Bei der obersten Integrationsbehörde wird ein Landesbeirat für Integration und Teilhabe eingerichtet. Dieser hat die Aufgabe, die Staatsregierung zu aktuellen und grundsätzlichen Fragen von Migration, Integration und Teilhabe sowie des gesellschaftlichen Zusammenhaltes zu beraten.
Am 19. Juni 2025 konstituierte sich der Landesbeirat für Integration und Teilhabe für die 8. Legislatur neu.
Der Beirat berät die gesamte Staatsregierung. Mit dem erweiterten Mitgliederkreis wird der Landesbeirat zum zentralen Gremium für die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft Kunst und Kultur im Bereich Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund. Der Landesbeirat bündelt die Kompetenzen und Perspektiven unterschiedlicher Integrationsakteure und schafft neben einer Plattform für einen konstruktiven Austausch auch die Möglichkeit, die Perspektiven von Menschen mit Migrationshintergrund gezielt in politische Entscheidungsprozesse einzubringen und die Integrationsarbeit voranzutreiben.
Der Beirat, unter dem Vorsitz von Staatsministerin Petra Köpping, besteht aus 40 Mitgliedern. Dem aktuellen Beirat gehören Vertreterinnen und Vertreter des Sächsischen Städte- und Gemeindetages sowie des Sächsischen Landkreistages, der Landesarbeitsgemeinschaft Integration, migrantischer Selbstorganisationen oder Selbstorganisationen ethnischer Minderheiten, der freien Träger, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammer, aus Wissenschaft, Gewerkschaften, Medien, Sport und Kultur an. Der Beirat tagt mindestens zwei Mal im Jahr.
Zu einem Mitglied des Landesbeirates soll laut Gesetz insbesondere die oder der Sächsische Integrationsbeauftragte berufen werden.
Hintergrundinformation:
Bereits seit 2019 gab es einen Landesbeirat Integration beim damaligen Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS), in dem der Sächsische Ausländerbeauftragte vertreten war. Der Landesbeirat für Integration war eine Weiterentwicklung des Beirats für Migration und Integration.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen« (SächsIntG) ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) in § 17 Absatz 1 des Gesetzes zur Gründung des Landesbeirates für Integration und Teilhabe ermächtigt worden.
Mit Inkrafttreten des SächsIntG wurde die Kompetenz des Landesintegrationsbeirates dahingehend erweitert, dass das Gremium nunmehr die gesamte Staatsregierung beraten soll. Durch die Kompetenzerweiterung hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die Aufgaben und Ziele des Landesintegrationsbeirats künftig in einer Rechtsverordnung zu regeln. Diese ist am 7. Mai 2025 in Kraft getreten.