Mackenroth übergibt Jahresbericht 2015

Mackenroth übergibt Jahresbericht 2015

20/2016 Datum 26.08.2016

Der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth MdL hat dem Landtag heute seinen Jahresbericht 2015 (Drs. 6/6019) übergeben. Dieser bilanziert den Umgang von Staat und Gesellschaft mit einer nie zuvor da gewesenen Zahl von Schutzsuchenden, stellt Entwicklungen und Initiativen vor, dokumentiert die Arbeit des Ausländerbeauftragten und nennt statistische Daten.

Neben der Arbeit von Staatsregierung und Verwaltung dokumentiert der Bericht unter dem Titel „Das Jahr der Helferinnen und Helfer“ die Leistungen der Hilfsorganisationen und der Freiwilligen bei der Unterbringung von Asylsuchenden. Der Bericht enthält auch die Dokumentation des Vortrags „Können wir alle aufnehmen“ von Rupert Neudeck.

„Der Motor der Verwaltung stotterte zunächst, begann dann aber zu laufen und bewältigte die Aufgaben bei der Flüchtlingsaufnahme. Die Zeit, in der es nur um Unterbringung ging, ist vorbei. Jetzt muss Integration geplant und gestaltet werden. Sonst gefährden wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Neid, Frustration, Abschottung, Unwissen und Vorurteile sind eine gefährliche Mischung“, so Mackenroth.

Bei der Veröffentlichung nannte der Beauftragte weitere Schwerpunkte seiner Arbeit im laufenden Jahr:

Mackenroth forderte, Integration auf allen Ebenen zur Chefsache zu machen: „Wir brauchen in Sachsen sachgebietsübergreifende und verbindliche Organisationsformen. Integration gelingt nur dort, wo die Ressorts reibungslos zusammenarbeiten. Ich fordere ein Integrationsmonitoring: Planen, Fordern und Fördern funktioniert nur auf der Grundlage belastbarer Daten. Dazu müssen Kerngrößen wie das Sprachvermögen, der Bildungsgrad, die Arbeitsfähigkeit und die soziale Verfassung erfasst werden. Wir müssen Bedarf und Effizienz von Sprach- und Integrationskursen, Anpassungslehrgängen und Förderprogrammen kennen, nur dann können wir steuern. Wenn wir nicht steuern, treiben wir auf einer langen Strecke.“

Mackenroth informierte auch über die Weiterentwicklung des „Heim-TÜV“ zur Flüchtlingsunterbringung in Sachsen: „Ich erwarte hier in den Unterkünften, Wohnungen und Amtsstuben gute Ergebnisse.“

Hintergrund
Der Sächsische Ausländerbeauftragte ist nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes über den Sächsischen Ausländerbeauftragten (SächsAuslBeauftrG) verpflichtet, dem Parlament jährlich einen Bericht über seine Arbeit und die Situation der im Freistaat Sachsen lebenden Ausländer vorzulegen.