„Sie sind uns wichtig!“ - Einbürgerungsfest am 17. Juni im Plenarsaal des Sächsischen Landtags

8/2023 Datum 17.06.2023

Über 200 Eingebürgerte und Angehörige folgten der diesjährigen Einladung zum Einbürgerungsfest in den Sächsischen Landtag. Sachsens Ausländerbeauftragter Geert Mackenroth und Innenminister Armin Schuster hoben das Bekenntnis der Menschen zu ihrer neuen Heimat Deutschland hervor.

Der Schirmherr der Veranstaltung, Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler, erklärte zum Einbürgerungsfest: Die Einbürgerung ist der Höhepunkt einer erfolgreichen Integration von Menschen aus aller Welt in unsere sächsische Gesellschaft. Gelungene Integration beginnt mit dem Erwerb der deutschen Sprache und dem Respekt vor den Regeln unseres Zusammenlebens. Die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft ist zugleich ein Bekenntnis zu den Werten des freien und demokratischen Rechtsstaates, auf die wir alle gemeinsam stolz sein können.“

Armin Schuster, Sächsischer Staatsminister des Innern, betonte in seinem Grußwort: „2.276 Menschen haben bei uns in Sachsen im letzten Jahr Ja zu ihrer neuen Heimat gesagt – das sind so viele wie noch nie seit 1990. Wir freuen uns über diese Entwicklung. Sie bekennen sich zu unserem Land und sind ein Gewinn für unseren Freistaat. Sie sind willkommen, weil Vielfalt unser Land bereichert. Sie haben sich integriert, unsere Sprache gelernt, packen mit an und wirken engagiert mit, auch unsere Wirtschaft voranzubringen. Ich freue mich über jeden einzelnen Neu-Sachsen und ermutige Sie, künftig auch von Ihrem demokratischen Recht Gebrauch zu machen.“

Der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth beglückwünschte die neuen Staatsbürger und hob die Bereicherung der Gesellschaft durch sie hervor: „Ich höre aus allen Regionen, von den Wirtschaftsverbänden und gesellschaftlichen Gruppen, wie unverzichtbar die Menschen geworden sind, die in Sachsen eine zweite Heimat finden konnten. Eingebürgerte bringen sich in besonderer Weise in unsere Gesellschaft ein. Dieses Engagement, Ihr Schwung und die Vielfalt tun Sachsen gut.“ so Geert Mackenroth.

Das Einbürgerungsfest wird traditionell im Landtag vom Sächsischen Ausländerbeauftragten und Sachsens Innenminister gemeinsam ausgerichtet. Die Festveranstaltung richtet sich speziell an alle Bürgerinnen und Bürger, die im Vorjahr in Sachsen die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben, um den wichtigen Schritt der Einbürgerung zu würdigen. Das sächsische Einbürgerungsfest wurde erstmals 2004 veranstaltet und fand – pandemiebedingt - heute zum zwanzigsten Mal statt.

 

Statistik 2023

Im Jahr 2022 wurden nach Angaben des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen 2.276 Personen in Sachsen eingebürgert, die meisten von ihnen in den Kreisfreien Städten Dresden (717), Leipzig (583) und Chemnitz (168).

Landkreise:

Erzgebirgskreis                                              57

Mittelsachsen                                                 113

Vogtlandkreis                                                 76

Zwickau                                                         142

Bautzen                                                          34

Görlitz                                                            6

Meißen                                                           44

Sächsische Schweiz – Osterzgebirge           147

Leipzig                                                            81

Nordsachsen                                                 58

 

Die meisten der Eingebürgerten kamen aus Syrien (790; 34,7%), Ukraine (202; 8,9), Vietnam (98; 4,3%), Irak (69; 3,0%) und Polen (67, 2,9%).

Aus europäischen Ländern wurden insgesamt 700 Personen eingebürgert (30,8 Prozent), wobei 315 Personen aus Ländern der Europäischen Union stammen. Das entspricht 13,8 Prozent aller Eingebürgerten.

 

Einbürgerungen pro Jahr und Hauptherkunftsländer der Eingebürgerten:

2017 (1.560): Vietnam (160; 10,3%), Polen (133; 8,5%), Ukraine (108; 6,9%), Syrien (87; 5,6%), Russische Föderation (65; 4,2%)

2018 (1.647): Vietnam (158; 9,6%), Polen (122; 7,4%), Ukraine (116; 7%), Irak (86; 5,2%),

Russische Föderation (78; 4,7%)

2019 (2.091): Ukraine (227; 10,9%), Vietnam (190; 9,1%), Vereinigtes Königreich (166; 7,9%), Polen (136; 6,5%), Syrien (133; 6,4%)

2020 (1.775): Syrien (187; 10,5%); Vietnam (162; 9,1%); Ukraine (98; 5,5%), Polen (94; 5,3%), Russische Föderation (92; 5,2%)

2021 (1.913): Syrien (412; 21,5%); Ukraine (116; 6,1%), Vietnam (111; 5,8%), Indien (71; 3,7%); Russische Föderation und Iran (67; 3,5%)

 

Weitere Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen auf der Website des Sächsischen Ausländerbeauftragten:

https://sab.landtag.sachsen.de/de/einbuergerung-19092.cshtml