Sächsisches Kultusministerium ändert Prüfungsvorschrift für Abiturienten mit Migrationshintergrund

Sächsisches Kultusministerium ändert Prüfungsvorschrift für Abiturienten mit Migrationshintergrund

2/2015 Datum 05.02.2015

Ab dem 6. Februar 2015 können Schüler mit Migrationshintergrund in der Abiturprüfung zusätzlich zu den üblich festgelegten Hilfsmitteln ein zweisprachiges Wörterbuch Deutsch-Herkunftssprache/Herkunftssprache-Deutsch nutzen.

Die Neuregelung geht auf eine Initiative des Sächsischen Ausländerbeauftragten vom Oktober 2014 zurück. Die Ausländerbeauftragte der Stadt Chemnitz, Etelka Kobuß, hatte auf den Regelungsbedarf aufmerksam gemacht.

Das Sächsische Kultusministerium (SMK) folgte dem Anliegen aus schulfachlicher Sicht. Geändert wurden die Verwaltungsvorschrift zur besonderen Leistungsfeststellung in der Klassenstufe 10 am Gymnasium und die relevanten Vorschriften für die Abiturprüfungen an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen. Die Regelungen werden im Ministerialblatt des SMK am 5. Februar veröffentlicht und treten einen Tag später in Kraft.

Die Regelungen betreffen „Prüfungsteilnehmer mit Migrationshintergrund, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist“ und erlauben ein „nichtelektronisches Wörterbuch“. Für Berufliche Gymnasien und Fachoberschulen gelten ab 2015 analoge Regelungen.

Der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth erklärte dazu: „Ich bin dem SMK dankbar dafür, dass es die Anregungen von Martin Gillo rasch umgesetzt hat. Das ist wieder ein Baustein für mehr Chancengleichheit.“

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