Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Sächsischen Ausländerbeauftragten!
Am 17. Dezember 2014 wählte mich der 6. Sächsische Landtag in das Amt des Sächsischen Ausländerbeauftragten. Am 29. Januar 2020 wurde ich in meinem Amt durch den 7. Sächsischen Landtag bestätigt. Auf diesen Seiten können Sie sich über mein Amt, meine Aufgaben und über Angebote für Migrantinnen und Migranten in Sachsen informieren.
Der Sächsische Ausländerbeauftragte fördert die Integration der im Freistaat Sachsen lebenden Ausländer und wahrt deren Belange. Das Amt gibt es seit 1992. Zu Beginn jeder Wahlperiode wählt der Landtag eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten aus seiner Mitte zum Beauftragten, der unabhängig und weisungsfrei arbeiten kann. Ziel seiner Arbeit ist die rechtliche, gesellschaftliche und kulturelle Integration der in Sachsen lebenden Ausländer.
In Sachsen leben derzeit 215.755 Menschen, die eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Das macht einen relativen Anteil von 5,3 Prozent der Bevölkerung aus (Stand: 31. Dezember 2020, Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen). Der Ausländerbeauftragte setzt sich gegenüber der Staatsregierung und dem Parlament dafür ein, dass die Interessen der Migrantinnen und Migranten in Sachsen angemessen berücksichtigt werden. Dazu arbeitet er unter anderem mit dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags und mit den kommunalen Ausländerbeauftragten im Freistaat Sachsen zusammen.
Haben Sie Anregungen, Sorgen, Wünsche oder Bitten, die in meinen Zuständigkeitsbereich fallen? Zögern Sie nicht, sich damit an die Geschäftsstelle des Ausländerbeauftragten zu wenden. Ich verspreche Ihnen keine Wunder, werde aber Ihr Anliegen sorgfältig prüfen.
Freundliche Grüße
Geert Mackenroth