Dem Arbeits- und Fachkräftemangel soll auch über Bleiberechtsregelungen im Aufenthaltsrecht entgegengewirkt werden. Die Ausbildungsaufenthaltserlaubnis und die Ausbildungsduldung sollen Rechtssicherheit über den Aufenthalt für Unternehmen und Auszubildende schaffen. Die Beschäftigungsduldung für Geduldete, die bereits 12 Monate einer Erwerbstätigkeit nachgehen, soll einen Aufenthalt nach § 25b AufenthG ermöglichen.
Seit März 2024 regelt § 16g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) die neue „Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer“. Die Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG bleibt daneben bestehen, da die neue Aufenthaltserlaubnis anders als die Duldung die Sicherung des Lebensunterhalts auch während einer Ausbildung erfordert.
Wer kann die Ausbildungsaufenthaltserlaubnis beantragen?
Für welche Ausbildung kann sie erteilt werden?
Welche Voraussetzugen müssen beachtet werden?
Ab welchem Zeitpunkt ist die Erteilung möglich?
Die Aufenthaltserlaubnis kann bereits sieben Monate vor Ausbildungsbeginn beantragt und bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn erteilt werden.
Was passiert bei Beendigung oder Abbruch der Ausbildung?
Die Aufenthaltserlaubnis kann einmalig zur Suche eines weiteren Ausbildungsplatzes oder nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung zur Suche einer der Qualifikation entsprechenden Beschäftigung um jeweils sechs Monate verlängert werden.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von zwei Jahren für eine der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung mit Verlängerungsmöglichkeit erteilt.
Weitere Informationen:
Netzwerk Integrieren - Ausbildung - Aufenthalt
https://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/news/neu-zum-01-03-2024-ausbildungs-aufenthaltserlaubnis/
Die ursprünglich bis Ende 2023 geltende Regelung in § 60d AufenthG ist seit dem 23. Dezember 2023 entfristet. Damit können Geduldete und ihre Ehegatten oder Lebenspartner, die bereits 12 Monate einer Beschäftigung nachgehen, eine Duldung für bis zu 30 Monate zu erhalten.
Wer kann die Beschäftigungsduldung beantragen?
Wie lange gilt die Beschäftigungsduldung?
Sie kann für bis zu 30 Monate erteilte werden.
Was passiert danach?
Wer 30 Monate lang im Besitz einer Beschäftigungsduldung war, soll eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG erhalten.
Weitere Informationen:
Arbeitshilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Soziale Rechte für Flüchtlinge
https://b-umf.de/p/aktualisierte-arbeitshilfe-des-paritaetischen-wohlfahrtsverbandes-soziale-rechte-fuer-fluechtlinge/
Bundesministerium des Innern - Anwendungshinweise Gesetz über Duldung bei Ausbildung
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/migration/anwendungshinweise-zum-gesetz-ueber-duldung-bei-ausbildung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Industrie- und Handelskammer - Bleibeperspektive für Geduldete
https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/fachkraefte-und-ausbildung/personalgewinnung-und-entwicklung/fluechtlinge-beschaeftigen/bleibeperspektiven-fuer-geduldete-6060696
Asylnet - Die Beschäftigungsduldung
https://www.asyl.net/themen/aufenthaltsrecht/von-der-duldung-zum-bleiberecht/die-beschaeftigungsduldung
Paritätischer Wohlfahrtsverband - Ausbildungsduldung 2020
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/ausbildungsduldung-2020_web.pdf
Das Aufenthaltsgesetz soll Zuwanderung steuern. Wichtig ist bei dieser Steuerungsfunkton, dass ein Wechsel aus dem Asylverfahren in einen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit nur in Einzelfällen möglich sein soll.
Aber: Die Sperrwirkung eines einmal gestellten Asylantrages wurde mit § 10 Abs. 3 AufenthG aufgeweicht.
Danach können die Ausländerbehörden Personen, die vor dem Stichtag des 29. März 2023 eingereist sind, eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, wenn der Asylantrag zurückgenommen wird.
Im Einzelnen gibt es:
§ 18a AufenthG - Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft mit Berufsausbildung
§ 18b AufenthG - Aufenthaltserlaubnis als akademische Fachkraft
§ 19c Abs. 2 AufenthG - Aufenthaltserlaubnis für Personen mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen
Weitere Informationen:
Spurwechsel in Aufenthaltstitel für Fachkräfte
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/spurwechsel-in-aufenthaltstitel-fuer-fachkraefte-relevante-aenderungen-durch-das-bundesvertriebenengesetz-zum-23122023-in-kraft-getreten/
Merkblatt der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender
https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Spurwechsel.pdf