Ausländerbeauftragter: Registrierung ist Grundlage für Betreuung, Gesundheitsversorgung und Arbeitsaufnahme

4/2022 Datum 08.03.2022

Der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth MdL besuchte jetzt die Aufnahmeeinrichtung in Dresden (AE) und informierte sich über die Situation der ukrainischen Schutzsuchenden.

Mackenroth: „Die Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet sind im Freistaat willkommen. Ihre zuverlässige Registrierung ist der erste Schritt zur Aufnahme im Freistaat und sichert den Bezug öffentlicher Leistungen. Dabei sollte den Kriegsflüchtlingen, gleich ob sie in den Aufnahmeeinrichtungen oder auch privat an- oder unterkommen, eine Registrierung an einem Ort angeboten werden. So müssen die schwer belasteten Menschen nicht bei verschiedenen Ämtern wie Ausländerbehörde, Sozialbehörde und weiteren Stellen vorsprechen.“

Mackenroth zeigte sich mit der Organisation in der Aufnahmeeinrichtung insgesamt zufrieden. Er lobte die Arbeit der Mitarbeiter auf der Stauffenbergallee in Dresden. „Ich habe eine solide arbeitende Organisation gesehen, die gleichzeitig ein menschliches Gesicht zeigt“, so Mackenroth. Im persönlichen Gespräch mit ukrainischen Frauen wurde ihm dieser Eindruck bestätigt.

Mackenroth traf bei seinem Besuch mit dem Amtschef des Innenministeriums Thomas Rechentin und Vertretern der Landesdirektion Sachsen zusammen. Die Landesdirektion erwartet weitere Flüchtlingswellen aus der Ukraine. Es könne zu Wartezeiten kommen, aber die Menschen würden in jedem Fall aufgenommen, versorgt und seien geschützt. Zentraler Punkt für die Versorgung sei die Registrierung aller Schutzsuchenden. Sie bilde die Basis für die Gesundheitsversorgung, Beschulung, Unterstützungsleistungen, die Unterbringung und eine Arbeitsaufnahme. „Wir werden den Menschen möglichst gute Gastgeber sein“, so der Ausländerbeauftragte abschließend.