Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Sächsischen Integrationsbeauftragten!
„Am 30. Oktober 2025 hat mich der Sächsische Landtag in seiner 21. Plenarsitzung mit qualifizierter Mehrheit zum ersten Sächsischen Integrationsbeauftragten gewählt. Der Vertrauensvorschuss des Parlamentes ist mir bewusst. Es freut mich, dass ein großer Teil der Abgeordneten dem Thema Integration einen hohen Stellenwert beimisst.
In den nächsten Wochen werde ich als aktiver Zuhörer in Sachsen unterwegs sein. Dabei möchte ich mit vielen Akteuren des Netzwerks, der Gebietskörperschaften, des Handwerks und der Wirtschaft in Kontakt kommen. Die Erkenntnisse werde ich nutzen, um die Wandlung des Amts vom Sächsischen Ausländerbeauftragten zum Sächsischen Integrationsbeauftragten zu gestalten. Dabei möchte ich auf alle Menschen zugehen, die in unserem Freistaat leben – egal ob hier geboren, oder nicht. Das haben bereits meine Vorgänger im Amt mit guten Gründen so gesehen. An dieser Stelle danke ich Heiner Sandig, Martin Gillo und Geert Mackenroth von ganzem Herzen und schließe in diesen Dank die leider bereits verstorbene Friederike de Haas mit ein.
Die Entwicklung des Amtes verstehe ich als Auftrag des Parlaments, Brücken zu bauen und der Polarisierung der Gesellschaft etwas entgegen zu setzen. Mit Freude stelle ich mich dieser spannenden und gleichermaßen herausfordernden Aufgabe.“
Martin Modschiedler am Tag seiner Wahl
In Sachsen leben derzeit 362 768 Menschen, die eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Das macht einen relativen Anteil von 8,1 Prozent der Bevölkerung aus (Stand: 31. Dezember 2024, Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen). Der Integrationsbeauftragte setzt sich gegenüber der Staatsregierung und dem Parlament dafür ein, dass die Interessen der Migrantinnen und Migranten in Sachsen angemessen berücksichtigt werden. Dazu arbeitet er unter anderem mit dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags und mit den kommunalen Integrationsbeauftragten im Freistaat Sachsen zusammen.
Bis zur Wahl einer oder eines Sächsischen Integrationsbeauftragten durch den
Sächsischen Landtag blieb der bisherige Sächsische Ausländerbeauftragte im Amt.
Grundlage bildete das Gesetz über den Sächsischen Ausländerbeauftragten in der
Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 1994, das durch Artikel 3 des Gesetzes vom
6. Juni 2002 geändert worden ist.
Am 2. Mai 2024 verabschiedete der Sächsische Landtag das Sächsische Integrations-
und Teilhabegesetz. Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Was
bedeutet das für das Amt des Sächsischen Ausländerbeauftragten?
Die oder der Sächsische Integrationsbeauftragte wird vom Landtag berufen. Nach der
Wahl des 8. Sächsischen Landtags am 1. September 2024 wird ein Mitglied des
Landtags („aus seiner Mitte“) für die Dauer der Wahlperiode gewählt und hat die
Aufgabe, die Belange der Personen mit Migrationshintergrund, die sich nicht nur
vorübergehend im Freistaat Sachsen aufhalten, zu vertreten und deren Integration
sowie die migrationsgesellschaftliche Öffnung zu fördern.
Der neue Landtag konstituiert sich spätestens 30 Tage nach der Wahl.
Erfahrungsgemäß wird der oder die Landesbeauftragte erst nach der
Regierungsbildung gewählt. Das geschieht in der Regel bis zum Jahresende.
Der beschlossene Gesetzentwurf (SächsIntG) mit der Beschlussempfehlung des
Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist hier
nachzulesen: Drs 7/16277 EDAS