Integrationsbeauftragte der ostdeutschen Länder kritisieren Kürzungen beim ESF-Bundesprogramm

24/2022 Datum 28.10.2022

Integrationsbeauftragte der ostdeutschen Länder appellieren an Bundesregierung: Berufliche Anerkennungsberatung ist unverzichtbar

Gemeinsam mit den Integrationsbeauftragten der ostdeutschen Länder hat sich der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth an die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Staatsministerin Reem Alabali-Radovan und den Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland Staatsminister Carsten Schneider gewandt. Sie kritisieren die geplanten Kürzungen beim ESF-Plus Bundesförderprogramm.

In einem Brief äußern die Beauftragten ihre Bestürzung über die am 13. Oktober 2022 getroffenen Auswahlentscheidungen im ESF-Plus Bundesförderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“. Die bisherigen gut greifenden Beratungsstrukturen in der beruflichen Anerkennungsberatung würden aufgebrochen und nur noch in geringem Maße unterstützt. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass der Übergang zur Beratung durch die Bundesarbeitsagentur nicht abgeschlossen ist.

Diese Entscheidungen bedeuteten die faktische Zerschlagung eines etablierten und für die Fachkräftezuwanderung bzw. Fachkräftesicherung hochrelevanten Beratungssystems. Die IQ-Netzwerke sind in allen fünf Bundesländern integraler Bestandteil der qualifizierten Beratung und Begleitung, die die notwendige Fachkräftezuwanderung, Teilhabe und Integration ermöglichen. Ein Wegfall dieses Angebots könnte die langjährig entwickelten und gut funktionierenden Abläufe bei der Arbeitsmarktintegration nachhaltig gefährden. Dies hätte unweigerlich auch negative Auswirkungen auf andere Bundesprogramme und Länderinitiativen im Bereich der Fachkräfteanwerbung, Arbeitsmarkt- und Berufsbildungsförderung.

Zudem hat die Bundesregierung in ihrer Fachkräftestrategie vom 12. Oktober 2022 die Gewinnung und das Halten von Fachkräften aus dem Ausland in den Fokus gestellt und damit auch die Notwendigkeit der Anerkennungsberatung von Berufsabschlüssen unterstrichen. Diese Strategie sei begrüßenswert – so die Unterzeichner des Briefes - führe jedoch ins Leere, wenn sie nicht mit Förderstrukturen untersetzt werde. Anstelle einer Reduzierung von bestehenden Angeboten, ist eine Intensivierung und Verstetigung der Förderung notwendig.

„Sorge macht uns der Vergleich der vorgesehenen Förderungen von Beratungsstellen zwischen westdeutschen und ostdeutschen Ländern.“ heißt es weiter. Gerade in den neuen Ländern müsse der Anteil ausländischer Fach- und Arbeitskräfte spürbar höher werden.

Die gravierende Einschränkung der Förderung bedeutet unter anderem:

 

  • eine generelle Ungleichbehandlung von Migrantinnen und Migranten in Deutschland durch sinkende Chancengerechtigkeit und Teilhabechancen;
  • einen erheblichen Nachteil im Ringen um Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland und damit sinkende Attraktivität des ostdeutschen Arbeitsmarktes;
  • einen Wettbewerbsnachteil für die ostdeutsche Wirtschaft, insbesondere für Unternehmen in strukturschwachen Regionen und
  • eine Unterversorgung an beruflicher Anerkennungsberatung bei steigendem Bedarf – u. a. durch die aktuell weiter anwachsende Fluchtmigration.

Die Beauftragten der ostdeutschen Länder halten es für dringend geboten, dafür Sorge zu tragen, dass Eingewanderte die hier vorhandenen Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten verstärkt wahrnehmen. Die Anerkennung beruflicher Qualifikationen stellt dafür eine elementare Voraussetzung dar.

Die berufliche Integration ist meist der erste und wesentliche Schritt im Integrationsprozess. Der spezialisierte Aufbau von Beratungskompetenzen ist dabei entscheidend und muss deshalb fortgeführt und vertieft werden. Die Sicherung von Arbeitskräften aus dem Ausland wird auch vor dem Hintergrund der aktuellen und zukünftigen Fachkräftebedarfe immer wichtiger. Die Abwanderung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund einer prekären Beratungssituation kann sich Ostdeutschland nicht leisten – im Gegenteil, wir brauchen Erfolge bei der Arbeitsmigration mehr denn je!

Die Erklärung wurde von den Integrations- und Ausländerbeauftragten von Brandenburg - Dr. Doris Lemmermeier, Mecklenburg-Vorpommern - Jana Michael, Sachsen – Geert Mackenroth, Sachsen-Anhalt - Susi Möbbeck und Thüringen - Mirjam Kruppa unterzeichnet.

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Markus Guffler                                                

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