Triebfahrzeugführer

EU-Arbeitnehmer

Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union genießen Freizügigkeit.

Dies bedeutet, dass sie in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und Arbeitsbedingungen gleich einem deutschen Staatsangehörigen zu behandeln sind. Freizügigkeitsberechtigte haben uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Nähere Informationen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit für Staatsangehörige der Europäischen Union und einen Verweis auf die EU-Gleichbehandlungsstelle finden Sie hier:

Integrationsbeauftragte der Bundesregierung

Beratung in Sachsen bei der BABS

Legale Arbeit unter fairen Bedingungen und Gleichbehandlung aller Beschäftigten in Sachsen. Unter diesem Motto unterstützt die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS) alle Arbeitnehmer/innen aus EU-Mitgliedsländern, die in Sachsen ihre Tätigkeit ausüben oder es konkret planen. Es werden in Sachsen angestellte sowie entsandte Arbeitnehmer/innen beraten.

Im Mittelpunkt der Beratung stehen Fragen des Arbeitsrechts (Arbeitsvertrag, Lohnansprüche/Mindestlohn, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Kündigung, Unterschiede zwischen echter und Scheinselbstständigkeit usw.) und Sozialrechts (Kindergeld, Arbeitslosengeld, Kranken-und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Familienleistungen usw.).

Die Beratung richtet sich an Beschäftigte aus anderen EU-Staaten, die im Freistaat Sachsen tätig sind. Es handelt sich um eine Erstberatung, sie umfasst keine gerichtliche Vertretung. Die Beratung wird in mehreren Sprachen (Deutsch, Tschechisch, Polnisch, Slowakisch, Ungarisch, Rumänisch und Englisch) angeboten.

Die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS) wird im Auftrag vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom IGR ELAN e.V. betrieben.

www.babs.sachsen.de