Beide freuten sich, dass so viele neue Staatsbürger ihrer Einladung in den Plenarsaal gefolgt waren. Auch Landtagsvizepräsident Horst Wehner, der im Namen des Schirmherrn Dr. Matthias Rößler die Festgäste begrüßte, bezeichnete die Fähigkeiten, Begabungen und Erfahrungen der neuen Deutschen als einen Gewinn für den Freistaat Sachsen.
Der neue Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth bedauerte zwar, dass er laut Gesetz nur für Ausländer und nicht mehr zwingend für die neuen Deutschen zuständig sei, fügte aber hinzu „Glauben Sie mir, dass ich mein ganzes politisches Gewicht für Menschen mit Migrationshintergrund im Interesse einer gelingenden Integration einbringen werde!“.
Innenminister Markus Ulbig hob in seiner Rede die bewusste Entscheidung der neuen Staatsbürger für ihre neue Heimat hervor: „Über 1.000 Einbürgerungen stehen für vielfache individuelle Integrationsleistungen und das klare Bekenntnis für Staat und Gesellschaft in Sachsen.“
Sachsen sei ein weltoffenes Land und Zuwanderung stets eine Erfolgsgeschichte gewesen. Menschen, die sich einbringen wollen, waren und sind in Sachsen herzlich willkommen. In vielen Bereichen würden schon heute Menschen unterschiedlichster Herkunft mit ihren Qualifikationen, Fähigkeiten und Fertigkeiten die gemeinsame Zukunft Sachsens gestalten, so die Veranstalter.
Der Sächsische Staatsminister des Innern und der Sächsische Ausländerbeauftragte laden in jedem Jahr alle Bürgerinnen und Bürger ein, die im Vorjahr die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben. Der gemeinsamen Einladung in den Plenarsaal des Sächsischen Landtags waren über 200 Eingebürgerte mit ihren Angehörigen gefolgt.
Daten und Hintergrund
Im Jahr 2014 wurden im Freistaat Sachsen 1.093 Menschen eingebürgert. Das Gros von ihnen ist zwischen 15 und 45 Jahren alt.
Die meisten Menschen wurden in den Kreisfreien Städten Leipzig (325), Dresden (207) und Chemnitz (154) eingebürgert. In den zehn Landkreisen waren es im vergangenen Jahr durchschnittlich 40 Personen.
Die größte Gruppe der Eingebürgerten (148) waren vietnamesische Staatsangehörige. An zweiter Stelle steht die ukrainische Staatsangehörigkeit, die 139 Menschen aufgaben. 74 Polen entschieden sich 2014 Deutsche zu werden.
Der Anspruch auf Einbürgerung entsteht, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Wenn eine der gesetzlichen Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung fehlt, entsteht kein Rechtsanspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Es gibt aber auch die so genannte Ermessenseinsbürgerung. Sie gibt den Einbürgerungsbehörden die Möglichkeit zu einer positiven Entscheidung, wenn ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht und einige Mindestanforderungen erfüllt sind.