyer, Amtsleiter HerrnOrgus, dem1. Beigeordneten,Herrn Gampe,dem Leiterder AbteilungAsyl/Asylrecht,Herrn Hammer, undder Personalvertretung, FrauDubielzik, wurden auchdie ange-spannte Personalsituation sowie eineauskömmliche Finanzierung thematisiert.Zudem gab es einen erstenAustausch mit dem neuen AusländerbeauragtenimLandkreis Görlitz, Alexander Klaus.IMPRESSIONEN UNDTERMINEDie Arbeitdes Sächsischen Ausländerbeauftragten
55offenes-sachsen.de17. April – VereinssprechstundeIm Rahmen derVereinssprechstunde traf sichGeert Mackenroth mitder Landes-arbeitsgemeinschaFlüchtlingssozialarbeit/Migrationssozialarbeit LAG FSA/MSA.Die LAG hat sich 2019 gegründet und istein loser Verbund von Fachkräen, Ver-einen, Institutionen und Trägern der Sozialen Arbeit im Themenfeld Migrationund Flucht.Die LAG zählt aktuell über 40 Mitglieder. Sie möchte die Bedarfe und Problem-lagen von Geüchteten und anderen Migranten sichtbar machen, die Rahmen-bedingungen im Berufsfeld verbessern und Fachkräe der Sozialen Arbeit stärken.28. März – Besuch der Ausnderbehörde Leipzigund beim Preisträger SAIDABeim Besuch in Leipzig tauschte sich Geert Mackenroth mit dem Beigeordnetenr Umwelt, Ordnung und Sport, HeikoRosenthal, Behördenleiter Guido Ermisch,sowie dem Leiter desOrdnungsamts, Matthias Laube, aus.Daran schloss sich einTreen mit der Leipziger Beauragten für Integration, Manuela Andrich, an. Außer-dem besuchte der Ausländerbeauragte eineIntegrationsklasse in einer privatenSprachschule in der Leipziger Innenstadt sowie einen der drei Preisträger desIntegrationspreises 2022, den SAIDA International e.V.Das motivierte Team der Behörde ist serviceorientiert und setzt darauf, vieleStandardprozesse mithilfe der Digitalisierungeinzelner Schritte zu vereinfachenohne auf die persönliche Beratung zu verzichten. Umden Antragsstau im Bereichder Einbürgerung beizukommen, wurden umorganisiert und personell aufge-stockt. Den Eindruck einer dynamischen Behörde bekräigte auch die LeipzigerBeauragte für Integration.2. Mai – Psychosoziale Zentren im AustauschAuf Initiative des Ausländerbeauragten kamen die Leitungen der drei Psycho-sozialen Zentren in Sachsensowie der Traumanetz Sachsene.V. zu einer Austausch-runde zusammen, um über den Stand derpsychosozialen Versorgung von Geüch-teten zu sprechen. Staatssekretär Sebastian Vogel (SMS) betonte die Aktualitätund Wichtigkeit des Themas. Anschließend stellte sich die IPSO gGmbH (Inter-nationale Psychosoziale Organisation) vor. Gescsleiterin Maryam Gardisiinformierte über die Arbeit Ihres gemeinnützigen Unternehmens. Zur Sprachekamen die muttersprachliche und kultursensitive Beratung sowie der erforder-liche Dolmetscheraufwand.
56JAHRESBERICHT 20238. Juni – Respectival PlauenDie FriedensschulePlauen veranstalteteeinen Aktionstagunter demMotto »DasRespectival – Mensch sei tolerant«. Hier konnten sich Vereine, Elterninitiativen,Jugendeinrichtungen oder Freie Träger der Jugendhilfe vorstellen, informieren unddie Schüler einbinden. Auch die Geschässtelle des Sächsischen Ausländerbe-auragten beteiligte sich an den Mitmachangeboten für die Schüler und derenAngehörige.6. Juni – Landeskonferenz der OstbeauragtenAuf Einladung der Integrationsbeauragten des Landes Brandenburg, Dr. DorisLemmermeier, kamen die Ausländerbeauragtenaller Ost-Bundesländer zur hr-lichen Beratung in der Landesvertretung in Berlin zusammen. Unter anderem ginges umdie aktuelleSituation inden Ländernaufgrund dergestiegenen Zuwande-rungszahlen, die Einbürgerung, die Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechtssowie die Lage in Bezug auf Afghanistan.v.l.: Mirjam Kruppa (Thüringen), Dr. Doris Lemmermeier (Brandenburg), Susi Möbbeck (Sachsen-Anhalt), Geert Mackenroth, Jana Michael (Mecklenburg-Vorpommern), Annett Roswora (Thüringen)17. Juni – EinbürgerungsfestZum Einbürgerungsfest kamen knapp 210ste in den Plenar-saal des Sächsischen Landtags. DerSächsische Ausländerbeauf-tragte und der SächsischeStaatsminister des Innern hattendie imVorjahr Eingebürgerten eingeladen. Allein im Jahr 2022 wurden2226 Personen in Sachsen eingebürgert. AlsSchirmherr und Hausherrbegrüßte der Präsident des Sächsischen Landtags, Dr. Matthias Rößler,die neuen Staatsbürger. In seiner Anspracheging er auch auf die histo-rische Dimension des 17. Juni ein.Innenminister Armin Schuster nanntedie neuen Mitbürger einen Gewinn fürunseren Freistaat. »Sie sind willkommen, weil Vielfalt unser Land bereichert.«Geert Mackenroth interviewte drei der neuenDeutschen zu ihren Beweggründenund Plänen. Er hob die Bereicherung der Gesellschahervor.Die Feststunde wurde durch den Dresdner Kreuzchor musikalisch gestaltet undschloss mit dem gemeinsamen Gesang der Nationalhymne.Die Arbeitdes Sächsischen Ausländerbeauftragten
57offenes-sachsen.de3. Oktober – Tag der oenen TürAm 3. Oktober präsentierte sich die Geschässtelle des Sächsischen Ausländer-beauragten zum Tagder oenen Türim Bürgerfoyer desSächsischen Landtags.Neben dem Jahresbericht 2023 undden Berichten »Heim-TÜV« III undIV fandendie Wandkalender2024 regesInteresse. Nebenpersönlichen Gesprächenzog derSkattisch aktive Spieler und Neugierige an. Das internationale Skatblatt wurdemit einer Anleitung in acht Sprachen verschenkt.4. September – Dresden is(s)t buntBei der 7. Auage des Gastmahls war der Sächsische Ausländerbe-auragte wieder mit einem Standauf dem Schloßplatz dabei. Insge-samt wurden dieses Jahr 270 Tische gebucht – ein neuer Rekord.Dazu Mackenroth: »Das Gastmahl gehört mittlerweile fest zumStadtsommer. Vereine, Institutionenund Kulturorganisationenkönnen sichvorstellen undin lockererAtmosphäre austauschen.Dabei ist ein gegenseitiges Wohlwollen spürbar, das erfreutmich jedes Jahr.«26. Juni – Fhjahrstreen der BundesbeauragtenAuf Einladung der Bundesbeauragten für Integration, Reem Alabali-Radovan,trafen sich die Beauragten der16 Bundesländer im Bundeskanzleramt. Thema-tisch ging es umdie Reform des Staatsangehörigkeitsrechtsund die Fachkräeein-wanderung. Die Beauragten der Bundesländer treen sich zweimal jährlich.
58JAHRESBERICHT 2023Liebe Leserinnen und Leser,wir nehmen viele oene Fragen mit in das laufende Jahr:Was wird aus der alshistorisch bezeichneten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems(GEAS), die die EU noch im Dezember 2023 verhandelt hat? Sie sieht vorrangigdie Verlagerungund Auslagerungvon Asylverfahrenvor: Asylsuchendesollen anden europäischen Außengrenzen ein Schnellverfahren durchlaufen. Zudem strebtdas Regelungspaket vermehrt Abkommen mit Drittstaaten an, damit Asylsuchendedort statt in der EU Asyl beantragen nnen. Wie wird dieses Verfahren letztlich aus-gestaltet und wie wirkt es? Zum Ende des Jahres 2023 waren die Asylzahlen wieder zu-rückgegangen, auch aufgrund der Jahreszeit. Wie viele Menschen werden 2024 zu unskommen?Zudem stehen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg im Herbst Landtagswahlen an.Spätestens im September wird sich zeigen, ob die zivilgesellschalichen Anstrengungendemokratische Ideen mit Leben füllen und verteidigen nnen. Dieselbe Frage stellen wirauch an die Menschen in derEuropäischen Union, die im Juni einneues Parlament wählen.Welche Mehrheiten und Bündnisse werden hier entstehen? Wie werden die EU-kritischenParteien abschneiden? Wie wird das Abstimmungsverhalten der 16- und 17-Jährigen aus-sehen, die in Deutschland zum ersten Mal bei einer Europawahl wählen dürfen?Die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten verschieben alte Wahrheiten. Bendet sichdie Welt in einem Neuordnungsprozess, ausgefochtenzwischen autokratischen und demo-kratischen Ländern? Wiekönnen diese Konikteenden, welche Konsequenzendieser welt-weiten Entwicklungen erleben wir in Sachsen?Angesichts der Fülle an oenen Fragenrate ich, auf den Themenfeldern Migrationund Inte-gration ideologisch abzurüsten. Hier Opfer,dort Täter, moralisch und unmoralisch,gut undböse – entlang dieser Dichotomien verläudie aktuelle Debatte. Polarisierende Positionenversuchen, direkte Verbindungen herzustellen zwischen Migration und gesellschalichenProblembereichen wie Kriminalität oder der angespannten sozialen Infrastruktur. Anderen giltMigration als Allheilmittel, das den demograschen Wandel und den Arbeitskräemangelin Sachsen in einem Zug lösenwird. Extrempositionen helfen nicht, gefragt istdie demokra-tische Streitkultur, die sachlich-dierenzierte, faktenbasierte, ergebnisorientierte Debatte.Zuwanderung an sich ist zunächst einmal kein Problem, das gelöst werdenmuss. Wir wollenund brauchen Migration, sieist existentiell für Sachsen.Die gesamtgesellschaliche Aufgabealler Akteure imFreistaat muss essein, die ankommendenMenschen, Studierende, Auszubil-dende, Fach- und Arbeitskräe ausanderen ndern, nachhaltig zu integrieren.Demgegen-über gewähren wir Asyl, bieten wir Schutzals Aususs unserer humanitären Überzeugungen,die in einem rechtsstaatlichen Verfahren mit humanitärem Augenmaß Ausdruck gefundenOene Fragen aushaltenWAS LIEGTVOR UNSAUSBLICKAusblick
59offenes-sachsen.dehaben. Schnelle Verfahren, sichere Entscheidungen der Behörden und der Gerichte sindunverzichtbar, damit die Ankommenden wissen, welche Perspektive sie haben. r Men-schen ohne Perspektive in Deutschland bedeutet dies im Regelfall die Ausreise. Gerade inKrisenzeiten sollten wir uns an die selbst gegebenen Regelungen und rechtsstaatlichenVerfahren halten.Abschließend in eigener Sache: Nach zehn Jahren als Sächsischer Ausländerbeauragterwerde ich das Amt im Spätherbst an meine Nachfolge übergeben. Jeder Ausländerbeauf-tragte entwickelt seine eigene Sicht darauf, wie ein solches Amt in die Gesellschawirkenkann. Auch meine Perspektive hatsich von der meines Vorgängersund meiner Vorgängerinunterschieden, und die gleiche Freiheit wird auch die oder der nächste Integrationsbeauf-tragte nutzen. Ich danke an dieser Stelle den Akteuren aus Landtag, Staatsregierung undBehörden, allen Unterstützern, allen Mitgliedern unseres breiten »Netzwerks Integrationund Migration Sachsen«, die mich zehn Jahre lang begleitet, hinterfragt, kritisiert, beratenund ins Vertrauen gezogen haben. Nahezu alle leisten – oehrenamtlich und mit hohemEngagement – in ihren Institutionen, Kommunen, Kirchen oder Vereinen wichtige Arbeitfür ein friedliches Zusammenleben und für gelingende Integration.Ich wünsche Ihnen und mir ein Jahr voller Antworten auf die großen Fragen und vollerLösungen für diegegenwärtigen Herausforderungen und auch, dasswir es aushalten,wennAntworten vielleichtnoch dauernund Lösungenlänger aufsich wartenlassen. GeduldundKompromisse salzen die Suppe des Rechtsstaats.Ihr Geert Mackenroth MdL
60JAHRESBERICHT 2023Kommunale Ausnder- undIntegrationsbeauragte (KAIB) in SachsenLandkreis BautzenLandratsamt Landkreis BautzenAusländer- und IntegrationsbeauragteFrau Anna Piętak-Malinowska (hauptamtlich)Bahnhofstraße 902625 BautzenTelefon: 03591 525187700Fax: 03591 525087700E-Mail: auslaenderbeauragte@lra-bautzen.deStadt ChemnitzStadtverwaltung ChemnitzMigrationsbeauragteFrau Etelka Kobuß (hauptamtlich)Moritzhof, Bahnhofstraße 54A, Zi. 57109111 ChemnitzTelefon: 0371 4885047Fax: 0371 4885596E-Mail: migrationsbeauragte@stadt-chemnitz.deLandeshauptstadt DresdenStadtverwaltungIntegrations- und AusländerbeauragteFrau Kristina Winkler (hauptamtlich)Dr.-Külz-Ring 1901067 DresdenTelefon: 0351 4882131Fax: 0351 4882709E-Mail: auslaenderbeauragte@dresden.deLandkreis ErzgebirgeN.N.KONTAKTEAnhang
61offenes-sachsen.deLandkreis GörlitzLandratsamt Landkreis GörlitzBeauragter für Migration und IntegrationHerr Alexander Klaus (hauptamtlich)Bahnhofstraße 2402826 GörlitzTelefon: 03581 6639007E-Mail: alexander.klaus@kreis-gr.deStadt LeipzigIntegrationsbeauragteFrau Manuela Andrich (hauptamtlich)Referat für Migration und IntegrationOtto-Schill-Str. 204109 LeipzigTelefon: 0341 1232690Fax: 0341 1232695E-Mail: migration.integration@leipzig.deLandkreis LeipzigLandratsamt Landkreis LeipzigAusländerbeauragteFrau Gülnur Kunadt (hauptamtlich)Südstraße 80, Gebäude 6204668 GrimmaTelefon: 0160 7486454E-Mail: guelnur.kunadt@lk-l.deLandkreis LeipzigLandratsamt Landkreis LeipzigAusländerbeauragterHerr Abdulhamid Othman (hauptamtlich)Stauenbergstraße 4, Haus 304552 BornaTelefon: 03437 984 4103Fax: 03437 984991050E-Mail: abdulhamid.othman@lk-l.de
62JAHRESBERICHT 2023Landkreis LeipzigStadtverwaltung MarkkleebergGleichstellungs- und IntegrationsbeauragteFrau Susann Eube (hauptamtlich)Rathausplatz 104416 MarkkleebergTelefon: 0341 3533206Fax: 0341 3533294E-Mail: susann.eube@markkleeberg.deLandkreis LeipzigNetzwerk für Demokratische Kultur e.V.Integrationsbeauragte der Stadt WurzenFrau Frauke SehrtDomplatz 504808 WurzenTelefon:03425 852710E-Mail: frauke.sehrt@ndk-wurzen.deLandkreis MeißenLandratsamt Landkreis MeißenBeauragte für Migration und IntegrationFrau Gabriele Fänder (hauptamtlich)Brauhausstraße 2101662 MeißenTelefon: 03521 7257229Fax: 03521 7251000E-Mail: integrationsbeauragte@kreis-meissen.deLandkreis MittelsachsenLandratsamt Landkreis MittelsachsenAusländerbeauragteFrau Annett Schrenk (hauptamtlich)Frauensteiner Straße 4309599 FreibergTelefon: 03731 7993328Fax: 03731 7993322E-Mail: auslaenderbeauragte@landkreis-mittelsachsen.deLandkreis NordsachsenLandratsamt Landkreis NordsachsenDezernat Soziales und GesundheitIntegrationsmanagerinFrau Isabell Maue (hauptamtlich)Richard-Wagner-Straße 7a04509 DelitzschTelefon: 03421 7585349E-Mail: Isabell.Maue@lra-nordsachsen.deAnhang
63offenes-sachsen.deLandkreis Sächsische SchweizOsterzgebirgeLandratsamt Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeBeauragte für Integration und MigrationFrau Yvonne Böhme (hauptamtlich)Schloßhof 2/401796 PirnaTelefon: Yvonne.Boehme@landratsamt-pirna.deLandkreis VogtlandkreisLandratsamt VogtlandkreisIntegrationsbeauragteFrau Anett Gräf (hauptamtlich)Engelstraße 1308523 PlauenTelefon: 03741 3001064E-Mail: graef.anett@vogtlandkreis.deLandkreis ZwickauLandratsamt Landkreis ZwickauAusländerbeauragteFrau Birgit Riedel (hauptamtlich)Werdauer Straße 62, Haus 408056 ZwickauTelefon: 0375 440221051Fax: 0375 4402-21009E-Mail: gleichberechtigt@landkreis-zwickau.deGroße Kreisstadt ZwickauStadtverwaltung ZwickauAusländer- und IntegrationsbeauragteFrau Ulrike Lehmann (hauptamtlich)Hauptmarkt 108056 ZwickauTelefon: 0375 831834Fax: 0375 831831E-Mail: ulrike.lehmann@zwickau.de
Anhang64JAHRESBERICHT 2023Mitglieder der Härtefallkommission (HFK)Evangelisch-Lutherische Landeskirche SachsenHerr Timo HaaseEv.-Luth. Landeskirchenamt SachsensLukasstraße 601069 DresdenTelefon: 0351 4692-440E-Mail: hfk1@evlks.deBistum Dresden-MeißenFrau Mechthild GatterCaritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e.V.Magdeburger Straße 3301067 DresdenTelefon: 0351 498 3734E-Mail: gatter@caritas-dicvdresden.deSächsischer Flüchtlingsrat e.V.Herr Jörg EichlerDammweg 501097 DresdenTelefon: 0351 275 85866Fax: 0351 874 31733E-Mail: hfk@sfrev.deLiga der Spitzenverbände derFreien Wohlfahrtspflege in SachsenHerr Karlheinz PetersenAWO Landesverband Sachsen e.V.Devrientstr. 701067 DresdenTelefon: 0351 847 04572E-Mail: hfk.landesverband@awo-sachsen.deSächsisches Staatsministerium des InnernHerr Axel MeyerWilhelm-Buck-Straße 201097 DresdenTelefon: 0351 564 32400Fax: 0351 564 32009E-Mail: Axel.Meyer@smi.sachsen.de
65offenes-sachsen.deSächsisches Staatsministerium für Sozialesund Gesellschalichen ZusammenhaltHerr Thomas WeigelAlbertstraße 1001097 DresdenTelefon: 0351 564 55620Fax: 0351 564 54909E-Mail: thomas.weigel@sms.sachsen.deSächsischer Städte- und Gemeindetag e.V.Herr Jan PratzkaLandeshauptstadt DresdenDr. Külz-Ring 1901067 DresdenTelefon: 0351 4882 300Fax: 0351 48899 2392E-Mail: GB-3@dresden.deSächsischer Landkreistag e.V.Herr René BurkAmtsleiter OrdnungsamtLandkreis BautzenVerwaltungsstandort KamenzMacherstraße 5501917 KamenzTelefon: 03591 525 132000Fax: 03591 525 032000E-Mail: rene.burk@lra-bautzen.deDer Sächsische AusländerbeauragteHerr Geert Mackenroth MdLStaatsminister a.D.Bernhard-von-Lindenau-Platz 101067 DresdenTelefon: 0351 493 5171Fax: 0351 493 5474E-Mail: saechsab@slt.sachsen.de
Anhang66JAHRESBERICHT 2023Stellvertretende Mitglieder der Härtefallkommission (HFK)Evangelisch-Lutherische Landeskirche SachsenFrau Maria BerghänelDiakonisches Werk Innere Mission Leipzig e.V.Fachstelle MigrationNikolaikirchhof 304109 LeipzigTelefon: 0160 98130026E-Mail: hfk2@evlks.deBistum Dresden-MeißenHerr Dr. Christian MärzBischöiches OrdinariatKäthe-Kollwitz-Ufer 8401309 DresdenTelefon: 0351 31563 310E-Mail: hfk@hfk-bdd.deSächsischer FlüchtlingsratFrau Carolin MünchBon Courage e.V.Postfach 11 3204541 BornaTelefon: 0157 848 43782E-Mail: muench.carolin@gmx.deLiga der Spitzenverbände derFreien Wohlfahrtspflege in SachsenHerr Michael RichterDeutscher Paritätischer WohlfahrtsverbandLandesverband Sachsen e.V.Am Brauhaus 801099 DresdenTelefon: 0351 828 71100Fax: 0351 828 71120E-Mail: Michael.Richter@parisax.de
67offenes-sachsen.deSächsisches Staatsministerium für Sozialesund Gesellschalichen ZusammenhaltHerr Jochen VierheiligAlbertstraße 1001097 DresdenTelefon: 0351 564 54942Fax: 0351 564 54909E-Mail: Jochen.Vierheilig@sms.sachsen.deSächsischer Städte- und Gemeindetag e.V.Frau Heike SteegeStadt Chemnitz, JugendamtGeschäsbereichsleiterinBahnhofstraße 5309111 ChemnitzTelefon: 0371 488-5104Fax: 0371 488-5199E-Mail: heike.steege@stadt-chemnitz.deSächsischer Landkreistag e.V.Herr Benjamin LangeSächsischer LandkreistagKäthe-Kollwitz-Ufer 8801309 DresdenTelefon: 0351 31801 29Fax. 0351 31801 44E-Mail: benjamin.lange@lkt-sachsen.deDer Sächsische AusländerbeauragteHerr Christoph HindingerLeiter der Geschässtelle desSächsischen AusländerbeauragtenBernhard-von-Lindenau-Platz 101067 DresdenTelefon: 0351 493 5176Fax: 0351 493 5474E-Mail: christoph.hindinger@slt.sachsen.de
Aufenthalt aus völkerrechtlichen,humanitären oder politi-schen Gründen (§§ 2226,104a, 104b AufenthG), Aufenthaltaus familiären Gründen§ 2736 AufenthG). Jenach Zweckist die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis an bestimmteVoraussetzungen gebunden.Aufenthaltsgesetz (AufenthG)regelt für Ausländerdie Ein-reise, den Aufenthalt, die Niederlassung, die Erwerbstätig-keit, die Aufenthaltsbeendigung und auchdie Integrations-förderung durch denStaat. Das Aufenthaltsgesetzgilt nichtfür Bürger der Europäischen Union und Diplomaten.Aufnahmeeinrichtungen (AE)in Sachsen bendensich inChemnitz, Dresden und Leipzig.Sie haben diverse Außenstel-len. In derAE Chemnitz bendetsich die ZentraleAusländer-behörde. Die Asylbewerbersollen mindestens fürsechs Wo-chen und maximal für 24 Monate dort bleiben. hrenddieser Zeit stellen sie ihren Asylantrag, ihre Daten werdenerfasst und sie werden gesundheitlich untersucht. Danachwerden sie den Landkreisen und Kreisfreien Städten zuge-wiesen.Ausbildungsduldung, auch genannt»3+2 Regelung«, gehtauf das Integrationsgesetz vom6. August 2016 zurück.Unterbestimmten Voraussetzungen bestehtfür vollziehbar ausreise-pichtige Ausländer ein Rechtsanspruch auf Erteilung einerDuldung für die Dauerder Ausbildung, § 60aAbs. 2 S. 4bis12 AufenthG. Voraussetzung ist eine mindestens zweijährigeBerufsausbildung in einem qualiziertenAusbildungsberuf.Die Erteilung der Ausbildungsduldung ist ausgeschlossen,wenn ein Beschäigungsverbot nach § 60aAbs. 6 AufenthGvorliegt oder konkrete Maßnahmen der Aufenthaltsbeendi-gung bevorstehen. NachAbschluss der Ausbildungbestehtim Fall der Arbeitsaufnahme imAusbildungsberuf die g-lichkeit einer zweijährigen Aufenthaltserlaubnis.Ausländerverfügen nicht über diedeutsche Staatsangehö-rigkeit. Sie haben entwedereine andere Staatsangehörigkeitoder sind staatenlos.Ausländerbehördeist zuständig für aufenthalts-und pass-rechtliche Maßnahmen. Es gibtsie in jedem Landkreisundjeder Kreisfreien Stadt. Für das Asylverfahren ist allein dasBAMF zuständig.Abschiebungistdie zwangs-weise Durchsetzung einer beste-henden Ausreisepicht. Abschie-bungshawirdauchSicherungshagenannt. Zur Sicherung der Abschie-bung kann ein vollziehbar ausreise-pichtiger Ausländer unter bestimmtenVoraussetzungen aufgrund einer richterli-chen Anordnung bis zu sechs Monate, unterengen Voraussetzungen bis zu 18 Monate, inHagenommen werden.Abschiebungsverbotwird erteilt, wenn durch die Abschie-bung eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oderFreiheit entsteht, etwa durch drohende Folter. Ein weitererGrund nnen auch schwere, im Herkunsland nicht odernicht angemessen behandelbare Krankheiten sein.Asylwird politischen Flüchtlingen nach dem Grundgesetzgewährt (Art.16a GG).Dieses unbefristeteAufenthaltsrechtin Deutschland erhalten nur diejenigen, die wegenpolitischerVerfolgung (und nicht z.B. aus wirtschalichen Gründen)ihre Heimat verlassen haben.Asylbewerber/Asylsuchendehaben ihr Heimatland ver-lassen und benden sichim Asylverfahren. Sie müssendemBundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schildern,wie und warum sieverfolgt werden. Das BAMFbeurteilt dann,ob ein Bewerber asylberechtigtist, ob er denFlüchtlingssta-tus erhält, ob subsidiärer Schutz erteilt wird oder ob seinAntrag abgelehnt wird.Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)regelt die Höheund Form von Leistungen, die Asylbewerber erhalten unddient zur Sicherung des Grundbedarfs. Es gilt fürAsylbewer-ber, Ausreisepichtige und für andere Ausländer, die sichvorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen.Aufenthaltserlaubnisist ein befristeter Aufenthaltstitel,den Drittstaatsangehörige für ihren Aufenthalt in Deutsch-land erhalten. Er wirdzu den im AufenthaltsgesetzgeregeltenZwecken erteilt. Diese sind zum Beispiel: Aufenthalt zumZweck der Ausbildung (§§ 1617 AufenthG), Aufenthaltzum Zweck derErwerbstätigkeit (§§ 18,18a, 20, 21AufenthG),GLOSSAR68JAHRESBERICHT 2023Anhang
ständig, indem derAsylsuchende zuerstangekommen ist.Umfestzustellen, welcher das ist,werden in einer erkennungs-dienstlichen Behandlung Fingerabdrücke genommen undein Passbild gemacht. Diese Daten werden dann in eineeuropaweite Datenbank eingespeist.Duldungberechtigt nicht zum dauerhaenAufenthalt. DieAbschiebung eines ausreisepichtigen Ausländers wirdmiteiner Duldung verschoben. Sie betriMenschen, die keinenAufenthaltstitel (mehr) haben. Die Duldung wird erteilt,so-lange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichenGründen unmöglich ist, etwa, weilein Abschiebungshinder-nis (Passlosigkeit oder fehlende AufnahmebereitschadesZielstaats) besteht oder der Ausländer wegen einer Krankheitreiseunfähig ist. Dieoberste Landesbehörde kanndie Abschie-bung von bestimmten Ausländergruppenrdie Dauer vonsechs Monaten aussetzen, um in besonderen Lagen humani-tären Schutz zu bieten.Einstiegs-/Berufsqualizierungist ein sozialversiche-rungspichtiges Praktikum. Sie soll Jugendliche und jungeErwachsene, die sichbereits für einenkonkreten Beruf ent-schieden haben, aufeine Ausbildung vorbereiten.Ein solchesPraktikum dauert zwischen sechs und zwölf Monaten.EMRKsteht für Europäische Menschenrechtskonventionund gibt den Vertragsstaaten einen Mindeststandardan zuschützenden Freiheitsrechten vor.EU-Bürgerhaben dieStaatsangehörigkeit eines EU-Mitglied-staats und können sich laut Freizügigkeitsrecht im gesamtenGebiet der Europäischen Union frei bewegenund arbeiten.Flüchtlingesind gemäßGenfer Flüchtlingskonvention nichtnur anerkannt politisch Verfolgte, sondern auchMenschen,denen aufgrund ihrer Rasse,Religion, Staatsangehörigkeit,ihrer politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einerbestimmten sozialen Gruppe in ihrem Heimatland Gefahrdroht. Sie benden sich außerhalb ihres Heimatlandes.Anders als bei Asylberechtigten mussdiese Gefahrnicht vom Staat, sondernkann auch von Parteienoder Organisationen ausgehen. Der Flücht-lingsschutz wird nach der Genfer Flücht-lingskonvention gewährt.Flughafenverfahrengelten fürAsyl-bewerber aus sicheren Herkuns-staaten sowie fürausweislose Asyl-bewerber, dieüber einenFlughafeneinreisen wollen und die Grenz-behörde umAsyl ersuchen.HierAusländerzentralregister (AZR)ist eine bundesweiteper-sonenbezogene Datei,die zentralvom BAMFgeführt wird.Sieenthält Informationenüber Ausländer,die sichin Deutsch-land aufhalten oder aufgehalten haben. Inhalt sind insbeson-dere die Personaliendes Ausländers, Lichtbilddes Ausländers(nur bei Drittstaatlern), Angaben zu seinem aufenthaltsrecht-lichen Status sowie zum Aufenthaltszweck.Nutzer des AZRsind in erster Linie die Ausländerbehörden, das BAMF, diedeutschen Auslandsvertretungen und die Grenzbehörden.Ausreisegewahrsambezeichnet dieMöglichkeit, dass einBetroener unabhängig von denVoraussetzungen der Siche-rungshazur Sicherung derDurchführbarkeit der Abschie-bung aufrichterliche Anordnungfür dieDauer vonlängstens28 Tagen in Gewahrsamgenommen werden kann, wenndieAusreisefrist abgelaufen ist und die betroene Person fort-gesetzt ihre Mitwirkungspichten verletzt oder über ihreIdentität oderStaatsangehörigkeit geuschthat (§62 bdesAufenthaltsgesetzes).Ausweisungbedeutet den Entzug eines etwaigen Aufent-haltsrechts. Ein Wiedereinreiseverbotwird statuiert, sodassdie Ausreisepicht eintritt. ImUnterschied zur Abschiebung,die eine Vollzugsmaßnahme (zwangsweise Außerlandes-schaung) darstellt undmit der dieAufenthaltsbeendigungbehördlich durchgesetzt wird.BAMFist die Abkürzung für das Bundesamt für Migrationund Flüchtlinge. Es arbeitet in den Bereichen Asyl, Migra-tion, Integration, Rückkehrförderungund jüdische Zuwan-derer. Das Bundesamt führt die Asylverfahren durch.Beschäigungsverordnung (BeschV)regelt,unter welchenVoraussetzungen ausländische Arbeitnehmerund bereitsinDeutschland lebende Ausländer zum deutschen Arbeitsmarktzugelassen werden können.Blaue KarteEUistein Aufenthaltstitelfür AkademikerausNicht-EU-Staaten zur Ausübung einerhochqualizierten Be-schäigung. Neben einemHochschulstudium ist einArbeits-vertrag mit einem bestimmten Mindestgehalt erforderlich.Drittstaatsangerigebesitzen nicht die Staatsangerig-keit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union.Dublin-Verfahrendient zur Feststellung, welchereuropäi-sche Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.Damit soll sichergestellt werden, dassjeder Asylantrag, derin derEuropäischen Union,Norwegen, Island,der Schweizund in Liechtensteingestellt wird, inhaltlichgeprüwird, undzwar durch nur einen Staat.Es ist in der Regelder Staat zu-69offenes-sachsen.de
Die ICT-Karte stellt einen Aufenthaltstitel für Drittstaatsan-gehörige dar, dieals Führungskräe, SpezialistenoderTrainees in einem Unternehmen im EU-Ausland tätig sindund in eine Niederlassung derselbenUnternehmensgruppeentsandt werden.Integrationskursverordnung (IntV)über die Durchführungvon Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedlerregelt das Grundangebot zur Integration in das wirtscha-liche, kulturelle und gesellschaliche Lebenin der Bundes-republik Deutschland.JMD (Jugendmigrationsdienste)beraten undbegleiten neuzugewanderte Jugendliche undjunge Erwachsene bis27 Jahre.KAB/KAIBsteht für kommunaler Ausländerbeauragterund für kommunaler Integrationsbeauragter.Königsteiner Schlüssellegt fest, wie viele Asylsuchendejedes Bundesland aufnehmen muss. Erberechnet sich jähr-lich aus dem Steueraufkommen und der Bevölkerungszahlder Länder. Auf diese Weise sollen die mit der Aufnahmeverbundenen Lasten angemessen verteilt werden.Kontingentüchtlingesind Flüchtlingeaus Krisenregionen,die im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommenwerden. In Deutschland nnen das die obersten Landes-behörden bzw. das Bundesministeriumdes Innern anordnen.Ein Beispiel sind die Aufnahmeprogramme für Syrer.DiePlätze wurden vom Bund und den Ländern geschaen.Landesinterne Verteilungder Asylbewerber in Sachsenerrechnet sich aus dem Anteil der Wohnbevölkerung derLandkreise und Kreisfreien Städte an der sächsischen Ge-samtbevölkerung. Ausschlaggebend für dieBerechnung istder Bevölkerungsstand im Juni des Vorjahres.MBEsteht für »Migrationsberatung fürerwachsene Zuwan-derer«.Sieberät undbegleitet erwachseneZuwanderer, dieneu zugewandert sind. Träger sind beispielsweise Sozial-dienste wie die Caritas.Menschen mit Migrationshintergrundsind alle Personen,die nach 1949 auf das heutige Gebiet der BundesrepublikDeutschland zugewandert sind, sowie alle in Deutschlandgeborenen Ausländer und alle in Deutschlandals DeutscheGeborene mit zumindest einem nach 1949 zugewandertenoder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.Niederlassungserlaubnisist unbefristet und berechtigt zurErwerbstätigkeit in Deutschland. Um eine Niederlassungs-wird das Asylverfahren vorder Einreise im Transitbereichdes Flughafens durchgeführt,soweit der Ausländer dort unter-gebracht werden kann. Für die Dauerdes Verfahrens ist einVerlassen des Tran-sitbereiches nicht möglich.Folgeantragauf Asyl ist nachRücknahme oder unanfecht-barer Ablehnung eines früheren Asylantrags möglich.Diesesneue Asylverfahren wird nur dann durchgeführt, wennsich die Sach- oder Rechtslage zugunsten des Asylbewer-bers geändert hat oder neue Beweismittel vorliegen. DerFolgeantragsteller muss von sich aus diese neuen Tatsa-chen und Beweise angeben.Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)legt klar fest,wer einFlüchtling ist und welchen rechtlichen Schutz, welcheHilfeund welche sozialen Rechte sie oderer von den Unterzeich-nerstaaten erhalten sollte. Sie deniert auch die Pichten,die ein Flüchtling dem Gastland gegenüber erfüllen muss,und schließt bestimmte Gruppenwie Kriegsverbrecher –vom Flüchtlingsstatus aus. Die Genfer Flüchtlingskonventionwar zunächst darauf beschränkt,hauptsächlich europäischeFlüchtlinge direkt nach dem Zweiten Weltkrieg zuschützen.Als dasProblem derVertreibung globaleAusmaße erreichte,wurde der Wirkungsbereich der Konvention erweitert.Führungszeugnis, umgangssprachlich auch »polizeilichesFührungszeugnis« genannt, ist eineauf grünem Spezialpapiergedruckte Urkunde, diebescheinigt, ob diebetreende Per-son vorbestraistoder nicht.Sie stellteinen Auszugaus demBundeszentralregister dar, in dem Vorstrafen gespeichertwer-den. Ein »erweitertes Führungszeugnis« benötigen Personen,die im Kinder- oderJugendbereich tig werden wollen(z.B.Schule, Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen,diein besonderer Weise für dieEignungsprüfung für den Umgangmit Kindern und Jugendlichen relevant sind.Härtefallkommissionist ein auf der Grundlage des § 23ades Aufenthaltsgesetzes durch die Landesregierungeingerich-tetes Gremium, welches die oberste Landesbehörde ersuchenkann, betroenen Ausländerntrotz vollziehbarer Ausreise-picht wegen dringender humanitärer oder persönlicherGründe einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Nur ein Mitgliedder Härtefallkommission kann diese veranlassen, sich mitdem Anliegen eines Ausländers zu beschäigen (Selbstbe-fassungsantrag).ICT – IntraCorporate Transferee –Kartedient derUmset-zung der EU-Richtlinie zum unternehmensinternenTransfer.Anhang70JAHRESBERICHT 2023
wird. Sichere Herkunsstaaten sind dieMitgliedstaaten derEU sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien,Ghana, Kosovo, Mazedonien, Republik Moldau,Montenegro,Senegal und Serbien.Subsidiärer Schutzgilt in llen, in denen das Asylrechtnicht grei, aber dennoch schwerwiegende Gefahren fürFreiheit, Leib oder Leben bestehen. Berücksichtigt werdenausschließlich solche Gefahren, die dem Antragstellerin demLand drohen, in daser abgeschoben werden soll.Obdieserbehelfsmäßige Schutz gewährt wird,pdas Bundesamtvonsich aus, nachdemein Asylantrag gestelltwurde. SubsidiärerSchutz wird dann für mindestens ein Jahr gewährt.UNHCRist das Flüchtlingshilfswerk derVereinten Nationenund wurde 1950 vonder Vollversammlung der VereintenNa-tionen gegründet, um Hilfe für die Flüchtlingedes ZweitenWeltkriegs zu leisten. AufGrundlage der Genfer Flüchtlings-konvention setzt es sich weltweit dafürein, dass von Verfol-gung bedrohte Menschen in anderenStaaten Asyl erhalten.In vielen Ländern stellt das UNHCR materielle Hilfen fürFlüchtlinge zur Verfügung, zum Beispiel Wasser, Unterküneund medizinische Versorgung. Laut Mandathat es auch dieAufgabe, dauerhae Lösungen für Flüchtlinge zunden.UN-Kinderrechtskonventionbezeichnetdas Überein-kommen über die Rechte des Kindesund ist ein internatio-nales Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder. Sie wurdeam 20. November 1989 durch die UN-Generalversammlungverabschiedet und trat am 2. September 1990 in Kra.Unterbringungerfolgt in den Landkreisenund KreisfreienStädten. Dort werden die Asylbewerber in Gemeinschas-unterkünen (zentral) oder Wohnungen (dezentral) unter-gebracht.Unterbringungsbehördengliedern sichwie folgt:Die obersteUnterbringungsbehörde istdasSächsische Staatsministerium desInnern. Diehöhere Unterbringungsbehördeist dieLan-desdirektion Sachsen (Zentrale Auslän-derbehörde), die für die Aufnahme-einrichtungen unddie landesinterneVerteilung zuständig ist sowie Zu-weisungsentscheidungen fällt. Dieunteren Unterbringungsbehör-den sind die Landkreise und dieKreisfreien Städte. Siesind zurAufnahmeundUnterbrin-gung der zugewiesenen Asyl-bewerber verpichtet.erlaubnis zu erhalten,muss man inder Regel seitfünf Jahreneine Aufenthaltserlaubnis besitzen und weitere Vorausset-zungen erfüllen – zumBeispiel seinen Lebensunterhalt undden seiner Familienangehörigen eigenständig sichern sowieüber ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.Vorstrafenstehen demErhalt einerNiederlassungserlaubnis imWege.Positivlistewird von der Bundesagenturfür Arbeit erstellt.Die Listebesteht ausBerufen, diein Deutschlandgebrauchtwerden und die mit entsprechendqualizierten Drittstaats-angehörigen besetzt werdenkönnen. Die Positivliste iststriktvon der Blauen Karte EUzu unterscheiden, denn das Quali-kationsniveau ist anders. Sie wird seit 2013 erstellt, umEngpässe nicht nur in Akademikerberufen, sondern auch inMittelstandsberufen zu begrenzen.umlicheBeschränkungResidenzpichtbesagt,dass Asylbewerber und Geduldete für eine bestimmte Zeitbzw. unter bestimmten Voraussetzungen verpichtetwerdenkönnen, sich nur in einem von der zuständigen Behördefestgelegten Bereichaufzuhalten (§61 AufenthG,§ 56AsylG).Resettlementisteine Neuansiedlung vonbesonders schutz-bedürigen Flüchtlingen. Die Flüchtlinge werden aus demStaat, indem siezuerst Schutzgesucht haben(Erstaufnahme-staat), in einen anderen Staatgebracht, der ihnen dauerhaSchutz bieten kann. Sie haben in dem Erstaufnahmestaatweder eine Rückkehr- noch eine positive Zukunsperspektive.Deutschland nimmt seit 2012 jährlich 300 Flüchtlinge inner-halb dieser Neuansiedlung dauerhaauf.Schutzquotegibt den Anteil aller Anerkennungen bezogenauf die Gesamtzahl der diesbezüglichen Entscheidungenim betreenden Zeitraum an. Sie berechnet sich aus demAnteil der Asylberechtigten, die nach Grundgesetz Art. 16aSchutz erhalten, denFlüchtlingen, die nachder GFK schutz-bedürig sind, und den subsidiär Schutzberechtigten, dieaus humanitären Gründen in Deutschland bleiben dürfen.Rechnet man die sonstigen Verfahrenserledigungen (Über-stellung in ein anderes Land aufgrund des Dublin-Verfah-rens, Rücknahme des Asylantrags etc.) aus den gestelltenAnträgen heraus, dann spricht man von der bereinigtenSchutzquote, die her ausfällt als die Gesamtschutzquote.Sichere HerkunsstaatensindStaaten, bei denenaufgrundder allgemeinen politischen Verhältnisse vermutet wird,dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschli-che oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung statt-nden. Diese Vermutung besteht, solange ein Ausländeraus einem solchen Staat nicht glaubhaTatsachen vor-trägt, die die Annahme begründen, dass er doch verfolgt71offenes-sachsen.de
Vorrangprüfungwird dieZustimmung der Arbeitsagen-tur zurArbeitsaufnahme einesAusländers genannt. Hierwerdendrei Kriterien geprü: die Auswirkun-gen derBeschäigung aufden Arbeitsmarkt,ob Bevorrechtigte zur Verfügung stehen, und diekonkreten Arbeitsbedingungen. Im Rahmen der Vorrang-prüfung wirdgeklärt, dasseine Stellenbesetzungmit einemausländischen Bewerberkeine nachteiligenAuswirkungenauf den Arbeitsmarkt hat undkeine bevorrechtigten Arbeit-nehmer (deutsche Staatsangehörige,Bürger eines EU-oderEWR-Staates odersonstige bevorrechtigteausländischeArbeitnehmer) für die zu besetzende Stelle zur Verfügungstehen.Wohnsitzauagebezeichnet die Möglichkeitder Ausländer-behörde, die Wahl der Wohnsitznahme unter bestimmtenVoraussetzungen einzuschränken.Zuwanderungbezeichnet alle Formen der grenzüberschrei-tenden Migration (lang- undkurzfristig). Gemeint sind hierausländische Zuwanderer, die aus Deutschland oder demAusland nach Sachsen kommen.Quelle: Das Glossar beruht zu Teilen auf Veentlichungen desBundesministeriums des Innern, der Bundeszentrale für politischeBildung, des BAMF, des UNHCR und des Mediendienstes Integration.Anhang72JAHRESBERICHT 2023
WIEGEHTSÄCHSISCH?Wie gehts sächsisch?Teil 13: Nina ChumakovaWie geht sächsisch?Teil 14: Kasia GisderWie geht sächsisch?Teil 15: Alberto RomeroWie geht sächsisch?Teil 16: Alessandra ZappalàWas läuin Sachsen, was nicht? Unter dem Titel#wiegehtsächsisch lassen wir Personen mit unmittelbarerEinwanderungsgeschichte, die sich in Sachsen aufverschiedene Weise engagieren, zu Wort kommen.Die Videoreihe des SAB bei YouTube
ANMERKUNGEN UNDIMPRESSUMAnhang74JAHRESBERICHT 2023Anmerkungen zum SprachgebrauchIm Jahresbericht 2023 werden die Begrie Menschen mitMigrationshintergrund, Migranten, Zuwanderer und Aus-länder verwendet. Der BegriMigrationshintergrund wirdim Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes seit 2005benutzt und bezieht sich auf den gesamten Integrations-prozess, der mehrere Generationen umfassen kann. Damitsind nicht nur Menschen mit ausländischer Staatsange-rigkeit gemeint. »Eine Person hat einen Migrationshinter-grund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil diedeutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt.«Diese Denition umfasst zugewanderte und nicht zuge-wanderte Ausländerinnen und Ausländer. Weiterhin ge-hören zugewanderte undnicht zugewanderte Eingebürger-te, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und Personen,die diedeutsche Staatsangehörigkeitdurch Adoptiondurch einen deutschen Elternteil erhalten haben, dazu.Außerdem fallen diemit deutscher Staatsangehörigkeitge-borenen Kinder der vier zuvor genannten Gruppen unterdiesen Begri.Der Begri»Zuwanderer« wird synonym zum BegriMig-rant verwendet, betont aber stärker, dass die Zuwanderunggerade erfolgt ist oder zukünig erfolgen wird. Der Begri»Ausländer« wird vor allemin rechtlicher und statistischerHinsicht verwendetund beziehtsich aufdie Menschen,dienicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.Bei den Themen Asyl und Flucht werden unterschiedlicheBegrie (zum BeispielAsylsuchende, Asylbegehrende, Asyl-bewerber, Personen mit Asylstatus, Flüchtlinge, Schutzsu-chende etc.) verwendet. Erläuterungen dazu gibt dasGlossarim Anhang.Der Jahresbericht kann überwiegend nur etwas zur Staats-angehörigkeit von Personen aussagen. Daten zum Migrations-hintergrund werden nicht pauschal erfragt.Regelmäßig ge-schiehtdasjedochimBereichdersprachlichenIntegration,etwa imBereich derSchulbildung oderKitas. Fürden Mikro-zensus erhebt das Bundesamt für Statistik gemeinschalichmit den Landesämtern Stichproben beirund einem Prozentder Bevölkerung in Deutschland. Dabei werden Haushalts-befragungen durchgeführtund u.a. auchDaten zumMigra-tionshintergrunderhoben.DESTATIS – Vom Migrationshintergrund zuEingewandertenDie Fachkommission Integrationsfähigkeit hat sich gegen-über demStatistischen Bundesamtfür eineAbkehr vomBe-gri»Migrationshintergrund« ausgesprochen und schlägtstattdessen die Begriichkeit »Eingewanderte undihre(direkten) Nachkommen« vor. Auchdie Denition ändert sich.So sollen Eingewanderte und ihre(direkten) Nachkommenkünig laut Fachkommission Integrationsfähigkeit (2021)Personen sein, »die entweder selbst oder derenbeide Eltern-teile seit dem Jahr1950 in das heutigeBundesgebiet einge-wandert sind«.Mit demDatenangebot zurBevölkerung nachEinwanderungs-geschichte auf Basis des Mikrozensus legt das StatistischeBundesamt 2023 erstmals umfassendeErgebnisse zur von derFachkommission Integrationsfähigkeit empfohlenen neuenDenition der »Eingewanderten undihrer (direkten) Nach-kommen« vor.Quelle: Die Umsetzung des Konzeptes »Einwanderungsge-schichte« imMikrozensus2022.Gendern versus BarrierefreiheitDer Sächsische Landtag verwendet sowohl die weiblicheund männliche Personenbezeichnung nebeneinander alsauch dasgenerische Maskulinum.Bei denentsprechendenBezeichnungen sind stets alle Menschen,unabhängig vomGeschlecht, gemeint. Die Ausdrucksweise dient der besserenLesbarkeit sowie der Barrierefreiheit.
75offenes-sachsen.deImpressumHerausgeberDer Sächsische AusländerbeauragteBernhard-von-Lindenau-Platz 101067 DresdenTelefon 0351 4935171Telefax 0351 4935474E-Mail saechsab@slt.sachsen.dewww.oenes-sachsen.deV.i.S.d.P.: Markus GuerMitarbeit:Arthur Flade, Beate Freiberg, Martha Freitag,Katarzyna Gisder, Markus Guer, Christoph Hindinger,Magdalena Hovancová, Juliane Othmer, Carola Petters,Grit Sperling, Dr. Heribert UschtrinBeiträge von Gastautoren sind namentlich gekennzeichnet.Redaktionsschluss: 31. Januar 2024Titelfoto:Elblandkliniken Stiung & Co KGFotos Inhalt:BC Vogtland e.V. Seite 19Dialogus e.V. Seite 14Elblandkliniken Stiung & Co KG Seite 26, 27Elektrozentrum Großenhain Seite 10Dietrich Flechtner Seite 9, 38Steen Floss Seite 12Martha Freitag Seite 54 o., 54 u. 55 o., 55 m., 57 m.Genderkompetenzzentrum Sachsen Seite 17Steen Giersch Seite 4, 8, 34, 50, 52Klaus Gigga Seite 42Markus Guer Seite 29, 32, 33, 35, 40, 41, 43,46, 51, 55 u., 56 m.Oliver Killig Seite 39Landesbeauragte Brandenburg Seite 56 o.Jürgen Männel Seite 48Soziale Dienste und Jugendhilfe gGmbH Leipzig Seite 21Christoph Meißelbach Seite 30Gunnar Menzel Seite 28Oberlausitzer BS für HauswirtschaSeite 53Emanuel Richter Seite 37Thomas Schlorke Seite 36, 57 u.Anja Schneider Seite 31, 56Viktoria Tomaschko Seite 57 o.Realisierung: Ö GRAFIKDruck: Parlamentsdruckerei1. Auage 2024, 100 Stück
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