Geert Mackenroth: „Spurwechsel ja, aber …“

Geert Mackenroth: „Spurwechsel ja, aber …“

10/2018 Datum 15.08.2018

Der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth (CDU) betont im Anschluss an einen Informationsabend mit regionalen Arbeitgebern erneut, dass auf Dauer nur ein Zuwanderungsgesetz mit klaren und eindeutigen, am Fachkräftebedarf der Wirtschaft orientierten Regelungen die Beschäftigung von Migrantinnen und Migranten erleichtern könne.

„Besonders für kleine Mittelständler ist es kaum möglich, die geltenden Regelungen zu durchdringen und die bürokratischen Fallstricke der gesetzlichen Bestimmungen zu vermeiden,“ so Mackenroth. Er verstehe, dass Arbeitgeber schnell und unkompliziert einstellen möchten. Investitionen in Ausbildung und Lebenslagen müssten sich wirtschaftlich rechnen. Die undurchsichtigen, oft langwierigen behördlichen Antrags- und Genehmigungsverfahren mit ihren unterschiedlichen Zuständigkeiten stünden jedoch pragmatischen Lösungen entgegen.

„Nur Angebote für Hochqualifizierte sind zu wenig, wir müssen unseren Betrieben passgenaue Angebote auch im Fachkräfte- wie im Niedriglohnsektor machen. Gastronomie und Landwirtschaft etwa sind auf tüchtige Arbeitskräfte angewiesen.“ Mackenroth regte erneut einen begrenzten Spurwechsel für Flüchtlinge an: „Einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Arbeitsplatzsuche halte ich für falsch, weil er zur Einreise ohne feste Perspektive geradezu einlädt. Für Menschen aber, die bereits nachgewiesen haben, dass sie hier arbeiten können und wollen, die vielleicht für ihre Arbeitgeber mittlerweile unverzichtbar sind, sollte es eine gesetzliche Chance geben, aus dem Asylverfahren heraus ohne erneute Aus- und Einreise in eine gesicherte Lebensperspektive mit Arbeit zu kommen. Die Leute sind da, machen Praktika, sind engagiert und willig, zahlen ihre Steuern, bekommen einen Arbeitsvertrag, die Arbeitgeber geben positive Signale. Dann wird ihr bester Mann vom Arbeitsplatz weg abgeschoben – das ist kontraproduktiv und ökonomisch unsinnig,“ so der Ausländerbeauftragte.

Derzeit gäbe es zwar eingeschränkte Möglichkeiten beispielsweise über eine Ausbildungsduldung und anschließenden Beschäftigung. Doch um dem Einzelfall gerecht zu werden und valide Entscheidungen für alle Beteiligten treffen zu können, sei der Sachverstand der Ausländerbehörden und der Arbeitsagentur von Nöten. Wertvolle Hilfe und Beratung leisten auch das IQ-Netzwerk Sachsen und der Arbeitsgeberservice der Bundesagentur, so der Ausländerbeauftragte.

IQ-Netzwerk Sachsen
https://www.netzwerk-iq-sachsen.de/

Arbeitgeberservice Bundesagentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service