„Heim-TÜV“- II abgeschlossen: Unterkünfte überwiegend in Ordnung – Augenmerk muss schutzbedürftigen Personen gelten

„Heim-TÜV“- II abgeschlossen: Unterkünfte überwiegend in Ordnung – Augenmerk muss schutzbedürftigen Personen gelten

15/2019 Datum 24.06.2019

Der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth MdL stellte heute in Dresden den zweiten und letzten Teil des von ihm in Auftrag gegebenen sogenannten „Heim-TÜV“ vor. Die wissenschaftliche Untersuchung trägt den Titel „Verwahrung oder „Ankommen? Die Unterbringungssituation in Sachsens Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete.“

Geert Mackenroth MdL schätzte ein: „Die Gemeinschaftsunterkünfte in ganz Sachsen ergeben in der Gesamtschau ein positives Bild. Die noch vor Jahren vorherrschenden baulichen und hygienischen Mängel sind weitestgehend abgestellt. Der Fokus muss in Zukunft auf der Verbesserung und präventiven Arbeit für besonders schutzbedürftige Personengruppen liegen.“

Mit dem Forschungsprojekt waren Dr. Christoph Meißelbach und Prof. Dr. Werner J. Patzelt vom Lehrstuhl für Politische Systeme und Systemvergleich der Technischen Universität im Mai 2017 beauftragt wurden. Sie entwickelten in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle des Sächsischen Ausländerbeauftragten das Forschungsdesign nach wissenschaftlichen Kriterien. Sie befragten online und vor Ort und werteten die Ergebnisse aus.

Die wesentlichen Ergebnisse:

(1)       Die allermeisten Unterkünfte sind baulich und hygienisch in Ordnung. Nur bei einem Zehntel bis Fünftel gibt es Nachbesserungsbedarf. Er reicht von notwendigen Renovierungen bis zur Verbesserung des Hygienezustands.

(2)       Geflüchtete Familien mit Kindern werden bevorzugt in großstädtischen Unterkünften und somit in einer infrastrukturell besonders günstigen Umgebung untergebracht. Die Verfügbarkeit von ansprechenden Aufenthalts- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Kinder kann verbessert werden. Das gilt auch für Räume und Angebote, die der persönlichen Sicherheit und Privatsphäre gerade muslimischer Frauen zuträglich sind.

(3)       Gemeinschaftsunterkünfte, in denen hauptsächlich unbegleitete Männer untergebracht sind, zeichnen sich durch ein höheres Aggressivitätsniveau aus. Sie befinden sich überproportional oft abseits der drei sächsischen Großstädte. Sie bieten ausgerechnet dort eine Projektionsfläche für migrationskritische und integrationsskeptische Positionen, wo diese ohnehin weiter verbreitet sind.

(4)       Wo unbegleitete Männer in räumlich und sozial beengten Verhältnissen untergebracht sind, braucht es gut ausgestattete und ansprechend eingerichtete Gemeinschaftsräume sowie Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung.

(5)       Bei der Bewältigung der spezifischen Probleme von Unterkünften mit höherem Aggressionsniveau können Gewaltschutzkoordinatoren eine wertvolle Rolle spielen, insbesondere in Verbindung mit ausgearbeiteten Gewaltschutzkonzepten.

(6)       Das Angebot der „besonderen Bildungsberatung“ wird in Unterkünften mit einem hohen Anteil unbegleiteter männlicher Geflüchteter wesentlich schlechter angenommen als in Familienunterkünften. Damit aber bleiben weichenstellende Integrationspotentiale gerade bei einer hinsichtlich von Schul- und Berufsbildung wichtigen Gruppe von Heranwachsenden ungenutzt. Deshalb sollten für die Nutzung dieses Angebots wirkungsvollere Anreizstrukturen geschaffen werden.

(7)       Unterschiede zwischen Unterkünften in der Trägerschaft von Non-Profit-Organisationen (eher in den Großstädten) und von privaten Trägern (eher in den Landkreisen) hängen ganz wesentlich mit den unterschiedlichen Belegungsstrukturen zusammen: Non-Profit-Träger beherbergen mehr Familien, Frauen und Kinder. In privat betriebenen Unterkünften sind hingegen mehr unbegleitete Männer untergebracht.

(8)       Verbreitete Engpässe scheint es im Hinblick auf den sachgerechten Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personengruppen zu geben. Betroffen sind etwa Menschen mit Behinderungen, psychisch Kranke, Suchtkranke, traumatisierte Menschen sowie sexuelle Minderheiten.

(9)       Noch weitgehend unausgeschöpft sind die Möglichkeiten einer Selbstorganisation der Geflüchteten in Beiräten oder anderen Gremien. Hier Besserung zu schaffen, wäre wohl hilfreich für den Erwerb und die Erweiterung solcher Kultur- und Sozialkompetenzen, mit denen man sich in unsere so sehr auf aktive Beteiligung setzende Gesellschaft integrieren kann. Zu diesem Zweck müssten Strukturen angeboten und gefördert werden, in denen mitzuwirken von den Geflüchteten als lohnend und interessant empfunden wird.

(10)     Wann immer es möglich ist, sollten Geflüchtete in eigenständigen Wohneinheiten untergebracht werden, weil das vielerlei Alltagskonflikte – etwa im Zusammenhang mit sozialen, ethnischen und religiösen Differenzen – abzuschwächen erlaubt.

Perspektivisch regte Mackenroth eine Fortsetzung der Untersuchungen an. „Wir sollten die sich verändernde Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen sowie noch stärker die Perspektive der Flüchtlinge selbst in den Blick nehmen. Es gilt, einen Ausgleich zwischen den Belangen der Flüchtlinge und den Belangen der Landkreise und Kreisfreien Städte zu finden.“ 

Mitte des Jahres 2017 hatte der Sächsische Ausländerbeauftragte dem 6. Sächsischen Landtag den ersten Teil  des „Heim-TÜV“ übergeben. Er bildet die Arbeit der sächsischen unteren Ausländerbehörden sowie die Praxis der dezentralen Unterbringung im Freistaat ab. Vorrangiges Ziel war es, über die Bestandsaufnahme hinaus, Best-Practice-Beispiel zu identifizieren und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten.