Neue Bäume für neue Sachsen – Ausländerbeauftragter pflanzt 2087 Jungbäume

Neue Bäume für neue Sachsen – Ausländerbeauftragter pflanzt 2087 Jungbäume

15/2020 Datum 08.12.2020

Termin: Mittwoch, 9. Dezember, 14 Uhr, am Parkplatz Gästehaus Boselspitze, Boselweg 101 -102, 01662 Meißen Dort übergibt der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth MdL über 2000 Jungbäume an den Landesverein Sächsischer Heimatschutz. Die Bäume stehen symbolisch und praktisch für die Bereicherung unseres Freistaates durch neue sächsische Bürger.

Anlass der ungewöhnlichen Aktion: 2020 musste das traditionelle Einbürgerungsfest im Sächsischen Landtag coronabedingt ausfallen. Der Sächsische Ausländerbeauftragte widmet stattdessen den 2087 neuen Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat je einen jungen Baum und betont die Bereicherung der Gesellschaft durch die Eingebürgerten: „Das große Engagement unsere neuen Mitbürger und Mitbürgerinnen und die dadurch entstehende Vielfalt tun Sachsen gut – sie sorgen wie die tausenden frischen Bäume für gute Luft und ein gutes Klima, gesellschaftlich wie witterungsmäßig.“

 

Partner der Aktion ist der Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. Gepflanzt werden Traubeneichen auf einer Waldfläche, die 2019 von Borkenkäfern befallen war. Dort mussten Lärchen und Schwarzkiefern eingeschlagen werden. Die Neubegründung des Waldbestandes erfolgt mit einer gebietsheimischen und standortgerechten Baumart im Landschaftsschutzgebiet „Elbtal zwischen Dresden und Meißen mit linkselbischen Tälern und Spaargebirge“. Die Pflanzung unterstützt den Klimaschutz durch CO2-Kompensierung und den Aufbau klimaangepasster Waldbestände.

 

Im Jahr 2019 wurden im Freistaat Sachsen 2087 Personen eingebürgert. Einbürgerung ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine Person aus dem Ausland. Die Eingebürgerten werden gleichberechtigte Staatsbürgerin oder Staatsbürger unseres Landes mit den gleichen Rechten und Pflichten.

 

Für Einbürgerungen gelten im Wesentlichen folgende Voraussetzungen:

 

  • Acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • Sicherer Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen
  • In der Regel Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • Keine Verurteilung wegen Straftaten
  • Nachgewiesene ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Erfolgreicher Einbürgerungstest zur Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland

 

Das Staatsangehörigkeitsgesetz regelt die Einzelheiten und lässt unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zu.