Nach dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Sächsischen Transparenzgesetz haben Sie einen Anspruch auf Veröffentlichung der in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen sowie einen Anspruch auf Zugang zu Informationen im Übrigen.
Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz werden elektronisch auf der sich derzeit im Aufbau befindlichen Transparenzplattform des Freistaates Sachsen veröffentlicht.
Wenn Sie sich in Ihrem Transparenzanspruch als verletzt ansehen, können Sie sich an die Transparenzbeauftragte wenden.
In der Broschüre "Das Transparenzgesetz. Ihr Recht auf Informationszugang" finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Transparenzgesetz stellen, z. B. wer einen Transparenzanspruch hat und welche Informationen zugänglich gemacht werden müssen.
Geschäftsstelle
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Telefon: 0351 4935171
Fax: 0351 4935474