Gruppenbild LIB 2023

Landesbeirat Integration

Detailansicht öffnen: Sitzung September 2023
Arbeitssitzung Landesintegrationsbeirat 2023

Der Sächsische Ausländerbeauftragte ist seit Gründung Mitglied des Landesbeirates für Integration. Organisatorisch ist der Landesbeirat bei dem für Integrationsfragen zuständigen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eingerichtet.

Am 9. Mai 2019 konstituierte sich der "Landesbeirat für Integration" beim damaligen Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) unter dem Vorsitz der Integrationsministerin Petra Köpping. Die Mitglieder wurden für die Dauer von zwei Jahren berufen.

Der Landesbeirat für Integration ist eine Weiterentwicklung des Beirats für Migration und Integration. Dessen zentrale Aufgabe bestand in der Begleitung des Fortschreibungsprozesses des Zuwanderungs- und Integrationskonzepts.

Der Beirat soll zur Möglichkeit der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens beitragen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Freistaat Sachsen fördern. Neben der Vernetzung der Akteure besteht die Aufgabe des sächsischen Landesintegrationsbeirates in den kommenden zwei Jahren darin, das für Integration zuständige Staatsministerium zu aktuellen und grundsätzlichen Fragen der Integration, Migration und des gesellschaftlichen Zusammenhaltes zu beraten und die Umsetzung des Sächsischen Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes (ZIK II) zu unterstützen.

Dem Beirat gehören unter anderem Vertreterinnen und Vertreter des Landes, der Kommunen, der Integrationsforschung, der Freien Wohlfahrtspflege, der Gewerkschaften, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft an.

Rechtliche Grundlage

Grundlage des Beirates ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (VwV Landesintegrationsbeirat) vom 8. Mai 2019. Der Beirat hat beratende, empfehlende und informierende Funktionen. Die nichtöffentlichen Sitzungen finden in der Regel quartalsweise statt.