Einigung erzielt: Koalitionsausschuss beschließt Rückführungsleitfaden

Einigung erzielt: Koalitionsausschuss beschließt Rückführungsleitfaden

1/2022 Datum 11.02.2022

Der Koalitionsausschuss hat am 10. Februar 2022 den vom Innenministerium vorgelegten Leitfaden zur Rückführungspraxis bei Abschiebungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth MdL, der zeitweilig die langwierigen Verhandlungen in der Koalition moderiert hat, begrüßt die nach intensiven Gesprächen erzielte Einigung und dankt den Beteiligten.

„Die jetzt gefundene Lösung ist eine gelungene Umsetzung des Koalitionsvertrages. Sie schafft Rechtsklarheit und beseitigt auf der Grundlage des geltenden Rechts Schwachstellen der bisherigen sächsischen Abschiebepraxis. Im Spannungsverhältnis von Recht und Gesetzesvollzug einerseits sowie Humanität und Sensibilität andererseits gibt der Kompromiss den Ausländerbehörden praktikable Vorgaben an die Hand“, so Mackenroth heute in Dresden.

Die Vereinbarung modifiziert die Regelungen zu den grundsätzlich weiter möglichen Nachtabschiebungen, geht die oft belastenden Kettenduldungen an und schützt minderjährige Kinder noch stärker als bisher.

„All das ändert nichts daran, dass Abschiebungen weiterhin eine teilweise extrem belastende Erfahrung für alle Beteiligten sein werden. Aber die Regelung wird dazu beitragen, dass sich deren Vollzug transparenter gestaltet“, so Mackenroth abschließend.