Der Sächsische Integrationsbeauftragte steht im Dialog mit den Menschen an der Basis, den Ehrenamtlichen, den Engagierten in Vereinen und Verbänden. Er trifft sich mit Vertretern der Wirtschaft, dem Mittelstand und den politischen Entscheidern. Die Entwicklung von Integrationsstrukturen und der Zugang zum Arbeitsmarkt sind dabei die Hauptthemen.
Landesverband Sächsischer Migrantinnenorganisationen
Nach der Zusammenarbeit mit dem im Jahr 2024 aufgelösten Dachverband Sächsischer Migrantenorganisationen gründete sich ein neuer Landesverband. Der LASMO versteht sich gegenüber den Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung als legitimierter Ansprechpartner für die Interessen der Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen.
https://lasmo-sachsen.de/
NIMS - Netzwerk Integration Migration Sachsen
Das Netzwerk gibt es seit der 5. Legislaturperiode des Sächsischen Landtags. Eingeladen sind alle Vereine, Initiativen, Projektträger, Beauftragte und Beratungsstellen, die sich für Integration und Migration in Sachsen einsetzen. Die Einladung und die Weitergabe von Arbeitsergebnissen und Informationen erfolgt federführend über die Geschäftsstelle des Sächsischen Integrationsbeauftragten. Sie richtet sich in erster Linie an nichtkommerzielle Anbieter. Die Teilnehmer können eigene Arbeits- und Themenschwerpunkte einbringen. Themen und Termine sind in der Rubrik Amt zusammengefasst.
Für Anerkennungsfragen gibt es eine Vielzahl zuständiger Stellen. Deshalb ist eine gute Verweis- und Verfahrensberatung für Antragsteller und Ratsuchende notwendig.
In Sachsen arbeitet dazu seit 2011 die Informations- und Beratungsstelle Anerkennung Sachsen (IBAS), die über das Förderprogramm „Netzwerk Integration durch Qualifizierung“ gefördert wird. Diese Anlaufstelle hilft bei Fragen der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen vor Ort weiter. Die IBAS ist derzeit an zwei Standorten in Dresden und Zwickau zu erreichen und bietet darüber hinaus Beratungen in anderen Städten an.
Weißeritzstraße 3 (Yenidze)
01067 Dresden
Telefon: 0351 43707040
Fax: 0351 43707070
Am Schwanenteich 4
08056 Zwickau
Antragstellern und potentiellen Arbeitgebern bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Telefon-Hotline: Unter der Rufnummer +49 (0)30-1815-1111 kann man sich zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, zu Verfahren und den zuständigen Stellen informieren. Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr.
Weitere Informationen finden Ratsuchende im Internetportal „Anerkennung in Deutschland“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit. Es wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) betrieben.
Das Informationsportal „bq-Portal“ unterstützt Entscheidungsträger und potentielle Arbeitgeber bei der Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse mit umfassenden Informationen zu ausländischen Berufsqualifikationen.
Eine fachliche Unterstützung für Anerkennungsstellen bietet die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei der Kultusministerkonferenz, die Gutachten für konkrete Einzelfälle und allgemeine Informationen über das betreffende Land und sein Bildungssystem anbieten. Diese Informationen sind auch über die Datenbank „anabin“ zugänglich.
Die IHK FOSA in Nürnberg ist als zentrale Stelle für die Prüfung und Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen im Bereich der Industrie- und Handelskammern zuständig. 77 der 80 deutschen IHKs haben sich der IHK FOSA angeschlossen. Die regionalen Industrie- und Handelskammern bieten eine individuelle Einstiegsberatung an, prüfen die formalen Antragsvoraussetzungen und helfen bei der Einschätzung des Referenzberufes. Die IHK FOSA führt das Anerkennungsverfahren selber durch und stellt die abschließenden Bescheide aus.