Grundsätzlich lobte er die Bemühungen von Politik und Verwaltungen. Defizite sieht er unter anderem bei der schrittweisen Einbindung von Bleibeberechtigten in den Arbeitsmarkt, bei den Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Unterstützer und beim Monitoring der Integrationsleistungen.
Der Bericht gibt Einblick in die Situation der Ausländer in Sachsen und bilanziert den Umgang von Staat und Gesellschaft mit den Anforderungen bei der langfristigen Integration. Zudem dokumentiert er die Arbeit des Ausländerbeauftragten und nennt umfangreiche statistische Daten.
"Die Verwaltungen haben gelernt. Das Aufnahmesystem und die Grundversorgung funktionieren. Umso deutlicher wird, dass eine dauerhafte Integration passgenaue Lösungen erfordert. Wir sehen aber auch, dass sich das Bemühen lohnt. Die große Mehrheit der Migranten ergreift die Chancen mit beiden Händen." so Mackenroth.
Erschwert werde die Situation immer noch durch lange Entscheidungswege des Bundesamtes, durch Kompetenzverschiebungen auf allen Verwaltungsebenen und durch die mediale Präsenz von wenigen Intensivtätern, die das Ansehen und die Bemühungen der ausländischen Mitbürger massiv schädigen. "Hier helfen uns keine populistischen Schreiereien. Hier benötigen wir Abkommen mit Heimatländern, klare Ansprachen zur Erwartungshaltung an die Asylbewerber und die Vorbildwirkung der deutschen Gesellschaft. Ich will mich nicht daran gewöhnen, dass die gute Arbeit tausender ausländischer Fachkräfte, Ärzte, Wissenschaftler, Künstler oder Schulkinder durch einige Tatverdächtige und Täter sabotiert wird", stellte Mackenroth klar. "Die Akzeptanz in der Bevölkerung dürfen wir nicht verspielen."
Als bleibende Herausforderungen nannte Mackenroth die professionelle interkulturelle Herangehensweise in Ausbildung, Behörden und Betrieben. Weiterhin setzte er sich für belastbare Schnittstellen der ehrenamtlichen Arbeit in die Verwaltungsstrukturen hinein ein und forderte erneut ein Monitoring des Integrationsstandes in Sachsen.
Für den verbleibenden Teil seiner Amtszeit kündigte Mackenroth den zweiten Teil seines „Heim-TÜV“ und eine große wissenschaftliche, auf hinreichende Datenbasis gründende Erhebung zur Situation der Ausländer in Sachsen an.
Hintergrund
Der Sächsische Ausländerbeauftragte ist nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes über den Sächsischen Ausländerbeauftragten (SächsAuslBeauftrG) verpflichtet, dem Parlament jährlich einen Bericht über seine Arbeit und die Situation der im Freistaat Sachsen lebenden Ausländer vorzulegen.