Im Jahr 2025 brachten die Mitglieder 50 neue Anträge in die Sächsische Härtefallkommission (HFK) ein. Betroffen waren 102 Personen, darunter 39 Kinder. In acht Sitzungen befasste sich die Kommission mit 23 Anträgen, davon waren 5 noch aus dem Jahr 2024. Die Kommission stellte in 18 Fällen (14 aus 2025 und 4 aus 2024) besondere Umstände im Sinne der gesetzlichen Vorgaben fest und bejahte damit das Vorliegen eines Härtefalls.
Der Vorsitzende der Sächsischen Härtefallkommission und Integrationsbeauftragte Martin Modschiedler sagte: „Die Sächsische Härtefallkommission beschäftigte sich auch im Jahr 2025 mit einer Vielzahl von Fällen. Im Vordergrund stehen dringende humanitäre Gründe, die für einen Verbleib der Betroffenen in Deutschland sprechen. Sprachentwicklung, die Lebensunterhaltssicherung, das soziale Umfeld und die bisherige Aufenthaltsdauer sind weitere Kriterien. Die individuelle Betrachtung jedes Einzelfalls ist ein Markenkern des Rechtsstaats und zeichnet unser System aus. Dabei liegt unser Augenmerk neben der konkreten Lebenssituation der Betroffenen auf der bisher erreichten und weiterhin zu erwartenden Integrationsleistung.“
Die Härtefallkommission beriet in acht Sitzungen über 18 der 50 Anträge aus dem Jahr 2025. Mit 27 Anträgen (davon 5 aus 2024) befasste sich die Kommission nicht, da diese entweder zurückgezogen wurden oder absolute Ausschlussgründe vorlagen. Insgesamt befasste sich die Kommission demnach mit 23 Anträgen, davon 5 noch aus dem Jahr 2024.
Zehn Anträge aus dem Jahr 2025 waren am Jahresende noch offen und werden 2026 beraten. Im Vorjahr 2024 waren 43 Anträge an die HFK gestellt worden. Das Antragsaufkommen im Vergleich zum Vorjahr ist damit etwas angestiegen. Im Vergleich zum Jahr 2015 (10 Anträge) betrug die Anzahl der Anträge das Fünffache.
Härtefallersuchen an das Innenministerium
Als Vorsitzende der Kommission richteten Geert Mackenroth und seit dem Amtswechsel am 30. Oktober Martin Modschiedler im Jahr 2025 für 18 Fälle Härtefallersuchen an das Sächsische Staatsministerium des Innern (14 aus 2025 und vier noch aus 2024).
Das entspricht einer Quote von 78 Prozent. Bei den weiteren fünf Anträgen fand sich keine Mehrheit für ein Ersuchen an das Innenministerium (vier aus dem Jahr 2025, einer aus 2024).
Entscheidungen des Innenministers
Der Sächsische Staatsminister des Innern entsprach in 13 Fällen den Härtefallersuchen die die HFK im Jahr 2025 an ihn richtete und veranlasste die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen (9 aus 2025 und 4 aus 2024). Davon betroffen waren insgesamt 34 Personen (davon 14 Kinder). In vier Fällen (Anträge aus dem Jahr 2025) liegen noch keine Entscheidungen des Innenministers vor. In einem weiteren Fall des Jahres 2025 wurde der Antrag nach Einreichung eines Härtefallersuchens an den Innenminister zurückgezogen, da sich das Anliegen anderweitig erledigt hatte.
In vier aus dem Jahr 2024 noch offenen Härtefallersuchen gab der Innenminister im vergangenen Jahr in drei Fällen statt, einem Ersuchen gab er nicht statt.
Hintergrund: Zur Arbeitsweise der Sächsischen Härtefallkommission
Voraussetzung im Härtefallverfahren ist, dass nach der Feststellung der Kommission dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit einer vollziehbar ausreisepflichtigen Person im Bundesgebiet rechtfertigen. Die besagten Gründe können nicht abstrakt und schon gar nicht abschließend definiert werden. Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall, die Besonderheiten, die der Fall aufweist, an. Mögliche Gründe, die für eine Einzelfallgerechtigkeit durch eine Härtefallentscheidung sprechen, können beispielsweise sein:
• langjähriger Aufenthalt in Deutschland
• nachhaltige Integration im Bundesgebiet
• fehlende Bindungen zum/im Heimatland
• schwere Krankheit
Der Sächsische Integrationsbeauftragte ist kraft Gesetzes Mitglied der Sächsischen Härtefallkommission und damit antragsberechtigt im Härtefallverfahren. Er ist zudem der gewählte Vorsitzende der Kommission.
Das Härtefallverfahren ist mit einem Schaubild und Video auf der Internetseite des Sächsischen Integrationsbeauftragten erklärt. Dort sind die gesetzlichen Grundlagen, die Mitglieder der Kommission und ihre Stellvertreter aufgeführt. Für das Verfahren hält die Geschäftsstelle Handreichungen für Beratungsstellen und Informationen in acht Sprachen bereit.
Hauptherkunftsländer 2025 waren:
Georgien (10 Anträge / 30 Personen)
Türkei (7 Anträge / 12 Personen)
Venezuela (6 Anträge / 13 Personen)
Irak (6 Anträge / 7 Personen)
Die Zahlen 2020 bis 2025 im Überblick
|
Jahr |
Anträge |
Betroffene |
Keine Befassung |
Härtefall- ersuchen |
Betroffene |
Anordnungen nach §23a AufenthG |
Betroffene |
|
2020 |
63 |
123 |
8 |
48 |
101 |
42 |
86 |
|
2021 |
60 |
118 |
15 |
41 |
84 |
41 |
84 |
|
2022 |
35 |
65 |
9 |
23 |
43 |
17 |
36 |
|
2023 |
44 |
80 |
11 |
24 |
42 |
23 |
41 |
|
2024 |
43 |
77 |
16 |
21 |
39 |
20 |
35 |
|
2025 |
50 |
102 |
22 |
14 |
32 |
9 |
25 |
Tabelle (Stand: 15.01.2026)
Weiterführende Informationen zur Sächsischen Härtefallkommission mit Mitgliedern, Verordnung und Geschäftsordnung
https://sab.landtag.sachsen.de/de/haertefallkommission-19076.cshtml
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__23a.html