Die kommunalen Ausländer- und Integrationsbeauftragten (KAIB) sind in den Landkreisen und Kreisfreien Städten Sachsens die regionalen Ansprechpartner für Migration und Integration. Der Sächsische Ausländerbeauftragte arbeitet eng mit ihnen zusammen. So kann er die regionale Arbeit unterstützen und zentral vernetzen. Im Menüpunkt "Beauftragte" sind die Integrationsbeauftragten der Bundesländer, des Bundes sowie bundesweite Ansprechpartner genannt.
Neben überregionalen Netzwerken, die häufig thematisch ausgerichtet sind, gibt es in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten regional und operativ arbeitende Netzwerke, die anlassbezogen oder kontinuierlich zusammenarbeiten. Die in Sachsen bestehenden Netzwerke sind im Menüpunkt "Netzwerke Sachsen" aufgeführt. Der Kontakt zu ihnen ist erwünscht und weitere Vernetzungen werden angeregt.
Migrationsberatungsstellen (MBE) beraten erwachsene bleibeberechtigte Zuwanderer hinsichtlich ihrer Integrationsförderung und in Krisensituationen. Zuwanderer, die jünger als 28 Jahre sind, werden von Jugendmigrationsdiensten (JMD) beraten. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Die regional tätigen Kommunalen Ausländer- oder Integrationsbeauftragten sind wichtige Ansprechpartner. Sie beraten vor Ort bei Vorhaben, Fragen und Schwierigkeiten. Außerdem informieren sie über Ausbildung, Studium oder Beruf oder vermitteln an den richtigen Ansprechpartner. Bei familiären Konflikten, Erziehungsfragen, Kinderbetreuung, Schulbesuch bzw. Fragen zu Ansprüchen auf Geldleistungen helfen Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
In einigen Gemeinden gibt es Ausländerbeiräte. Das sind Gremien, bei denen Ausländer ihre Ideen und Erfahrungen in die politische Arbeit auf kommunaler Ebene einfließen lassen können.
Für alle hoheitlichen Entscheidungen zu Aufenthalt oder Arbeitsaufnahme sind die Landkreise und Kreisfreien Städte als Ausländerbehörden der erste Ansprechpartner. Nötige Übersetzung in die deutsche oder eine andere Sprache können Übersetzungsdienste oder ein Gemeindedolmetscherdienst leisten.
Für Beratung in sozialen Belangen stehen dann grundsätzlich die Sozialämter der Landkreise und der Kreisfreien Städte zur Verfügung.
Die Bundesagentur für Arbeit vermittelt Ausbildungs- und Arbeitsstellen und stellt Entgeltersatzleistungen bereit. Sie berät Arbeitssuchende wie Arbeitgeber und fördert die Aus- und Weiterbildung.
Die Berufsinformationszentren (BIZ) informieren Schüler sowie Lehrer und Elternvertreter umfassend über alle Fragen von Ausbildung, Berufswahl und Studium.
Entscheidungen im Asylverfahren trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Haben Sie Bitten oder Beschwerden, die staatliches Handeln betreffen, können Sie sich schriftlich oder im Internet an den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags wenden. Der Landtag ist das Parlament in Sachsen.
Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen schreibt eine chancengleiche Bildung und Erziehung für alle Schülerinnen und Schüler vor. Bildungsentscheidungen stellen wichtige Weichen für die Abschlüsse und damit die Entwicklungsmöglichkeiten. Eltern und Schüler sollen daher von Beginn an Orientierung und Unterstützung erhalten.
Für alle unter 18-jährigen Schülerinnen und Schüler, die der Schulpflicht unterfallen, wird als eine wichtige erste Maßnahme der Integration eine besondere Bildungsberatung durch die Sächsische Bildungsagentur durchgeführt. Dabei wird individuell geklärt, wie die bereits begonnene Schullaufbahn fortgesetzt werden kann. Gemeinsam wird eine Schule gesucht, wobei meistens zuerst in einer Vorbereitungsklasse gelernt wird.
Entsprechend ihrem Wohnsitz wird die besondere Bildungsberatung in den zuständigen Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur durchgeführt. Regionalstellen gibt es in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau.
Für jugendliche Migranten, die über 18 Jahre alt sind und somit nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, gibt es verschiedene Wege der Integration. Über 18-Jährige, die ihren Bildungsweg auf dem ersten Bildungsweg fortsetzen möchten und das Abitur anstreben (z.B. weil sie im Herkunftsland kurz vor dem Abschluss standen oder bereits die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, die in Deutschland aber nicht anerkannt wird), können über ein schriftliches Antragsverfahren an einem ausgewiesenen Kolleg ihre Schullaufbahn fortsetzen. Der Schulleiter des Kollegs führt die besondere Bildungsberatung durch und trifft die Aufnahmeentscheidung. Die jungen Erwachsenen werden in eine Vorbereitungsklasse aufgenommen und schrittweise individuell in die reguläre Kollegausbildung integriert. Über 18-Jährige, die sich über Sprachkursangebote und spezifische Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung vorbereiten, erhalten keine besondere Bildungsberatung durch die Sächsische Bildungsagentur.
Die meisten öffentlichen Verwaltungen sind in Sachsen werktags im Rahmen ihrer Öffnungszeiten besetzt. Für unaufschiebbare Vorgänge im Bereich der Ordnungsbehörden sind Bereitschaftsdienste bei der Polizei oder den Gerichten eingerichtet. Die regionalen Kontakte sind über die Polizeidienststellen erreichbar. Der einheitliche Behördenruf ist 115.