Der Sächsische Ausländerbeauftragte war verpflichtet, dem Parlament jährlich über seine Arbeit und die Situation der Menschen mit Migrationshintergrund im Freistaat zu berichten. Nach der Beratung im Innenausschuss wurde der Bericht in das Plenum eingebracht.
Der Sächsischer Integrationsbeauftragte hat eine zweijährige Berichtspflicht an den Sächsischen Landtag.
Die Jahresberichte enthalten die Arbeitsschwerpunkte des Ausländerbeauftragten sowie ausgewählte Statistiken und zeigen Entwicklungen und Trends auf. Sie dokumentieren die Situation in Sachsen und enthalten Empfehlungen an die Gesellschaft und das Parlament. Der letzte Jahresbericht des Ausländerbeauftragten wurde am 3. Juni 2025 an den Landtag übergeben und am 29. Oktober 2024 zustimmend zu Kernntnis genommen..
Sie können den aktuellen Jahresbericht hier abrufen oder bei der Geschäftsstelle des Sächsischen Integrtaionsbeauftragten als gedrucktes Exemplar kostenlos anfordern.
Der Jahresbericht erscheint seit 2022 als Flipbook. Der Bericht ist animiert und bietet Zusatzinhalte wie Videos, Bilderstecken und vertiefende Inhalte. Dazu ein Anhang mit umfangreichem statistischen Material, eine barrierefreie PDF-Version und eine vereinfachte PDF-Version angeboten.