Mackenroth übergibt Jahresbericht 2016 und stellt „Heim-TÜV“ 2017 Teil I vor

Mackenroth übergibt Jahresbericht 2016 und stellt „Heim-TÜV“ 2017 Teil I vor

9/2017 Datum 19.06.2017

Der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth MdL hat dem Landtag heute seinen Jahresbericht 2016 (Drs. 6/9724) übergeben. Dieser gibt Einblick in die Situation der Ausländer in Sachsen und bilanziert den Umgang von Staat und Gesellschaft mit den Anforderungen bei der langfristigen Integration. Zudem dokumentiert der Bericht die Arbeit des Ausländerbeauftragten und nennt umfangreiche statistische Daten.

„Die primären Aufgaben bei der Flüchtlingsaufnahme sind mittlerweile im gesamten Freistaat weitgehend bewältigt. Jetzt gilt es, einzelne Schwachstellen zu beseitigen und die Integrationsmaßnahmen auf den Prüfstand zu stellen. Für die notwendigen politischen Entscheidungen brauchen wir verlässliches Daten- und Zahlenmaterial in Form eines regelmäßigen Integrationsmonitoring. Wichtig ist mir auch, dass die psychosoziale Betreuung von traumatisierten Menschen flächendeckend angeboten wird.“, so Mackenroth.

Der Beauftragte blieb bei seiner Forderung, in Sachsen sachgebietsübergreifende und verbindliche Organisationsformen für die Integration zu schaffen, damit die Ressorts reibungslos zusammenarbeiten.

„Heim-TÜV“ 2017 Teil I: Evaluation der dezentralen Unterbringung und der unteren Ausländerbehörden im Freistaat Sachsen

Mackenroth stellte gleichzeitig in einem Zwischenbericht den ersten Teil des erweiterten „Heim-TÜV“ (Drs. 6/ 9814) vor. Da der überwiegende Teil der Flüchtlinge dezentral in Wohnungen und kleinen Wohneinheiten untergebracht wird, konzentrierte sich das wissenschaftliche Prüfteam zunächst auf diese Unterbringungsform. Der Bericht bildet auch die Praxis der unteren Ausländerbehörden ab. Vorrangiges Ziel war dabei, neben der Bestandsaufnahme Best-Practice-Beispiele zu identifizieren und Handlungsempfehlungen zu geben.

„Es gibt in spezifischen Bereichen bei der dezentralen Unterbringung durchaus Optimierungsbedarf.“, so Mackenroth. „Nötig sind vor allem eine verbesserte vertikale Information zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Außerdem brauchen wir eine frühzeitige kommunikative Einbindung der Bevölkerung, um die Akzeptanz zu fördern. Weiter wichtig sind Ergänzungen und Koordination bei den Sprachlernangeboten und ein Übergangsmanagement beim Rechtskreiswechsel der Klienten vom AsylbLG in das SGB II.

Ich wünsche mir, dass die aus guten Praxisbeispielen abgeleiteten Handlungsempfehlungen bald - möglichst flächendeckend - in allen Kreisen und Kreisfreien Städten des Freistaates umgesetzt werden“, sagte der Ausländerbeauftragte.

Hintergrund
Der Sächsische Ausländerbeauftragte ist nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes über den Sächsischen Ausländerbeauftragten (SächsAuslBeauftrG) verpflichtet, dem Parlament jährlich einen Bericht über seine Arbeit und die Situation der im Freistaat Sachsen lebenden Ausländer vorzulegen.