Die Abkürzung lautet KAIB.
In Sachsen gibt es viele Kommunale Ausländer-Beauftragte:
• in Dresden
• in Leipzig
• in Chemnitz
• in jedem Land-Kreis
Die Kommunalen Ausländer-Beauftragten haben Erfahrung.
Sie wissen, wer helfen kann.
Und wer entscheidet.
Es gibt Migrations-Beratungs-Stellen für erwachsene Migranten.
Die Abkürzung lautet MBE.
Migrant bedeutet:
Eine Person kommt in ein anderes Land.
Ausländer in Deutschland werden auch als Migranten bezeichnet.
Bei der Migrations-Beratungs-Stelle kann sich jeder beraten lassen.
Voraussetzung ist nur:
• die Person ist mindestens 27 Jahre alt
• die Person darf dauerhaft in Deutschland bleiben
Die Jugend-Migrations-Dienste beraten Personen unter 27 Jahre.
Die Abkürzung lautet JMD.
Die Beratungs-Stellen gibt es:
• bei der Arbeiter-Wohl-Fahrt
• bei der Caritas
• bei der Diakonie
Kontakt Beratungs-Stellen
Liste der MBE und JMD
Hier können Sie kostenlose Informations-Materialien bestellen zu:
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• Studien
Behörden sind Ämter.
Jede Behörde ist für bestimmte Bereiche zuständig.
Zum Beispiel ist die Agentur für Arbeit für alles rund um die Arbeit zuständig.
Es gibt Ausländer-Behörden der Land-Kreise.
Und Ausländer-Behörden der kreisfreien Städte.
Die Ausländer-Behörden entscheiden darüber:
• ob ein Ausländer ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland hat
• ob ein Ausländer arbeiten darf
Bei Übersetzungen helfen Übersetzer.
Oder der Gemeinde-Dolmetscher-Dienst.
Auch Dolmetscher übersetzen.
Zum Beispiel von Arabisch ins Deutsche.
Übersetzer übersetzen Texte.
Dolmetscher übersetzen bei einem Gespräch.
Die Bundes-Agentur für Arbeit ist für alles rund um die Arbeit zuständig.
Man sagt auch Arbeits-Agentur.
Zum Beispiel vermittelt die Arbeits-Agentur Arbeit.
Oder Ausbildungen.
Wenn jemand gerade keine Arbeit hat.
Und nicht genug Geld zum Leben hat:
Dann zahlt die Arbeits-Agentur den Personen Geld.
Zur Arbeits-Agentur gehören auch die Job-Center.
Die Job-Center beraten Arbeits-Suchende.
Sie organisieren die Ausbildung.
Oder die Weiter-Bildung.
Zur Arbeits-Agentur gehören auch die Berufs-Informations-Zentren.
Die Abkürzung lautet BIZ.
Die BIZ informieren Schüler über die Möglichkeiten nach der Schule.
Und die Lehrer.
Und die Eltern.
Die Möglichkeiten nach der Schule sind:
• Ausbildung
• Berufs-Wahl
• Studium
Das Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge wird so abgekürzt:
BAMF.
Das BAMF entscheidet über Asyl-Verfahren.
Asyl bedeutet Schutz.
Wenn ein Ausländer in Deutschland Asyl beantragt.
Dann muss er einen Grund sagen.
Zum Beispiel:
Ich werde in meinem Heimat-Land wegen meiner Meinung verfolgt.
Dann prüft die Behörde die Aussage.
Am Ende von einem Asyl-Verfahren entscheidet die Behörde:
Der Ausländer bekommt Asyl.
Oder:
Der Ausländer bekommt kein Asyl.
Alle Schüler haben das gleiche Recht auf Bildung.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre müssen in die Schule gehen.
Das nennt man Schul-Pflicht.
Für alle Schüler gibt es eine besondere Bildungs-Beratung.
Und zwar bei der Bildungs-Agentur Sachsen.
Die Bildungs-Agentur gibt es:
• in Bautzen
• in Chemnitz
• in Dresden
• in Leipzig
• in Zwickau
Bildungs-Agentur Sachsen
Zur Bildungsagentur
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Jugendliche über 18 Jahre müssen nicht mehr zur Schule gehen.
Das gilt auch für Ausländer.
Sie können aber weiter zur Schule gehen.
Und das Abitur machen.
Wenn Jugendliche über 18 Jahre weiter zur Schule gehen wollen:
Dann müssen sie einen Antrag stellen.
Und sich beraten lassen.
Danach besuchen sie eine Vorbereitungs-Klasse.
Einbürgerung bedeutet:
Ein Ausländer bekommt die deutsche Staats-Angehörigkeit.
Geert Mackenroth möchte:
Viele Ausländer sollen Deutsche werden.
Dann haben sie die gleichen Rechte wie Deutsche.
Und die gleichen Pflichten.
Zum Beispiel dürfen sie dann wählen.
Für die Einbürgerung gibt es aber Bedingungen.
Lesen Sie unter folgendem Link mehr zu den Bedingungen:
Zu den Voraussetzungen