Ausländerbeauftragter: „Bezahlkarte und bessere Arbeitsgelegenheiten sind sinnvoll!“

2/2024 Datum 06.03.2024

Der Bund hat im Februar eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen, die den Kommunen mehr Spielraum einräumt, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete zu schaffen. Weiterhin wird ab April in allen sächsischen Landkreisen die Bezahlkarte für Asylbewerber eingeführt. Damit geht der Freistaat der bundesweit geplanten Vergabe voraus.

Dazu erklärte heute der Sächsische Ausländerbeauftragte, Geert Mackenroth MdL: „Die jetzige rechtliche Anpassung weitet die bisherigen Arbeitsmöglichkeiten aus. Das halte ich grundsätzlich für richtig. Die „Heim-TÜV“-Studie hat klar gezeigt, dass Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende wichtig sind, um sich zu beschäftigen und ihren Alltag zu strukturieren. Allerdings übersteigt die Nachfrage das bisherige Angebot, die Möglichkeiten in den Einrichtungen sind begrenzt. Die neue Regelung kann da Abhilfe und zugleich einen Mehrwert für die Kommunen schaffen.“

Mackenroth weiter: „Auch die Einführung der Bezahlkarte könnte ein guter Ansatz sein und die Kommunen mitunter sogar von Verwaltungstätigkeiten entlasten. Kommunen, die entsprechende Modelle bereits eingeführt haben, vermeiden aufwändige Bargeldauszahlungen. Ziel muss es weiterhin sein, die Menschen so schnell wie möglich in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Arbeit ist der beste Ausgangspunkt für gelingende Integration.“

Hintergrund:

Nach § 5 AsylbLG sollen die Kommunen Arbeitsgelegenheiten (für grds. 80 Cent je Stunde) zur Verfügung stellen. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet. Wer eine solche Tätigkeit unbegründet ablehnt, erhält in der Folge eine Einschränkung der Asylbewerberleistungen nach § 1a AsylbLG. Die Möglichkeit, leistungsberechtigte Asylbewerber zu einer Arbeitsgelegenheit zu verpflichten, existiert seit 1993.

Die Bundesregierung hatte im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz den Bundesländern zugesagt, sie im Sinne einer einheitlichen Handhabung mit den entsprechenden Regelungen zur Bezahlkarte über das Asylbewerberleistungsgesetz auszustatten. Einige Kommunen haben die Bezahlkarte bereits eingeführt.

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