Wissen, worüber wir reden. Ministerien und Ämter veröffentlichen Statistiken und Informationen zu Migration und Integration. Darüber hinaus werden Studien erstellt und Handreichungen zu Einzelthemen erarbeitet.
Quellen, Merkmale und Vergleichbarkeit
Im Themenfeld Migration gibt es sehr unterschiedliche und teilweise nicht vergleichbare Statistiken. Ein Grund dafür sind die unterschiedlichen Zielgruppen der Erhebung: Die eine Statistik erfasst zum Beispiel Ausländer und die andere Menschen mit Migrationshintergrund.
Zudem können Merkmale bei Personenkreisen aktualisiert bzw. an aktuelle Veränderungen angepasst werden. Zum Beispiel wurde im Bereich Bildung im aktuellen Schuljahr der Begriff „Schüler mit Migrationshintergrund“ ersetzt durch „Schüler, deren Hauptherkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist“.
Ein weiterer Punkt, weshalb Statistiken zum Teil nicht vergleichbar sind, ist die unterschiedliche Datenerhebung. So werden Ausländer gleich in zwei Verwaltungsregistern erfasst: Im Melderegister des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen (StaLa) und im Ausländerzentralregister (AZR) beim Bundesverwaltungsamt in Köln, welches vom BAMF geführt wird.
Zuständig für die Übermittlung von Daten an das AZR sind die Ausländerbehörden, die für die Erteilung von Visa zuständigen Stellen, die Bundespolizei, das BAMF, die Staatsangehörigkeitsbehörden und andere Behörden. Erfasst werden dabei Daten von Ausländern, die sich länger als drei Monate und nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.
Das Statistische Landesamt wiederum bezieht seine Daten über die zuständigen Meldebehörden. Dabei wird keine Mindestaufenthaltsdauer berücksichtigt.
Die Angaben des Statistischen Landesamtes ergeben sich aus den Vorgaben zur Bevölkerungsfortschreibung. Basis für die jetzige Fortschreibung ist die zum 9. Mai 2011 aus dem Zentralen Einwohnerregister für jede Gemeinde ermittelte Anzahl der Einwohner.
Bei den im Jahresbericht verwendeten Daten auf der Basis des Ausländerzentralregisters liegen hinsichtlich der Gesamtzahlen zu Ausländern in Sachsen verschiedene Angaben vor.
Grundsätzlich handelt es sich bei Daten zum Stichtag 31.12. um einen annäherungsweisen Stichtag, das heißt, der Auszug aus dem Register erfolgt nicht am 31. Dezember sondern in den ersten beiden Januarwochen.
Die im Jahresbericht verwendeten Daten des Ausländerzentralregisters, die Aufschluss über Herkunftsländer und Aufenthaltstitel geben, entstammen einem Datenabruf. Daten mit den Quellenangaben des Statistischen Bundesamtes (Tabelle „Ausländeranteil im Deutschlandvergleich“) und des Statistisches Landesamtes (mit der Quellenangabe „auf der Basis von Daten des Ausländerzentralregisters jeweils zum 31.12.“) entstammen einem weiteren Abruf. Zudem werden die Daten zur Qualitätssicherung statistisch aufbereitet (plausibilisiert).