Aufruf zur EU-Wahl

6/2024 Datum 29.04.2024

Integrationsbeauftragte von Bund und Ländern rufen EU-Bürgerinnen und -Bürger auf, ihr Wahlrecht zur Europawahl wahrzunehmen.

Die Integrationsbeauftragten von Bund und Ländern rufen alle in Deutschland lebenden EU-Bürgerinnen und -Bürger dazu auf, bei der Europawahl am 9. Juni 2024 ihre Stimme abzugeben. Zusammen mit Migrantenorganisationen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen informieren sie EU-Bürgerinnen und -Bürger in den kommenden Wochen über die Möglichkeit, bei der Europawahl in Deutschland abzustimmen. Eine breite Wahlbeteiligung ist wichtig für ein starkes und demokratisches Europa.

Die Integrationsbeauftragten appellieren auch an die Bundes- und Landeswahlleitungen, bestmöglich zu informieren, wie sich Wahlberechtigte aus anderen EU-Mitgliedsstaaten für die Europawahl in Deutschland registrieren lassen können. Dabei ist eine mehrsprachige Kommunikation auf unterschiedlichen Kanälen gefragt.

Mehr als 4,1 Millionen wahlberechtigte EU-Bürgerinenen und - Bürger aus anderen Mitgliedstaaten leben in Deutschland. Sie können bei der Europawahl am 9. Juni entweder im Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Deutschland abstimmen. Wählen dürfen sie aber nur einmal. Wenn sie zum ersten Mal in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten, können sie sich bis zum 19. Mai 2024 dafür in das Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie können dann über die Kandidatinnen und Kandidaten abstimmen, die in Deutschland aufgestellt sind.

Etwa sechs Prozent aller Wahlberechtigten bei der Europawahl in Deutschland sind EU-Bürgerinnen und -bürger aus anderen Mitgliedstaaten. Darunter sind auch ca. 300.000 potenzielle Erstwählerinnen und -wähler. Erstmalig können dieses Jahr auch 16- und 17-Jährige über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments mitentscheiden.

Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus

Ansgar Lottermann, Abteilung Integration, Europa, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Baden-Württemberg

Karl Straub, MdL, Integrationsbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung

Katarina Niewiedzial, Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration

Nadezhda Milanova, Leiterin Integrationspolitik, Migrations- und Integrationsbeauftragte, Bremen

Arne Dornquast, Leiter des Amtes für Arbeit und Integration in der Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg

Katrin Hechler, Migrationsstaatssekretärin im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Jana Michael, Integrationsbeauftragte der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

Deniz Kurku, Niedersächsischer Landesbeauftragter für Migration und Teilhabe

Asli Sevindim, Leiterin der Abteilung Integration im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, Nordrhein-Westfalen

Miguel Vicente, Beauftragter für Migration und Integration der Landesregierung Rheinland-Pfalz

Sevim Kaya, Büro des Integrationsbeauftragten des Saarlandes

Geert Mackenroth, MdL, Sächsischer Ausländerbeauftragter

Staatssekretärin Susi Möbbeck, Integrationsbeauftragte der Landesregierung von Sachsen-Anhalt

Doris Kratz-Hinrichsen, Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holstein

Mirjam Kruppa, Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge beim Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

 

Ansprechpartner:

Markus Guffler                                                         
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