Arbeit

Ausbildung & Arbeit

Politik und Gesetzgeber schaffen Zugänge

Was muss ich beachten, wenn ich ausländische Arbeitnehmer beschäftigen möchte? Welche Möglichkeiten gibt es für Arbeitnehmer mit unsicherem Aufenthaltsstatus? Bund und Länder reagierten in den letzten Jahren auch im Aufenthaltsrecht auf den steigenden Fachkräftebedarf. Dies entsprach zudem dem dringenden Appell der Arbeitgeber, qualifizierten und erprobten Arbeitnehmern eine sichere Aufenthaltsperspektive zu geben.

Im Sommer 2024 traten weitere Änderungen in Kraft, die Ausbildung, Beschäftigung und den Aurbeitsmarktzugang betreffen sowie die Einwanderung von Fachkräften erleichtern sollen. 

Die folgenden Inhalte sind aktuell und werden fortlaufend ergänzt.

Stand: September 2024

Fachkräfte

Fachkräfteeinwanderung

Informationen zu Einreise und Aufenthalt zur qualifizierten Beschäftigung, einer ausländischen Berufsqualifikation, Chancenkarte oder beschleunigtes Fachkräfteverfahren

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Zwei Gedudete arbeiten in einer Tischlerwerkstatt

Geduldete in Ausbildung und Beschäftigung

Außerdem: Spurwechsel bei Rücknahme des Asylantrages

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Arbeitsagentur Chemnitz

Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete

Voraussetzungen für anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte

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Lokführer

Arbeitnehmer aus der Europäischen Union

EU-Staatsangehörige genießen Freizügigkeit

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