Die Sächsische Härtefallkommission befasst sich nicht mit dem Antrag für Faisal Jahangir

Die Sächsische Härtefallkommission befasst sich nicht mit dem Antrag für Faisal Jahangir

2/2021 Datum 18.03.2021

Der Vorsitzende der Sächsischen Härtefallkommission, der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth MdL, hat den erneuten Härtefallantrag für Herrn Faisal Jahangir vom 16. März 2021 umfassend geprüft. Im Ergebnis liegen auch aufgrund der aktuellen Entscheidungen der sächsischen Verwaltungsgerichte zu dieser Sache absolute Ausschlussgründe nach der Sächsischen Härtefallkommissionsverordnung für eine Befassung vor. Damit ist es der Kommission abschließend verwehrt, sich mit dem Antrag zu beschäftigen.

Weitere Einzelheiten zum konkreten Sachverhalt wird die Härtefallkommission aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des Betroffenen nicht mitteilen.

 

Geert Mackenroth sagte dazu heute in Dresden: „Wie viele andere hat auch mich das Schicksal des Herrn Jahangir in den letzten Tagen beschäftigt und bewegt. Die Unsicherheit für ihn bleibt. Als Ausländerbeauftragter habe ich den zuständigen Stellen Hinweise gegeben, was jetzt vielleicht noch getan werden könnte. Ich wünsche mir im Interesse des Herrn Jahangir, dass die Verantwortlichen eine Lösung finden. Die Härtefallkommission kann dazu nichts mehr beitragen, sie ist an die geltende Rechtslage gebunden.“

 

Hintergrund:

 

Das Bundesrecht regelt in § 23a des Aufenthaltsgesetzes die Aufenthaltsgewährung in Härtefällen. Demnach darf eine oberste Landesbehörde anordnen, dass einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, abweichend von den in diesem Gesetz festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel sowie von den §§ 10 und 11 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Voraussetzung ist, dass eine von der Landesregierung durch Rechtsverordnung eingerichtete Härtefallkommission darum ersucht.

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__23a.html

 

Für Sachsen gilt die Sächsische Härtefallkommissionsverordnung.

 

Weiterführende Informationen zur Sächsischen Härtefallkommission mit Mitgliedern, Verordnung und Geschäftsordnung:

https://sab.landtag.sachsen.de/de/der-saechsische-landesbeauftragte/haertefallkommission/haertefallkommission-6735.cshtml