Unterbringung

Unterbringung - "Heim-TÜV"

Die menschenwürdige Unterbringung von Asylsuchenden ist im Freistaat Sachsen ein zentrales Anliegen. Um die Bedingungen zu verbessern, wurde in der 5. Legislaturperiode 2009 bis 2014 ein „Heim-TÜV“ für Gemeinschaftsunterkünfte erarbeitet und durchgeführt. Dieses Verfahren wurde mit dem Schwerpunkt Qualitätsmanagement durch den "Heim-TÜV" Teil I und II in der 6. Wahlperiode sowie Teil III und IV in der 7. Wahlperiode wissenschaftlich erweitert.

Grundidee des „Heim-TÜV“

Mit dem "Heim-TÜV" wird die Unterbringung von geduldeten Ausländern und Asylbewerbern im Freistaat Sachsen evaluiert. Die Grundlage bildet das Sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz in Verbindung mit § 53 des Asylgesetzes.

 

Die Hauptaufgaben des "Heim-TÜV" sind:

  • Unterkünfte auf humanitäre und menschenwürdige Zustände überprüfen
  • Handlungsempfehlungen formulieren
  • Best-Practice-Beispiele identifizieren
  • Impulse für Politik formulieren

"Heim-TÜV" in der 7. Legislaturperiode - 2019 bis 2024

Detailansicht öffnen: Pressekonferenz am 12.9.23
Von links: Luise Anter, Dr. Christoph Meißelbach, Rebecca Renatus, Anja Obermüller, Prof. Dr. Lutz M. Hagen, Geert Mackenroth MdL

Am 12. September 2023 stellte der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth MdL gemeinsam mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Ergebnisse der Untersuchung der Bewohnerperspektive bei der Unterbringung in sächsischen Kommunen und die Untersuchung der Aufnahmeeinrichtungen in Sachsen vor.

„Heim-TÜV“ III
Kommunale Unterbringung von Geflüchteten in Sachsen
- Bewohnerperspektive –
Autoren: Anja Obermüller / Rebecca Renatus

„Heim-TÜV“ IV
Die Unterbringungssituation in Sachsens Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber

Autoren: Dr. Christoph Meißelbach / Luise Anter / Lukas Schmitz

"Heim-TÜV" in der 6. Legislaturperiode - 2014 bis 2019

m Koalitionsvertrag von CDU und SPD wurde eine Fortführung des „Heim-TÜV“ beschrieben. Die Evaluation wurde auf Initiative des Sächsischen Ausländerbeauftragten Geert Mackenroth über die Gemeinschaftsunterkünfte hinaus auf die Arbeit der beteiligten Ausländerbehörden und die dezentrale Unterbringung erweitert.

Die Zahl der Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften hat sich im Jahre 2015 stark erhöht. Sie stieg von 40 auf mehr als 120. Die Quote der dezentralen Unterbringung stieg im sachsenweiten Durchschnitt auf deutlich über 50 Prozent. Diese veränderten Bedingungen machten eine Weiterentwicklung des bisherigen „Heim-TÜV“ notwenig. Das Projekt wurde in Richtung eines Qualitätsmanagements entwickelt und mit wissenschaftlicher Begleitung in zwei Stufen entwickelt und realisiert.

Teil I untersuchte die dezentrale Unterbringung und die Arbeit der unteren Ausländerbehörden

Um die Lebenswirklichkeit von geduldeten Ausländern und Asylbewerbern umfassender zu erheben, untersuchte ein Projektteam die dezentrale Unterbringung in Wohnungen und die Arbeit der unteren Ausländerbehörden. Das Team bestand aus Mitarbeitern der Geschäftsstelle, dem wissenschaftlichen Mitarbeiter des Institutes für Politikwissenschaften der TU Dresden und geschulten studentischen Interviewern. Nach einer Bestandsaufnahme wurden vorrangig Best-Practice-Beispiel indentifiziert.Sie bilden die Grundlage für Handlungsempfehlungen für andere Verwaltungseinheiten. Als relevante Akteure in den Kommunen wurden die MItarbeiter derunteren Ausländer- und Unterbingungsbehörden beteiligt. 2017 wurde gemeinsam mit der wissenschaftlichen Begleitung von Christian Eichardt ein Bericht über die Ergebnisse der Untersuchung unter dem Titel „Heim-TÜV“ 2017. Teil I: Evaluation der dezentralen Unterbringung und der unteren Ausländerbehörden im Freistaat Sachsen“ veröffentlicht".

Teil II untersuchte die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften

Im zweiten Teil des Heim-TÜV-Berichts standen erneut die sächsischen Gemeinschaftsunterkünfte im Mittelpunkt. In enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle des Sächsischen Ausländerbeauftragten wurde der Heim-TÜV als externes Forschungsprojekt entworfen und von Prof. Dr. Werner J. Patzelt sowie Dr. Christoph Meißelbach von der Professur für politische Systeme und Systemvergleich der Technischen Universität Dresden durchgeführt.

Zwei verschieden Methoden (standardisierte Online-Fragebögen und repräsentative Stichprobe) der Befragung machten es möglich, die insgesamt 100 Gemeinschaftsunterkünfte von geduldeten Ausländern und Asylbewerbern zu untersuchen. Der Fokus wurde von den Verhältnissen in den einzelnen Unterkünften hin zu allgemeinen Merkmals- und Ursachenkomplexen verschoben.

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Studie wurden unter dem Titel „Heim-TÜV 2019 Teil II: „Verwahrung“ oder „Ankommen“? Die Unterbringungssituation in Sachsens Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete“ im Juni 2019 veröffentlicht. In die Beratung des Parlamentes wurde der Bericht als Drucksache eingebracht (DRS 6/9814).

„Heim-TÜV“ in der 5. Legislaturperiode - 2009 bis 2014

Im Jahr 2010 initiierte und entwickelte der damalige Sächsische Ausländerbeauftragte Prof. Dr. Martin Gillo erstmals eine Evaluierung der Unterbringung von geduldeten Ausländern und Asylbewerbern aller sächsischen Gemeinschaftsunterkünfte. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien und Behörden wurden  objektive Standards für eine transparente und vergleichbare Darstellung der Wohnsituation eingeführt. Die Ergebnisse der ersten Besuchsrunde, von damals 30 Gemeinschaftsunterkünften, wurden öffentlich nicht kommuniziert. Die Rolle des Ausländerbeauftragten war in diesem Fall die Innenrevision. 2011 fand die zweite Besuchsrunde statt. Deren Ergebnisse wurden unter dem Titel „Mitmenschen im Schatten. „Heim-TÜV“ 2011 über das Leben in sächsischen Gemeinschaftsunterkünften“ veröffentlicht.

2013 fand die dritte Besuchsrunde von nunmehr 40 Gemeinschaftsunterkünften statt. Bei dieser Runde wurde die Perspektive der Bewohner der Unterkünfte stärker und systematischer einbezogen. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden unter dem Titel „Hinschauen lohnt sich – „Heim-TÜV“ 2013 über das Leben in sächsischen Gemeinschaftsunterkünften“ veröffentlicht. Die Ergebnisse des „Heim-TÜV“ 2013 wurden 2014 in den Sächsischen Landtag zur Beratung eingebracht (Drucksache 5/13948).

Kennzeichnend für die Untersuchungen war die Bewertung anhand von zehn gewichteten Faktoren der Unterbringung. Die Ergebnisse wurden mit Hilfe eines Ampelsystems und Manometerdarstellungen schnell erfassbar und vergleichbar dargestellt.Parallel zu den Ergebnissen wurde eine Handreichung zur Nachnutzung angeboten.