In sächsischen Ausländerbehörden müssen Antragsteller durchschnittlich über ein Jahr warten, bis sie ihren Antrag auf Einbürgerung stellen können. Der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth sieht Handlungsbedarf, damit der Stau bei Einbürgerungsverfahren aufgelöst wird.
Bei einem Erfahrungsaustausch der Einbürgerungsbehörden des Freistaates Sachsen informierte sich der sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth MdL in Dresden über den Stand der Verfahren zur Einbürgerung in den unterschiedlichen sächsischen Gebietskörperschaften. Der Ausländerbeauftragte zeigte sich irritiert über die Hindernisse, die den Menschen auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit im Wege liegen. Seine Erkenntnis: In den kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz steht die Einbürgerung wegen überlanger Wartezeiten und erheblicher Überlastung der Einbürgerungsbehörden praktisch vor dem Kollaps.
Mackenroth dazu heute in Dresden: „Die Einwanderungsbehörden arbeiten in unseren drei kreisfreien Städten und auch in vielen Landratsämtern hoch engagiert, aber am Anschlag. Wartezeiten von mehreren Jahren bis zu einer Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen sind nicht hinnehmbar. In Leipzig, Dresden und Chemnitz warten teilweise mehr als 1000 Anträge auf Bearbeitung. Auch bei einigen Landratsämtern dauert die Bearbeitung teilweise 21 Monate. Wenn die Einbürgerungswilligen bis zu einem Beratungsgespräch über Monate hinweg keine Zwischennachricht oder nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten, ist das kontraproduktiv. Jede Einbürgerung ist ein Meilenstein einer erfolgreichen Integration, und das Verfahren bis dahin ist eine Visitenkarte für den Freistaat Sachsen. Auf dieser Visitenkarte fehlt derzeit das Wort „Willkommenskultur“ trotz des professionellen Zupackens der dort Beschäftigten.
Mackenroth mahnte eine angemessene und effektive personelle und sachliche Ausstattung der Einbürgerungsbehörden an. Es gehe darum, ihnen ebenso wie den Ausländerbehörden überflüssige Arbeit abzunehmen und sie fit zu machen für die Zukunft: Viele Prozesse und Verfahren seien digital gestaltbar, es gelte, Medienbrüche zu vermeiden, Schnittstellen zu schaffen und einheitliche Fachverfahren auf Ebene des Freistaats einzurichten.
Mackenroth: „Perspektivisch erwarte ich gesetzgeberische Aktivitäten, die Einbürgerungen weiter verlängern: Die Verkürzung der Einbürgerungsfristen von 8 auf 5 Jahre und die Hinnahme der Mehrstaatlichkeit in den weitaus meisten Fällen schaffen weiteren erheblichen Arbeits- und Fortbildungsaufwand in den Einbürgerungsbehörden. Dass diese schon jetzt ihren Aufgaben nicht in angemessener Frist gerecht werden können, erfüllt mich mit großer Sorge.“